Unterstützung
für das Lernen mit Medien
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
v. 08.03.2001 (ABl. NRW. 1 S. 98)1
1 Unterstützung für Schulen und Schulträger
Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen.
Medienberatung NRW und Lehrerfortbildung arbeiten zusammen, um ein effizientes, dezentral organisiertes Beratungs- und Fortbildungsangebot zu schaffen.
Bei der Unterstützung für das Lernen mit Medien wirken zusammen
Kompetenzteams werden in allen kreisfreien Städten und Kreisen von den Schulämtern gebildet. Sie sollen vor Ort Beratung und Qualifizierung aus einer Hand bieten.
Die Kompetenzteams unterstützen vor Ort die Schulen, die Schulämter und die Schulträger bei allen Fragen des Lernens mit Medien, insbesondere zu den Themen
3 LVR-Zentrum für Medien und Bildung und
LWL-Medienzentrum für Westfalen
Das LVR-Zentrum für Medien und Bildung und das LWL-Medienzentrum für Westfalen koordinieren die Arbeit der Medienberatung NRW. Sie erarbeiten für die Medienberatung NRW Orientierungshilfen zur Ausstattung der Schulen.
Durch den Aufbau und die Pflege eines Beratungsservices unterstützen sie Schulen und Schulträger bei der Auswahl von Medien und bei der Planung von Unterricht.
Im Rheinland unterstützt das LVR-Zentrum für Medien und Bildung in Abstimmung mit den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln die fachliche Arbeit der Kompetenzteams.
In Westfalen unterstützt das LWL-Medienzentrum für Westfalen in Abstimmung mit den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster die fachliche Arbeit der Kompetenzteams.
4 Bezirksregierungen und Schulämter
Als Fachaufsicht für die Bildungs-, Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen setzen die Bezirksregierungen und Schulämter auf der Grundlage der geltenden Richtlinien und Lehrpläne die Aufgaben der Lehrerfortbildung um.
5 Medienberaterinnen und Medienberater
Zur Medienberaterin und zum Medienberater können solche Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen bestellt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit dafür besonders geeignet sind. Bei der Bestellung soll der kommunale Sachaufwandsträger beteiligt werden.
Im Rahmen der den Bezirksregierungen nach Maßgabe des Haushaltsplans dafür zugewiesenen Stellen können die Medienberaterinnen und Medienberater eine Freistellung vom Unterricht bis zur vollen Höhe der Unterrichtsverpflichtung erhalten. Soweit sie Aufgaben des kommunalen Bereichs wahrnehmen, geschieht dies im Rahmen einer Nebentätigkeit auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten. Die Bezirksregierungen legen in Absprache mit dem Sachaufwandsträger den Umfang der Freistellung fest.
Den Medienberaterinnen und Medienberatern, die in vollem Umfang von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt sind, wird Urlaub gemäß der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) gewährt. Der Urlaub soll in der Regel während der Ferienzeit in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger genommen werden. Die Medienberaterinnen und Medienberater sind zur Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Ihnen ist Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu geben.
Bei Bewerbungen von Medienberaterinnen und Medienberatern auf andere Stellen im Schuldienst sind ihre spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse angemessen zu würdigen.