20-22 Nr. 65
Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
in der unteren und oberen Schulaufsicht
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
Vom 2. Oktober 2012 (ABl. NRW. S. 590)1
I
Qualifizierung „Neu in der Schulaufsicht“
1 Beamtinnen und Beamte in den unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden, denen erstmals ein Amt gemäß § 35 Laufbahnverordnung übertragen worden ist, nehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit an einer Qualifizierung teil. Andere Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Tarifbeschäftigte, die erstmals in den Schulabteilungen der Bezirksregierungen eingesetzt werden, können bei dienstlichem Bedarf im Rahmen freier Qualifizierungsplätze an den Kursen teilnehmen.
2 Die Qualifizierung wird von der Fortbildungsakademie Mont Cenis in Herne durchgeführt. Sie stellt ein Zertifikat über die Teilnahme aus.
3 Die Qualifizierungsgruppen umfassen jeweils etwa 15 Personen.
4 Die Qualifizierungskurse haben ein Volumen von etwa 76 Stunden und umfassen insbesondere die folgenden Themen:
- Haltung und Handeln der systemisch orientierten Schulaufsicht,
- Qualitätsmanagement und Evaluation,
- Verwaltung und Recht,
- Konflikt- und Beschwerdemanagement,
- Veränderungsmanagement.
5 Für die Teilnehmenden ist die Qualifizierung ein vorrangiges Dienstgeschäft. Über Teilnahmeverhinderungen aus dienstlichen Gründen entscheiden die entsendenden Bezirksregierungen.
6 Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt den Bezirksregierungen für ihren Bereich. Dabei sind § 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und § 11 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu beachten.
7 Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert unter Berücksichtigung des landesweiten Qualifizierungsbedarfs und der Größe der Bezirksregierungen die Teilnahme an den Veranstaltungen und steuert ggf. nach. Sie meldet die Teilnehmenden bei der Fortbildungsakademie Mont Cenis an.
8 Die Seminarkosten werden der Fortbildungsakademie Mont Cenis von der Bezirksregierung Arnsberg erstattet. Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die entsendenden Bezirksregierungen.
II
Qualifizierung für Tandems
aus der unteren und oberen Schulaufsicht, die als
Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren
für ein Regionales Bildungsnetzwerk in NRW tätig sind
1 Zielgruppe
Die Qualifizierung richtet sich an Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte der unteren und oberen Schulaufsicht, die mit der Übernahme der Aufgaben einer Regionalkoordinatorin oder eines Regionalkoordinators bestellt sind (Anlage 1)2.
Diese Aufgabe wird im Tandem wahrgenommen und stellt eine laterale Führungsaufgabe innerhalb der Schulaufsicht und innerhalb der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft in der Bildungsregion dar.
Erforderlich ist die gemeinsame Teilnahme beider Kolleginnen beziehungsweise Kollegen eines Regionalkoordinatoren-Tandems. Für die Teilnehmenden ist die Qualifizierung ein vorrangiges Dienstgeschäft.
2 Ziele der Qualifizierung
Handlungsleitend für alle in den Regionalen Bildungsnetzwerken beteiligten Akteure ist die Wirksamkeit der Entscheidungen und Maßnahmen für gelingende Bildungsbiografien von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Bildungsregion.
Das Tandem der unteren und oberen Schulaufsicht wird durch die Qualifizierung unterstützt, gemeinsam das horizontale und vertikale Schnittstellenmanagement in der Region mit Schulen, Schulaufsicht, Schulträgern und anderen relevanten Bildungsakteuren wirkungsorientiert und nachhaltig zu gestalten.
3 Inhalte
Basis der lateralen Führungsaufgabe ist die Entwicklung von Kompetenzen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz in der Zusammenarbeit als Tandem und damit die Gestaltung der verschiedenen lateralen Führungssituationen in der Bildungsregion und in der Schulaufsicht.
Grundlage der Qualifizierung sind konkrete Koordinationsaufgaben, die das Tandem der Regionalkoordination im Rahmen seiner Tätigkeit in seiner Bildungsregion gemeinsam bearbeitet. Es gilt,
- die regionalen Gegebenheiten erkennen und einordnen zu können, um in den regionalen Gremien mit den Kooperationspartnern gemeinsame Ziele für die Bildungsregion datenbasiert abzuleiten,
- Prioritäten in der Agenda der Bildungsregion zu entwickeln,
- im regelmäßigen Austausch über die Ziele und Arbeitsvorhaben mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regionalen Bildungsbüros sowie anderen Akteuren Maßnahmen zu planen, Prozesse zu realisieren und Weiterentwicklungen in der Bildungsregion zu verstetigen.
Klärung und Reflexion der Rollen in der Prozessbegleitung ist für die erfolgreiche Arbeit des Tandems erforderlich.
Zentrale Module der Qualifizierung sind:
- Das Tandem als Team,
- Grundlagen des regionalen Bildungsmanagements,
- Kooperations- und Schnittstellenmanagement.
Den einzelnen Modulen immanent sind thematische Einheiten zur systemischen Organisationsentwicklung, zum Changemanagement sowie zu Kommunikationsstrukturen und -strategien, daneben auch die Einbeziehung von Aspekten zur Stärkung der Genderkompetenz (§ 17 Absatz 1 Satz 2 LVO).
4 Gestaltung und Durchführung
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst bis zu 64 Stunden (acht Tage, zum Teil mehrtägige Veranstaltungen).
Um die Qualifizierung wirksam und nachhaltig zu gestalten, finden zwischen den einzelnen Veranstaltungen für den Transfer in die Alltagspraxis durch die Moderatorinnen und Moderatoren angeleitete Reflexionsmethoden und -verfahren der Regionalkoordination statt.
Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme besteht bei Bedarf die Möglichkeit jährlich an einem eintägigen landesweiten Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Eine Qualifizierungsgruppe umfasst etwa 16 Personen (acht Tandems). Landesweit nehmen alle Tandems an der Maßnahme teil. Bei Neubildung der Tandems erfolgt in der Regel eine erneute Qualifizierung.
Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt den Bezirksregierungen für ihren Bereich. Dabei sind § 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 Landespersonalvertretungsgesetz und § 11 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz zu beachten. Die Anmeldung der Tandems erfolgt durch die Bezirksregierung bei einer mit der Durchführung beauftragten Institution.
Die Qualifizierung wird von einer zu beauftragenden Institution durchgeführt.
Diese Institution koordiniert unter Berücksichtigung des landesweiten Qualifizierungsbedarfs und der Größe der Bezirksregierungen die Teilnahme an der Qualifizierung und an den Veranstaltungen und steuert gegebenenfalls in Rücksprache mit den Bezirksregierungen nach.
Die beauftragte Institution stellt sicher, dass das Know-how der Schulaufsicht (Bezirks- und/oder Regionalkoordinatorin oder Regionalkoordinator) aus der Arbeitspraxis der Regionalen Bildungsnetzwerke in die konzeptionelle Ausarbeitung und in die Umsetzung der Qualifizierung einfließt. Die Qualifizierung wird von Moderierenden-Tandems durchgeführt. Die Auswahl der Moderatoren erfolgt durch das Ministerium für Schule und Bildung. Die beauftragte Institution entwickelt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung mit den Moderierenden-Tandems die Module der Qualifizierung für die Regionalkoordination und das Qualifizierungskonzept für die Moderierenden-Tandems.
Am Ende der Maßnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
5 Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung dieser Qualifizierungsmaßnahme wird durch die fortlaufende Evaluation aller Veranstaltungen und Angebote sichergestellt.
Das Ministerium für Schule und Bildung lädt mindestens jährlich zu einer landesweiten Dienstbesprechung ein, in der die Evaluationsbefunde reflektiert und für die Weiterentwicklung der Qualifizierung genutzt werden.
III
Kollegiales Coaching – Maßnahme für Schulaufsicht
Ziel der Maßnahme ist die Befähigung, kollegiales Coaching im jeweiligen beruflichen Umfeld und Alltag selbstorganisiert in regionalen Kleingruppen durchzuführen, um die Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen sowie die Selbstreflexionsfähigkeit der Gruppenmitglieder zu fördern. Hierdurch werden Bearbeitung und Bewältigung der vielfältigen Fragen und Herausforderungen des beruflichen Alltags unterstützt und Möglichkeiten zur Selbsthilfe eröffnet. Die in der Maßnahme praktizierten Vorgehensweisen und Kommunikationsformen lassen sich unmittelbar auf den beruflichen Alltag übertragen. Die Maßnahme richtet sich an Mitglieder der oberen und unteren Schulaufsicht aller Schulformen.
Pro Kurs nehmen 15 bis 25 Personen teil.
Die Maßnahme umfasst 55 Stunden und setzt sich aus eintägigen und zweitägigen Veranstaltungen zusammen. Sie besteht aus Wissensvermittlung, Übungen und Erfahrungsaustausch. Ihre Inhalte beziehen sich auf Theorie und Praxis und schließen Transfermöglichkeiten ein. Sie gliedern sich in fünf Module:
- Einführung in die Grundlagen des kollegialen Coachings (17 Stunden),
- Sicherwerden im Verfahren und Festigen des Beratungsverständnisses (7 Stunden),
- Arbeit in Regionalgruppen, praktische Vertiefung des Verfahrens (7 Stunden),
- Erweiterungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten mithilfe weiterer Gesprächstechniken, Vertiefung in der Dyade (17 Stunden),
- „Vom Kennen zum Können“ – kollegiales Coaching in der Selbstorganisation (7 Stunden).
Die Maßnahme wird von Referentinnen und Referenten moderiert, die über die erforderliche Moderationskompetenz und eine entsprechende fachliche Expertise verfügen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, sich im Verlauf der Maßnahme mindestens einmal zwischen zwei Veranstaltungen in einer regionalen Kleingruppe zu drei bis vier Personen zu treffen, um das Verfahren des kollegialen Coachings zu üben.
Die Maßnahme wird regelmäßig evaluiert. Auf Basis der gewonnenen Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt den Bezirksregierungen für ihren Bereich. Dabei sind § 72 Absatz 4 Satz 1 Nummer 16 LPVG und § 11 Absatz 1 LGG zu beachten. Das Verhältnis von oberer und unterer Schulaufsicht ist angemessen in Betracht zu ziehen. Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.
Die Bezirksregierung Münster koordiniert unter Berücksichtigung des landesweiten Bedarfs und der Größe der Bezirksregierungen die Teilnahme an den Veranstaltungen und steuert gegebenenfalls nach. Sie meldet die Teilnehmenden der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), die die Kurse organisiert und durchführt. Sie sorgt auf Vorschlag der QUA-LiS für die Bereitstellung der Referentinnen und Referenten.
Die Kosten der Maßnahme werden der QUA-LiS NRW von der Bezirks-regierung Münster erstattet. Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die entsendenden Bezirksregierungen.
1 Bereinigt.Eingearbeitet:
RdErl. v. 02.09.2024 (ABI. NRW. 09/24); RdErl. v. 08.12.2021 (ABl. NRW. 12/21)
2 Die Anlagen liegen den Bezirksregierungen vor, hier nicht abgedruckt. (Erlass vom 15. August 2019, Schreiben an die Schulabteilungsleitungen und Direktor QUA-LIS: Regionale Bildungsnetzwerke: Funktion und Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden.)