Neue und geänderte Vorschriften
Die folgende Übersicht enthält alle wesentlichen neuen und geänderten Vorschriften, die im Zeitraum Juli 2022 bis Juli 2023 über das Amtsblatt veröffentlicht wurden.
BASS | Titel | Redaktioneller Hinweis |
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10-11 Nr. 3 | Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen | Neufassung: Liste der Ausbildungsberufe Die Bildungsgänge des Berufskollegs werden in Fachbereichen angeboten. Auf Grundlage der spezifischen Bildungspläne werden in der Anlage A die Fachklassen des dualen Systems sieben Fachbereichen zugeordnet. Auf dieser Basis können an den Berufskollegs fachbereichsspezifische Lerngruppen zum Erwerb der Fachhochschulreife oder zur nachhaltigen Sicherstellung des Klassenfrequenzmindestwertes im ländlichen Raum gebildet werden. Die Liste wurde aktualisiert. (ABl. 05/23) |
10-31 Nr. 2 | Errichtung eines Landesprüfungsamtes für Lehrämter an Schulen | Errichtung eines Landesamtes für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA) (ABl. 06/23) |
10-32 Nr. 51.3 | Fachberatung in der Schulaufsicht; Fachberaterinnen und Fachberater für die Fachkoordination Deutsch und Mathematik | Zweite Tranche Für eine nachhaltige Weiterentwicklung von Schule und Unterricht wird im Rahmen des Masterplans Grundschule eine personelle fachliche Unterstützung eingesetzt, die zusammen mit der Schulaufsicht und der regionalen Lehrerfortbildung den Prozess der Unterrichtsentwicklung in den Regionen langfristig begleitet. (ABl. 10/22) |
11-02 Nr. 10 | Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren | Neufassung: Kommunale Integrationszentren Die Kommunalen Integrationszentren widmen sich der Koordinierung, Beratung und Unterstützung von Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. (ABl. 04/23) |
11-02 Nr. 31 | Zuwendungen für die Durchführung„FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“ | Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 (ABl. 02/23) |
11-02 Nr. 32 | Zuwendungen für die Durchführung von Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft, insbesondere der nationalsozialistischen, im Inland und im europäischen Ausland | Verlängerung und Anpassung des Programms (ABl. 10/22 und Abl. 06/23) |
11-02 Nr. 34 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen | Förderung der Digitalisierung an Schulen: Änderungen (ABl. 01/23) |
11-02 Nr. 41 11-02 Nr. 42 11-02 Nr. 43 | Förderung außerschulischer Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen | Änderungen, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 (ABl. 07/22, ABl. 10/22 und ABl. 01/23) |
11-02 Nr. 49 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für notwendige Baumaßnahmen an Ersatzschulen und Schulen gemäß § 124 Absatz 4 Schulgesetz infolge der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an Gymnasien | Ersatzschulen: Zusätzlicher Finanzbedarf von Gymnasien Mit der Förderrichtlinie wird sichergestellt, dass Ersatzschulträger, an deren Gymnasien ein tatsächlicher, G9-bedingter zusätzlicher Raumbedarf besteht, Fördermittel erhalten können. Die aus dem Ersatzschulrecht sowohl den Schulträgern wie auch der Schulaufsicht aus den bekannten Parametern „Baukostenrichtsätze“ und „Raumprogramm“ pauschal zu ermittelnden Förderhöchstsätze ermöglichen eine sowohl möglichst einfache, als auch sachgerechte Bezuschussung. (ABl. 10/22) |
11-02 Nr. 50 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung des Landesprogramms | Mehrsprachige Kinder und Eltern unterstützen Das Programm „Rucksack Schule NRW“ soll Kinder im ersten bis vierten Schuljahr und ihre Eltern an den besuchten Grundschulen unterstützen. Ziel ist es, über die Einbindung der Eltern als Bildungspartner und der Berücksichtigung von Mehrsprachigkeit den Lernprozess der Kinder ganzheitlich zu begleiten und zu stärken. (ABl. 03/23) |
11-02 Nr. 51 | Richtlinie über die Gewährung von Billigkeits | Haushaltsgesetz 2023: Sondervermögen zur Krisenbewältigung Ersatzschulträgern können Zuschüsse zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge im laufenden Betrieb als Billigkeitsleistung gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) zu den jeweiligen Energiemehrausgaben gewährt werden, die nicht über die regulären Mittel der Ersatzschulfinanzierung bezuschusst werden. (ABl. 02/23) |
11-02 Nr. 52 | Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grund- und Förderschulen | Alltagshelferinnen und Alltagshelfern entlasten von Alltagsroutinen Der Unterrichtsalltag an Grund- und Förderschulen ist geprägt durch viele alltägliche Anforderungen, die nicht unerheblich Aufmerksamkeit und Arbeitszeit der Lehrkräfte binden. Ziel des Projekts ist es, eine spürbare - physische und psychische, alltagstaugliche und zeitnahe - Entlastung anbieten zu können. Der Erlass „Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in der Grundschule“ wird auf die Schulform Förderschule erweitert. (ABl. 04/23 und ABl. 06/23) |
11-03 Nr. 7.1 | Neunte Verordnung zur Änderung der Ersatzschulfinanzierungsverordnung | Ersatzschulen: Turnusmäßige Anpassungen Die Sachkosten- und Bewirtschaftungspauschalen sind letztmalig zum 1. Januar 2020 angehoben worden, sie werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 angepasst. (ABl. 04/23) |
11-11 Nr. 1 11-11 Nr. 1.1
| Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2023/2024 - AVO-RL) | Schulgesetzliche Anpassung und Änderung Festsetzung der "Schülerinnen und Schüler je Stelle" sowie des Unterrichtsmehrbedarfs und des Ausgleichsbedarfs für das Schuljahr 2023/2024. (Abl. 07/22 und ABl. 06/23) |
12-05 Nr. 1 12-05 Nr. 5 15-11 Nr. 13 15-21 Nr. 8 | Religionsunterricht an Schulen Islamkunde Lehrpläne | Der Schulversuch Islamkunde wird aufgehoben Die Lehrpläne „Islamkunde in deutscher Sprache in der Grundschule Klasse 1 bis 4“ und „Islamkunde in deutscher Sprache, Klassen 5-10" werden aufgehoben. (ABl. 06/23) |
12-05 Nr. 10 | Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht (Distanzunterrichtsverordnung - DistanzunterrichtsVO) | Distanzunterricht im Ausnahmefall möglich Schulen können im Ausnahmefall zeitweise Distanzunterricht einrichten. Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn der Präsenzunterricht zeitweilig aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens oder einer Extremwetterlage nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann. (ABl. 12/22) |
12-21 Nr. 7 | Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Ausbildungsvorbereitung und in der dualen Berufsausbildung | Neufassung: Zusammenarbeit Berufskolleg mit Agentur für Arbeit Das Verfahren zur Feststellung eines Unterstützungsbedarfes bei Auszubildenden wurde modernisiert und optimiert. (ABl. 08/22) |
12-21 Nr. 20 | Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte | Digitalisierungsbeauftragte Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei pädagogisch-didaktischen Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in einer digitalen Welt. Mit dem Erlass werden die Beauftragung und Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten näher gefasst. (ABl. 09/22) |
13-21 Nr. 1.1 13-21 Nr. 1.2 | Fünfte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I | Mehrfachanmeldungen an Grundschulen verboten Mit der Änderung wird das Verbot von Mehrfachanmeldungen entsprechend den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts verankert. Hierdurch wird eine bewährte sowie bereits bestehende und mit den Kommunen abgestimmte Praxis rechtlich abgesichert. Dies stellt ein einheitliches und allseits akzeptiertes Verfahren in NRW sicher. Der Anmeldeschein wurde entsprechend angepasst. (ABl. 12/22) |
13-21 Nr. 1.2 | Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I | Reduzierung der Klassenarbeitszahl in Klasse 10 Vor dem Hintergrund der Zentralen Prüfung am Ende der Klasse 10, die mit der Wiedereinführung von G9 auch an den G9-Gymnasien ab 2024 durchgeführt wird, sollen Schulen mit der Möglichkeit einer Reduzierung der Klassenarbeitszahl in Klasse 10 zum Schuljahr 2023/2024 entlastet werden. (ABl. 06/23) |
13-33 Nr. 9 | Runderlass Zusatzqualifikation Digitalität in der Beruflichen Bildung | Neufassung: Zusatzqualifikation Digitalität in der Beruflichen Bildung Die Berufskollegs werden ermächtigt, auf freiwilliger Basis ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen der „Zusatzqualifikation Digitalität in der Beruflichen Bildung“ am Berufskolleg erworbene Kompetenzen nach Maßgabe des Erlasses, unabhängig von einer Benotung im besuchten Bildungsgang, zu zertifizieren. Der Erwerb dieser Handlungskompetenzen kann im berufsbezogenen, im berufsübergreifenden Lernbereich und/oder im Differenzierungsbereich erfolgen. (ABl. 06/23) |
13-32 Nr. 3.1 19-33 Nr. 2 13-52 Nr. 251.2 19-11 Nr. 1.1 13-51 Nr. 1.1 13-33 Nr. 1.1 | Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen | Abiturprüfungen Mit dem Verordnungsentwurf erfolgt im Wesentlichen die Anpassung der Klausurzeiten in der schriftlichen Abiturprüfung an künftig geltende KMK-Vorgaben. Das Ministerium wird durch die Verordnung ermächtigt, die Dauer der schriftlichen Prüfungen insgesamt mittels Runderlass festzulegen. Dadurch wird eine frühzeitige Festlegung und Information der Schulen ermöglicht. (ABl. 05/23) |
15-02 Nr. 15 | Gebrauch von graphikfähigen Taschenrechnern im Mathematikunterricht der gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums, Aufhebung | Aufgehoben (ABl. 05/23) |
18-02 Nr. 2 | Gesundheitsförderung in der Schule; Suchtprävention | Gesundheitsförderung in der Schule - Suchtprävention Die Schule hat im Unterricht und in außerunterrichtlichen Projekten Möglichkeiten, einen wesentlichen Beitrag zur Suchtprävention zu leisten und unter anderem im Schulprogramm Angebote zur Gesundheitsbildung zu verankern. Die Schulen können ein Gesundheitsförderkonzept entwickeln und werden durch Angebote des Landesprogramms Bildung und Gesundheit in ihrer Arbeit unterstützt. (ABl. 05/23) |
18-29 Nr. 9 | Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen | Unwettererlass Bei Unwetterlagen sollen in Abhängigkeit vom jeweiligen Unwetterereignis (lokal, regional, landesweit) zum Schutz der Schülerinnen und Schüler einheitliche und verbindliche schulische Maßnahmen, insbesondere ein Ruhen des Präsenzbetriebs, veranlasst werden. Maßstab bei einer Entscheidung für oder gegen den Präsenzbetrieb im Schulgebäude ist, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg vor Unwettergefahren möglichst umfassend geschützt werden. (ABl. 10/22) |
20-03 Nr. 11 20-03 Nr. 17 20-08 Nr. 6.1 | Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung | Lehrerausbildung Mit dieser Mantelverordnung werden folgende Verordungen geändert: - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP) (ABl. 05/23) |
20-22 Nr. 69 | Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Qualifizierung von Digitalisierungsbeauftragten an Schulen | Digitalisierungsbeauftragte: Qualifizierung Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist der Erwerb von Handlungskompetenzen zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Aufgaben sowie Rollenklarheit. Die Teilnahme ist verpflichtend. (ABl. 09/22) |
21-31 Nr. 2 | Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer | Schulgesetzliche Umbenennung Anlass für die Änderungsverordnung ist die Umbenennung der „Schule für Kranke“ in „Klinikschule“ durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz. (ABl. 11/22) |