20-22 Nr. 8

Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)

Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235)1

1 Fort- und Weiterbildung als Teil schulischer ‑Qualitätssicherung und -entwicklung

1.1 Fort- und Weiterbildungsplanung

1.2 Fortbildungsberichterstattung

2 Formen der Fortbildung

2.1 Schulinterne Fortbildung

2.2 Schulexterne Fortbildung

2.3 Online-gestützte Fortbildung

3 Staatliche Fortbildung, Fortbildung anderer ‑Anbieter

3.1 Überregionale staatliche Angebote

3.2 Regionale staatliche Angebote

3.3 Andere Anbieter

4 Fortbildungsbudget

5 Weiterbildung

6 Moderatorinnen und Moderatoren in der ‑Fortbildung

7 Anrechnung von Fortbildung auf die ‑Unterrichtsverpflichtung

7.1 Anrechnung für die Teilnahme

7.2 Anrechnung für die Moderation

7.3 Berechnung

7.4 Dokumentation

1 Fort- und Weiterbildung
als Teil schulischer Qualitätssicherung und -entwicklung

Fortbildung begleitet Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und erweitert die professionelle Kompetenz des Schulpersonals (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleitungen) für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Weiterbildung dient der Qualifikationserweiterung mit dem Ziel des Aufbaus neuer Handlungskompetenzen.

1.1 Fort- und Weiterbildungsplanung

Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms unter Berücksichtigung der Pflicht zur Fortbildung und des Rechts auf Fortbildung sowie von Ergebnissen der internen und externen Evaluation eine Fort- und Weiterbildungsplanung zu ihrer Qualitätssicherung und -entwicklung, die auch den pädagogischen und fachlichen Qualifizierungsbedarf und die Gender-Kompetenz des Schulpersonals berücksichtigt. Dabei können sie auf die Beratung durch die Kompetenzteams (Nummer 3.2) und durch die Bezirksregierungen zurückgreifen.

1.2 Fortbildungsberichterstattung

Quantitative Angaben zur Fortbildung des Schulpersonals werden von den Schulämtern und Bezirksregierungen erhoben.2 Zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Fortbildungsangebots werden in ausgewählten Schulen Befragungen durchgeführt.

2 Formen der Fortbildung

2.1 Schulinterne Fortbildung

Schulinterne Fortbildung dient der Weiterentwicklung der Einzelschule als System. Sie richtet sich an Kollegien, an Teams in der Schule, an Steuer-, Jahrgangs-, Fach- oder Bildungsgangsgruppen und vermittelt die notwendigen Kompetenzen für die Qualitätssicherung und -entwicklung. Schulen können bei Planung, Durchführung und Evaluation schulinterner Fortbildung kooperieren. Schulinterne Fortbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Auf § 68 Absatz 3 Nummer 3 und 7 sowie § 69 Absatz 4 SchulG wird hingewiesen. Für schulinterne Fortbildung stehen Moderatorinnen und Moderatoren (Nummer 6) bei den Bezirksregierungen und Schulämtern zur Verfügung. Die Bezirksregierungen und Schulämter informieren die Schulen über ihre Unterstützungsangebote. Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine von der Schulleitung ausgestellte Teilnahmebescheinigung.

2.2 Schulexterne Fortbildung

Schulexterne Fortbildung durch Moderatorinnen und Moderatoren der Schulämter und Bezirksregierungen findet statt bei Themenstellungen, die einzelne Teilnehmende oder Gruppen von Teilnehmenden einer oder mehrerer Schulen betreffen. Dazu gehören regionale Fachfortbildungen und fachliche Netzwerke. Ziel schulexterner Fortbildungen ist es auch, die Qualität schulischer Arbeit durch die Kooperation mit dem Schulpersonal anderer Schulen zu stärken. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Landesweit abgestimmte Maßnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt. Darüber hinaus sind regionale Fortbildungsangebote möglich.

2.3 Online-gestützte Fortbildung

Online-gestützte Fortbildung kann schulintern und schulextern realisiert werden. Fortbildungsinhalte werden adressatenbezogen und jederzeit abrufbar für Kollegien und individuelle Fortbildungsinteressenten zur Verfügung gestellt. Die Nutzer entscheiden eigenständig über die Auswahl der Angebote. Landesweit abgestimmte Maßnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt.

Die Nummern 2.1 - 2.3 gelten für Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung entsprechend.

3 Staatliche Fortbildung, Fortbildung anderer Anbieter

3.1 Überregionale staatliche Angebote

Die Bezirksregierungen bieten gemäß § 1 Satz 1 Nummer 3 der Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht - ZustVOSchAuf (BASS 10-32 Nr. 47) insbesondere die in den Anlagen 1 und 3 aufgeführten Fortbildungen und Qualifikationserweiterungen sowie spezifische Fortbildungen für die Berufskollegs und für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an sowie weitere fachliche Fortbildungen, die wegen zu geringer Nachfrage aus den Schulamtsbezirken überregional angelegt werden müssen. Sie sind für die Qualitäts- und Personalentwicklung in der Fortbildung sowie die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren verantwortlich. Dabei arbeiten sie mit der Medienberatung NRW, Hochschulen, Stiftungen und anderen Einrichtungen zusammen.

3.2 Regionale staatliche Angebote

Die bei den staatlichen Schulämtern gebildeten Kompetenzteams werden insbesondere auf den Handlungsfeldern Inklusion, Unterrichtsentwicklung mit dem Fokus auf Umgang mit Heterogenität, individueller und kompetenzorientierter Förderung, Gender und Ganztag tätig und unterstützen die Schulen durch

- Schulentwicklungsberatung,

- Begleitung bei der fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichtsentwicklung,

- Medien- und Lernmittelberatung (BASS 16-13 Nr. 4) sowie

- Initiierung von Zusammenarbeit mit kommunalen und anderen Partnern.

Landesweit abgestimmte Angebote der Kompetenzteams sind in Anlage 4 aufgeführt. Die Leitung eines Kompetenzteams, insbesondere die Personalentwicklung, obliegt einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten der unteren Schulaufsicht. Die Personalentwicklung erfolgt in Abstimmung mit der für die jeweiligen Schulformen zuständigen Schulaufsicht. Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Leiterin oder des Leiters werden für besondere Koordinierungs- und Geschäftsführungsaufgaben im pädagogischen, fachlichen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen Bereich Co-Leitungsstellen zur Abordnung ausgeschrieben.

Zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres erhalten der örtliche und der Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und die örtlichen Personalräte der anderen Schulformen jeweils eine tabellarische Auflistung der neu beauftragten Moderatorinnen und Moderatoren ihrer Schulform mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Anzahl Anrechnungsstunden, Kompetenzteam-Zuordnung, Schulform, abgebende Schule, Aufgabe im Kompetenzteam, Namen weiterer Interessentinnen und Interessenten der jeweiligen Schulform.

Zu Beginn eines Schuljahres erhalten alle schulfachlichen Dezernate der Bezirksregierungen, der Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und die örtlichen Personalräte der anderen Schulformen eine aktuelle Übersicht aller Moderatorinnen und Moderatoren mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Anzahl Anrechnungsstunden, Kompetenzteam-Zuordnung, Schulform, abgebende Schule, Aufgabe im Kompetenzteam, Zeitpunkt der Beauftragung.

Die Schulformen und die Fächer/Fachrichtungen sollen in den Kompetenzteams angemessen vertreten sein. Um den Fortbildungsbedarf der Schulen abzudecken, können Moderatorinnen und Moderatoren in mehreren Kompetenzteams eingesetzt werden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Kompetenzteams mit anderen Einrichtungen des Bildungsbereichs kooperieren (z.B. Archive, Ausbildungsbetriebe, Bibliotheken, Hochschulen, Kirchen, Kommunale Integrationszentren, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Regionale Bildungsbüros, Volkshochschulen). Die Kompetenzteams beraten die Schulen bezüglich des Fortbildungsangebots anderer Anbieter.

3.3 Andere Anbieter

Für die Planung und Durchführung von Fortbildungen stehen auch die Angebote anderer Fortbildungsträger zur Verfügung (z.B. kirchliche Träger, andere staatliche oder kommunale Fortbildungseinrichtungen, weitere Träger). Die schulische Fortbildungsplanung wird durch eine zentrale Fortbildungsdatenbank des Landes unterstützt.

4 Fortbildungsbudget

Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ein Fortbildungsbudget. Die Verwendung der Fortbildungsmittel wird von den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung dokumentiert.

5 Weiterbildung

Maßnahmen der Weiterbildung werden i.d.R. schulextern durchgeführt. Weiterbildung umfasst Angebote zur Qualifikationserweiterung von Leitungspersonen der Schule, Angebote zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Bedarfsfächern (Zertifikatskurse), die Qualifizierung von Beratungslehrkräften und von Lehrerinnen und Lehrern, die eine Qualifizierung gemäß § 40 oder § 41 LVO anstreben, sowie Qualifizierung in Bereichen, die Voraussetzung für die Erteilung von Unterricht sind.

Näheres zu Qualifikationserweiterungen für Lehrkräfte aller Schulformen ist in Anlage 3 geregelt.

6 Moderatorinnen und Moderatoren
in der Fort- und Weiterbildung

Moderatorinnen und Moderatoren sind in der Regel Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungsmitglieder und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung tätiges Personal aller Schulformen und Unterrichtsfächer/Fachrichtungen. Darüber hinaus kann pädagogisches und sozialpädagogisches Personal (§ 58 SchulG) in der Moderation eingesetzt werden. Sie werden auf der Grundlage landesweit abgestimmter Anforderungsprofile qualifiziert.

7 Anrechnung von Lehrerfort- und Weiterbildung
auf die Unterrichtsverpflichtung

7.1 Anrechnung für die Teilnahme

Durch die Anrechnung der Teilnahme an staatlichen Fort- und Weiterbildungskursen auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl soll den Lehrkräften die regelmäßige Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung ermöglicht und Unterrichtsausfall vermieden werden. Deshalb soll die Anrechnung am jeweiligen Fortbildungstag wirksam werden. Anrechnung wird gewährt, wenn eine Fortbildung im Volumen von mindestens 60 Stunden für den Zeitraum von mindestens einem halben Jahr stattfindet.

Bei individuellen Studien an Hochschulen, für die ein teilweise dienstliches Interesse festgestellt worden ist, wird eine Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung gewährt, die sich nach den zu erbringenden Studienleistungen bemisst. Eine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiums bzw. der Ablegung der Prüfung entstehen, erfolgt nicht.

Die Teilnahme der Moderatorinnen und Moderatoren an Qualifizierungsangeboten, an Dienstbesprechungen sowie an der Konzept- und Materialentwicklung wird auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

7.2 Anrechnung für die Moderation

Zur Durchführung von Lehrerfort- und -weiterbildung werden Moderatorinnen und Moderatoren eingesetzt. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine dienstliche Tätigkeit. Sie nehmen ihre Aufgaben als eine auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit gemäß § 48 i.V. mit § 52 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) wahr.

Sofern in Ausnahmefällen aus zwingenden dienstlichen Gründen die Anrechnung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann, erhalten sie für die unterrichtliche Tätigkeit in der Lehrerfort- und -weiterbildung eine entsprechende Vergütung gemäß Nummer 3.1 der Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung vom 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) in der jeweils geltenden Fassung. Die Gründe sind im Einzelfall darzulegen und aktenkundig zu machen.

Bei Moderation im Team wird insgesamt die 1,5fache Anrechnung gewährt. Die Aufteilung des gesamten Umfangs der Anrechnung auf die Moderatorinnen und Moderatoren richtet sich nach den zu erbringenden Arbeitsanteilen.

7.3 Berechnung

Die Höhe der Anrechnung berücksichtigt die Zahl der Fort- und Weiterbildungsstunden und den Anrechnungsfaktor, der sich aus den unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen der Lehrerinnen und Lehrer ergibt. Sie wird nach folgender Formel berechnet:

Anrechnungsfaktor

Schulform

Teilnahme

Moderation

Grundschule, Hauptschule, Realschule

0,625

1,54

Förderschule

0,625

1,51

Abendrealschule, Berufskolleg, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule

0,5

1,40

Abendgymnasium, Kolleg

0,375

1,20

Tabelle 1: Höhe der Anrechnung = Stunden x Anrechnungsfaktor : Unterrichtswochen

7.4 Dokumentation und Fortbildungsberichterstattung

Zur Berechnung der Anrechnungsstunden dokumentieren die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams NRW ihre Teilnahmen (Nummer 7.1 dritter Absatz) und Moderationen (Nummer 7.2) in dem vom Ministerium bereitgestellten Online-Werkzeug (Fortbildungsdokumentation - Fobido). Die in Fobido gespeicherten Daten werden in anonymisierter Form zur Fortbildungsberichterstattung verarbeitet.

Nachfolgend finden Sie die Anlagen zum Runderlass:

 

Anlage 1

Formen der Fortbildung

Zurzeit werden folgende schulexterne Fortbildungen angeboten:

Schulexterne Fortbildung

I
Unterricht von Schülerinnen und Schülern
mit Migrationshintergrund an allen Schulformen

1 Ziel dieser Fortbildung ist der Erwerb bzw. die Erweiterung von Qualifikationen der Lehrkräfte für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Die Fortbildung knüpft an die Programme und Angebote im regionalen Bereich an und wird in enger Zusammenarbeit mit den „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen“ durchgeführt.

2 Die Fortbildung umfasst für alle Schulformen 200 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahrs.

3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:

3.1 besonderer Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Entwicklung der Unterrichtssprache (Fachsprache) auf der Basis der Förderung von Sprachkompetenz in allen Fächern (Richtlinien)

3.2 die Entwicklung von Methoden, die einer Vermittlung in den verschiedenen Disziplinen dienen

3.3 interkulturelle Prozesse der Kinder und Jugendlichen

3.4 dialogische Strukturen in einer kontinuierlichen Elternarbeit.

3.5 Für den Unterricht mit Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Haupt- und Förderschulen werden standortbezogene Förderkonzepte entwickelt. Darüber hinaus werden Strukturen von integrationsförderndem und erfahrungsorientiertem Unterricht erarbeitet und interkulturelle Lernprozesse in auf die Zielgruppe bezogenen Lernformen geplant.

4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in entsprechenden Klassen unterrichten.

II
Unterricht von Aussiedlerkindern

1 Die Fortbildung soll Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aus Osteuropa einen erfolgreichen Übergang in das Bildungssystem Nordrhein-Westfalens und die Integration in das Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.

3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:

3.1 ausgewählte Aspekte der Herkunftsländer und im Hinblick auf die Alltagserfahrungen von Personen mit Migrationshintergrund aus Osteuropa in ihrem neuen konkreten sozialen Umfeld sowie in Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland,

3.2 Grundelemente der Didaktik und Methodik von Deutsch als Zweitsprache/Zielsprache

3.3 Training der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.

4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder an Förderschulen unterrichten.

III
Sicherheit und Umweltschutz beim Umgang
mit gefährlichen Stoffen im Chemieunterricht

1 Die Fortbildung soll Lehrkräfte auf die rechtlichen Bestimmungen für die Unterrichtspraxis im Umgang mit gefährlichen Stoffen im Chemieunterricht und die Vermittlung unterrichtspraktischer Hilfen vorbereiten.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.

3 Wesentliche Grundlage des Chemieunterrichts in den weiterführenden Schulen einschließlich der Schulen des Zweiten Bildungsweges ist die kontinuierliche und regelmäßige Arbeit mit dem Experiment. Hierbei werden überwiegend Versuche durchgeführt, bei denen gefährliche Stoffe zum Einsatz kommen. Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen gelten verschiedene rechtliche Vorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen steht die Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten im Vordergrund. Sie umfasst den Schutz vor unmittelbaren und mittel- oder langfristigen gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen sowie die Verminderung von Belastungen der Umwelt, insbesondere bei der Lagerung und Entsorgung gefährlicher Stoffe.

4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe I und II im Fachbereich Chemie/Chemische Technologie unterrichten sowie Lehrkräfte, die mit der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung betraut sind.

IV
Heterogenität als Herausforderung am Berufskolleg

Die Lehrkräfte an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen sehen sich einer zunehmenden Lern- und Leistungsheterogenität innerhalb der Lerngruppen eines Bildungsgangs gegenüber. In vielen Fällen ergibt sich hieraus ein Spannungsfeld zu den einheitlichen Zielstandards der kompetenzorientierten Bildungspläne.

Die QUA-LiS NRW hat zur Unterstützung gemeinsam mit den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen das Fortbildungsprogramm „Heterogenität als Herausforderung am Berufskolleg“ entwickelt. Die Module des Fortbildungsprogramms unterstützen die Lehrkräfte, die beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Alle Fortbildungsmodule werden aus der Perspektive der Bildungsgangarbeit gestaltet und rücken damit die Bildungsgangentwicklung im Hinblick auf den gewählten Modulschwerpunkt in den Fokus der Fortbildung.

Ziel

Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer eines Bildungsgangs im Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen durch zunehmend heterogene Lerngruppen.

Gestaltung/Durchführung

Die Durchführung erfolgt durch Moderatorinnen und Moderatoren der Bezirksregierungen und wird bei Bedarf von Schulentwicklungsberaterinnen und -beratern unterstützt.

Das Fortbildungsprogramm startet mit dem obligatorischen Modul „Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“ (P). Im Bildungsgang wird eines der drei folgenden Module gewählt:

- Kompetenzentwicklung durch den Bildungsgang systematisiert beschreiben und individuell fördern (K),

- Anspruchsniveaus und Arbeitsmaterialien im Bildungsgang differenzieren (D) oder

- Sprache und Sprachsensibilität im Bildungsgang fördern (S).

Um die Themenschwerpunkte nachhaltig im Bildungsgang zu implementieren, können alle Module als längerfristige Fortbildungsmaßnahme bearbeitet werden.

Modul „Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“ (P)

Umfang: 4 Halbtäger à 5 Fortbildungsstunden

Das Modul P wird als ScheLf mit den Bildungsgangverantwortlichen der teilnehmenden Berufskollegs modulbegleitend organisiert. Das Modul P bildet bei der ersten Wahl aus den Modulen K, D oder S (s.o.) die verpflichtende Rahmung.

Die Bausteine von Modul P
„Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“

- Initialisierung: Rahmenbedingungen, Meinungsbild zu Heterogenität im Bildungsgang, Vorbereitung eines Bildungsgangbeschlusses für die Teilnahme an der Fortbildung

- Planung: Zielklärung, Termin-, Arbeits- und Evaluationsplanung, Klärung der Ressourcen

- Prozessbegleitung:
Zwischenstand im Fortbildungsprozess, Unterstützung der Personen/Gruppen, Förderung der Kommunikation im Bildungsgang

- Evaluation: Ergebnisauswertung, Reflexion, Entwicklungsfelder im Bildungsgang

Die Module K, D und S

Die Module K, D und S werden jeweils als bildungsganginterne Fortbildung organisiert. Jedes Modul bietet eine Bandbreite an Fortbildungsbausteinen, aus denen mit den Moderatorinnen und Moderatoren ein abgestimmtes Angebot für den Bildungsgang zusammengestellt wird.

Bausteine von Module K
Kompetenzentwicklung durch den Bildungsgang systematisiert beschreiben und individuell fördern

Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden

- Ziele der Kompetenzorientierung und kompetenzorientierten Bildungspläne

- Beschreibung und Dokumentation fachlicher und personaler Kompetenzen

- Beispiele zur Diagnose fachlicher und personaler Kompetenzen und deren Auswertung

- Festlegung und Rückmeldung individueller Fördermaßnahmen, Beispiele der Lernberatung

- Verankerung der individuellen Förderung in der didaktischen Jahresplanung

Bausteine von Module D
Anspruchsniveaus und Arbeitsmaterialien im Bildungsgang differenzieren

Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden

Aus folgenden Fortbildungsbausteinen kann ein mit dem Bildungsgang abgestimmtes Angebot zusammengestellt werden:

- Theorie der Differenzierung - Sensibilisierung und Begriffsklärung

- Anwendung von Methoden der Differenzierung

- Entwicklung von Lernsituationen unter Berücksichtigung verschiedener Anspruchsniveaus und Differenzierungsformen

- Unterrichtsorganisation mit gelingender Differenzierung

- Verankerung von Differenzierung in der didaktischen Jahresplanung

- Einführung und Nutzung selbstgesteuerten Lernens in differenzierenden Unterrichtsarrangements

Bausteine von Module S
Sprache und Sprachsensibilität im Bildungsgang fördern

Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden

- Theorien des Spracherwerbs

- Diagnose der Sprachkompetenz, Verfahren der Sprachstandfeststellung

- Bestimmung des bildungsgangspezifischen Sprachniveaus

- Umsetzung des integrierten Fach- und Sprachlernens

- Berücksichtigung interkultureller Aspekte der Sprachförderung

- Entwicklung sprachsensiblen Unterrichts in berufsbezogenen Lernbereichen

- Unterscheidung von Sprachnormen

- Umgang mit Mehrsprachigkeit

- Förderung sprachlogischer Kompetenz

- Weiterentwicklung der Kenntnisse in der Sprache im Beruf und deren Anwendung in beruflichen und Prüfungssituationen

V
Neue Informations- und Kommunikationstechnologien:
Objektorientierung im Informatikunterricht
der gymnasialen Oberstufe

1 Die Fortbildung will Lehrkräften eine erweiterte Handlungskompetenz bei der Umsetzung der Richtlinien für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe und der Implementation zusätzlicher Fachinhalte ermöglichen.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.

3 Basierend auf den in den Richtlinien und Lehrplänen erfassten Inhalten der Informatik werden zusätzliche Fachinhalte thematisiert. Insbesondere Analyse-, Entwurfs- und Implementationstechniken werden verstärkt unter systematischen Gesichtspunkten betrachtet. Es wird den Gefahren unkontrollierten Datenzugriffs durch ein weitreichendes Schutzkonzept begegnet. Eine besondere Bedeutung hat hierbei das Konzept der Objektorientierung erlangt, das überwiegend zur Modellbildung von Sachverhalten und zur Übertragung der Modelle auf der Ebene des Computers genutzt wird.

4 Adressaten sind Lehrkräfte an Gymnasien sowie Gesamtschulen, die die Lehrbefähigung im Fach Informatik oder das Zertifikat der Fortbildungsmaßnahme „Informatik in der gymnasialen Oberstufe“ erworben haben.

VI
Bilinguales Lernen:
Englisch an Gesamtschulen, Gymnasien und ‑Realschulen

1 Die Fortbildung will die individuelle Sprach- und Handlungskompetenz der Lehrkräfte im Fach Englisch und in den deutsch-englischen Sachfächern Erdkunde, Politik, Geschichte und Biologie erweitern. Zusätzlich sollten die Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne und Empfehlungen für schulpraktische Arbeit konkretisiert werden.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.

3 Die Inhalte basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen im Kontext der besonderen inhaltlichen, fachsprachlichen, methodischen und organisatorischen Anforderungen des bilingualen Fachunterrichts. Vergleichbare Standards an den Schulen und Qualitätssicherung und -entwicklung des bilingualen Unterrichtsangebots werden gewährleistet.

4 Adressaten der Fortbildung sind Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe I im bilingualen Lernen das Fach Englisch und die bilingualen deutsch-englischen Sachfächer Erdkunde, Politik, Geschichte und Biologie unterrichten bzw. unterrichten werden sowie die Fachleitung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung für die Sekundarstufen I und II.

VII
Unterricht in Bildungsgängen,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
und zu allgemeinen Hochschulreife oder
zu beruflichen Kenntnissen und zur
allgemeinen Hochschulreife führen
(Bildungsgänge des Berufskollegs)

1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz zur Umsetzung der Richtlinien und der Arbeit mit den Lehrplänen.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.

3 Die Inhalte beziehen sich auf die Richtlinien und Lehrpläne der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Mathematik.

4 Sie richtet sich an Lehrkräfte, die in diesen Fächern in Bildungsgängen unterrichten, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife oder zu beruflichen Kenntnissen und zur allgemeinen Hochschulreife führen.

VIII
Englisch in den Fachklassen des dualen Systems
der Berufsschule

1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz: Die bereits erworbenen Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sollen angesichts der voranschreitenden Integration Europas berufsorientiert vertieft und erweitert werden.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.

3 Die Inhalte basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen und problematisieren berufsspezifische Zugänge. Erfahrungen und Erkenntnisse der Fortbildung sollen in der schulischen Praxis erprobt und vertieft werden sowie die daraus gewonnenen Ergebnisse in die weitere Fortbildungsgestaltung eingebracht werden.

4 Die Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte, die Englisch an Berufsschulen unterrichten bzw. unterrichten werden.

IX
Musik in der Fachschule für Sozialpädagogik

1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz für Lehrkräfte im Fach Musik.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Stunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.

3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:

3.1 die Bedeutung der Musik als Erziehungsmittel,

3.2 den situations- und adressatenbezogenen Einsatz von Musik bei späteren beruflichen Tätigkeiten in Kindergärten, Horten und Freizeiteinrichtungen

4 Die Fortbildung wendet sich insbesondere an fachfremd unterrichtende Lehrkräfte in der Fachschule für Sozialpädagogik.

X
Ausländische Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen
der Sekundarstufe I

1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb bzw. die Erweiterung von Qualifikationen für den Unterricht. Die Fortbildung orientiert sich an den Richtlinien und Lehrplänen für den Muttersprachlichen Unterricht, sie berücksichtigt die schulischen Handlungsfelder aus dem Erleben von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und den damit verbundenen besonderen Beratungsbedarf.

2 Die Fortbildung umfasst 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres. Sie wird in Abstimmung mit den \qRegionalen Arbeitsstellen zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher\q durchgeführt.

3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:

3.1 Kenntnisse und Verfahrensweisen zur Durchführung des Unterrichts unter aktuellen methodisch-didaktischen Gesichtspunkten

3.2 Planung, Durchführung und Auswertung (Nachbereitung) von Unterricht

3.3 Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen und Organisationsformen des Ausbildungssystems

4 Adressaten sind ausländische Lehrkräfte, die in Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I unterrichten.

XI
Sonderpädagogische Sockelqualifikation
für Lehrkräfte ohne sonderpädagogische ‑Lehrbefähigung
an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
und mit dem Schwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung

1 Die Qualifizierung führt zum Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz für die Wahrnehmung unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.

2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Stunden Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres.

3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:

3.1 Analyse der pädagogischen Ausgangslage von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ bzw. im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

3.2 Einführung in die Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung und Bewegung, Kommunikation und Interaktion, Motivation und Konzentration, Emotionalität und Soziabilität sowie Kreativität für schulisches Lernen

3.3 Reflexion der Lehrerrolle und Stärkung der Lehrerpersönlichkeit unter den spezifischen Bedingungen der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

3.4 Einführung in lernfördernde Konzepte und Unterrichtsmethoden

3.5 Zusammenwirken von Diagnose, Förderung und Unterricht - beispielhaft in den Fächern Mathematik und Deutsch

3.6 Umgang mit Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in der zieldifferenten Förderung

3.7 Entwicklung von individuellen Förderplänen und ihre Umsetzung im Unterricht

3.8 Analyse und Evaluation von Erziehungsprozessen und Unterrichtsabläufen durch kollegiale Praxisberatung

3.9 Grundlagen der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kooperation mit anderen Institutionen.

4 Adressaten sind Lehrkräfte, die ohne sonderpädagogische Lehrbefähigung an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung unterrichten.

5 Die Fortbildungsveranstaltungen werden auf Bezirks- oder Schulamtsebene durchgeführt.

XII
Didaktische und methodische Fortbildung
„Englisch in Grundschulen und Förderschulen“

1 Die didaktische und methodische Qualifizierung führt zum Erwerb von unterrichtlichen Handlungskompetenzen.

2 Die Fortbildung umfasst 60 Fortbildungsstunden. Sie wird über einen Zeitraum von einem halben Jahr (in der Regel drei Stunden wöchentlich in der unterrichtsfreien Zeit) durchgeführt.

3 Für die o.g. Schulformen beziehen sich die Inhalte auf folgende Themen:

3.1 Auseinandersetzung mit Erkenntnissen zur Spracherwerbsforschung

3.2 Grundsätze, Ziele und Anforderungen des Unterrichts

3.3 Lehr-, Lern- und Arbeitsformen

3.4 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Unterricht

3.5 Planung und Erprobung von Unterrichtssequenzen und Unterrichtsmaterialien.

3.6 Darüber hinaus erhalten die Lehrerinnen und Lehrer in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Angebot zur Teilnahme an einem eintägigen didaktischen und methodischen Aufbauseminar.

4 Adressaten sind die für den Einsatz im Fach Englisch in Frage kommenden Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen. Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Lehrkräfte, die bereits über eine Lehrbefähigung im Fach Englisch verfügen oder sich sprachpraktisch qualifiziert haben.

5 Die Fortbildungsveranstaltungen werden auf Schulamtsebene durchgeführt. Zur Unterstützung werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Materialien online zur Verfügung gestellt.

XIII
Qualifikation für das Erteilen von Sportförderunterricht

1 Ziel dieser Fortbildung ist der Erwerb beziehungsweise die Erweiterung von Qualifikationen für die Erteilung von Sportförderunterricht sowie die Leitung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten zur individuellen Entwicklungsförderung von Schülerinnen und Schülern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulsport sowie im Ganztag.

2 Die Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen des Sportförderunterrichts umfassen insgesamt 72 Stunden (inklusive Prüfung). Eine erfolgreiche Teilnahme wird zertifiziert und berechtigt zur Leitung des Sportförderunterrichts. Das Zertifikat wird von der zuständigen Bezirksregierung ausgestellt.

3 Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen Sport für die verschiedenen Schulformen sowie auf dem Runderlass „Sportförderunterricht und außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zur individuellen Entwicklungsförderung“ (siehe auch BASS 14-14 Nr. 7). Sie orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen der KMK.

Die Inhalte der Fortbildung von Lehrkräften für den Sportförderunterricht sind im SCHULSPORTPORTAL NRW (www.schulsport-nrw.de) veröffentlicht.

4 Die Fortbildung wendet sich an alle Lehrkräfte der Primarstufe der Sekundarstufen I und II sowie an alle Sport Studierenden an Universitäten und Hochschulen, die eine Qualifikation für die Tätigkeit im Schuldienst anstreben.

XIV
Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen,
Nachwuchsförderung

1 Führung und Management sind die zentralen Aufgaben der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 SchulG). Die Mitglieder der Schulleitung sollen insbesondere in den Handlungsfeldern Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation sowie Recht und Verwaltung ihre Fähigkeiten

- zur Rollenklärung und Steuerung, Innovation, Kommunikation und Entscheidung, Planung und Organisation,

- zur Implementation einer innovativen Lehr- und Lernkultur, Umsetzung von Lernorganisation, Beratung und Beurteilung und Evaluation sowie

- zur Umsetzung schul-, dienst- und haushaltsrechtlicher Vorschriften, der gleichstellungsrechtlichen Vorgaben sowie der Verpflichtung zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur Gesundheitsförderung entwickeln und ausbauen. Mit diesem Ziel werden auch Nachwuchskräfte für die Schulleitung gefördert und unterstützt.

2 Vorbereitende Leitungsqualifizierung

2.1 Für Lehrerinnen und Lehrer, die an der Übernahme einer Führungsfunktion interessiert sind, richten die Bezirksregierungen Fortbildungen mit dem Ziel der Selbstevaluation der eigenen Interessen und Stärken im Umfang von mindestens 40 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr ein (Orientierungsseminare).

2.2 Für Lehrerinnen und Lehrer, die praktische Erfahrungen in leitungsnahen Funktionen oder übertragene Koordinierungsfunktionen vorweisen können, richten die Bezirksregierungen die Maßnahme „Schulleitung: Mentoring zur Gewinnung von Nachwuchskräften“ im Umfang von einem Jahr ein.

Ziel

Ziel des Mentoring in einem Zweierprozess ist es, im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung Lehrerinnen und Lehrern ein weiteres praxisnahes, zeitlich flexibles Fortbildungsangebot der Führungskräfteentwicklung und -gewinnung zu bieten.

Im Mentoring unterstützt eine erfahrene Führungskraft (Mentorin oder Mentor) eine Nachwuchskraft mit Führungspotenzial (Mentee), indem diese in einer hierarchieunabhängigen Tandembeziehung direkte Einblicke in professionelles praktisches Führungshandeln erhält, ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten - auch unter Aspekten der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf - reflektieren kann und eine Stärkung für die Entscheidung zur Übernahme einer Schulleitungsfunktion erfährt. Wesentliches Element des Angebots ist die an Praxiserfahrungen ausgerichtete persönliche Beratungsbeziehung als Unterstützung und persönliche Selbstvergewisserung auf dem Weg in die Schulleitung.

Unter Gleichstellungsperspektive hat das Angebot die Zielsetzung, Führungskräfte zu gewinnen und Unterrepräsentanzen von Frauen in Leitungsämtern abzubauen.

Dauer und Gestaltung

Es finden mindestens sechs individuell vereinbarte Tandemtreffen statt, die regelmäßig über ein Jahr verteilt sind. Darin enthalten sind Shadowing-Tage an der von der Mentorin oder dem Mentor geleiteten Schule, um Einblicke in den Praxisalltag von Schulleitung zu ermöglichen.

Das Angebot wird durch eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung gerahmt. Begleitend werden Fortbildungen (für Mentees im Umfang von mindestens 32 Stunden, für Mentorinnen und Mentoren im Umfang von mindestens 16 Stunden) angeboten, insbesondere zu den Inhaltsfeldern:

- Rollen und Methoden im Mentoringprozess

- Auseinandersetzung mit Rollenerwartungen an Schulleitung

- Umgang mit Ambivalenzen und Motivation

- Vereinbarkeit von Schulleitung und Familie.

Dabei werden auch die Einflüsse geschlechterbezogener Sozialisation z.B. auf Karriereplanung, Selbsteinschätzung, Führungsstile, Kommunikation und Selbstpräsentation berücksichtigt.

Die Fortbildungen sollen einen Austausch in geschlechtshomogenen Gruppen ermöglichen. Die Bezirksregierungen organisieren das Matching von Mentee und Mentorin oder Mentor zu Beginn einer Maßnahme.

Eine Rückkopplung für Mentees findet nach ca. einem Jahr statt, um die Nachhaltigkeit zu prüfen.

Voraussetzungen Mentee

Als Mentee können im Schuldienst stehende Lehrkräfte teilnehmen, die praktische Erfahrungen in leitungsnahen Funktionen oder übertragene Koordinierungsaufgaben vorweisen können.

Voraussetzungen Mentorinnen und Mentoren

Als Mentorinnen und Mentoren werden Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt, die sich im aktiven Dienst befinden und über prozessbegleitende Kompetenzen und Genderkompetenz verfügen.

Auswahl der Mentee

Die Bezirksregierungen schreiben die Plätze für Mentees unter Berücksichtigung des Bedarfs an neuen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie einer Unterrepräsentanz von Frauen im Leitungsamt aus.

In den Ausschreibungen werden Frauen, ebenso Lehrkräfte mit familiären Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen i.S.d. § 64 Absatz 1 LBG besonders ermutigt, sich zu bewerben.

Die gleichstellungsrechtliche Beteiligung gemäß § 17 Absatz 1 LGG ist sicherzustellen.

2.3 Für Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, wird eine Qualifikationserweiterung zur Vorbereitung auf die Amtsübernahme eingerichtet (Schulleitungsqualifizierung - SLQ - vgl. BASS 20-22 Nr. 62).

3 Begleitende Leitungsqualifizierung

3.1 Die Bezirksregierungen richten regelmäßig Fortbildungsgruppen für Mitglieder der Schulleitungen (§ 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchulG) zu den unter Nr. 1 dieser Anlage genannten Handlungsfeldern ein. Der zeitliche Umfang der Angebote richtet sich nach den inhaltlichen Anforderungen der Themen und der Teilnehmenden.

3.2 Für Schulleiterinnen und Schulleiter insbesondere in den ersten beiden Berufsjahren werden Fortbildungen zur Vertiefung der im Rahmen der Schulleitungsqualifizierung (Nr. 2.2) erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse im Umfang von 80 Fortbildungsstunden eingerichtet. Darüber hinaus können zusätzliche Fallberatungen und weitere Fortbildungen angeboten werden.

3.3 Schulleitungscoaching (SLC) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 kontinuierliches Angebot zur nachhaltigen Unterstützung von Schulleitungen sowie von Schulleitungsteams in der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das Angebot wird schrittweise in NRW ausgeweitet. Adressaten sind einzelne Leitungskräfte und Schulleitungsteams - insbesondere von Schulen im Transformationsprozess und Schulen des Längeren Gemeinsamen Lernens und Schulleitungen, die das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters neu übernommen haben.

Die Koordinierung der Maßnahme Schulleitungscoaching obliegt ebenso wie die Gewinnung, Qualifizierung und Weiterqualifizierung der Coaches dem Arbeitsbereich 8.1 - Schulmanagement der QUA-LiS NRW.

3.4 Für Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen gemäß §§ 33 - 37 ADO (BASS 21-02 Nr. 4) werden Qualifizierungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der übertragenen Koordinierungsaufgaben im Umfang von mindestens 60 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr eingerichtet.

4 Die Mitglieder der Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung können an den Fortbildungen zur Leitungsqualifizierung (Nr. 3.1 - 3.2) teilnehmen.

XV
Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen ‑Schulen, Leitungen der Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung,
Fortbildung zur Anwendung
der neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte

Die Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Schulaufsicht, der Hauptpersonalräte, der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung, der Bezirksregierungen und der Gleichstellungsbeauftragten umfangreich neu gefasst.

Ziel

Ziel der Fortbildung ist, Grundlagen der Dienstlichen Beurteilung zu vermitteln, die Unterschiede zum bisherigen Verfahren deutlich zu machen und praktische Erfahrungen mit den neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte zu sammeln. Bei der Gestaltung der Inhalte ist im Besonderen auch auf die Eignung zur Stärkung der Gender-Kompetenz zu achten (§ 17 LVO).

Dauer der Fortbildung

Die Fortbildung dauert einen halben Tag (4 Fortbildungsstunden).

Gestaltung/Durchführung

Personen aus den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Referat 213 des Ministeriums für Schule und Bildung NRW umfassend informiert und qualifiziert, so dass diese in der Lage sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen sowie Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu qualifizieren.

Inhalt der Fortbildung

Die Fortbildung besteht aus Informationen, praktischen Übungen und der Beantwortung von Fragen aus der bisherigen Beurteilungspraxis auf Grundlage der neuen Richtlinien. Folgende Aspekte werden bearbeitet:

1 Grundlagen

- Leistungsprinzip - Art. 33 Absatz 2 GG, Eignung, Befähigung und fachliche Leistung

- Beurteilung im Auswahlverfahren/der Zweck der Beurteilung (Beispiel einer Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung von Gesamtnoten, Ausschärfungen, Hilfskriterien, der Eignung für das angestrebte Amt und ergänzenden Personalauswahlinstrumenten)

- Anforderungen an dienstliche Beurteilungen - formell fehlerfrei, inhaltlich plausibel, hinreichend aktuell, miteinander vergleichbar und ausreichend differenziert

- Anlassbeurteilungssystem im Schulbereich, keine Quoten

- Rolle der Beurteilenden,

- Verfahrensorganisation, Beteiligungen (Nummer 15 BRL) (BASS 21-02 Nr. 2)

2 Die neue Richtlinie: wesentliche Änderungen

- einheitlicher Aufbau der Beurteilungsvorducke für einzelne Beurteilungsanlässe

- einheitlicher Beurteilungszeitraum

- Umstellung auf ein Punktesystem analog zum Verwaltungsbereich

- vorgegebene Kriterien für Leistung und Befähigung

- Erkenntnisquellen für bestimmte Beurteilungsanlässe

- Begründungsbedarf bei der Gesamtnotenbildung

3 Notengebung - Bildung und Begründung der ‑Gesamtnote anhand von Beispielen

- kein arithmetisches Mittel bei der Gesamtnotenbildung

- Beispiele für Einzelbewertungen/Gesamtnotenbildung

- Wann und wie umfangreich besteht Begründungsbedarf für die Gesamtnote?

4 Beurteilungsfehler und deren Vermeidung

- fehlende Differenzierung, Tendenz zur Bestnote

- zu große Bedeutung der Erkenntnisquellen gegenüber der Langzeitbeobachtung, kontinuierliche Sammlung von beurteilungsrelevanten Informationen

- Bewertungen in der Aufgabenbeschreibung

- und geschlechterstereotype Rollenzuschreibungen

- fehlender Bezug zur Besoldungsgruppe

- automatisches Ansteigen in der Note bei längerer Lebens- und Diensterfahrung

- Subjektives Leistungsvermögen als Maßstab

- Bewertung bei Teilzeit oder längeren Freistellungen

5 Weitere Informationsquellen zur Richtlinie und zu ‑Beurteilungsfragen

Hinweis auf Ansprechpartner, FAQ-Liste, Online-Quellen, Rechtsprechungshinweise

XVI
Qualifizierungsmaßnahme
Implementierung von Industrie 4.0/
Digitalisierung in der beruflichen Bildung in NRW

Mit ca. 200.000 Beschäftigten in rund 1.700 Unternehmen ist der Maschinenbau die exportintensivste Branche in Nordrhein-Westfalen und stellen seine Betriebe den größten industriellen Arbeitgeber dar.

Um dem Trend des Mangels an qualifiziertem Fachpersonal entgegenzusteuern, wurde am 23. Februar 2009 die VDW-Nachwuchsstiftung - seit 2017 Nachwuchsstiftung Maschinenbau (NWSM) - gegründet. Seit 2009 besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, der folgende Ziele verfolgt:

1. Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen in Richtung technischer Berufe im Maschinenbau,

2. Qualitative Verbesserung der dualen Berufsausbildung im Bereich des Maschinenbaus durch Einbindung aktueller Technologien,

3. Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte an Berufskollegs im Bereich der rechnergestützten Fertigung (Industrie 4.0).

Die Initiative der Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Dezernaten 45 der Bezirksregierungen fokussiert die Ziele 2 und 3. Sie ist Bestandteil der Aktivitäten der Landesregierung, des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und der Nachwuchsstiftung Maschinenbau, um Nordrhein-Westfalen wieder zum führenden Land im Bereich des Maschinenbaus zu entwickeln, und eine der zentralen Maßnahmen der seitens des Ministeriums für Schule und Bildung entwickelten Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung.

Ziele und Inhalte

Ziel des Angebots ist die Qualifizierung von bis zu 300 Lehrerinnen und Lehrern (zwei bis maximal vier Lehrkräfte je Schule) sowie 300 Ausbilderinnen und Ausbildern hinsichtlich einer Zusatzqualifizierung im Bereich digitaler Fertigungsprozesse für Auszubildende der acht Ausbildungsberufe Elektronikerin/Elektroniker, Industriemechanikerin/Industriemechaniker, Mechatronikerin/Mechatroniker, Produktionstechnologin/Produktionstechnologe, Produktdesignerin/Produktdesigner, Werkzeugmechanikerin/Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechanikerin/Zerspanungsmechaniker und Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker.

Die Maßnahme umfasst die miteinander vernetzten Module

1. Prozessanalyse,

2. IT-Security,

3. Smart Maintenance,

4. CAx-integrierte Fertigung,

5. Additives Manufacturing,

6. Vernetzte Fertigungssysteme,

7. Intelligente Produktion mit CPS,

8. Arbeit 4.0: Organisation von Arbeitsprozessen.

Dauer und Umfang

Die Qualifizierungsmaßnahme erstreckt sich über ein Schuljahr und umfasst vier Fortbildungsblöcke mit jeweils fünf ganztägigen Veranstaltungen. Sie umfasst 80 Stunden im Verlauf eines Schulhalbjahres. Die Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten ist möglich. In dringenden Einzelfällen kann die Teilnahme auf einen verlängerten Zeitraum gestreckt werden. Die Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach BASS 20-22 Nr. 8 Nummer 7.

Gestaltung und Durchführung

Die digitale Prozesskette verlagert den Schwerpunkt des Arbeitens von der Werkstatt in das Büro. Anhand von dreidimensionalen Computermodellen werden sowohl die Arbeitsvorbereitung von Vorentwurf, Angebot, Konstruktionszeichnung und Stückliste als auch die Produktion in Form von Programmen für die computergesteuerten Maschinen abgewickelt.

Das Erlangen digitaler Kompetenzen in der Ausbildung stellt die dualen Partner des Gewerks vor enorme strukturelle, materielle und personelle Herausforderungen. Für den Lernort Schule besteht die Anforderung, digitalisierte Lernprozesse so zu organisieren, dass individuelles Lernen, bestenfalls mit Laborcharakter, ‑möglich wird. Neben den notwendigen Rahmenbedingungen steht der Stellenwert der methodisch-didaktischen Planung im Fokus.

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Zusammenarbeit mit kooperierenden Unternehmen, Instituten und Hochschulen.

Qualitätssicherung

Das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert die Maßnahme mit den Bezirksregierungen durch jährliche Abstimmung und Priorisierung der Schwerpunkte. Dabei übernehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulformaufsicht vorbereitende konzeptionelle und koordinierende Aufgaben (z.B. für das Fortbildungskonzept „Berufliche Bildung in der digitalen Welt“).

XVII
Qualifizierungsmaßnahme
Jährliche Weiterbildungsworkshops
zum Umgang mit dem Lernmanagementsystem
der CISCO Systems GmbH

1. Die Fortbildung zielt auf den Umgang mit Lehr- und Informationsmaterialien, insbesondere zu den Themen Netzwerktechnologie, Cybersicherheit, Internet der Dinge und Programmieren, für den unterrichtlichen Einsatz ab.

2. Die Fortbildung umfasst je Regierungsbezirk einmal jährlich einen eintägigen Fortbildungsworkshop im Umfang von acht Fortbildungsstunden.

3. Die Inhalte basieren auf den fachlichen Anforderungen zu den unter Nummer 1 genannten Themen in dem webbasierten Curriculum und der E-Learning-Plattform mit Simulationssoftware der CISCO Systems GmbH.

4. Die Fortbildung richtet sich an Lehrkräfte an Berufskollegs in NRW, die mit dem Lernmanagementsystem der CISCO Systems GmbH im Unterricht arbeiten bzw. dieses beabsichtigen.

5. Zur Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung der Fortbildung, auch hinsichtlich eines Höchstmaßes an Barrierefreiheit, werden die Erfahrungen der Lehrkräfte erfasst, ausgewertet und mit den Interessenvertretungen erörtert.

XVIII
Fortbildungsmaßnahme:
Unterstützung für den Unterricht
in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen

Die Fortbildung zielt auf die frühzeitige Kompetenzerweiterung von Lehrkräften hinsichtlich der Anforderungen in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen.

Umfang

Die Fortbildung umfasst

- 80 Fortbildungsstunden bei geringem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen,

- 160 Fortbildungsstunden bei mittlerem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen,

- 240 Fortbildungsstunden bei hohem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen oder

- 320 Fortbildungsstunden bei sehr hohem Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen.

Die Fortbildungsveranstaltungen können ausschließlich im Präsenzformat oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzphasen gestaltet werden und sollten nach Möglichkeit innerhalb des ersten Ausbildungsdurchgangs (2 bis 3,5 Jahre) nach Inkraftsetzung der KMK-Rahmenlehrpläne abgeschlossen sein.

Inhalte

Die Inhalte basieren auf den neugeordneten KMK-Rahmenlehrplänen und entsprechenden Landesbildungsplänen für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie greifen veränderte berufsspezifische Anforderungen sowie die Integration digitaler Schlüsselkompetenzen als besondere Herausforderung für die Bildungsgangarbeit bei der Entwicklung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung auf.

Die Fortbildung knüpft an die Implementationsveranstaltungen bzw. bundesweite Workshops bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) an.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an die Lehrkräfte der diese Bildungsgänge anbietenden Berufskollegs, die in dem jeweiligen Bildungsgang unterrichten.

XVIII a
Fortbildungsmaßnahme zur Unterstützung
insbesondere der Lehrkräfte in den Bildungsgängen
der neugeordneten IT-Ausbildungsberufe
(kaufmännisch und technisch)

Die sich infolge der digitalen Transformation rasant ändernde Arbeitswelt stellt eine Herausforderung für das duale System der Beruflichen Bildung dar. Berufsbilder ändern sich und Lehrkräfte haben den Auftrag, Schülerinnen und Schüler auf diese sich ändernden Anforderungen vorzubereiten. Kaum eine andere Berufsgruppe ist durch digitalisierte Arbeits- und Geschäftsprozesse so stark mit dem Thema „Digitalisierung“ verbunden wie die der IT-Berufe. Die staatliche Lehrerfortbildung in NRW bietet mit der vorliegenden Fortbildungsmaßnahme Unterstützung bei der notwendigen Didaktischen Jahresplanung und Unterrichtsentwicklung in den seit August 2020 neugeordneten IT-Berufen. Dabei handelt es sich um die Ausbildungsberufe Fachinformatiker/Fachinformatikerin (vier Fachrichtungen), IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin, Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement und Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management.

Bei der Neuordnung der Ausbildungsberufe sowie bei der Erstellung der landesweiten Bildungspläne NRW für die IT-Ausbildungsberufe war das Unternehmen Cisco Deutschland beratend eingebunden. Die Cisco Networking Akademie unterstützt die im folgenden dargestellte Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des mit dem Land NRW im Schuljahr 2020/21 geschlossenen Kooperationsvertrags durch Einbringung der IT-Fachexpertise und die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems für verschiedene Onlinephasen der Maßnahme (Fortbildungsblöcke 2 bis 8).

Die Fortbildungsmaßnahme zielt auf die Erweiterung der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte im Hinblick auf neue Lehr- und Lerninhalte sowie auf die Unterstützung bei der Erstellung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung.

Durch die staatliche Lehrerfortbildung wird in jedem Fortbildungsblock an die Erarbeitung der neuen Lehr- und Lerninhalte die Erstellung von Lernsituationen zum unmittelbaren unterrichtlichen Einsatz gekoppelt.

Alle Blöcke werden als Blended-Learning-Format mit Präsenzveranstaltungen und Onlinephasen angeboten.

Eine Evaluation der Fortbildungsmaßnahme findet jährlich landesweit unter Beteiligung aller Bezirksregierungen, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und Cisco Deutschland statt.

Der Gesamtumfang der Fortbildungsmaßnahme beträgt bei Wahrnehmung aller Blöcke 344 Stunden über einen Zeitraum von zwei Jahren.

Im Block 2 werden die Voraussetzungen zur Teilnahme an den folgenden Blöcken geschaffen. Ansonsten ist die Teilnahme an einzelnen Blöcken in Abhängigkeit von der Zielgruppenzugehörigkeit und vom persönlichen Fortbildungsbedarf möglich. Mögliche Anrechnungsstunden für die Fortbildungsteilnahme der Lehrkräfte wirken sich nicht bedarfserhöhend für die entsendende Schule aus.

Die Maßnahme wird fortlaufend angeboten.

Zielgruppe der Fortbildungsmaßnahme

1. Lehrkräfte der Anlage A:

Fachinformatiker/Fachinformatikerin in den Fachrichtungen Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten- und Prozessanalyse, Digitale Vernetzung, IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin, Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, Kaufleute für IT-System-Management

2. Lehrkräfte der Anlage B bis E:

Fachbereich Informatik

Blöcke der Maßnahme

Block 1: Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich

Umfang: 24 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- Datenschutz/Datensicherheit, Urheberrechte/Lizenzen, agiles Projektmanagement

- Entwicklung von Lernsituationen im Lernfeld (LF) 4 „Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich“

Block 2: IT Essentials

Umfang: 50 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- Lernplattform Architektur und Grundlagen der Kursadministration auf der Networking Academy Plattform

- Einstieg in das Simulationswerkzeug „Packet Tracer“

- CISCO- IT-Essentials

- Entwicklung von Lernsituationen in den Lernfeldern: LF2, LF3

Block 3: CCNA 1

Umfang: 60 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- CCNA Routing & Switching, Introduction to Networking

- Entwicklung von Lernsituationen in den Lernfeldern: LF3 „Clients in Netze einbinden“

Block 4: CCNA 2

Umfang: 75 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- Switching, Routing an Wireless Essentials

- Entwicklung von Lernsituationen in den Lernfeldern: LF9 „Netzwerke und Dienste bereitstellen“

Block 5: CCNA 3

Umfang: 75 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- CCNA Routing & Switching, Modul 3: Enterprise Networking, Security und Automation

- Entwicklung von Lernsituationen in den Lernfeldern: LF10b „Serverdienste bereitstellen und Administrationsaufgaben automatisieren“

Block 6: Wahlbausteine

Umfang: 30 Fortbildungsstunden

Alternative Inhalte:

6.1 IoT (Internet of Things) Fundamentals, LF4, 7„Cyberphysische Systeme ergänzen“

oder

6.2 IoT-Security, LF7 „Cyberphysische Systeme ergänzen“

oder

6.3 Phyton, LF 11a, 10c

oder

6.4 Connecting Things, LF10d „Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung“

oder

6.5 Big Data Analytics, LF11c „Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung“

Block 7: Cybersecurity Essentials

Umfang: 30 Fortbildungsstunden

Inhalte:

- Sicherheit/ Cybersecurity Essentials

- Entwicklung von Lernsituationen im LF4 „Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich

XVIII b
Fortbildung für die neugeordneten Elektroberufe

Durchführende Bezirksregierung

Arnsberg (federführend), Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Ausbildungsberuf

Elektronikerin/Elektroniker für Gebäudesystemintegration,

Elektronikerin/Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik,

Elektronikerin/Elektroniker für Automatisierungs- und Systemtechnik,

Informationselektronikerin/Informationselektroniker

Fortbildungsumfang (Stunden)

160 (mittlerer Innovationsgrad)

Inhalt

Abstimmung neuer Inhalte durch externe Partnerinnen und Partner,

Überarbeitung der DJPs,

Erstellung exemplarischer Lernsituationen zu aktuellen Themenbereichen:
Speichermedien und Ladesäulen, Satellitenanlagen, Glasfasertechnik, Bussysteme wie KNX, Dali etc., Internet of Things (Raspberry Pi), Python-Programmierung, Siemens SPS

Ziel der Fortbildung

Schulfachliche Aufsicht unterstützt bei Auftakt und Abschluss verstetigte Planung und Evaluation,

Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen,

Qualifizierung der Fachlehrkräfte,

Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen,

Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der Dualen Ausbildung in der Elektrotechnik,

Know-How-Sharing zwischen verschiedenen Gewerken (zum Beispiel Anlagenmechanikerinnen/Anlagenmechaniker und Elektronikerinnen/Elektroniker)

Zielgruppe

Fachlehrerinnen und Fachlehrer/Bildungsgangleitungen Elektrotechnik

XVIII c
Fortbildung für die neugeordneten
Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe

Durchführende Bezirksregierung

Aktuell mit einzelnen Standorten in den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln

Ausbildungsberuf

Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführerin und Transport

Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung

Fortbildungsumfang (Stunden)

80 Stunden (kleiner Innovationsgrad)

Inhalt

Technologischer Input

Methodisch-didaktische Umsetzung im Unterricht

Ziel der Fortbildung

Erwerb von Fachkompetenz für Lehrkräfte bzw. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

Erstellen von Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements auf Grundlage der Lernfelder des neuen Rahmenlehrplanes Eisenbahnerin/Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführerin/Lokführer und Transport/Eisenbahnerin/Eisenbahner im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung

Zielgruppe

Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Bildungsgangleiterinnen/Bildungsgangleiter in diesem Bereich

XVIII d
Fortbildung für den neugeordneten Beruf
Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer

Durchführende Bezirksregierung

Arnsberg, Detmold, Düsseldorf (federführend), Köln, Münster

Ausbildungsberuf

Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer

Fortbildungsumfang

80 Stunden (kleiner Innovationsgrad)

Inhalt

Der neue Lehrplan

Die gestreckte Prüfung

Lernfelddidaktik

Digitale Schlüsselkompetenzen

Kriterien guter Lernsituationen

Entwicklung von Lernsituationen

Sprachsensibel unterrichten

Neue fachliche Inhalte in den Lernfeldern

Impulse zur inneren Differenzierung im 3. Ausbildungsjahr (es existieren keine Fachklassen für die Fachrichtungen)

Ziel der Fortbildung

Die Lehrkräfte, die in diesem Bildungsgang unterrichten, sollen die Neuerungen des Lehrplans kennenlernen und bei der Erstellung und Umsetzung der Didaktischen Jahresplanung unterstützt werden.

Für die Entwicklung von binnendifferenziertem Unterricht im 3. Ausbildungsjahr erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte Unterstützungsangebote vor dem Hintergrund, dass keine fachrichtungsspezifischen Lerngruppen existieren.

Zielgruppe

Lehrkräfte, die im Bildungsgang Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer der Anlage A am Berufskolleg unterrichten.

XVIII e
Fortbildung für den neugeordneten Beruf Zahntechnik

Durchführende Bezirksregierung

Arnsberg (federführend), Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Ausbildungsberuf

Zahntechnikerin/Zahntechniker

Fortbildungsumfang (Stunden)

160 Stunden (mittlerer Innovationsgrad)

Inhalt

Vorbereitung der digitalen Technik durch Sachstand bezüglich analoger Prozesse und Fertigungsstrukturen.

Überblick über aktuelle Schienenarten, ihre Eigenschaften und Indikationen sowie manuelle und digitale Herstellung.

Chirurgische Abläufe einer Implantation darstellen, um die damit verbundenen Einheilphasen sowie die Befestigung des Implantats im Implantatbett und die prothetische Versorgung der Austrittsstelle aus dem Gewebe (Emergenzprofil) zu erfassen.

Verschiedene Befestigungsmöglichkeiten der Suprastruktur (Zement, Stege, Kugelknopfanker, Magnete, Schrauben) klassifizieren.

Implantate nach Vorgaben der Behandelnden auswählen, eine geeignete Lagebestimmung durchführen und die Implantate zur Vorbereitung der OP-Planung einer navigierten Implantation durch die Behandelnden positionieren.

In der digitalen Fertigung Datensätze von 3D-Gesichtsscan, Intraoralscan, digitalen Röntgenaufnahmen zusammenführen.

Die individuelle Anatomie sowie die Kieferknochen vermessen und diese dreidimensional darstellen.

Vorschläge für ein geeignetes Implantat erarbeiten und das Abutment (Abutmentarten, Abutmentgestaltung, Hilfsteile) unter Beachtung der Kundenvorgaben auswählen.

Ein Emergenzprofil definieren: Ein Backward-Planning erstellen, die Herstellung einer Bohrschablone unter Verwendung geeigneter Modell- und Fertigungswerkstoffe planen und diese Planung mit den Kundinnen und Kunden kommunizieren.

Nach der Einheilphase eine Suprakonstruktion entwerfen: Dabei werden systemeigene Hilfsteile, verschiedene Werkstoffe sowie parodontalhygienische, statische und ästhetische Kriterien berücksichtigt.

Die navigierte zahnmedizinische Implantation vorbereiten, indem die Bohr- und Röntgenschablone hergestellt wird.

Die Suprakonstruktion fertigen: Dabei werden insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Kippungen und von Periimplantitis getroffen.

Ziele der Fortbildung

Auftakt und Abschluss der Fortbildungsreihe unterstützt durch die schulfachliche Aufsicht für verstetigte Planung und Evaluation sowie Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen

Qualifizierung der Fachlehrkräfte

Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen

Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der Dualen Ausbildung in der Zahntechnik

Zielgruppe

Fachlehrerinnen und Fachlehrer/Bildungsgangleitungen Zahntechnik

XVIII f
Fortbildung für den neugeordneten Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Durchführende Bezirksregierung

Köln (federführend), Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Ausbildungsberuf

Kauffrau/ Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen

Fortbildungsumfang (Stunden)

80 Stunden (kleiner Innovationsgrad; geringer Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen)

Inhalt

Abstimmung neuer Inhalte durch externe Partnerinnen und Partner, Überarbeitung der Didaktischen Jahresplanungen,

Erstellung exemplarischer Lernsituationen zu aktuellen Themenbereichen:

Orientierung an Kundenbedarfsfeldern mit dem Ziel langfristiger Kundenbeziehungen unter Nutzung verschiedener auch digitaler Kommunikati- ons- und Vertriebskanäle,

Gestaltung digitaler Lernumgebung,

Identifizierung digitaler Schlüsselkompetenzen als integraler Bestandteil umfassender Handlungskompetenz und planvoller Kompetenzaufbau, Abgleich dieser Kompetenzentwicklung im basalen Ausbildungsprozess und den erweiterten Möglichkeiten über ein Angebot für eine Zusatzqualifikation zu digitalen Kompetenzen

Ziel der Fortbildung

Schulfachliche Aufsicht unterstützt bei Auftakt und Abschluss, verstetigte Planung und Evaluation,

Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen,

Qualifizierung der Fachlehrkräfte,

Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen,

Erprobung und Reflexion, unterstützt u.a. durch ein Reflexionstool für Lernsituationen mit dem Blick auf die Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen (Hinweise aus dem „Einleger DSK“, Ergänzung der Handreichung Didaktische Jahresplanung),

Einbeziehung verschiedener Vorgehensweisen des Projektmanagements,

Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der dualen Ausbildung in der Versicherungswirtschaft

Zielgruppe

Fachlehrkräfte/Bildungsgangleitungen Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen

XIX
Integration digitaler Schlüsselkompetenzen
in die Berufliche Bildung
– Fortbildung zur Integration
digitaler Schlüsselkompetenzen
in Bildungsgänge des Berufskollegs in NRW

Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an alle Bildungsgänge der Anlagen der APO-BK in allen Fachbereichen.3

In rund 400 Berufskollegs werden in NRW von circa 25.000 Lehrkräften mehr als 540 000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, darunter circa 310 000 Auszubildende in circa 300 Ausbildungsberufen an 226 Standorten - in Lernortkooperation mit den jeweiligen dualen Partnern in den Ausbildungsbetrieben der Region. Zusätzlich werden rund 200 000 Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen unterrichtet (Angaben nach amtlichen Schuldaten 2019/20).

In den jeweiligen Bildungsgängen vermittelt das Berufskolleg den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.

Die Informations- und Kommunikationstechnologien verändern unseren Alltag grundlegend und stellen an Bildung und Wissen besondere Anforderungen. Für die Arbeitswelt sind Fähigkeiten erforderlich, komplexe Probleme wahrzunehmen und interdisziplinär zu lösen. Standardisierbare Prozesse hingegen werden zunehmend automatisiert. Die Informationsmenge sowie die Geschwindigkeit des technologischen und gesellschaftlichen Wandels erfordern grundlegende Orientierungsfähigkeit ebenso wie lebenslanges Lernen. Die steigende gesellschaftliche Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien machen somit fortlaufende Anpassungen in allen Fachbereichen, auch im Sinne einer Stärkung überfachlicher Kompetenzen notwendig.

Die Berufliche Bildung wird in besonderer Weise von der Digitalisierung und den dadurch sich verändernden Arbeits-, Produktions- und Geschäftsabläufen beeinflusst. Kompetenzen zur Nutzung digitaler Arbeitsmittel und -techniken rücken stärker in den Fokus. Dieses bedingt neben dem Verständnis für digitale Prozesse die Notwendigkeit, die Auswirkungen auf arbeitsorganisatorische und kommunikative Aspekte bei vermehrt global vernetzten Produktions-, Liefer- und Dienstleistungsketten in den Blick zu nehmen.

Daher orientiert sich die vorliegende Fortbildungsmaßnahme an zwei Dimensionen von Transformationsprozessen:

- Digitalisierte Arbeitswelt
Dies dient als Sammelbegriff für unterschiedliche Technologien, denen Cyber-Physische Systeme (CPS) als komplexe Verbünde informatischer, mechanischer und elektronischer Komponenten zugrunde liegen, die durch das Internet miteinander kommunizieren. Die Kommunikation von Maschinen und Werkstücken untereinander (Internet der Dinge) sowie die Echtzeit-Auswertung zahlreicher, bisher unverknüpfter Daten (Big Data) beschreiben die Änderungen der Arbeitswelt durch zunehmende Automatisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

- Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen an Berufskollegs
Der Einsatz digitaler Medien wird verbunden mit der Annahme, dass insbesondere die individuelle Förderung und das Lernen verbessert werden können.

Die Lehrkräfte erhalten Impulse, wie sie die für diese beiden Dimensionen erforderlichen digitalen Schlüsselkompetenzen „Medienkompetenz, Anwendungs-Know-How und informatische Grundkenntnisse“ integriert in umfassende Handlungskompetenz ermitteln und fördern können.

1 Ziele und Struktur

Diese Fortbildungsmaßnahme dient der Weiterentwicklung der Kompetenzen von Lehrkräften in den schulischen Handlungsfeldern (Unterrichten - Erziehen - Lernen und Leisten fördern - Beraten - Schule entwickeln). Sie unterstützt die Fortschreibung didaktischer Jahresplanungen, die Entwicklung exemplarischer Lehr-/Lernarrangements und damit die Fortbildungsplanung im Bildungsgang.

Sie richtet sich an Bildungsgangkoordinatorinnen und -koordinatoren beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben, an Teams beziehungsweise Lehrkräfte der Bildungsgänge und befähigt,

- bezogen auf veränderte berufliche Arbeits- und Geschäftsprozesse digitale Schlüsselkompetenzen zu identifizieren und diese gezielt bei der planvollen Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Lernsituationen beziehungsweise Lehr-/Lernarrangements einzubeziehen,

- bezogen auf den beruflichen Kontext Schüleraktivitäten im Unterricht durch selbstgesteuerte und eigenverantwortliche Lernprozesse in Auseinandersetzung mit digitalisierten Arbeits- und Lernprozessen zu fördern und sich dazu im Bildungsgang zu vereinbaren,

- in ihren Bildungsgängen digitale Schlüsselkompetenzen in den Lernsituationen beziehungsweise Lehr-/Lernarrangements systematisch im Rahmen der didaktischen Jahresplanungen zu integrieren und den veränderten Anforderungen entsprechend in der beruflichen Praxis zu aktualisieren.

Die Fortbildungsmaßnahme nimmt Bezug zu den in der Handreichung „Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung“ dargestellten Modulen, aufgefächert in Inhaltsbereiche jeweils nach „Medienkompetenz, Anwendungs-Know-how und informatische Grundkenntnisse“. Diese unten aufgeführten Module und Inhaltsbereiche unterscheiden sich nach Fachbereich jeweils in ihrem Bezug zum beruflichen Kontext von Arbeits- und Geschäftsprozessen und zu beruflichen Kenntnissen der Bildungsgänge.

Module und Inhaltsbereiche

1.

Transformationsprozesse in Arbeit und Gesellschaft

2.

Kooperation und Wissensmanagement

3.

Informations- und Kommunikationstechnologien

4.

Datenverarbeitung

5.

Informationssicherheit

6.

Systeme und Prozesse

7.

Programmerstellung/Problemlösung

Tabelle 2: Fortbildung zur Integration digitaler Schlüsselkompetenzen Berufskolleg; Module und Inhaltsbereiche

Integrierend in Lernsituationen beziehungsweise Lehr-/Lernarrangements zu berücksichtigen sind für Transformationsprozesse bedeutsame Selbstkompetenzen beziehungsweise Selbstständigkeit und Sozialkompetenzen.

2 Durchführung

Ausgehend von den Änderungen in Berufswelt und Gesellschaft unterstützen handlungsorientierte Maßnahmen auch für Lehrkräfte in Berufskollegs die Entwicklung digitaler Kompetenzen, die im eigenen Unterricht erprobt und reflektiert werden.

Schulen beziehungsweise Bildungsgangteams mit ihren Lehrkräften wählen auf Basis einer didaktischen Analyse zur Ermittlung der konkreten Fortbildungsbedarfe aus den angebotenen Szenarien aus und kontraktieren die Ausgestaltung der Fortbildungstage bezogen auf den jeweiligen Fortbildungsbedarf von Teams beziehungsweise von Lehrkräften in den Bildungsgängen.

Die Szenarien sind einzeln oder in Kombination wählbar und ermöglichen durch ihre optionalen Inhaltsbereiche eine Differenzierung nach berufsspezifischen Anforderungen sowie nach individuellen Vorkenntnissen.

Die Durchführung wird moderationsgestützt realisiert:

- Moderatorinnen und Moderatoren mit Felderfahrung im Berufskolleg werden nach Fachbereichen eingesetzt und stehen zur Prozessklärung der curricularen Anforderung, der jeweiligen Ausgangslage im Bildungsgang und der Beschreibung des Fortbildungsbedarfs in der Einzelschule zur Verfügung (mit landesweit abgestimmten Instrumenten).

- Zur Qualitätssicherung bei spezifischen Anfragen bezüglich des schulischen Medienkonzepts werden im Moderationsteam die Expertisen von Fachmoderation (= Felderfahrung der Schulform/des Fachbereichs) und Prozessmoderation zu digitalen Schlüsselkompetenzen verknüpft.

- Schulentwicklungsberater/-innen können zur prozessbegleitenden Unterstützung bildungsgangübergreifend auf Wunsch der Schule einbezogen werden.

- Externe Referentinnen und Referenten werden je nach Themengebiet - in Kooperation mit den moderatorengestützten Fortbildungsangeboten - nach den Vorgaben des Landes eingebunden, um die Lernortkooperation zu intensivieren und aktuelle betriebliche Entwicklungen für die Schule nutzbar zu machen.

Die konkrete Fortbildungsgestaltung orientiert sich an den Phasen der Bildungsgangentwicklung (Analyse von Arbeits- und Geschäftsprozessen, didaktisch-methodische Auswahl von Medien und berufsspezifischen Werkzeugen, Erprobung im Unterricht, Reflexion und Austausch guter Praxis auch zwischen Schulen mit gleichen Bildungsgängen).

Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme ist moderatorengestützte Unterstützung in verschiedenen Szenarien im Rahmen der verfügbaren Ressourcen abrufbar:

A. Bildungsgangübergreifendes Szenario je Fachbereich

Szenario 1: Transformationsprozesse und Arbeit und Gesellschaft (Bezug in schulischen Handlungsfeldern „Beraten“ - „Schule entwickeln“)

Zielgruppe: Fortbildungskoordinatoren/-innen, Bildungsgangkoordinatoren/-innen beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben beziehungsweise Einzellehrkräfte je Fachbereich in schulexterner Fortbildung (gegebenenfalls optional als Blended Learning)

Merkmal: Darstellung der jeweiligen zentralen Transformationsprozesse und der relevanten digitalen Schlüsselkompetenzen als Grundlage der didaktischen Analysen im Bildungsgang - Bearbeitung der erweiterten Aufgaben der Bildungsgangkoordination angesichts der digitalen Transformationsprozesse und entsprechender Rahmenbedingungen.

Zeit: entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards mindestens 20 Stunden (inklusive Rückkopplung) schulextern mit Unterstützung über digitale Arbeitsplattformen (Blended Learning optional)

Dieses bildungsgangübergreifende Szenario kann die Funktion einer Auftaktveranstaltung übernehmen und zur schulischen Nutzung der didaktischen Handhabung der Module 1-7 (als Orientierung für die Bildungsgang-Arbeit) beitragen.

B. Bildungsgangbezogene Szenarien im Fachbereich

Szenario 2: Digitale Schlüsselkompetenzen im Bildungsgang identifizieren: Konsequenzen für Didaktische Jahresplanung und Fortbildungsplanung (Bezug in schulischen Handlungsfeldern, hier insbesondere „Schule entwickeln“)

Zielgruppe: Einzelpersonen beziehungsweise Bildungsgangkoordinatoren/-innen beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben, gegebenenfalls Fortbildungskoordinatoren/-innen in schulexterner Fortbildung (gegebenenfalls optional als Blended Learning)

Merkmal: Verortung in der Didaktischen Jahresplanung unterstützen und die Aufgaben der Bildungsgangkoordination stärken, rechtliche Rahmenbedingungen je Fachbereich einbeziehen und als Ausgestaltung der Lernortkooperation mit den dualen Partnern zusammenarbeiten, gegebenenfalls Vorstellung des Tools Didaktischer Wizard-Online, mit dem neue Möglichkeiten der Kompetenzzuordnungen reflektiert werden können.

Zeit: entsprechend der fortbildungsfachlichen Standards in der Regel bis zu 20 Stunden - gegebenenfalls als moderatorengestützte Fortbildung in Fortbildungsverbünden

(= Zusammenschluss mehrerer Teilkollegien realisiert schulintern an einem der beteiligten Berufskollegs)

Szenario 3: Förderung von individuellem und selbstständigem Lernen über das Lernen und Lehren mit digitalen Medien - konkret Lernkompetenzen und überfachliche Kompetenzen im Transformationsprozess stärken (hier: Bezug in schulischen Handlungsfeldern „Unterrichten“ - „Erziehen“ - „Lernen und Leisten fördern“ - „Schule entwickeln“)

Zielgruppe: Teilkollegium/Teams eines beziehungsweise ähnlicher Bildungsgänge der Einzelschule (Auswahl je Passung der beruflichen Kontexte im Fachbereich)

Merkmal: Für den Transformationsprozess wesentliche Selbst- und Sozialkompetenzen werden über die informatorischen Grundkenntnisse zu Kooperation/Wissensmanagement beziehungsweise Nutzung von Informations- und Kommunikationsprozessen für die Einbeziehung in die Didaktische Jahresplanung je schulinterner Kontraktierung im Bildungsgang moderativ unterstützt oder vergleichbar je Fachbereich schulextern angeboten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Medienberatung und/oder dualen Partnern in Lernortkooperation.

Zeit: maximal 20 Stunden schulintern innerhalb eines Schulhalbjahres (beziehungsweise insgesamt bis zu 60 Stunden innerhalb eines Schuljahres) entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards unterstützt über digitale Arbeitsplattformen (oder als moderationsgestütztes Online-Forum oder als Blended Learning Angebot).

Szenario 4: Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen des jeweiligen Transformationsprozesses mit erforderlicher fachlicher Tiefe zu Wissensmanagement/Kooperation, Gestaltung der Systeme und Prozesse sowie Programmerstellung und Problemlösung

Zielgruppe: Teams aus Bildungsgängen beziehungsweise gleichen Bildungsgängen verschiedener Berufskollegs und Verantwortlichen zur Bildungsgangkoordination

Merkmal: Exemplarische Bearbeitung digitaler Schlüsselkompetenzen zum lernförderlichen Einsatz umfassender ERP-Systeme und anderer Fachanwendungen beziehungsweise bei Programmerstellung/-lösung mit externen Partnern zur Förderung der je nach beruflichem Kontext erforderlichen digitalen Schlüsselkompetenzen, die in gemeinsamen Arbeitsprozessen als Impulse für die Bildungsgangarbeit gebündelt werden. Grundlage ist Kontraktierung zur je Bildungsgang erforderlichen Bearbeitungstiefe.

Zeit: Auswahl verschiedener Themen je 20 Stunden - insgesamt bis zu 60 Stunden innerhalb eines Schuljahres schulintern oder -extern mit Bildungsgang-Teams je Fachbereich - unterstützt durch digitale Arbeitsplattformen (oder als moderationsgestütztes Online-Forum oder als Blended Learning Angebot).

3 Qualitätssicherung

Das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert und evaluiert die Maßnahmen mit den Bezirksregierungen durch jährliche Abstimmung und Priorisierung der Schwerpunkte.

Dabei übernehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulformaufsicht vorbereitende konzeptionelle und koordinierende Aufgaben, wie Veröffentlichung ausgewählter Unterrichtsbeispiele/Lernsituationen, Mitwirkung bei Prüfungserstellung beziehungsweise deren unterrichtlicher Vorbereitung sowie Unterstützung bei Lernortkooperationen und Hochschulen.

In Verantwortung der Lehrerfortbildung in den Bezirksregierungen werden Wirksamkeit und Nachhaltigkeit in landesweit abgestimmten Verfahren entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards evaluiert.

XX
Durchgängige Sprachbildung am Berufskolleg

Die digitale Fortbildungsreihe richtet sich an das Schulpersonal (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleitungen), das im Bereich der durchgängigen Sprachbildung am Berufskolleg tätig ist. Auch Angehörige der Schulaufsicht, bei denen ein dienstliches Interesse an der Thematik besteht, können an der Maßnahme teilnehmen.

Die Fortbildungsreihe vermittelt zur Erweiterung der Fachkenntnisse fach- und bildungsgangspezifische Impulse zur Sprachbildung sowie Praxisbeispiele und bietet Austauschmöglichkeiten. Sie gliedert sich in vier Bausteine sowie einen Reflexionsworkshop:

1. Auftaktveranstaltung

2. Workshopangebot

3. Praxisbeispiele von Schulen

4. Abschlussveranstaltung

5. Reflexionsworkshop

Die Maßnahme findet in der Regel jährlich unter der Federführung einer Bezirksregierung (Dezernat 46) statt und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen. Sie wird von Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung – ggf. unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten sowie von Lehrkräften (Praxisbeispiele) – als landesweites Angebot durchgeführt.

Die Teilnahme an den einzelnen Bausteinen sowie am Reflexionsworkshop kann frei gewählt werden, die voraussichtliche mittlere Bearbeitungsdauer der einzelnen Bausteine ist den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Anmeldemodalitäten werden im Vorfeld bekanntgegeben.

Zur Qualitätssicherung werden alle Bausteine und Workshops fortlaufend evaluiert. Auf Basis der ermittelten Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

XXI
Praxisunterstützende Fortbildungsmaßnahme
zur Vertiefung der Pädagogischen Einführung

Ziele

Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die nach einem Seiteneinstieg in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I unterrichten und die Pädagogische Einführung absolviert haben. Sie baut inhaltlich auf die Pädagogische Einführung auf und ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis.

Im Vordergrund steht daher der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte für das Gemeinsame Lernen Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert.

Inhalte

Die Fortbildung ist modular aufgebaut und vollständig zu absolvieren.

Modul „Rollenklarheit und Classroom Management“

- Professioneller Umgang mit beruflichen Anforderungen

- Berufsfeld als Lernaufgabe

- Haltung

- Klassenraumgestaltung

- Regeln und Rituale

- Störungsprävention im Klassenraum

Modul „Kognitive Aktivierung und Lernmotivation“

- Neurobiologische Hintergründe des Lernens

- Problemorientiert, anwendungsorientiert, erfahrungsbezogen fordern und fördern

- Individuelles und selbstständiges Lernen

- Methodenvielfalt und Einsatz von Medien und Arbeitsmitteln, offene Aufgaben

- Transparenz und Passung von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien

- Anschlussfähigkeit

Modul „Heterogenität im Klassenraum“

- Bereiche von und Umgang mit Heterogenität

- Dimensionen der Schülerorientierung

- Möglichkeiten der Differenzierung

- Lernausgangsanalysen und Diagnostik

- Individuelle Förderung

- Geschlechtersensible Bildung

Modul „Kommunikation und Beratung“

- Individuelle Rückmeldungen zur Lernentwicklung und zu Leistungen, Feedbackprozesse

- Beratung von Schülerinnen und Schülern zu Lern-, Entwicklungs- und Erziehungsangelegenheiten sowie Elternberatung

Modul „Resilienz“

- Professionelle Bewältigung belastender Anforderungen

- Arbeiten im Team

- Konzepte zur Gesundheitsförderung für Lehrkräfte

- Außerschulische Unterstützungsangebote

Modul „Herausforderndem Verhalten verstehend begegnen“

- Bindungstheorie

- Circle of Courage

- Stressvulnerabilitätsmodell und Psychodynamik

- Anti-Aggressions-Programme

Gestaltung und Durchführung

Die Fortbildungsmaßnahme wird für Lehrkräfte der Primarstufe und für Lehrkräfte der Sekundarstufe I getrennt angeboten. Sie umfasst 65 Fortbildungsstunden und wird im Blended-Learning-Format durchgeführt.

Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

Qualitätssicherung

Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme weiterentwickelt.

XXII. QuaMath –
Unterrichts- und Fortbildungsqualität in Mathematik entwickeln

Die Fortbildung ist eine Maßnahme des Deutschen Zentrums für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) und erstreckt sich über zehn Jahre. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die Durchführung am 9. Dezember 2021 beschlossen. Sie richtet sich an Lehrkräfte aller Schulen des Primar- und Sekundarbereichs bis auf Lehrkräfte zieldifferent unterrichtender Förderschulen und berufsbildender Schulen und setzt mit dem Schuljahr 2024/2025 ein.4

Die Anmeldung zur Teilnahme an QuaMath ist zu jedem Schuljahr der Laufzeit möglich. Der Zeitraum der Teilnahme einer Schule beträgt vier Jahre.

Ziele

Die Maßnahme zielt auf die Entwicklung mathematikbezogener Expertise für die Realisierung von Unterrichtsqualität sowie individueller und kollektiver Praktiken zur Planung, Durchführung und Reflexion von qualitätsvollem Unterricht, insbesondere zur adaptiven Förderung bei heterogenen Lernvoraussetzungen.

Inhalte

QuaMath setzt sich aus obligatorischen Basismodulen zur Unterrichtsqualität und fakultativen Inhalts- und Vertiefungsmodulen zusammen. Alle Module basieren auf fünf zentralen Qualitätsmerkmalen von Unterricht:

- kognitive Aktivierung

- Verstehensorientierung

- Durchgängigkeit

- Lernendenorientierung und Adaptivität

- Kommunikationsförderung

Die Inhalts- und Vertiefungsmodule fokussieren verschiedene mathematische Themengebiete der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II.

Gestaltung und Durchführung

Die Fortbildung erfolgt in moderierten Schulnetzwerken und schließt spezifische Transferaufgaben für Schulteams ein. Mindestens zwei und höchstens fünf Lehrkräfte einer Schule nehmen als Schulteam an der Fortbildungsmaßnahme teil. Je nach Teilnehmerzahl der einzelnen Schule bilden fünf oder mehr Schulen ein Schulnetzwerk.

Im ersten Jahr absolvieren die Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen das Basismodul, das sich über sechs Präsenztermine im Umfang von jeweils vier Fortbildungsstunden erstreckt, die im Abstand von sechs bis acht Wochen stattfinden (die unterrichtsfreie Zeit ist hier ausgenommen).

Im zweiten Jahr stehen zwei Wahlmodule mit jeweils drei Präsenzterminen im Umfang von vier Fortbildungsstunden an, die im Abstand von sechs bis acht Wochen zu bearbeiten sind.

Zwischen den Präsenzterminen erfolgen vier bis fünf formalisierte Praxiserprobungen mit einer Bearbeitungsdauer von durchschnittlich 30 Minuten.

Im dritten und vierten Jahr arbeiten die Netzwerke selbstständig mit Online-Modulen.

Die Sitzungen der Schulnetzwerke werden in den ersten beiden Jahren durch Moderierende der staatlichen Lehrerfortbildung geleitet, die die Termine des jeweiligen Netzwerks koordinieren, den Netzwerken beratend zur Seite stehen und die Praxiserprobungen anleiten. Zudem beraten und unterstützen sie die Schulteams auf Anfrage und nehmen bei Bedarf an den Schulteamsitzungen vor Ort teil. Im dritten und vierten Jahr erfolgen Netzwerkmoderation und Beratung von Schulteams nur bei Bedarf. Die Sitzungen der Schulnetzwerke finden innerhalb des Zeitrahmens statt, der in den Regierungsbezirken für Fortbildungsveranstaltungen vereinbart wurde.

Die teilnehmenden Lehrkräfte erhalten einen individuellen Zugang zum moodlebasierten ländergemeinsamen Lernmanagementsystem des DZLM, das vom Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU), einer gemeinnützigen GmbH, aufgebaut wird und der Bereitstellung von Materialien in Form von Open Educational Resources (OER), der Erarbeitung und der Interaktion dient. Mit der ersten Anmeldung, die über den Identifizierungsdienst ViDiS (Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen) erfolgt, wird den Lehrkräften ein Pseudonym zugewiesen. Alle Daten werden auf Servern von Universitäten des QuaMath-DZLM-Netzwerks verarbeitet und gespeichert.

Die Bildung der Schulnetzwerke obliegt der Bezirksregierung; ausschlaggebendes Kriterium ist in der Regel die regionale Lage der Schule. Als weitere Kriterien können die Schulform oder die Zugehörigkeit zu Netzwerken anderer Maßnahmen herangezogen werden. Schulen mit einem hohen Anteil an Lehrkräften ohne Lehrbefähigung im Fach Mathematik können vorrangig zugelassen werden, wobei Lehrkräfte mit und ohne Lehrbefähigung im Sinne lernförderlicher Bedingungen in den Netzwerken in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen sollen. Eine Anmeldung von Schulen, die zu einem bestimmten Anmeldezeitpunkt nicht berücksichtigt werden können, wird zu späteren Anmeldezeitpunkten bevorzugt behandelt.

Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

Qualitätssicherung

Die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des DZLM beforscht. Dies ist obligatorischer Bestandteil des von der KMK beschlossenen Programms und dient unter anderem der Weiterentwicklung der Maßnahme. Hierzu werden Lehrkräfte und Schulleitungen pseudonymisiert in einem zeitlichen Umfang von maximal 60 Minuten pro Schuljahr befragt. Über das Lernmanagementsystem werden zudem personenbezogene Daten, Daten zur Wirkung von QuaMath, zu dessen Transfererfolg und zur Zufriedenheit der Lehrkräfte mit der Fortbildungsmaßnahme erhoben. Hierzu ist eine Einwilligung erforderlich, die die Teilnehmenden schriftlich im Vorfeld erteilen.

Anlage 2

Online - gestützte Fortbildung

zurzeit nicht besetzt.

 

Anlage 3

Weiterbildung - Qualifikationserweiterung

I. Zertifikatskurse in einem Fach

Ziel der Weiterbildung ist es, Lehrkräften die für die Erteilung des Unterrichts in Fächern, in denen sie über keine Lehrbefähigung verfügen, erforderliche Unterrichtsqualifikation zu vermitteln.

1 Organisatorische Regelungen

Unter Berücksichtigung der Anforderungen der einzelnen Schulformen bzw. Schulstufen werden die Struktur des Angebotes und der zeitliche Umfang wie folgt geregelt:

1.1 Präsenzveranstaltungen

In halbjährigen Zertifikatskursen (Primarstufe) oder einjährigen Zertifikatskursen (Sekundarstufe I und II sowie Sonderpädagogik) werden Qualifizierungskurse im Volumen von 160 bzw. 320 Stunden angeboten.

1.2 Online-gestützte Maßnahmen

Es werden online-gestützte Kurse durchgeführt, in denen neue Organisations- und Lernformen - Onlinekonferenzen, Präsenzveranstaltungen und online-gestütztes Selbststudium - erprobt werden.

1.3 Individuelle Studien

Bei Bedarf können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen individuelle Studien an Hochschulen zum Erwerb einer Lehrbefähigung gefördert werden, die teilweise in dienstlichem Interesse sind.

2 Abschluss

Nach Abschluss der Kurse wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem eine unbefristete Unterrichtserlaubnis zuerkannt wird. Das Zertifikat wird zur Personalakte genommen. Die Zuerkennung der unbefristeten Unterrichtserlaubnis ist in der Stellendatei zu vermerken.

3 Verfahrensregelungen

Die Kursangebote werden von den Schulaufsichtsbehörden bekannt gegeben. Die Meldungen zur Teilnahme sind auf dem Dienstweg an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden zu richten.

Die Kursgruppen umfassen jeweils etwa 20 Personen.

Erfahrene Fachlehrkräfte oder Fachleiterinnen und -leiter sind als Moderatorinnen und Moderatoren die Kursleitung. Die Beauftragung erfolgt durch die Bezirksregierung.

Die Teilnahme an den Weiterbildungen sowie die Mitwirkung an der Moderation sind dienstliche Tätigkeiten.

Die Teilnehmenden werden zu den einzelnen Qualifizierungskursen abgeordnet. Ihnen wird eine Anrechnung im Hauptamt gewährt.

Die Schulaufsichtsbehörden führen Teilnahmenachweise.

4 Fächer der Qualifikationserweiterung

Schulformübergreifende und schulformbezogene Zertifikatskurse können in allen Fächern der Stundentafeln angeboten werden. Die Inhalte richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und Lehrplänen und den methodisch-didaktischen Grundlagen für die Erteilung des Unterrichts.

II. Qualifikationserweiterung
von Beratungslehrkräften an Schulen

1 Beratungstätigkeit in der Schule ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten.

2 Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer können Schulen, in denen die Schulkonferenz einen entsprechenden Bedarf feststellt, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer beauftragen.

3 Ziel der Qualifikationserweiterung ist die Aneignung und Erweiterung beratungs- und systembezogener Kompetenzen, die für die Tätigkeit von Beratungslehrkräften an ihren Schulen bedeutsam sind.

4 Die Qualifikationserweiterung vermittelt Kompetenzen zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

- Lösungs- und ressourcenorientierte Kommunikation und Beratungskompetenz als Grundlage schulischer und bildungsbiographischer Beratung

- Rolle als Beratungslehrkraft

- Schuleigenes Beratungskonzept

- Kollegiale Beratung

- Grundlagen der Netzwerkarbeit.

In diesem Rahmen werden Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt:

- Grundlagen der Entwicklung einer Bildungsbiographie

- Grundlagen und Verfahren bei Kindeswohlgefährdung

- Grundlagen und Verfahren integrativer Hilfeverfahren

- Grundlagen und Verfahren der Mitwirkung von Beratungslehrkräften in Krisensituationen

- Genderbewusste Aspekte in der Beratung

- Interkulturelle Aspekte in der Beratung

- Prävention und Intervention bei Gewalt und Mobbing.

Im Rahmen zukünftiger Entwicklungen und bildungspolitischer Notwendigkeiten können aktuelle Themen ergänzt werden.

5 Die Qualifizierung umfasst 190 Fortbildungsstunden und wird im Verlaufe eines Jahres durchgeführt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht gemäß Nummer 7.3 dieses Erlasses Entlastung zu. Die Qualifizierung erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Curriculums. Erfahrene Beratungslehrkräfte erhalten in Ergänzung und Intensivierung ihrer Beratungstätigkeit nach Bedarf passgenaue Fortbildungsangebote.

6 Der Kurs richtet sich an Lehrkräfte an Berufskollegs, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Primusschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Weiterbildungskollegs, an denen die Schulkonferenz den Bedarf an Beratungstätigkeit gemäß BASS 12-21 Nr. 4 feststellt.

7 Den Ersatzschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

III. Qualifikationserweiterung
„Deutsch als Zielsprache“
für Lehrkräfte aller Schulformen

Ethnische, sprachliche und kulturelle Vielfalt ist im Schulleben und Unterricht der Regelfall. Die kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern wird durch Neuzuwanderung von Kindern und Jugendlichen verstärkt. Die Basisqualifizierung richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in „Deutsch als Zielsprache“ unterrichten.

Der Qualifizierungsmaßnahme „Deutsch als Zielsprache“ liegt ein erweitertes und inklusives Verständnis der Vermittlung der deutschen Sprache für alle Schülerinnen und Schüler mit sprachlichem Unterstützungsbedarf zugrunde. Der Begriff „Ziel“ ist so zu verstehen, dass allen Kindern und Jugendlichen im Verlauf ihrer Schullaufbahn über die durchgängige Sprachbildung nicht nur der Erwerb der Alltagssprache, sondern auch der Bildungssprache Deutsch ermöglicht wird. Dabei handelt es sich um ein sprachliches Register zwischen der Alltags- und der Fachsprache. „Deutsch als Zielsprache“ ist integraler Bestandteil der interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung, unter der die Ausprägung eines guten, individualisierenden, stärkenorientierten Unterrichts verstanden wird.

Mehrsprachigkeit, ethnische und kulturelle Vielfalt werden durch sprachbildenden und sprach- und migrationssensiblen Unterricht in allen Fächern und Unterrichtsformen gefördert. Das sprachliche, ethnische und kulturelle Selbstbewusstsein aller Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden und individuelle Lernfortschritte sollen ermöglicht werden.

1 Zielsetzungen

Lehrerinnen und Lehrer entwickeln grundlegende Handlungskompetenzen zur Gestaltung von Unterricht in einer Lernkultur der Heterogenität und Vielfalt:

- Die Teilnehmenden reflektieren eigene Haltungen sowie bedeutsame Aspekte interkulturellen Handelns, die in Unterricht und Schulleben sichtbar werden.

- Sie verfügen über ein Repertoire linguistischer Fachbegriffe zur Beschreibung sprachlicher Handlungen und Strukturen.

- Die Teilnehmenden lernen die Grundprinzipien der Mehrsprachigkeitsdidaktik kennen, z.B. Sprachlernstrategien, kontrastive Sprachvergleiche, Leitlinien für sprachliches Handeln in allen Fächern.

- Sie kennen unterschiedliche Modelle zur Sprachstandermittlung von Schülerinnen und Schüler, um diese durch eine prozessbegleitende Lerndiagnostik sowie eine gemeinsame Fehleranalyse in ihrem individuellen Spracherwerb zu unterstützen.

- Sie setzen sich mit den Erwerbssequenzen im Erlernen der deutschen Sprache auseinander und entwickeln auf dieser Basis individuelle Förderwege für Schülerinnen und Schüler.

- Sie bearbeiten Spracherwerbsstadien im authentischen Kontext und legen den Fokus auf schulische Fachsprache mit dem Ziel des sprachsensiblen Fachunterrichts.

- Sie lernen die Aufgabe der Bildungssprache sowohl als Mittler zwischen Alltags- und Fachsprache als auch als das zentrale Register für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn der Schülerinnen und Schüler kennen.

- Sie setzen sich mit organisatorischen Modellen zur Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler auseinander mit dem Ziel der systemischen Einbindung in Schulkultur und der sprachsensiblen Unterrichts- und Schulentwicklung.

- Die Teilnehmenden reflektieren eigene Haltungen und entwickeln als reflektierte Praktikerinnen und Praktiker Perspektiven für den Unterricht mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen, die in der Schule und dem Schulleben sichtbar werden.

2 Inhaltsbereiche

Diese Zielsetzungen werden mit Hilfe folgender Inhaltsbereiche bearbeitet:

2.1 Migrationssensibilität - Interkulturelles Lernen

- Diversität und Interkulturalität - Förderung, Wertschätzung; Anerkennung unterschiedlicher Zugehörigkeits- und Differenzdimensionen

- Interkulturelle und transkulturelle Kommunikation

- Interkulturelle Prozesse der Kinder und Jugendlichen, dialogische Strukturen in einer kontinuierlichen Elternarbeit

- Sensibilisierung für traumatisierte Schülerinnen und Schüler, für Vorurteile und Diskriminierung

- Umgang mit Fremdheit, dem Anders-Sein - Pädagogik der Vielfalt, aktive Auseinandersetzung mit Heterogenität.

2.2. Grundlagen des Spracherwerbs und der Mehrsprachigkeitsdidaktik

- Zweitspracherwerb unter Migrationsbedingungen (Alltagssprache, Bildungssprache, Fachsprache)

- Grundlagen Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (Besonderheiten des Deutschen)

- Methoden aus der Fremdsprachendidaktik (z.B. Zugänge über L1, L2, L3, Ln)

- Verbindung der Sprachhandlungen (Operatoren) mit einer bestimmten sprachlichen Struktur unter Einbeziehung eines bestimmten Wortschatzes

- Spracherwerbssequenzen (Verbalbereich, Satzmodelle und Objektkasus)

- Phonetik und phonologische Bewusstheit unter dem Gesichtspunkt der language awareness und der bedeutungsunterscheidenden Funktion

- Von der Bildungssprache zu einer fachkommunikativen Kompetenz (sprachsensibler Fachunterricht - Konzepte und Modelle von Sprachvermittlung im Fach)

- Didaktik der Mehrsprachigkeit: Sprache in Abhängigkeit voneinander lehren und lernen, Verbindung zwischen Sprachen herstellen, erworbene Sprachlernstrategien übertragen

- Chunks als Weg zur Regelbildung, als Basis zum Aufbau von Sprachhandlungen

- Lernersprache als diagnostisches Mittel - lernprozessbegleitende Sprachdiagnostik, Fehleranalyse zur Ermittlung der Lernersprache/Interlanguage und darauf aufbauender Spracharbeit

- Verfahren und Instrumente der Eingangs- und prozessbegleitenden Sprachdiagnostik und -förderung

- Scaffolding als Unterrichtsprinzip

- von konzeptioneller Mündlichkeit zur konzeptionellen Schriftlichkeit

- Analyse von Unterrichtsmedien - Lehrwerkanalyse mit Blick auf Bildungssprache, Rezeptionshürden erkennen (z.B. Textlänge, Kohärenz, Topikalisierung), Einbezug einschlägiger, auch digitaler Medien (Wiki, Tablets)

- Wissensbereiche (z.B. Textproduktion) als kulturabhängige Schemata verstehen, Bezug zur Erst- und Zielsprache herstellen

- Bildungssprache als Eintrittskarte zur gesellschaftlichen Partizipation und als Mittel der sozialen Positionierung von Sprachbenutzerinnen und Sprachbenutzern

- Sprachbildung als Schulentwicklungsperspektive

2.3 Grundbildung: Alphabetisierung und ‑Numeralisierung

- Primärer, v.a. funktionaler Analphabetismus und Zweitschrifterwerb

- Methoden der Alphabetisierung (z.B. Verstehen der Prinzipien von Schriftsystemen (lateinische Schrift, semitische Schrift), Silbenmethode, Arbeitsweisen und Übungstypen im Alphabetisierungsunterricht), binnendifferenzierter Unterricht

- Schriftvermittlung, orthographische Kompetenzentwicklung

- Numeralisierung

- Sensibilisierung für die Arbeit mit Lehrwerken, Arbeitsblättern, Sprachspielen sowie digitalen Medien (Wiki, Tablets)

2.4 Systemische Vernetzung, Kooperation, Austausch und Reflexion

- Angebote und Kooperation mit schulinternen und kommunalen Partnern; Einbinden spezifischer Expertisen

- Bildung von Professionellen Lerngemeinschaften zur Entwicklung und Erstellung von Unterrichtskonzepten und -materialien;

- Anregung zur kollegialen Planung und zum Austausch - ggf. Hospitation

- organisatorische Grundlagen für den Unterricht mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen (begriffliche Klärungen, Modell des Seiteneinstiegs, Beispiele guten Gelingens)

3 Qualifizierung

Die Qualifizierung umfasst rhythmisiert 80 Präsenz-Fortbildungsstunden und wird über die Dauer eines Schulhalbjahres durchgeführt. Die Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach Nummer 7.1 und 7.3 dieses Erlasses.

Die Qualifizierung beinhaltet neben theoretischen Anteilen schulstufen- und schulformrelevante praxisbasierte Erprobungsphasen mit adäquaten Lerngelegenheiten durch Kooperation, Selbststudium (kursrelevante Literaturarbeit, schriftliche Hausaufgaben sowie Dokumentation des im Kurs erworbenen Handlungsrepertoires (Portfolio), Erstellung von Arbeitsmaterialien möglichst in kollegialem Austausch bzw. Hospitationen).

Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Konzeptes. Dieses orientiert sich an den o.g. Inhaltsbereichen.

 

 

Fortbildungsangebote der Kompetenzteams NRW

Anlage 4

I. Schulentwicklungsberatung

Ziel des Angebotes ist die Unterstützung systemischer Entwicklungsprozesse in eigenverantwortlichen Schulen in den bildungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen und beraten Schulen dabei, die Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie nutzen dabei auch die Ergebnisse der Kooperation in regionalen Netzwerken für den eigenen Entwicklungsprozess.

Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegen-stand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen. Sie nutzt Verfahren systemischer Organisationsberatung und Organisationsentwicklung und stärkt eigenverantwortliche Schulen durch den Aufbau innerer Strukturen und eine Verzahnung von Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung.

Im Rahmen eines längerfristig angelegten Beratungs- und Qualifizierungsprozesses einer Schule werden Verfahren vermittelt, Instrumente vorgestellt und erprobt, die geeignet sind, das Schulprogramm als zentrales Steuerungsinstrument für eine qualitätsorientierte Schulentwicklung weiterzuentwickeln.

Adressaten des Unterstützungsangebotes sind Kollegien oder Teilgruppen. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater kooperieren in gemeinsamer Verantwortung und auf der Basis definierter Zuständigkeiten in einem transparenten Prozess mit der jeweiligen schulfachlichen Aufsicht, der Qualitätsanalyse und anderen Fortbildungsakteuren in den Fortbildungsprogrammen der Kompetenzteams NRW.

Schulentwicklungsberaterinnen und -berater werden auf Anfrage der Schulleitung - auf der Basis eines in den schulischen Gremien erfolgten Abstimmungsprozesses - tätig.

Dauer, Schwerpunkte und Umfang der Beratung und Unterstützung orientieren sich an den durch die Schule unter Beteiligung der Gremien definierten Bedarfen. Die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule wird in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. In der Regel wird ein Kontrakt für bis zu acht Beratungssitzungen geschlossen.

Die modulare, prozessorientierte Struktur des Angebotes sichert einen passgenauen Zuschnitt der Unterstützung auf den Bedarf der einzelnen Schule. Die Module bestehen aus Theoriebausteinen und praktischen Trainingseinheiten. Ziel der Beratung ist die Erarbeitung konkreter Handlungsschritte.

Im Rahmen der Maßnahme können die folgenden Module gebucht werden:

1 Qualitätsmanagement - Das Schulprogramm
zum zentralen Steuerungsinstrument
der Schule entwickeln

- Qualitätskreislauf in Schule kennenlernen

- Visionen und Leitbilder entwickeln

- Entwicklungsstrategien erarbeiten

- Grundlagen von Projektmanagement kennenlernen

- Verfahren interner Evaluation implementieren

- Ergebnisse externer Evaluation für den Entwicklungsprozess der Schule nutzen (Qualitätsanalyse).

2 Veränderungsmanagement
- Systemische Veränderungsprozesse
erfolgreich gestalten

- Grundlagen von Changemanagement kennenlernen

- Verfahren der systemischen Organisationsentwicklung kennenlernen

- komplexe und innovative Prozesse steuern lernen

- Mit konkreten Transformationsprozessen umgehen: z.B. Neugründung, Auslauf- und Umstrukturierungsprozesse von Schulen, Fusion von Schulen, Inklusion.

3 Aufbau einer schulischen Binnenarchitektur
zur systemischen Verankerung
von Unterrichtsentwicklung

- Projekte zur Unterrichtsentwicklung implementieren

- Fachkonferenz- bzw. Bildungsgangarbeit professionalisieren

- Unterricht kooperativ entwickeln - Formen kollegialer Hospitation und Feedbackkultur verankern.

4 Netzwerkberatung - schulübergreifende Netzwerke
zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
aufbauen und begleiten

- schulübergreifende Netzwerke in der Region initiieren

- entstandene Netzwerke bei ihrer Arbeit begleiten (z.B. Zukunftsschulen NRW)

- die Arbeit in Netzwerken professionalisieren

- den zielorientierten Entwicklungsprozess der Netzwerkarbeit beraten und begleiten

- die systemische Verankerung der Ergebnisse in den Einzelschulen unterstützen.

5 Teambildung, Teamentwicklung - Das Kollegium
beteiligen, Zusammenarbeit fördern

- Beteiligungs- und Teamstrukturen in der Schulorganisation verankern

- Teambildung, Teamentwicklung, Teamleitung

- Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Konstruktive Intervention

- Professionelle Lerngemeinschaften etablieren

- Die Schule als lernende Organisation verstehen

- Gesundheitsmanagement - Handlungsnotwendigkeiten z.B. aus COPSOQ, Gefährdungsbeurteilungen, Krankenstandserhebungen, BEM usw.

6 Professionalisierung schulischer Gremien
- Rollen in der Schul- und ‑Unterrichtsentwicklung
kompetent wahrnehmen

- Steuergruppe

- Projektgruppe

- Fachkonferenz

- Bildungsgangkonferenz.

II. Fortbildungsplanung

Ziel des Angebots ist, die Schulen dabei zu unterstützen, ihre Fort- und Weiterbildung wirksam und nachhaltig zu planen und dabei die aktuellen Ergebnisse der Bildungsforschung für ihre Qualitätsentwicklung nutzbar zu machen.

Das Unterstützungsangebot besteht neben dem verbindlichen Einführungsmodul, das Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Fortbildungsplanung eigenverantwortlicher Schulen in NRW behandelt, aus drei weiteren Modulen, aus deren Inhalten für konkrete Handlungsschritte der Fortbildungsplanung der einzelnen Schule ausgewählt werden kann.

Einführung
Grundlagen der Fortbildungsplanung

- Bildungspolitische Schwerpunktsetzungen in NRW

- Rechtlicher Rahmen, Referenzrahmen Schulqualität NRW, Fortbildungserlasse

- Fortbildungsplanung als strategisches Element einer qualitätsorientierten Schul- und Unterrichtsentwicklung

- Rollen und Verantwortlichkeiten in der Schule

- Staatliche Fortbildungsangebote und Angebote anderer Anbieter

- Formen der Beteiligung schulischer Gremien

Modul 1:
Nutzung der Ergebnisse externer und interner Evaluation

- Identifikation von Stärken und Entwicklungsbereichen der Schule auf der Grundlage der Ergebnisse interner und externer Evaluation

- Verfahren zur Ermittlung systemorientierter und individueller Fortbildungsbedarfe

- Ableitung von Fortbildungsschwerpunkten und Zielen für die Fortbildungsplanung

Modul 2:
Erstellung einer schulischen Fortbildungsplanung

- Elemente einer schulischen Fortbildungsplanung

- Fortbildungsplanung als kommunikativer, systematischer und ergebnisorientierter Prozess

- Rolle und Funktion von Fortbildungsbeauftragten

- Ressourcenplanung

- Bewirtschaftung des Fortbildungsbudgets

- Dokumentation der Fortbildungsplanung als Teil des Schulprogramms

Modul 3:
Qualitätssicherung schulischer Fortbildung

- Standards, Kriterien, Indikatoren guter Lehrerfortbildung

- Strukturen, Prozesse und Verfahren zum Transfer und zur Implementierung der Fortbildungsinhalte in die schulische Praxis

- Verfahren und Instrumente der Evaluation von Lehrerfortbildungsmaßnahmen

- Verfahren der Nachsteuerung zur Sicherung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit

Das Unterstützungsangebot „Fortbildungsplanung“ kann als schulinterne oder schulexterne Veranstaltung realisiert werden. Bei der schulinternen Variante klären Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams auf Anfrage in einem Beratungsgespräch vorab die Ausgangslage und den Bedarf der Schule im Bereich der Fortbildungsplanung. Ein Kontrakt legt Art und Umfang der Unterstützung fest.

Als externe Variante werden Fortbildungsbeauftragte qualifiziert, auch um den Austausch und die Netzwerkbildung schulübergreifend zu initiieren und zu fördern.

Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den zuvor genannten Modulen und an den speziellen Anforderungen der jeweiligen Schulform. Es wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.

Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes erfolgt auf der Basis der für diese Maßnahme ausgewiesenen Standards in NRW. Regelmäßige Rückkopplungsveranstaltungen auf Landesebene und in den Bezirken sowie kontinuierliche Weiterqualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren sichern die Qualität des Unterstützungsangebots.

III. Interkulturelle Schulentwicklung - Demokratie ‑gestalten

Ziel des Fortbildungsprogramm ist die Unterstützung und Begleitung von Schulen auf dem Weg, sich als migrationssensible Bildungseinrichtung, die die Gestaltung unserer Demokratie in einer interkulturellen Gesellschaft aktiv fördert, weiter zu entwickeln.

Zentrale Aspekte des Angebots sind:

- Entwicklung einer Wertschätzung von Vielfalt und Mehrsprachigkeit

- Verankerung durchgängiger Sprachbildung als Querschnittsaufgabe in allen Fächern

- Überwindung struktureller Benachteiligungen

- Gestaltung von Demokratie und Stärkung von Partizipation

- Engagement für Menschenrechte und die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Das Programm wird vorrangig als längerfristig angelegte schulinterne Fortbildungsmaßnahme (SchiLf) durch die Kompetenzteams und durch die Bezirksregierungen angeboten.

Durch Kooperation mit den Kommunalen Integrationszentren werden zentrale Expertise und Erfahrungen im Bereich der Migrationspädagogik, der Durchgängigen Sprachbildung und der Demokratiegestaltung zusammengeführt, um den Schulen eine umfassende Beratung und Unterstützung anbieten zu können.

Adressaten des Fortbildungsangebots sind Steuergruppen, Schulleitungen, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien. Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.

Die konzeptionelle Rahmung besteht obligatorisch aus Basis- und Abschlussmodul zur systemischen Weiterentwicklung der Lehrerprofessionalität in der Migrationsgesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Anregung zur Selbstreflexion der eigenen Haltung und Rolle im Kontext des Weiterentwicklungsvorhabens der Schule zu einer migrationssensiblen Bildungseinrichtung.

Dauer, Schwerpunkte und Umfang der Beratung und Unterstützung orientieren sich an den durch die Schule unter Beteiligung der Gremien definierten Bedarfen aus den angebotenen Themenbereichen in der konzeptionellen Rahmung des Basis- und Abschlussmoduls. Für nachhaltige Entwicklungsprozesse wird den Schulen empfohlen, eine Steuergruppe einzurichten.

Die Ziel- und Auftragsklärung erfolgt mit den Moderatorinnen und Moderatoren, die durch Schulentwicklungsberaterinnen und - berater unterstützt werden. Die Vereinbarungen werden in einem Kontrakt schriftlich festgehalten.

Einzelne Module des Gesamtprogramms werden bei Bedarf von den Kompetenzteams und den Bezirksregierungen auch als ScheLf-Maßnahme angeboten.

Struktur der Fortbildung

Basismodul:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)

- Aktuelles Wissen über Rahmenbedingungen im Kontext von Migration, migrationsgesellschaftliche Diskurse wie lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Geschlechterkulturen sowie rechtliche, politische und religiöse Perspektiven kennen, auf die eigene Positionierung und den schulischen Kontext übertragen

- Auseinandersetzung mit eigener Haltung vornehmen

- Standortanalyse und Bedarfsklärung vornehmen und Schwerpunkte für die Vorhabenplanung interkultureller Schulentwicklung aus folgenden Bereichen festlegen:
--Durchgängige Sprachbildung und Sprachsensibler Fachunterricht
--Deutsch als Zielsprache
--Demokratie gestalten.

- Absprachen zur Bildung kooperativer und interdisziplinärer Teamstrukturen treffen oder optimieren

- Zielvereinbarungen über Schwerpunkte, Inhalte, Format und Dauer des Fortbildungsvorhabens treffen.

Abschlussmodul:
(im Umfang von mindestens 4 Fortbildungsstunden)

- erste Umsetzungserfahrungen auswerten

- die im Basismodul vereinbarten Ziele evaluieren und reflektieren

- initiierte Prozesse in den Handlungsfeldern in weitere fachliche Bereiche der Schule mit kollegialen Unterstützungsstrukturen transferieren

- Vereinbarungen über die weitere Arbeit im Handlungsfeld und die Implementation im Schulprogramm treffen.

Folgende thematische Module werden zusätzlich zum Basis- und Abschlussmodul angeboten. Der Umgang mit Mehrsprachigkeit zieht sich als ein zentraler Aspekt durch alle Module.

Durchgängige Sprachbildung, ‑Sprachsensibler Fachunterricht:
(im Umfang von mindestens 16 Fortbildungsstunden)

- Mehrsprachigkeit als Ressource für erfolgreiche Bildungsverläufe anerkennen und nutzen

- Kenntnisse zu Spracherwerbsverläufen erwerben, einordnen und anwenden

- Alltags-, Bildungs- und Fachsprache sowie berufsorientierte Sprache und deren Unterscheidungsmerkmale kennen

- Strategien zur Förderung der Bildungssprache in allen Fächern kennen und anwenden

- Qualitätsmerkmale und Konzepte durchgängiger sprachlicher Bildung und sprachsensiblen Fachunterrichts kennen

- Sprachsensible Lernumgebung(en) arrangieren und nutzen.

Lernprozessbegleitung und individuelle ‑
Förderung in der Sprachbildung:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)

- Verfahren der Sprachstandsdiagnostik kennen und anwenden

- Sprachlernprozesse beobachten, begleiten, dokumentieren und die individuelle Förderung darauf ausrichten

- Transferlernstrategien kennen und anwenden

- Methoden und Strategien zur Vermittlung und Förderung der vier Teilkompetenzen sprachlichen Lernens (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) kennen und fachspezifisch anwenden.

Neu zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)

- Rechtliche Rahmenbedingungen kennen und schulische Konzepte entwickeln

- Schule im Sozialraum verorten und Kooperationsnetzwerke (weiter-) entwickeln

- Konzepte zum Aufbau von Bildungspartnerschaften mit Eltern und Familien sowie zur Kooperation mit Ausbildungsbetrieben kennen und im jeweiligen Kontext entwickeln und nutzen

- Hilfen und Unterstützungsangebote im Umgang mit Fluchterfahrungen und Traumatisierung kennen und vermitteln.

Deutsch als Zielsprache:
(im Umfang von mindestens 16 Fortbildungsstunden)

- Spracherwerbsstufen in den vorhandenen Sprachen kennen und berücksichtigen

- Methoden der Alphabetisierung und Numeralisierung kennen und anwenden

- Grundlagen der Phonetik und phonologischen Bewusstheit kennen und berücksichtigen

- Methoden zum Aufbau bildungssprachlicher Register kennen und umsetzen

- Verfahren der Sprachstandsdiagnostik kennen und anwenden

- Das „Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz“ (DSD I und DSD I PRO) als Instrumente der offiziellen Zertifizierung erworbener Kompetenzen in der deutschen Sprache und die zuständigen Kooperationspartner kennen.

Beziehungen und Kommunikation in einer Schule der Vielfalt:
(im Umfang von mindestens 12 Fortbildungsstunden)

- Schulische Team- und Kooperationsfähigkeit als Grundlage einer demokratischen Schulkultur beschreiben und beeinflussen.

- Achtsamkeit und Respekt als Grundlagen einer demokratischen Schulgemeinschaft erkennen

- Feedbackkultur in schulischen Kommunikationsprozessen kennen und gestalten

- Genderperspektiven einnehmen und in der Durchführung demokratischer Praktiken berücksichtigen

- Willkommens- und Anerkennungskultur als Qualitätsmerkmal einer Schule der Vielfalt beschreiben und entwickeln.

Demokratische Praxis in einer ‑migrationssensiblen Schulkultur:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)

- Partizipation der Schülerinnen und Schüler aktivieren und implementieren

- Prinzipien einer demokratischen partizipativen Schul- und Unterrichtsentwicklung kennen und vermitteln

- die Bedeutsamkeit von Verantwortungsübernahme und Selbstwirksamkeit für eine demokratische Sozialisation begründen

- Verfahren demokratischer Entscheidungsfindung und Partizipation darstellen und anwenden

- Demokratische und partizipative Prinzipien einer interkulturellen Öffnung von Schule identifizieren.

Demokratische Partizipations- und ‑Konfliktkultur in Unterricht und Schulleben:
(im Umfang von mindestens 12 Fortbildungsstunden)

- Demokratische Prinzipien in der Verankerung schulischer Regeln und Praxis kennen und berücksichtigen

- Schulische Partizipations- und Konfliktkultur untersuchen und beeinflussen

- Kenntnis von Programmen und Projekten zur Förderung der Verantwortungsübernahme im Konflikt haben

- Strategien im Umgang mit Mobbing (einschl. Cyber-Mobbing) kennen und anwenden

- Strategien im Umgang mit radikalen politischen und religiösen Strömungen (z.B. Salafismus, Rechtsextremismus) kennen und anwenden

- Handlungssicherheit im Umgang mit schulischen Regelverstößen und der Gestaltung möglicher Konsequenzen gewinnen

- Rollenklarheit und Rechtssicherheit im Konflikt erlangen.

Medien in demokratischer und interkultureller Schulentwicklung:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)

- Leben in einer digitalen Welt reflektieren und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

- Schulische Kommunikationsplattformen und ihre Bedeutung für eine demokratische Schul- und Lernkultur kennen und nutzen

- Medien in Prozessen demokratischer Willens- und Meinungsbildung als bedeutsam erfahren und anwenden

- Computerspiele in Bezug auf demokratische Prinzipien analysieren

- Konsequenzen neuer Kommunikationsformen (Facebook, Instagramm, Twitter etc.) für die demokratische Praxis erkennen und kritisch beleuchten

- Mediengestützte Konflikte in ihrer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wahrnehmen und bearbeiten.

IV. Standard- und kompetenzorientierte
Unterrichtsentwicklung in den Fächern

Die Umsetzung der curricularen Vorgaben in schulinterne Lehrpläne/didaktische Jahresplanung und die Verankerung der Kompetenzorientierung im Unterricht durch die didaktisch-methodische Gestaltung der Lernprozesse ist Aufgabe der eigenverantwortlichen Schule. Dabei kommt der Schulleitung eine besondere Steuerungsverantwortung zu.

Fortbildungen zur Unterrichtsentwicklung zielen ab auf die fachliche und überfachliche Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler auf der Ebene der Handlungskompetenz in den Dimensionen: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Ziel der Fortbildungsmodule ist die Erweiterung der Handlungskompetenzen der Lehrkräfte zur standard- und kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung, auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung, sprachsensiblen Unterrichts sowie - im Bedarfsfall - unter Berücksichtigung von Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens.

Die angebotenen Fortbildungen sollen Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien der Schulformen bei dieser Aufgabe unterstützen, um so das professionelle Handeln der Lehrerinnen /Lehrer im Unterricht weiter zu entwickeln.

Die Bausteine der Module der Fortbildung sind einzeln buchbar und bestehen aus fachbezogenen Theorie-Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten, Reflexionen über die Weiterentwicklung des Fachunterrichts und Anleitungen zum professionellen Feedback im Kollegium.

Art und Umfang des Unterstützungsangebots klären Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams auf Anfrage in einem Beratungsgespräch mit Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien der Schulformen vorab.

Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen und wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.

Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Unterstützungsangebotes erfolgt auf der Basis der für die Schulform und Fächer ausgewiesenen Standards in NRW.

Modul 1
Standard- und kompetenzorientierte Lehrpläne in den Fächern - Weiterentwicklung schulinterner Curricula

- Fachliche und fachdidaktische Entwicklungen kennen, beurteilen und die Ergebnisse anwenden

- Kompetenzorientierte schulinterne Curricula/didaktische Jahresplanung weiterentwickeln und zwischen Fächern abgleichen, auch unter Berücksichtigung von Lernmittel- und Medienkonzepten

- Schulinterne Curricula/didaktische Jahresplanung auch unter Berücksichtigung des Lernens in heterogenen Lerngruppen anlegen

- Unterrichtsmethoden und Aufgabenformate kennen, beurteilen und anwenden

- Leistungsfeststellungs- und Leistungsbeurteilungsverfahren kennen, beurteilen und anwenden

Modul 2
Steuerung des Lehr- /Lernprozesses

- Unterricht kompetenzorientiert planen und durchführen

- Schülerinnen und Schüler an Unterrichtsplanung und –durchführung aktiv beteiligen

- Grundlagen der Lernprozessdiagnostik für alle Schülerinnen und Schülern im Fach kennen, beurteilen und anwenden

- Individuelle Lern- und Förderstrategien kennen und fachlich anwenden

- Fachlich orientierte Konzepte zur Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern sowie von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten kennen, beurteilen und anwenden

- Feedbackverfahren und Methoden der Lernberatung im Fachunterricht anwenden

Modul 3
Selbstgesteuertes Lernen im Fachunterricht

- Möglichkeiten der Unterstützung aktiver Lernprozesse im Fachunterricht kennen, beurteilen und anwenden

- Individuelle Lernwege im Fachunterricht ermöglichen

- Vielfalt und Potential der Lernumgebung kennen, beurteilen und anwenden

- Schülerinnen und Schüler zur Reflexion des eigenen Lernens und Lernprozesses anleiten

- Wirkungen des Lehrerhandelns im selbstgesteuerten Fachunterricht reflektieren.

Eine inklusive Schule ermöglicht die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Schulleben und Unterricht. Inklusiver Unterricht ist die Weiterentwicklung eines guten, individualisierenden, stärkenorientierten Unterrichts, in dem jedem Kind die Teilhabe sicher ist, individuelle Lernfortschritte ermöglicht werden und das Prinzip „Vielfalt bereichert“ auf einer für alle Kinder entwicklungsförderlichen Weise deutlich wird.

Ziel der Fortbildung ist es, dass Lehrkräfte, die an einer Schule tätig sind, an der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernen oder an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, die dafür erforderlichen Kompetenzen erwerben und weiterentwickeln. Damit dies nachhaltig und wirksam geschieht, unterstützt die Fortbildung Schulen in ihrem Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Schule. Dieses gilt - zur Vorbereitung auf das Gemeinsame Lernen - auch für Lehrkräfte, die noch an Förderschulen tätig sind.

Die Fortbildung findet vorrangig schulintern statt und wird von den Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams durchgeführt, die bei Bedarf auch regionale schulexterne Workshops anbieten. Sie richtet sich an die Steuergruppe, Schulleitung, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien, die langfristig begleitet werden. Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.

Die Fortbildungen beinhalten die Verknüpfung theoriegeleiteter Sachklärungen mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten, praxisbezogene Einheiten zur Erprobung, Überlegungen zur konzeptionellen Verankerung sowie Verfahren zur Reflexion/Evaluation im Umfang von bis zu 80 Stunden in bis zu zwei Jahren.

1 Das Fortbildungsangebot umfasst fünf Module.

1.1 Entwicklung inklusiver Kulturen und ‑Strukturen:

- Umsetzung des Artikel 24 der VN-Behindertenrechtskonvention

- Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Pflege einer inklusiven Schulkultur der Anerkennung, Wertschätzung und einer Kultur des Behaltens, Umgang mit Heterogenität, Vielfalt als Lernchance, Teamkultur und Kooperation

- Entwicklung von Kompetenzen für die Qualitätsentwicklung einer inklusiven Schule, des Unterrichts, der Erziehungsarbeit und zum Aufbau einer Evaluationskultur

1.2 Diagnostik und Förderplanung:

- Entwicklung von Kompetenzen im Bereich der Lernstands- und Lernprozessanalyse (strukturierte Beobachtung, standardisierte Verfahren) unter dem Aspekt der individuellen Stärkenorientierung und der Prozessbegleitung sowie der systematischen Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Beobachtung und Einschätzung ihres Lernprozesses

- Entwicklung von Basiskompetenzen zur Planung und Durchführung individueller, stärkenorientierter und zielgleicher bzw. zieldifferenter Förderung

1.3 Gemeinsames Lernen:

- Entwicklung von Kompetenzen für die Gestaltung eines inklusiven Unterrichts, in dem alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe ihre optimalen Lernergebnisse in einem sozial zufriedenstellenden Lernklima erreichen, und der die Teilhabe aller sichert

1.4 Teamentwicklung, Kooperation und Beratung:

- Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation und Kooperation mit allen an Unterricht und Schule Beteiligten, um Wissen zu teilen und Teilhabe sicherzustellen

- Entwicklung von Kompetenzen für eine effektive, stärken- und lösungsorientierte, systemische Beratung

1.5 Rechtliche Grundlagen

- Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Schulen auf dem Weg zur Inklusion (VN-Konvention, Schulgesetz NRW, Ausbildungsordnungen, Sozialgesetzgebung)

- Entwicklung von Kompetenzen zu ihrer Anwendung

2 Für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, findet die Fortbildung vorlaufend und begleitend statt; für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens bereits eingerichtet sind, ist die Fortbildung begleitend.

Schulen des Gemeinsamen Lernens erhalten vier Anrechnungsstunden, die an die Fortbildung gebunden sind. Voraussetzung ist, dass sich Teams der Schule oder ganze Kollegien im Umfang von

- mindestens 40 Stunden über einen Zeitraum von 1 Jahr,

- mindestens 60 Stunden über einen Zeitraum von 1 ½ Jahren oder

- im Umfang der gesamten 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren fortbilden.

Inhalt, Abfolge und Umfang werden verbindlich mit dem Kompetenzteam kontraktiert.

Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (§ 68 SchulG). Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleitung (Nummer 2.5.2 AVO-RL (BASS 11-11 Nr. 1.1)). Die Anrechnungsstunden werden der Schule, je nach Beginn der Fortbildung, zum 01.02. oder 01.08. vom Dezernat 46 der zuständigen Bezirksregierung zugewiesen.

3 Abfolge, Umfang und fachliche Einbindung können an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst werden. Moderatorinnen und Moderatoren knüpfen an vorhandene Kompetenzen an und unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin, notwendige Kompetenzen zu erwerben und diese weiterzuentwickeln. Dazu finden vor Beginn der Fortbildung Abstimmungsgespräche zwischen den Moderatoren und Moderatorinnen für Inklusion und der Schulleitung sowie gegebenenfalls der Steuergruppe statt. Die Rechte der Lehrerkonferenz nach § 68 Schulgesetz bleiben unberührt. Zu diesen Gesprächen wird eine Schulentwicklungsberaterin oder ein Schulentwicklungsberater des Kompetenzteams in der Regel hinzugezogen.

4 Den Schulen wird empfohlen,

- Instrumente der Selbstevaluation zu nutzen

- eine Steuergruppe für das Entwicklungsvorhaben „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ einzurichten.

5 Aus Gründen der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Fortbildung grundsätzlich die von QUA-LiS NRW bereitgestellten Materialien genutzt. Aus Gründen der Teilnehmerorientierung können weitere Materialien eingesetzt werden.

VI. Vielfalt fördern

Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung des Unterrichts mit Blick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, ihre Potenzialentfaltung und Kompetenzentwicklung. Die Fortbildung richtet sich an bestehende oder entstehende Teams in Schulen (z.B. Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteams, Fachkonferenzen), die langfristig von Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams begleitet werden.5 Die vier aufeinander aufbauenden Module der Fortbildung bestehen aus theoretischen Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten und Reflexionen über die Weiterentwicklung des Unterrichts im Umfang von 80 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren. In diesem Prozess wird den Lehrkräften Raum gegeben, eigene Sichtweisen einzubringen und diese in vertrauensvoller Atmosphäre miteinander auszutauschen. Die Arbeit im Team soll Möglichkeiten schaffen, der Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler besser gerecht zu werden und den Herausforderungen im Schulalltag gemeinsam zu begegnen.

1 Das Fortbildungsangebot umfasst folgende Module:

Modul 1: Kooperative Unterrichtsentwicklung durch kollegiale Teams

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

- Grundverständnis von Teambildung und Teamentwicklung

- Gemeinsame Planung und Beobachtung von Unterricht (kollegiale Unterrichtshospitation)

- Planung, Reflexion und Evaluation von Unterrichtsentwicklungsprozessen

Modul 2: Diagnostik: Identifizierung von Potenzialen und Interessen/ Evaluation

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

- Klärung diagnostischer Anlässe in Lernprozessen durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern

- Gewinnung von diagnostischen Daten durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern

- Führen von Beratungsgesprächen und Planung von Entwicklungsmaßnahmen zur Forderung und Förderung auf Basis der gewonnenen diagnostischen Daten

Module 3 und 4: Didaktik: Lernen und Lehren - Potenziale fördern und kompetenzorientiert unterrichten

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

- Lehrerrollen und ihre Funktionen im individualisierenden Unterricht (u.a. Lernprozessbegleitung)

- Didaktische Prinzipien (u.a. selbstgesteuertes Lernen, Aufbau einer Feedback- und Beziehungskultur, reflexive Koedukation)

- Fachdidaktische Prinzipien (u.a. Aufgabenformate und Kompetenzraster, Formen der Leistungsbeurteilung).

2 Die Schulen verpflichten sich,

- Unterrichtsentwicklung fokussiert auf individuelle Förderung über die Dauer des begleiteten Fortbildungsprogramms zum Schwerpunkt gemeinsamer Fortbildungsaktivitäten zu machen

- ein Gremium zur Unterrichtsentwicklung einzurichten oder ein bestehen-des Gremium zu nutzen.

3 „Vielfalt fördern“-Schulen erhalten vier Anrechnungsstunden, die an die Fortbildung gebunden sind. Voraussetzung ist, dass sich Teams der Schule oder ganze Kollegien im Umfang von 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren fortbilden.

Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (§ 68 SchulG). Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleitung (Nummer 2.5.2 AVO-RL - BASS 11-11 Nr. 1.1).

Die Anrechnungsstunden werden der Schule, je nach Beginn der Fortbildung, zum 01.02. oder 01.08. gewährt.

Inhalt und Abfolge der Schwerpunkte der Module werden vor Beginn der Fortbildung verbindlich mit dem Kompetenzteam kontraktiert und an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst. Hierbei sind die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern besonders zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Teilnahme entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl zu gewährleisten. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Transfer der Fortbildungsinhalte innerhalb der Schule unabhängig von der Präsenz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einzelnen Veranstaltungen abgesichert ist.

4 Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren mit den Fortbildungsmaterialien „Vielfalt fördern“ erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der QUA-LiS NRW und den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen auf der Basis des landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts. Zur Sicherung der Qualität des Unterstützungsangebotes erfolgt bedarfsbezogen eine regelmäßige Rückkopplung und Weiterqualifizierung auf der Basis landesweiter Vereinbarungen.

VII. Lernmittel- und Medienberatung

(Hier gestrichen - jetzt: Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Qualifizierung Medienberaterinnen und Medienberater - BASS 20-22 Nr. 68)

VIII. Kooperation mit Bildungspartnern

Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht in Kooperation mit Bildungspartnern - auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung. Grundlagen sind das Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen und die Kernlehrpläne in den Fächern aller Schulformen. Die Module der Fortbildung richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien an Schulen aller Schulformen.

Die einzelnen Module bestehen aus theoretischen Bausteinen in Verbindung mit praktischen Einheiten, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung als Prozess berücksichtigen und begleiten.

Die Fortbildung wird durchgeführt von Moderatorinnen und Moderatoren sowie Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenzteams NRW.

Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren/Medienberaterinnen und Medienberater erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Konzeptes. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen.

Die Maßnahme kann als SchiLf- oder ScheLf-Maßnahme durchgeführt werden. Für SchiLf-Maßnahmen werden durch ein Beratungsgespräch vorab mit der Schule Verabredungen über Inhalte, Umfang und Format der Fortbildung getroffen.

Das Fortbildungsangebot umfasst insgesamt 4 Module, die individualisiert und unabhängig voneinander wahrgenommen werden können. In allen Modulen werden Fragestellungen und Herausforderungen bearbeitet, die sich auch aus dem Unterricht mit heterogenen Lerngruppen sowie aus dem Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ergeben.

1 Leseförderung

Bausteine sind:

- Leseförderung als Aufgabe aller Fächer

- Konzeption eines fächerübergreifenden Lesecurriculums zur Leseförderung

- Nutzung unterschiedlicher Medien bei der Konzeption von Leseförderangeboten

- Relevanz von Lesekompetenz unter Berücksichtigung der digitalen Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern

- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern, vor allem mit Bibliotheken und nachhaltige Integration in den Unterricht.

2 Kulturelle Bildung

Bausteine sind:

- Entwicklung eines Grundverständnisses von der Bedeutung kultureller Bildung in Schule

- Merkmale eines kulturellen Schulprofils

- Entwicklung von Unterrichtsszenarien für den Ganztag und Angeboten für den offenen Ganztag

- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern aus dem kulturellen Bereich, zum Beispiel Musikschulen und Museen und nachhaltige Integration in den Unterricht.

3 Historisch-politische Bildung

Bausteine sind:

- Entwicklung eines Grundverständnisses von der Bedeutung historisch-politischer Bildung in der Schule

- Entwicklung von Unterrichtsszenarien und Verknüpfung mit Lernmittelkonzepten

- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern, vor allem mit Archiven, Museen und Gedenkstätten und nachhaltige Integration in den Unterricht.

4 Naturwissenschaftlich-technische Bildung

Bausteine sind:

- Entwicklung eines Grundverständnisses zur Bedeutung außerschulischen Lernens im Rahmen der naturwissenschaftlich-technischen Bildung

- Entwicklung von Unterrichtsszenarien

- Nachhaltige Integration von Exkursionen in den Unterricht

- Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit außerschulischen Partnern zum naturkundlichen und naturwissenschaftlich-technischen Lernen (z.B. Museen, Einrichtungen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und zdi-Schülerlabore).

IX. Geschlechtersensible Bildung

Ziele

Ziel des Angebotes ist es, die Schulen dabei zu unterstützen, Lernprozesse im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz und § 2 Absatz 7 Satz 2 SchulG auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit dem Angebot soll erreicht werden, dass Schulen die Entfaltung individueller Potenziale ohne Einschränkung durch geschlechterbezogene Erwartungen stärken und die Entwicklung gleichstellungsorientierter Haltungen und Kompetenzen fördern. Hierzu werden Geschlechteraspekte in schulischen Bereichen analysiert und reflektiert, ohne zu stereotypisieren.

Das Fortbildungsangebot konzentriert sich auf pädagogische Themenstellungen mit besonderer Geschlechterrelevanz. Als Querschnittsaufgabe ist geschlechtersensible Bildung jedoch auch in weiteren Handlungsfeldern von Bedeutung.

Inhalte

Zentrale Aspekte des Angebots sind die Auseinandersetzung mit

- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung,

- Grundzügen wissenschaftlicher Geschlechtertheorien und -forschung,

- Strategien und Dilemmata geschlechtersensibler Bildung,

- Geschlechterunterschieden sowie Aspekten geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt in relevanten schulischen und außerschulischen Bereichen, möglichen Ursachen und Auswirkungen sowie schulischen Handlungsmöglichkeiten,

- Instrumenten zur nachhaltigen Verankerung geschlechtersensibler Bildung im Unterricht und im Schulleben sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Personen und Institutionen.

Das Fortbildungsprogramm umfasst die dargestellten Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Grundlagen geschlechtersensibler Bildung, aktuelle Forschungsergebnisse sowie Zusammenhänge mit anderen Dimensionen wie zum Beispiel interkulturellen Fragestellungen fließen in alle Module in angemessenem Umfang ein.

Modul 1:
Grundlagen geschlechtersensibler Bildung

- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung

- Zentrale Begrifflichkeiten, Theorien und Herausforderungen der geschlechtersensiblen Bildung

- Reflexion der eigenen professionellen Rolle mit Blick auf Geschlechterfragen

- Implizite und explizite Strategien geschlechtersensibler Bildung

- Geschlecht im Zusammenhang mit anderen Diversitätsmerkmalen (z. B. soziale Herkunft, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung)

- Geschlechtersensible Schulentwicklung (z. B. Organisationsentwicklung, Schulprogrammarbeit, Schulkultur, unterrichtliche und außerunterrichtliche Bereiche)

- Schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt (auch in Kooperation mit außerschulischen Institutionen)

Modul 2:
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

- Grundlagen zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) (zentrale Begrifflichkeiten, wissenschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen)

- Schulische Prävention und Intervention von Diskriminierung im Bereich LSBTIQ*

- Antidiskriminierungsprojekte (z. B. „Schule der Vielfalt“)

Modul 3:
Geschlechtersensibler Fachunterricht

- Geschlechtersensible Planung, Durchführung und Reflexion des Fachunterrichts (Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte in Lernausgangslagen, geschlechtersensibles Unterrichtsmaterial, geschlechtersensible Methodik und Didaktik)

- Geschlechterthemen als Unterrichtsinhalt

Modul 4:
Geschlechtersensibles Classroom Management

- Geschlechteraspekte im Unterrichtsgeschehen (z. B. im Kontext von Aufgabenverteilung, selbstorganisiertem Lernen, schriftlicher und mündlicher Beteiligung, Unterrichtskultur, Unterrichtsstörungen, Sprache)

- Möglichkeiten zur Organisation des Unterrichtsgeschehens unter besonderer Berücksichtigung von Geschlechteraspekten

- Geschlechteraspekte im Absentismus und schulische Handlungsmöglichkeiten

Modul 5:
Geschlechtersensible Berufliche Orientierung und Lebensorientierung

- Geschlechteraspekte in der (insbesondere auch digitalen) Beruflichen Orientierung sowie schulische Handlungsmöglichkeiten

- Geschlechteraspekte in der weiteren Lebensorientierung in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Ehrenamt, Familie und Lebensweise sowie schulische Handlungsmöglichkeiten

- Individuelle Persönlichkeitsförderung unter besonderer Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte (z. B. Selbstbewusstsein, Kooperations- und Kritikfähigkeit, Sozialkompetenz, gesellschaftliche und politische Partizipation)

Modul 6:
Geschlechtersensible Medienbildung

- Geschlechterbilder in den Medien sowie schulische Handlungsmöglichkeiten

- Geschlechteraspekte in der Mediennutzung und Medienproduktion sowie schulische Handlungsmöglichkeiten

- Möglichkeiten und Grenzen digitaler Medien zur Förderung von Chancengleichheit

Gestaltung und Durchführung

Zielgruppen sind ganze Kollegien, Teilgruppen eines Kollegiums oder einzelne Mitglieder des Schulpersonals.

Alle Module können schulintern oder schulextern angeboten werden. Bei schulinternen Fortbildungen wird neben der Modulauswahl die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

Die Module können unabhängig voneinander gebucht werden. Der Umfang eines Moduls soll zehn Stunden betragen. Wenn fachliche Grundlagen, Forschungsergebnisse, Bezüge zu anderen inhaltlichen Dimensionen oder die bei der Kontraktierung dargelegte schulische Bedarfslage es erforderlich machen, kann der zeitliche Umfang eines Moduls insgesamt bis zu 20 Stunden umfassen. Es finden zwei bis vier Termine statt, die im Sinne einer auf Wirksamkeit angelegten Qualifizierung aufeinander bezogen sind (Input – Transfer – Reflexion/Vertiefung). Die Bezirksregierungen entscheiden darüber, ob die Termine in digitalem oder analogem Format durchgeführt werden.

Bei Modul 3 legen die Bezirksregierungen entsprechend den schulaufsichtlich festgestellten Bedarfen in landesweiter Absprache fest, für welche Fächer oder Fächergruppen Fortbildungen angeboten werden.

Die Fortbildungen werden von Moderierenden durchgeführt, die für diesen Tätigkeitsbereich qualifiziert wurden.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung werden alle Veranstaltungen fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und Herausforderungen wird das Konzept auf Landesebene weiterentwickelt. Hierzu findet mindestens jährlich eine landesweite Reflexion und Abstimmung statt.

 

Anlage 5

Schulinterne Fortbildung

I. Fachbereichsbezogene politische Bildung in
Bildungsgängen des Berufskollegs

Die Unterstützung von Lehrkräften in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Ihr dient die Fortbildungsmaßnahme „Fachbereichsbezogene politische Bildung in Bildungsgängen des Berufskollegs“, die folgende Inhalte bietet:

- Zielgruppenorientierte Behandlung aktueller politischer Themen im Unterricht

- Fachbereichsbezogene politische Bildung als Querschnittsthema für alle Fächer

- Identifikation von relevanten Aspekten im Bildungsplan im Hinblick auf die didaktische Jahresplanung

- Professioneller und zielgerichteter Umgang mit herausfordernden Situationen im Unterricht wie zum Beispiel antidemokratischen Äußerungen

Die Fortbildung gliedert sich in ein verpflichtendes Basismodul sowie zwei Schwerpunktmodule. Das Basismodul ist obligatorisch, aus den Schwerpunktmodulen können die Lehrkräfte des jeweiligen Bildungsgangs ein Modul auswählen. Bei Bedarf können ausgewählte inhaltliche Aspekte auch modulübergreifend behandelt werden.

Das Basismodul behandelt den Themenbereich „Machtkritik und pädagogische Reflexivität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:

- Dimensionen sozialer Ungleichheit (Bildung, Geschlecht, sexuelle Identität, ethnischer Hintergrund, Religion, Wohnbedingungen etc.)

- Sozialstrukturmodelle und Zugänge zu Politik in verschiedenen sozialen Milieus

- Reflexion der eigenen gesellschaftlichen Position und deren Auswirkung auf das eigene Politik- und Gesellschaftsbild

- Identifikation und Thematisierung des „Politischen“ in den Alltagswelten und im beruflichen Kontext der Lernenden

Das Schwerpunktmodul 1 behandelt den Themenkomplex „Krisen und Kontroversität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:

- Identifikation möglicher Zielkonflikte zum Beispiel in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Handels-, und Finanzpolitik

- Komplexe Wechselwirkungen zwischen lokalen und/oder individuellen und gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen

Auf der didaktischen und methodischen Ebene geht es in diesem Modul um den Aufbau eines methodischen Repertoires für den Unterricht, zum Beispiel um die Gestaltung von Lernarrangements, die Raum für kontroverse Auseinandersetzungen und ihre anschließende Reflexion bieten.

Das Schwerpunktmodul 2 behandelt den Themenkomplex „Ermutigung und Veränderung“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:

- Anbindung des politischen Lernens an eigene Lebenswelterfahrungen der Lernenden

- Gestaltung von Lernumgebungen, in der eigene Macht- und Ohnmachtserfahrungen thematisiert und reflektiert werden können

Auf methodischer Ebene geht es in diesem Modul um die Beteiligung von Lernenden an der Planung und Reflexion ihres Lernens.

Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 20 Stunden. Sie wird als schulinterne Lehrerfortbildung für Bildungsgänge am Berufskolleg angeboten und gliedert sich in eine Auftaktveranstaltung (Umfang 4 Stunden) und zwei ganztägige Fortbildungstage (jeweils 8 Stunden). Die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sind bei der Durchführung zu berücksichtigen.

Die Durchführung erfolgt durch Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung. Die Fortbildungsmaßnahme wird regelmäßig evaluiert.

II. Fortbildungsmaßnahme zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Berufskolleg

Lehrkräfte an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen befinden sich hinsichtlich des digitalen und digital gestützten Unterrichtens in unterschiedlich weit entwickelten Prozessen. Vor diesem Hintergrund bietet die Fortbildungsmaßnahme Unterstützung bei der didaktisch begründeten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. Sie ist als schulinterne Fortbildung angelegt, die sich an den konkreten Entwicklungsbedarfen eines Bildungsgangs ausrichtet.

Ziele

Die Maßnahme hat zum Ziel,

- ein gemeinsames Verständnis der Verknüpfung von Präsenz- und synchronen Distanzunterricht im Sinne des Blended Learning unter Nutzung digitaler Möglichkeiten zu entwickeln,

- Elemente des Unterrichtsprinzips Blended Learning zu kennen und für die Verknüpfung von Präsenz- und synchronen Distanzphasen unter Nutzung digitaler Möglichkeiten begründet einsetzen zu können,

- Rhythmisierungen von Phasen des Blended Learning zu kennen und zu reflektieren,

- Kenntnisse und Fertigkeiten der didaktischen Nutzung digitaler Tools zu erweitern und

- die kollegiale Kooperation im Bildungsgang zu stärken.

Inhalt

Die Fortbildung behandelt folgende Themenschwerpunkte:

- didaktische und organisatorische Entscheidungen bezüglich Zeit, Ort und Kommunikation des unterrichtlichen Geschehens,

- pädagogische und didaktische Ansätze und Lehr-Lern-Arrangements,

- pädagogische Innovation und Change-Management,

- Gelingensbedingungen und Gütekriterien von Lernangeboten und

- Bearbeitung spezifischer Fragestellungen des Bildungsgangs im Kontext von Blended Learning.

Umfang und Gliederung

Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 24 Fortbildungsstunden. Sie gliedert sich in eine Auftaktveranstaltung im Umfang von acht Fortbildungsstunden, eine achtstündige und eine vierstündige Arbeitsphase sowie eine Abschluss- beziehungsweise Reflexionsveranstaltung im Umfang von vier Fortbildungsstunden.

Durchführung und Qualitätssicherung

Die Fortbildungsmaßnahme wird von Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführt. Sie wird regelmäßig evaluiert.

Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

III. Online Learning Inklusion

Ziele

Die Fortbildung ,Online Learning Inklusion (OLEI)‘ adressiert an allgemeinbildenden Schulen des Gemeinsamen Lernens (Förderschulen sind hier ausgenommen) tätige Lehrkräfte, Fachkräfte anderer pädagogischer Berufe und Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre professionellen Kompetenzen erweitern und in die kollegiale Zusammenarbeit einbringen möchten. Lehrkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können die Maßnahme nur bis zum 31.10.2026 in Anspruch nehmen.

Ziel der Maßnahme ist es, Schulen bei der Gestaltung des Gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu unterstützen.

Inhalte

Zentrale Aspekte der Maßnahme sind

- die Auseinandersetzung mit Ziel und Auftrag des Gemeinsamen Lernens,

- der Erwerb von Grundkenntnissen zu ausgewählten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten und

- der Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung der Aufgaben im Gemeinsamen Lernen.

Die Fortbildungsmaßnahme umfasst sieben Module:

Modul 1: Effektives Classroom Management im Gemeinsamen Lernen

- Zentrale Aspekte des Classroom Managements

- Bedeutsamkeit von Classroom Management für das Gemeinsame Lernen

Modul 2: Kooperationsstrukturen und -prozesse in inklusiven Schulen

- Grundlagen der Kooperation auch im Hinblick auf die Lern- und Entwicklungsplanung bzw. Förderplanung im Team

- Lern- und Entwicklungsplanung bzw. Förderplanung im Team

Modul 3: Wirksame Förderung emotional-sozialer Kompetenzen – Prävention und Intervention bei Gefühls- und Verhaltensstörungen in inklusiven Kontexten I

- Bedeutung einer präventiv ausgerichteten und frühzeitig angebotenen Förderung emotional-sozialer Kompetenzen

Modul 4: Wirksame individuelle Lernförderung – Prävention und Intervention bei Lernstörungen in inklusiven Kontexten I

- Konzepte, Symptome und Ursachen von Lernschwierigkeiten

Modul 5: Inklusive Unterrichtsplanung – Didaktik und Methodik in herausfordernden Lehr-Lern-Situationen des Gemeinsamen Lernens

- Konzepte des inklusiven Unterrichts

- Verknüpfung von Fach- und Entwicklungsebene in unterschiedlichen Fächern und Schulformen

Modul 6: Wirksame Förderung emotional-sozialer Kompetenzen – Prävention und Intervention bei Gefühls- und Verhaltensstörungen in inklusiven Kontexten II

- Vertiefende Auseinandersetzung mit externalisierenden und internalisierenden Phänomenen

Modul 7: Wirksame individuelle Lernförderung – Prävention und Intervention bei Lernstörungen in inklusiven Kontexten II

- Effektive Unterrichtsmethoden für eine gelingende Lernförderung

Gestaltung und Durchführung

Bei den Modulen der Maßnahme handelt es sich um digitale Formate, die unabhängig voneinander ausgewählt und bearbeitet werden können. Sie werden auf der Plattform „https://olei.ese.koeln/“ vorgehalten, auf die über die LOGINEO-NRW-Lernmanagementsystem-Instanzen der Bezirksregierungen ohne die Übertragung von personenbezogenen Daten zugegriffen wird. Der erwartete Zeitbedarf zur Bearbeitung jedes Moduls (Workload, in der Regel 21 bis 27 Fortbildungsstunden pro Modul) ist angegeben.

Die Nutzung der Module ist zeitlich und örtlich unabhängig möglich. Ist eine Nutzung durch das ganze Kollegium oder ein Teilkollegium geplant, können die Module als Teil eines hybriden Formats genutzt werden, das um Moderation, Diskussion und Reflexion in Präsenz erweitert wird. Die Formaterweiterung wird von Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführt und von den Bezirksregierungen auf Nachfrage angeboten.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung wird die Nutzung der Maßnahme evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

 

Weitere Angebote
zur Weiterbildung

Qualifikationserweiterung
im Fach Religionslehre
an anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung
der Kirchen

Der Runderlass v. 20.09.1990 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 21 veröffentlicht.

Fort- und Weiterbildung;
Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte,
die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben
(Schulleitungsqualifizierung - SLQ)

Der Runderlass v. 25.11.2008 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 62 veröffentlicht.

Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Mitgliedern der Lehrerräte
zur Wahrnehmung
personalvertretungsrechtlicher Aufgaben

Der Runderlass v. 03.04.2013 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 63 veröffentlicht.

Fort- und Weiterbildung;
Wiederaufnahme des Schuldienstes

Der Runderlass v. 01.02.2011 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 64 veröffentlicht.

Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
in der unteren und oberen Schulaufsicht

Der Runderlass v. 02.10.2012 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 65 veröffentlicht.

Fort- und Weiterbildung;
Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Einsatz
im schulischen Schwimmunterricht
und bei außerunterrichtlichen Schwimmangeboten

Der Runderlass v. 30.05.2016 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 66 veröffentlicht.

Lehren und Lernen in der Digitalen Welt;
Qualifizierung
Medienberaterinnen und Medienberater

Der Runderlass v. 26.04.2021 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 68 veröffentlicht.

 

 


1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 02.09.2024 und RdErl. v. 03.09.2024 (ABI. NRW. 09/24); RdErl. v. 01.07.2024 (ABl. NRW. 07/24); RdErl. v. 26.03.2024 (ABI. NRW. 06/24); RdErl. v. 18.12.2023 (ABl. NRW. 01/24); RdErl. v. 10.10.2023 und RdErl. v. 18.10.2023 (ABI. NRW. 10/23); RdErl. v. 15.12.2022 (ABl. NRW. 01/23); RdErl. v. 20.07.2022 (ABl. NRW. 09/22); RdErl. v. 20.07.2022 (ABl. NRW. 08/22); RdErl. v. 20.12.2021 (ABl. NRW. 01/22); RdErl. v. 16.12.2021 (ABl. NRW. 01/22); RdErl. v. 20.10.2021 (ABl. NRW. 11/21); RdErl. v. 26.04.2021 (ABl. NRW. 05/21); RdErl. v. 02.02.2021 (ABl. NRW. 02/21); RdErl. v. 11.09.2019 (ABl. NRW. 09/19); RdErl. v. 11.04.2019 (ABl. NRW. 04/19); RdErl. v. 19.11.2018 (nv-424-6.07.01-121519); RdErl. v. 17.04.2018 (ABl. NRW. 05/18 S. 36); RdErl. v. 22.02.2018 (ABl. NRW. 07-08/18 S. 61); RdErl. v. 24.07.2017 (ABl. NRW. 09/17 S. 34); RdErl. v. 12.07.2017 (ABl. NRW. 07-08/17 S. 45); RdErl. v. 27.04.2017 (ABl. NRW. 06/17 S. 46); RdErl. v. 02.05.2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 43); RdErl. v. 29.03.2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 43); RdErl. v. 23.03.2017 (ABl. NRW. 04/17 S. 44); RdErl. v. 11.11.2016 (ABl. NRW. 12/16 S. 42); RdErl. v. 04.11.2016 (ABl. NRW. 12/16 S. 42); RdErl. v. 14.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16 S. 73); Berichtigung (ABl. NRW. 07-08/15 S. 366); RdErl. v. 20.05.2015 (ABl. NRW. S. 302); RdErl. v. 07.04.2015 (ABl. NRW. S. 223); RdErl. v. 27.03.2015 (ABl. NRW. S. 179); RdErl. v. 19.03.2015 (ABl. NRW. S. 178); RdErl. v. 16.03.2015 (ABl. NRW. S. 178); RdErl. v. 16.10.2014 (ABl. NRW. S. 550); RdErl. v. 22.07.2014 (ABl. NRW. S. 393)

2 Über die Zuständigkeit für die qualitative Fortbildungsberichterstattung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

3 Die Festlegungen dieses Erlasses beziehen sich auf folgende Grundlagenpapiere:
Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung in den Handlungsfeldern 1 „Globalisierungs- und Transformationsprozesse durch Digitalisierung in der Beruflichen Bildung umsetzen“ sowie im Handlungsfeld 4 „Lehrkräfteaus- und -fortbildung für leistungsfähige Berufskollegs verstetigen“
Pragmatische Handreichung für die Fachklassen des dualen Systems mit Einleger
Handreichung zur Erstellung eines Medienkonzepts für Berufskollegs in NRW
Lehrkräfte in der digitalisierten Welt - Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW vom 22.01.2020
Handreichung zur Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung („digital_INFORM“)

4 Lehrkräfte an Förderschulen und Klinikschulen sowie Lehrkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können diese Maßnahme befristet bis zum 31.07.2026 buchen.

5 Diese Maßnahme gilt für Lehrkräfte an Grundschulen, Förderschulen, Klinikschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs. Lehrkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können die Maßnahme zurzeit nicht buchen.