Neue und geänderte Vorschriften

Die folgende Übersicht enthält alle wesentlichen neuen und geänderten Vorschriften, die im Zeitraum Juli 2023 bis Juli 2024 über das Amtsblatt
veröffentlicht wurden.

BASS

Titel

Redaktioneller Hinweis

 

Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung

Bekanntmachung

Bei diesem nachfolgenden Runderlass handelt es sich um eine Richtlinie, die auch nach der im Amtsblatt erfolgten Bekanntmachung als nicht amtlich veröffentlicht gilt. Dieser Runderlass wird nicht in der BASS erscheinen.

(ABl. NRW. 07/23)

1-8

Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes

Lehrerausbildung

(ABl. NRW 01/24)

10-32 Nr. 5

Geschäftsordnung für das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)

Runderlass

(ABl. NRW. 01/24)

10-32 Nr. 52

Förderzentrum für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Blindheit und Sehbehinderung (FIBS); Aufgaben und Zuständigkeiten

Neuerlass

(ABl. NRW 05/24)

11-02 Nr. 19

Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich

Änderung

Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Fördersätze wird der Erlass angepasst.

(ABl. NRW. 04/24)

11-02 Nr. 24

Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote

Änderung

Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Fördersätze wird der Erlass angepasst. Eine Änderung der Nr. 5.4.1 der BASS 11-02 Nr. 24 ist darüber hinaus aus Gründen der sprachlichen Präzisierung erforderlich (Unterscheidung zwischen Gymnasien mit acht- und neunjährigem Bildungsgang).

(ABl. NRW. 04/24)

11-02 Nr. 29

Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Belastungsausgleich

(ABl. NRW. 01/24)

11-02 Nr. 31

Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“

Änderung

(ABl. NRW. 1/24)

11-02 Nr. 34

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen

Änderung

(ABl. NRW. 01/24)

11-02 Nr. 44

Zuwendungen für das OGS-Helferprogramm - Aufholen nach Corona

Verlängerung des Programms bis zum 31. Dezember 2023

(ABl. NRW. 07/23)

11-02 Nr. 50

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung des Landesprogramms
„Rucksack Schule NRW“

Änderung

(ABl. NRW.10/23)

11-02 Nr. 53

Richtlinien zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung

Runderlass

(ABl. NRW. 09/23)

11-02 Nr. 54

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften

 

 

Runderlass

Der Landesregierung ist es ein Anliegen, Schulpartnerschaften mit Ländern, die eine gemeinsame Geschichte oder eine besondere Verbundenheit mit Nordrhein-Westfalen haben, zu fördern. Ziel ist es, bestehende Schulpartnerschaften zu vertiefen und die Gründung von neuen Partnerschaften zu unterstützen. Diese Begegnungen dienen dem gegenseitigen Verständnis und dem Aufbau von langfristigen, freundschaftlichen Beziehungen.

(ABl. NRW. 09/23)

Änderung

(ABl. NRW. 03/24)

11-02 Nr. 55

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Förderrichtlinie Ganztagsausbau

Der Bund stellt den Ländern im Rahmen des Ausbaus des Ganztags im Zuge der länderseitigen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter, der ab 2026 aufwachsend gilt, Finanzhilfen zur Verfügung. Seitens des Bundes wurden über die so genannten Beschleunigungsmittel bereits 750 Millionen Euro bundesweit ausgebracht.

Ab 2023 werden bundesweit weitere 2,75 Milliarden Euro zum Ausbau der Infrastruktur im Ganztag ausgebracht. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 17. Mai 2023.

Diese 2. Verwaltungsvereinbarung liegt der folgenden Förderrichtlinie zugrunde.

Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von Ganztagsplätzen (quantitativer und qualitativer Ausbau), die eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ermöglichen.

(ABl. NRW. 10/23)

11-02 Nr. 56

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien im schulischen Bereich

Runderlass

(ABl. NRW. 03/24)

11-04 Nr. 20

Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

(ABl. NRW. 07/23)

12-51 Nr. 7

Besuch außerschulischer Einrichtungen im letzten Jahr der Vollzeitschulpflicht gemäß § 37 Abs. 2 Schulgesetz

Aufhebung des Runderlasses

(ABl. NRW. 05/24)

 

12-63 Nr. 2

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I

Änderung

(ABl. NRW 04/24)

13-11 Nr. 1.2

13-21 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule (VVzAO-GS) und zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)

 

 

Änderung

Damit nicht-binäre Menschen geschlechtsneutral formulierte Zeugnisse und weitere personenbezogene Dokumente erhalten, werden die Verwaltungsvorschriften der Ausbildungsordnung Grundschule und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) zum Schuljahr 2023/2024 entsprechend geändert.

Ergänzend erfolgt eine redaktionelle Änderung der Überweisungszeugnisse hinsichtlich der Vollzeitschulpflicht sowie eine Konkretisierung der Entscheidungsbefugnis zur Bandbreitenregelung für Klassenarbeiten in den Verwaltungsvorschriften zur APO-S I.

(ABl. NRW. 09/23)

13-21 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I

Änderung

Die redaktionelle Änderung des Zeugnisformulars zur Bildung jeweils einer Gesamtnote für die Lernbereiche Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre wird im Zuge des ersten Abschlussjahrgangs der 10. Klasse am G9-Gymnasium zum Ende des Schuljahres 2023/2024 notwendig. Die Änderung der Verwaltungsvorschriften erfolgt infolge der Verordnungsänderungen im Zuge der Umsetzung des 13. sowie des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes.

(ABl. NRW. 04/24)

Änderung

Um Nachteile für Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, wird angesichts des anspruchserhöhten Unterrichts an den Schulformen Realschule, Gymnasium und der Bildungsgänge der Realschule oder des Gymnasiums der Sekundarschule im Gleichklang zur Hauptschulregelung ermöglicht, dass im Falle der Nichtversetzung in den Fächern Englisch und Mathematik die Mindestanforderungen um eine Notenstufe zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses unterschritten werden können.

Klarstellend wird eine neue Verwaltungsvorschrift zu § 44 Absatz 1 APO-S I aufgenommen. Anders als bei Nachprüfungen zur Versetzung richtet sich der Prüfungsmaßstab der Nachprüfung zum nachträglichen Erwerb eines Abschlusses nach dem Niveau des angestrebten Abschlusses.

(ABl. NRW. 1/24)

Änderung: Reduzierung der Klassenarbeiten in den Klassen 7 und 8

Zur weiteren Entlastung der Schulen wird die derzeitige Anzahl der Klassenarbeiten in Klasse 7 und 8 reduziert. Eine hinreichende Bewertungsgrundlage im Beurteilungsbereich der „Schriftlichen Arbeiten“ ist trotz der Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten sichergestellt. Zu beachten ist, dass Klassenarbeiten so weit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen sind. Falls sich eine Schule für die Reduzierung der Klassenarbeiten entscheiden möchte, müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auf die sich dadurch ergebende stärkere Bedeutung der einzelnen Klassenarbeit hingewiesen werden.

(ABl. NRW. 08/23)

13-21 Nr. 5

Bilingualer Unterricht in der Sekundarstufe I

Änderung

Der Runderlass „Bilingualer Unterricht in der Sekundarstufe I“ vom 14.05.2007, eingearbeitet RdErl. Vom 11.03.2014, wird geändert, um die weitgehende Umstellung vom acht- zum neunjährigen Gymnasium zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden im Hinblick auf die Entwicklung des bilingualen Unterrichts verschiedene Aktualisierungen und Präzisierungen vorgenommen (u.a. bezüglich der Ergänzungsstunden in den Klassen 5 und 6 sowie zum Einsatz bilingualer Unterrichtsmaterialien).

(ABl. NRW. 05/24)

13-32 Nr. 3.2

19-33 Nr. 2.1

19-11 Nr. 1.2

13-51 Nr. 1.2

Änderung von Verwaltungsvorschriften zu Prüfungsordnungen bzw. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Änderung

Geschlechtsneutrale Zeugnisse und Bescheinigungen

(ABl. NRW. 07/23)

13-33 Nr. 1.1

Siebte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg

Änderung

Gegenstand der Verordnung ist insbesondere die Ermöglichung einer Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im regulären Unterricht des Berufskollegs. Damit erhalten die Berufskollegs einen einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmen. Zudem enthält die Verordnung eine Absicherung des Nachweises der persönlichen Eignung für Berufsfelder, die die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger umfassen und die Erweiterung der Bildungsgänge in Anlage B um die Schwerpunktsetzung „Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“ zur weiteren Verbesserung der Fachkräftegewinnung.

(ABl. NRW. 04/24)

13-33 Nr. 1.2

Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs

Änderung

Die Änderung der Verwaltungsvorschriften ermöglicht die Verlängerung der derzeit geltenden Aufnahmebedingungen in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik am Berufskolleg um ein Jahr bis zum Schuljahr 2024/25.

(ABl. NRW. 01/24)

Änderung

Geschlechtsneutrale Zeugnisse und Bescheinigungen am Berufskolleg

(ABl. NRW. 09/23)

Änderung: Reduzierung der Klassenarbeiten in den Klassen 7 und 8

Zur weiteren Entlastung der Schulen wird die derzeitige Anzahl der Klassenarbeiten in Klasse 7 und 8 reduziert. Eine hinreichende Bewertungsgrundlage im Beurteilungsbereich der „Schriftlichen Arbeiten“ ist trotz der Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten sichergestellt. Zu beachten ist, dass Klassenarbeiten soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre zu verteilen sind. Falls sich eine Schule für die Reduzierung der Klassenarbeiten entscheiden möchte, müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auf die sich dadurch ergebende stärkere Bedeutung der einzelnen Klassenarbeit hingewiesen werden.

(ABl. NRW. 08/23)

13-51 Nr. 2.2

19-32 Nr. 4.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen (VVzPO-Waldorf-S I) und zur Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I

Änderung

Die Änderung der Verwaltungsvorschriften ermöglicht die Ausstellung geschlechtsneutraler Zeugnisse und Bescheinigungen.

(ABl. NRW. 04/24)

13-63 Nr. 3

Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler

Änderung

(ABl. NRW. 12/23)

14-14 Nr. 7

Sportförderunterricht und außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote zur individuellen Entwicklungsförderung

Erlass

(ABl. NRW. 06/24)

16-13 Nr. 5

Zertifizierung von Medienkompetenz

in der Sekundarstufe I

Aufhebung

(ABl. NRW. 07/23)

17-52 Nr. 1

Schülerzeitungen

Änderung

(ABl. NRW. 04/24)

19-11 Nr. 1.2

Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs

Änderung

(ABl. NRW. 02/24)

20-03 Nr. 11

20-11 Nr. 2.1

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung

Lehrerausbildung

(ABl. NRW. 05/24)

20-11 Nr. 8

 

 

20-11 Nr. 9

Pädagogische Einführung in den Schuldienst für Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs

 

Pädagogische Einführung in den Schuldienst für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen

Runderlass

Der zuvor bestehende Runderlass „Pädagogische Einführung in den Schuldienst für Lehrkräfte an Grundschulen und PRIMUS-Schulen“ (BASS 20-11 Nr. 7) und der Runderlass „Pädagogische Einführung in den Schuldienst“ (BASS 20-11 Nr. 5) werden für Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs zum Runderlass „Pädagogische Einführung in den Schuldienst für Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs“ (BASS 20-11 Nr. 8) zusammengeführt. Der Runderlass wurde u.a. um die Unterstützung durch das Senior-Mentoring für Schulen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II erweitert.

Der Runderlass bindet mit Ausnahme der Förderschulen, der Klinikschulen, der Berufskollegs, der Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen alle weiteren Schulformen ein und hält auch das Angebot des Senior Mentorings für Schulen der Sekundarstufe I und II vor. Dieser Runderlass gilt für alle Personen an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs, die ab dem 1. November 2023 die „Pädagogische Einführung“ begonnen haben.

Für Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen gilt für den Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2025 ein befristeter aber im Übrigen inhaltsgleicher Erlass (BASS 20-11 Nr. 9).

(ABl. NRW. 10/23)

20-22 Nr. 8

Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte

der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal

(§§ 57 - 60 SchulG)

Änderung

Sprachbildung als Herausbildung allgemeinsprachlicher und auch fachbezogener sprachlicher Kompetenzen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bildungsgänge und Unterrichtsfächer am Berufskolleg betrifft. Die Fortbildungsreihe richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und an Angehörige der Schulaufsicht, die im Bereich der durchgängigen Sprachbildung am Berufskolleg tätig sind.

(ABl. NRW. 10/23)

Änderung

Demokratiebildung, Erziehung zu Menschenrechten, das Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Die Fortbildung „Fachbereichsbezogene politische Bildung in den Bildungsgängen des Berufskollegs“ richtet sich daher als Querschnittsthema an alle Lehrkräfte, die in den Bildungsgängen des Berufskollegs in den unterschiedlichen Anlagen unterrichten und die mit politischen Dimensionen von Themen im Fachunterricht konfrontiert werden.

(ABl. NRW. 10/23)

Änderung

Die Fortbildung adressiert an allgemeinbildenden Schulen des Gemeinsamen Lernens (Förderschulen sind hier ausgenommen) tätige Lehrkräfte, Fachkräfte anderer pädagogischer Berufe und Handwerksmeisterinnen und -meister, die ihre professionellen Kompetenzen erweitern und in die kollegiale Zusammenarbeit einbringen möchten. Ziel der Maßnahme ist es, Schulen bei der Gestaltung des Gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu unterstützen.

Bei OLEI handelt es sich um ein rein digital nutzbares Format. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.

(ABl. NRW. 01/24)

20-22 Nr. 15

Abschluss und Veröffentlichung einer Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung

Runderlass

(ABl. NRW. 09/23)

20-03 Nr. 22

 

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung

Änderungserlass

(ABl. NRW. 12/23)

 

21-01 Nr. 1.2

 

Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich

 

Runderlass: Verlängerung

(ABl. NRW. 01/24)