Die folgende Übersicht enthält alle wesentlichen neuen und geänderten Vorschriften, die im Vergleich zur Vorjahres-BASS 2020/2021 inhaltlich-materielle Änderungen erfahren haben. Sie sind über das Amtsblatt veröffentlicht worden. Rein formale Anpassungen, jährlich übliche Aktualisierungen, terminliche Änderungen sowie Richtlinien und Lehrpläne wurden in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) | >> Zweites Bildungssicherungsgesetz Gegenstand des Gesetzes zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen sind Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen aufgrund des infektionsschutzrechtlich bedingten Ruhens des Unterrichtsbetriebes an Schulen und Einrichtungen der Weiterbildung, insbesondere zur Ermöglichung des Erwerbs von ordnungsgemäßen Abschlüssen und Berechtigungen. Vergleichbares gilt auch für die Lehrerausbildung. Das Ziel ist die Sicherung von Bildungslaufbahnen und des Zugangs zum Lehramt mit dem vorrangigen Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten in Einklang zu bringen. Das Gesetz regelt wesentliche grundrechtsrelevante Maßnahmen, von denen aufgrund der Corona-Pandemie im Schuljahr 2020/2021 abgewichen werden konnte. | |
Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen | >> RL DigitalPakt NRW - Sofortausstattungsprogramm Angesichts der COVID-19-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine digitale Sofortausstattung. Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern. (ABl. NRW. Sonderausgabe 07/2020), verlängert bis 31.12.2021 durch Erlass v. 19.10.2020 (ABl. NRW. Sonderausgabe 10/2020), Neufassung des Erlasses (ABl. NRW. Sonderausgabe 05/21) | |
Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten | >> Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen dienstlichen Endgeräten sowie die Lehrkräfte bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten zu unterstützen. (ABl. NRW. 2. Sonderausgabe 07/2020), verlängert bis 31.12.2021 durch Erlass v. 19.10.2020 (ABl. NRW. Sonderausgabe 10/2020), Neufassung des Erlasses (ABl. NRW. Sonderausgabe 05/21) | |
Zuwendungen für das Helferprogramm für die Ganztags- | >> Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote Durch die in den schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote pandemiebedingt zusätzlich umzusetzenden Hygienekonzepte und Infektionsschutzmaßnahmen entsteht eine erhöhte Arbeitsbelastung jenseits der pädagogischen Aufgaben. Daher legt das Ministerium für Schule und Bildung ein „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ auf, um in den Grund- und Förderschulen befristet bis Ende des Schuljahres diesen außerordentlichen Mehrbelastungen entgegen zu treten. | |
Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen | >> Technische Maßnahmen | |
Richtlinie über die Gewährung | >> Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zur Abmilderung der Corona-Folgen. In einem ersten Schritt werden den Ländern 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Wunsches des Bundes, mit dem Programm konjunkturelle Impulse zu erzielen, sind für die Antragsteller herausfordernde Fristen verbunden. Da in Nordrhein-Westfalen aber weiterhin ein Bedarf für den Ausbau der Ganztags- und Betreuungsangebote besteht, sollten alle notwendigen Schritte zum Mittelabruf durch die Schulträger unternommen werden. Es können Maßnahmen gefördert werden, die ab dem 17. Juni 2020 begonnen wurden. | |
Richtlinie über die Förderung von IT-Administration (Zusatzvereinbarung | >> Verwaltungshilfen im Rahmen des DigitalPakt Schule Das Ziel der Zuwendungen ist es, die Förderung von professionellen Strukturen zur Administration der schulischen IT-Infrastruktur zu unterstützen. | |
Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- | für die Durchführung außerschulischer Angebote, um die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 13 vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Benachteiligung zu ermöglichen. | |
Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- | von bildungsgangspezifischen Gruppenlernangeboten an allgemeinen Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen für Schülerinnen und Schüler. | |
Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen | >> Sicherstellung des Unterrichts während der Corona-Pandemie Mir der Verordnung schafft das Land einen rechtlichen Rahmen für Distanzunterricht bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen. Wesentliche Regelungsgegenstände betreffen die Voraussetzungen, unter denen Distanzunterricht zulässig ist, die Organisation des Distanzunterrichts, die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern, die Aufgaben der Lehrkräfte und die Leistungsbewertung. Die Verordnung galt zunächst nur für das Schuljahr 2020/2021. (ABl. NRW. 10/2020), verlängert für das Schuljahr 2021/2022 durch VO vom 1. Mai 2021 (ABl. NRW. 05/21) | |
Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; | >> Medienberaterinnen und Medienberater sind eine wichtige Ressource für Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen der Digitalisierung. Sie unterstützen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bei der Digitalisierung. | |
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang | >> Umsetzung des Masterplans Grundschule
>> Corona-Pandemie bedingte Änderungen (ABl. NRW. 10/2020), verlängert für das Schuljahr 2021/2022 durch VO vom 1. Mai 2021 (ABl. NRW. 05/21) | |
>> Masterplan Grundschule - 800 neue Stellen Dieser Stellenausbau soll zum Schuljahr 2021/22 beginnen. Darüber hinaus wird die Zahl der Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte der Schuleingangsphase, die auch im Rahmen der individuellen Förderung das Gemeinsame Lernen unterstützen können, schrittweise von derzeit 1.750 auf insgesamt 3.000 Stellen erhöht. | ||
Verordnung über die Ausbildung und | >> Corona-Pandemie bedingte Änderungen (ABl. NRW. 10/2020), verlängert für das Schuljahr 2021/2022 durch VO vom 1. Mai 2021 (ABl. NRW. 05/21) | |
Verordnung zur Abschaffung der verpflichtenden Abweichungsprüfung im Abitur | >> Corona-Pandemie bedingte Änderungen (ABl. NRW. 10/2020), verlängert für das Schuljahr 2021/2022 durch VO vom 1. Mai 2021 (ABl. NRW. 05/21) | |
Verordnung zur Abschaffung der verpflichtenden Abweichungsprüfung im Abitur | >> Corona-Pandemie bedingte Änderungen (ABl. NRW. 10/2020), verlängert für das Schuljahr 2021/2022 durch VO vom 1. Mai 2021 (ABl. NRW. 05/21) | |
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den | ||
Schulnahe Bildungsangebote in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) | >> Bildungsrecht für Kinder und Jugendliche in ZUE Kinder und Jugendliche in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen haben während des Aufenthalts in der ZUE einen Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem als Unterricht gemäß Artikel 14 der EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. Mit der Einrichtung schulnaher Bildungsangebote in den ZUE kommt Nordrhein-Westfalen dieser Verpflichtung nach und sorgt für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am Bildungssystem. | |
>> Neue Fundstelle der Aufgaben der Medienberatung Abschnitt 5 wurde aufgehoben und die Medienberaterinnen und Medienberater sind jetzt unter BASS 12-21 Nr. 19 zu finden.(ABl. NRW. 05/21 zu BASS 12-21) | ||
>> Ausstellung von Schülerausweisen im Scheckkartenformat jetzt möglich. | ||
Ausbildung in Erster Hilfe für Lehrkräfte und | >> Jetzt auch Ausbildung in Laienreanimation Lehrkräfte (ABl. NRW. 06/21), Schülerinnen und Schüler (ABl. NRW. 06/21) | |
Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen | Ziel sind einheitliche und verbindliche Entscheidungen bzgl. der Anordnung von Unterrichtsausfall zum Schutz der Schülerinnen und Schüler. | |
Bewältigung der Auswirkungen der | >> Regelungen aufgrund der Corona-Krise zu den schulseitigen Anforderungen an die Praxiselemente im Lehramtsstudium | |
Zweite Verordnung zur Änderung | >> Corona bedingte Änderungen für den Vorbereitungsdienst für das Schuljahr 2020/2021 (ABl. NRW. 08/2020), verlängert durch VO vom 23. April 2021 | |
Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst | (ABl. NRW. 04/21) | |
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen | >> Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung | |
Pädagogische Einführung in den Schuldienst für Lehrkräfte | >> Pädagogische Einführung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (ABl. NRW. 09/2020) | |
Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung | >> Lehrerfort- und Weiterbildung
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Lehren und Lernen in der Digitalen Welt, | >> Lehrerfort- und Weiterbildung unterstützt die Digitalisierung | |
Multiprofessionelle Teams | >> Zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer wirken Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen/Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern im Rahmen von Multiprofessionellen Teams an Schulen bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit. |