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Hier erhalten Sie Hilfe zu unserem Angebot

Alles auf einen Blick

Über die Startseite sind die aktuelle BASS (Bereinigte Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen), das Amtsblatt des Schulministeriums, der Service-Teil, Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie die Chronologische Übersicht unmittelbar erreichbar.

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Eine intelligente Suche führt Sie zum Ziel

Von der Startseite aus gelangen Sie direkt zur Suche.

Das Besondere der BASS im Internet: Speziell entwickelte Filter führen die Nutzerinnen und Nutzer schneller zum Ziel. Diese Filter greifen die Interessen der Zielgruppe auf.

Sie können Ihre Suche über die Wahl der Schulform oder einzelne oder mehrere Sachgebiete (Themenfeld) eingrenzen.

Selbstverständlich verfügt die BASS im Internet auch über die klassischen Filter einer Rechtsdatenbank: Dokumenttyp (Gesetz, Rechtsverordnung, Erlass), Erstellungs- und Änderungsdatum.

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Eine individuell zum Schulrecht in NRW entwickelte Synonymliste lenkt das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer bei der fehlertoleranten Volltextsuche und bietet mögliche Suchziele an. Sie müssen sich nicht an Groß- oder Kleinschreibung halten und auch das Wort Schulle statt Schule findet sein Ziel.

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Wer lieber über das Stichwortverzeichnis zum Ziel gelangt, ist im Stichwortverzeichnis mit ca. 4.500 Stichwörtern richtig aufgehoben.

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Wer lieber strukturell recherchiert oder schon weiß, in welchem Kapitel gesucht werden muss, findet über das Inhaltsverzeichnis den Weg zur Vorschrift.

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Die Trefferliste sortiert, strukturiert und gewichtet nach Relevanz

Dokumenttyp, Titel, BASS-Nummer, Erscheinungs- und Änderungsdatum werden in der Trefferliste angezeigt. Zudem können über die Menüsteuerung Trefferrelevanz, Sachgebiete und Schulformzuordnung ein- oder ausgeblendet werden.

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Wo steht´s geschrieben und was ist wie zu tun?

Die Vorschriften der BASS im Internet werden optisch differenziert dargestellt. Dies ist eine äußerst anwenderfreundliche Besonderheit und bundesweit einmalig, denn Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift werden miteinander verknüpft. Was heißt das konkret? In der Rechtsverordnung steht, was zu tun ist. In der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VV) finden die Anwenderinnen und Anwender Aussagen, wie etwas zu tun ist. Beispiel: § 6 AO-GS sagt, dass Zeugnisse erstellt werden müssen. Die Verwaltungsvorschrift – hier VV zu § 6 – sagt, wie dies zu erfolgen hat.

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Vieles ist möglich: kopieren, drucken, als Word- oder PDF-Dokument speichern, kommentieren, als E-Mail versenden, teilen

Sie haben die Möglichkeit, mit den Texten der BASS im Internet in vielfältiger Weise zu arbeiten.

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Möchten Sie eine Passage kopieren und in ein Dokument einfügen, ist dies problemlos mit Kopieren+Einfügen möglich.

Möchten Sie einen Text mit Erläuterungen versehen, die auch andere Personen bearbeiten können, bietet sich das Abspeichern in einem Textverarbeitungsprogramm, also als Word-Dokument, an.

Möchten Sie einen längeren Gesetzestext mit einem Kommentar versehen und Kollegen zur Verfügung stellen, bietet sich ein ressourcensparendes Speichern als PDF an. Der Text erscheint im Layout der Print-BASS (kleine platzsparende Schrifttype). Sie können über die Kommentarfunktion Ihre Anmerkungen anfügen, das Dokument speichern und anderen Personen digital zur Verfügung stellen. Sie können natürlich auch den gewünschten Text direkt versenden.

Für diese Möglichkeiten müssen Sie sich nicht über Login identifizieren.

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