Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 06.04.2014 (ABl. NRW. S. 235)1
1 Fort- und Weiterbildung als Teil schulischer Qualitätssicherung und -entwicklung
1.1 Fort- und Weiterbildungsplanung
1.2 Fortbildungsberichterstattung
2.3 Online-gestützte Fortbildung
3 Staatliche Fortbildung, Fortbildung anderer Anbieter
3.1 Überregionale staatliche Angebote
3.2 Regionale staatliche Angebote
6 Moderatorinnen und Moderatoren in der Fortbildung
7 Anrechnung von Fortbildung auf die Unterrichtsverpflichtung
7.1 Anrechnung für die Teilnahme
1 Fort- und Weiterbildung
als Teil schulischer Qualitätssicherung und -entwicklung
Fortbildung begleitet Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und erweitert die professionelle Kompetenz des Schulpersonals (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleitungen) für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Weiterbildung dient der Qualifikationserweiterung mit dem Ziel des Aufbaus neuer Handlungskompetenzen.
1.1 Fort- und Weiterbildungsplanung
Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms unter Berücksichtigung der Pflicht zur Fortbildung und des Rechts auf Fortbildung sowie von Ergebnissen der internen und externen Evaluation eine Fort- und Weiterbildungsplanung zu ihrer Qualitätssicherung und -entwicklung, die auch den pädagogischen und fachlichen Qualifizierungsbedarf und die Gender-Kompetenz des Schulpersonals berücksichtigt. Dabei können sie auf die Beratung durch die Kompetenzteams (Nummer 3.2) und durch die Bezirksregierungen zurückgreifen.
1.2 Fortbildungsberichterstattung
Quantitative Angaben zur Fortbildung des Schulpersonals werden von den Schulämtern und Bezirksregierungen erhoben.2 Zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Fortbildungsangebots werden in ausgewählten Schulen Befragungen durchgeführt.
Schulinterne Fortbildung dient der Weiterentwicklung der Einzelschule als System. Sie richtet sich an Kollegien, an Teams in der Schule, an Steuer-, Jahrgangs-, Fach- oder Bildungsgangsgruppen und vermittelt die notwendigen Kompetenzen für die Qualitätssicherung und -entwicklung. Schulen können bei Planung, Durchführung und Evaluation schulinterner Fortbildung kooperieren. Schulinterne Fortbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Auf § 68 Absatz 3 Nummer 3 und 7 sowie § 69 Absatz 4 SchulG wird hingewiesen. Für schulinterne Fortbildung stehen Moderatorinnen und Moderatoren (Nummer 6) bei den Bezirksregierungen und Schulämtern zur Verfügung. Die Bezirksregierungen und Schulämter informieren die Schulen über ihre Unterstützungsangebote. Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine von der Schulleitung ausgestellte Teilnahmebescheinigung.
Schulexterne Fortbildung durch Moderatorinnen und Moderatoren der Schulämter und Bezirksregierungen findet statt bei Themenstellungen, die einzelne Teilnehmende oder Gruppen von Teilnehmenden einer oder mehrerer Schulen betreffen. Dazu gehören regionale Fachfortbildungen und fachliche Netzwerke. Ziel schulexterner Fortbildungen ist es auch, die Qualität schulischer Arbeit durch die Kooperation mit dem Schulpersonal anderer Schulen zu stärken. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Landesweit abgestimmte Maßnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt. Darüber hinaus sind regionale Fortbildungsangebote möglich.
2.3 Online-gestützte Fortbildung
Online-gestützte Fortbildung kann schulintern und schulextern realisiert werden. Fortbildungsinhalte werden adressatenbezogen und jederzeit abrufbar für Kollegien und individuelle Fortbildungsinteressenten zur Verfügung gestellt. Die Nutzer entscheiden eigenständig über die Auswahl der Angebote. Landesweit abgestimmte Maßnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt.
Die Nummern 2.1 - 2.3 gelten für Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung entsprechend.
3 Staatliche Fortbildung, Fortbildung anderer Anbieter
3.1 Überregionale staatliche Angebote
Die Bezirksregierungen bieten gemäß § 1 Satz 1 Nummer 3 der Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht - ZustVOSchAuf (BASS 10-32 Nr. 47) insbesondere die in den Anlagen 1 und 3 aufgeführten Fortbildungen und Qualifikationserweiterungen sowie spezifische Fortbildungen für die Berufskollegs und für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an sowie weitere fachliche Fortbildungen, die wegen zu geringer Nachfrage aus den Schulamtsbezirken überregional angelegt werden müssen. Sie sind für die Qualitäts- und Personalentwicklung in der Fortbildung sowie die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren verantwortlich. Dabei arbeiten sie mit der Medienberatung NRW, Hochschulen, Stiftungen und anderen Einrichtungen zusammen.
3.2 Regionale staatliche Angebote
Die bei den staatlichen Schulämtern gebildeten Kompetenzteams werden insbesondere auf den Handlungsfeldern Inklusion, Unterrichtsentwicklung mit dem Fokus auf Umgang mit Heterogenität, individueller und kompetenzorientierter Förderung, Gender und Ganztag tätig und unterstützen die Schulen durch
Landesweit abgestimmte Angebote der Kompetenzteams sind in Anlage 4 aufgeführt. Die Leitung eines Kompetenzteams, insbesondere die Personalentwicklung, obliegt einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten der unteren Schulaufsicht. Die Personalentwicklung erfolgt in Abstimmung mit der für die jeweiligen Schulformen zuständigen Schulaufsicht. Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Leiterin oder des Leiters werden für besondere Koordinierungs- und Geschäftsführungsaufgaben im pädagogischen, fachlichen, organisatorischen und verwaltungsmäßigen Bereich Co-Leitungsstellen zur Abordnung ausgeschrieben.
Zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres erhalten der örtliche und der Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und die örtlichen Personalräte der anderen Schulformen jeweils eine tabellarische Auflistung der neu beauftragten Moderatorinnen und Moderatoren ihrer Schulform mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Anzahl Anrechnungsstunden, Kompetenzteam-Zuordnung, Schulform, abgebende Schule, Aufgabe im Kompetenzteam, Namen weiterer Interessentinnen und Interessenten der jeweiligen Schulform.
Zu Beginn eines Schuljahres erhalten alle schulfachlichen Dezernate der Bezirksregierungen, der Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen und die örtlichen Personalräte der anderen Schulformen eine aktuelle Übersicht aller Moderatorinnen und Moderatoren mit folgenden Angaben: Vorname, Name, Anzahl Anrechnungsstunden, Kompetenzteam-Zuordnung, Schulform, abgebende Schule, Aufgabe im Kompetenzteam, Zeitpunkt der Beauftragung.
Die Schulformen und die Fächer/Fachrichtungen sollen in den Kompetenzteams angemessen vertreten sein. Um den Fortbildungsbedarf der Schulen abzudecken, können Moderatorinnen und Moderatoren in mehreren Kompetenzteams eingesetzt werden. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Kompetenzteams mit anderen Einrichtungen des Bildungsbereichs kooperieren (z.B. Archive, Ausbildungsbetriebe, Bibliotheken, Hochschulen, Kirchen, Kommunale Integrationszentren, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Regionale Bildungsbüros, Volkshochschulen). Die Kompetenzteams beraten die Schulen bezüglich des Fortbildungsangebots anderer Anbieter.
Für die Planung und Durchführung von Fortbildungen stehen auch die Angebote anderer Fortbildungsträger zur Verfügung (z.B. kirchliche Träger, andere staatliche oder kommunale Fortbildungseinrichtungen, weitere Träger). Die schulische Fortbildungsplanung wird durch eine zentrale Fortbildungsdatenbank des Landes unterstützt.
Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten erhalten die Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ein Fortbildungsbudget. Die Verwendung der Fortbildungsmittel wird von den Schulen und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung dokumentiert.
Maßnahmen der Weiterbildung werden i.d.R. schulextern durchgeführt. Weiterbildung umfasst Angebote zur Qualifikationserweiterung von Leitungspersonen der Schule, Angebote zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Bedarfsfächern (Zertifikatskurse), die Qualifizierung von Beratungslehrkräften und von Lehrerinnen und Lehrern, die eine Qualifizierung gemäß § 40 oder § 41 LVO anstreben, sowie Qualifizierung in Bereichen, die Voraussetzung für die Erteilung von Unterricht sind.
Näheres zu Qualifikationserweiterungen für Lehrkräfte aller Schulformen ist in Anlage 3 geregelt.
6 Moderatorinnen und Moderatoren
in der Fort- und Weiterbildung
Moderatorinnen und Moderatoren sind in der Regel Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungsmitglieder und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung tätiges Personal aller Schulformen und Unterrichtsfächer/Fachrichtungen. Darüber hinaus kann pädagogisches und sozialpädagogisches Personal (§ 58 SchulG) in der Moderation eingesetzt werden. Sie werden auf der Grundlage landesweit abgestimmter Anforderungsprofile qualifiziert.
7 Anrechnung von Lehrerfort- und Weiterbildung
auf die Unterrichtsverpflichtung
7.1 Anrechnung für die Teilnahme
Durch die Anrechnung der Teilnahme an staatlichen Fort- und Weiterbildungskursen auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl soll den Lehrkräften die regelmäßige Teilnahme sowie die Vor- und Nachbereitung ermöglicht und Unterrichtsausfall vermieden werden. Deshalb soll die Anrechnung am jeweiligen Fortbildungstag wirksam werden. Anrechnung wird gewährt, wenn eine Fortbildung im Volumen von mindestens 60 Stunden für den Zeitraum von mindestens einem halben Jahr stattfindet.
Bei individuellen Studien an Hochschulen, für die ein teilweise dienstliches Interesse festgestellt worden ist, wird eine Anrechnung auf die Unterrichtsverpflichtung gewährt, die sich nach den zu erbringenden Studienleistungen bemisst. Eine Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiums bzw. der Ablegung der Prüfung entstehen, erfolgt nicht.
Die Teilnahme der Moderatorinnen und Moderatoren an Qualifizierungsangeboten, an Dienstbesprechungen sowie an der Konzept- und Materialentwicklung wird auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
7.2 Anrechnung für die Moderation
Zur Durchführung von Lehrerfort- und -weiterbildung werden Moderatorinnen und Moderatoren eingesetzt. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine dienstliche Tätigkeit. Sie nehmen ihre Aufgaben als eine auf Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübte Nebentätigkeit gemäß § 48 i.V. mit § 52 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) wahr.
Sofern in Ausnahmefällen aus zwingenden dienstlichen Gründen die Anrechnung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann, erhalten sie für die unterrichtliche Tätigkeit in der Lehrerfort- und -weiterbildung eine entsprechende Vergütung gemäß Nummer 3.1 der Richtlinien über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung vom 22.12.1965 (SMBl. NRW. 20322) in der jeweils geltenden Fassung. Die Gründe sind im Einzelfall darzulegen und aktenkundig zu machen.
Bei Moderation im Team wird insgesamt die 1,5fache Anrechnung gewährt. Die Aufteilung des gesamten Umfangs der Anrechnung auf die Moderatorinnen und Moderatoren richtet sich nach den zu erbringenden Arbeitsanteilen.
Die Höhe der Anrechnung berücksichtigt die Zahl der Fort- und Weiterbildungsstunden und den Anrechnungsfaktor, der sich aus den unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen der Lehrerinnen und Lehrer ergibt. Sie wird nach folgender Formel berechnet:
Schulform | ||
---|---|---|
Abendrealschule, Berufskolleg, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule | ||
7.4 Dokumentation und Fortbildungsberichterstattung
Zur Berechnung der Anrechnungsstunden dokumentieren die Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams NRW ihre Teilnahmen (Nummer 7.1 dritter Absatz) und Moderationen (Nummer 7.2) in dem vom Ministerium bereitgestellten Online-Werkzeug (Fortbildungsdokumentation - Fobido). Die in Fobido gespeicherten Daten werden in anonymisierter Form zur Fortbildungsberichterstattung verarbeitet.
Zurzeit werden folgende schulexterne Fortbildungen angeboten:
I
Unterricht von Schülerinnen und Schülern
mit Migrationshintergrund an allen Schulformen
1 Ziel dieser Fortbildung ist der Erwerb bzw. die Erweiterung von Qualifikationen der Lehrkräfte für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Die Fortbildung knüpft an die Programme und Angebote im regionalen Bereich an und wird in enger Zusammenarbeit mit den „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen“ durchgeführt.
2 Die Fortbildung umfasst für alle Schulformen 200 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahrs.
3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:
3.1 besonderer Förderbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Entwicklung der Unterrichtssprache (Fachsprache) auf der Basis der Förderung von Sprachkompetenz in allen Fächern (Richtlinien)
3.2 die Entwicklung von Methoden, die einer Vermittlung in den verschiedenen Disziplinen dienen
3.3 interkulturelle Prozesse der Kinder und Jugendlichen
3.4 dialogische Strukturen in einer kontinuierlichen Elternarbeit.
3.5 Für den Unterricht mit Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Haupt- und Förderschulen werden standortbezogene Förderkonzepte entwickelt. Darüber hinaus werden Strukturen von integrationsförderndem und erfahrungsorientiertem Unterricht erarbeitet und interkulturelle Lernprozesse in auf die Zielgruppe bezogenen Lernformen geplant.
4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in entsprechenden Klassen unterrichten.
II
Unterricht von Aussiedlerkindern
1 Die Fortbildung soll Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aus Osteuropa einen erfolgreichen Übergang in das Bildungssystem Nordrhein-Westfalens und die Integration in das Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.
3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:
3.1 ausgewählte Aspekte der Herkunftsländer und im Hinblick auf die Alltagserfahrungen von Personen mit Migrationshintergrund aus Osteuropa in ihrem neuen konkreten sozialen Umfeld sowie in Politik und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland,
3.2 Grundelemente der Didaktik und Methodik von Deutsch als Zweitsprache/Zielsprache
3.3 Training der schriftlichen und mündlichen Kommunikation.
4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder an Förderschulen unterrichten.
III
Sicherheit und Umweltschutz beim Umgang
mit gefährlichen Stoffen im Chemieunterricht
1 Die Fortbildung soll Lehrkräfte auf die rechtlichen Bestimmungen für die Unterrichtspraxis im Umgang mit gefährlichen Stoffen im Chemieunterricht und die Vermittlung unterrichtspraktischer Hilfen vorbereiten.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.
3 Wesentliche Grundlage des Chemieunterrichts in den weiterführenden Schulen einschließlich der Schulen des Zweiten Bildungsweges ist die kontinuierliche und regelmäßige Arbeit mit dem Experiment. Hierbei werden überwiegend Versuche durchgeführt, bei denen gefährliche Stoffe zum Einsatz kommen. Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen gelten verschiedene rechtliche Vorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen steht die Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten im Vordergrund. Sie umfasst den Schutz vor unmittelbaren und mittel- oder langfristigen gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen sowie die Verminderung von Belastungen der Umwelt, insbesondere bei der Lagerung und Entsorgung gefährlicher Stoffe.
4 Adressaten sind Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe I und II im Fachbereich Chemie/Chemische Technologie unterrichten sowie Lehrkräfte, die mit der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung betraut sind.
IV
Heterogenität als Herausforderung am Berufskolleg
Die Lehrkräfte an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen sehen sich einer zunehmenden Lern- und Leistungsheterogenität innerhalb der Lerngruppen eines Bildungsgangs gegenüber. In vielen Fällen ergibt sich hieraus ein Spannungsfeld zu den einheitlichen Zielstandards der kompetenzorientierten Bildungspläne.
Die QUA-LiS NRW hat zur Unterstützung gemeinsam mit den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen das Fortbildungsprogramm „Heterogenität als Herausforderung am Berufskolleg“ entwickelt. Die Module des Fortbildungsprogramms unterstützen die Lehrkräfte, die beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Alle Fortbildungsmodule werden aus der Perspektive der Bildungsgangarbeit gestaltet und rücken damit die Bildungsgangentwicklung im Hinblick auf den gewählten Modulschwerpunkt in den Fokus der Fortbildung.
Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer eines Bildungsgangs im Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen durch zunehmend heterogene Lerngruppen.
Die Durchführung erfolgt durch Moderatorinnen und Moderatoren der Bezirksregierungen und wird bei Bedarf von Schulentwicklungsberaterinnen und -beratern unterstützt.
Das Fortbildungsprogramm startet mit dem obligatorischen Modul „Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“ (P). Im Bildungsgang wird eines der drei folgenden Module gewählt:
Um die Themenschwerpunkte nachhaltig im Bildungsgang zu implementieren, können alle Module als längerfristige Fortbildungsmaßnahme bearbeitet werden.
Modul „Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“ (P)
Umfang: 4 Halbtäger à 5 Fortbildungsstunden
Das Modul P wird als ScheLf mit den Bildungsgangverantwortlichen der teilnehmenden Berufskollegs modulbegleitend organisiert. Das Modul P bildet bei der ersten Wahl aus den Modulen K, D oder S (s.o.) die verpflichtende Rahmung.
Die Bausteine von Modul P
„Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität“
Die Module K, D und S werden jeweils als bildungsganginterne Fortbildung organisiert. Jedes Modul bietet eine Bandbreite an Fortbildungsbausteinen, aus denen mit den Moderatorinnen und Moderatoren ein abgestimmtes Angebot für den Bildungsgang zusammengestellt wird.
Bausteine von Module K
Kompetenzentwicklung durch den Bildungsgang systematisiert beschreiben und individuell fördern
Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden
Bausteine von Module D
Anspruchsniveaus und Arbeitsmaterialien im Bildungsgang differenzieren
Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden
Aus folgenden Fortbildungsbausteinen kann ein mit dem Bildungsgang abgestimmtes Angebot zusammengestellt werden:
Bausteine von Module S
Sprache und Sprachsensibilität im Bildungsgang fördern
Umfang: 2 Ganztäger im Umfang von je 8 Fortbildungsstunden
V
Neue Informations- und Kommunikationstechnologien:
Objektorientierung im Informatikunterricht
der gymnasialen Oberstufe
1 Die Fortbildung will Lehrkräften eine erweiterte Handlungskompetenz bei der Umsetzung der Richtlinien für das Fach Informatik in der gymnasialen Oberstufe und der Implementation zusätzlicher Fachinhalte ermöglichen.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.
3 Basierend auf den in den Richtlinien und Lehrplänen erfassten Inhalten der Informatik werden zusätzliche Fachinhalte thematisiert. Insbesondere Analyse-, Entwurfs- und Implementationstechniken werden verstärkt unter systematischen Gesichtspunkten betrachtet. Es wird den Gefahren unkontrollierten Datenzugriffs durch ein weitreichendes Schutzkonzept begegnet. Eine besondere Bedeutung hat hierbei das Konzept der Objektorientierung erlangt, das überwiegend zur Modellbildung von Sachverhalten und zur Übertragung der Modelle auf der Ebene des Computers genutzt wird.
4 Adressaten sind Lehrkräfte an Gymnasien sowie Gesamtschulen, die die Lehrbefähigung im Fach Informatik oder das Zertifikat der Fortbildungsmaßnahme „Informatik in der gymnasialen Oberstufe“ erworben haben.
VI
Bilinguales Lernen:
Englisch an Gesamtschulen, Gymnasien und Realschulen
1 Die Fortbildung will die individuelle Sprach- und Handlungskompetenz der Lehrkräfte im Fach Englisch und in den deutsch-englischen Sachfächern Erdkunde, Politik, Geschichte und Biologie erweitern. Zusätzlich sollten die Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne und Empfehlungen für schulpraktische Arbeit konkretisiert werden.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.
3 Die Inhalte basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen im Kontext der besonderen inhaltlichen, fachsprachlichen, methodischen und organisatorischen Anforderungen des bilingualen Fachunterrichts. Vergleichbare Standards an den Schulen und Qualitätssicherung und -entwicklung des bilingualen Unterrichtsangebots werden gewährleistet.
4 Adressaten der Fortbildung sind Lehrkräfte, die in der Sekundarstufe I im bilingualen Lernen das Fach Englisch und die bilingualen deutsch-englischen Sachfächer Erdkunde, Politik, Geschichte und Biologie unterrichten bzw. unterrichten werden sowie die Fachleitung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung für die Sekundarstufen I und II.
VII
Unterricht in Bildungsgängen,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
und zu allgemeinen Hochschulreife oder
zu beruflichen Kenntnissen und zur
allgemeinen Hochschulreife führen
(Bildungsgänge des Berufskollegs)
1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz zur Umsetzung der Richtlinien und der Arbeit mit den Lehrplänen.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.
3 Die Inhalte beziehen sich auf die Richtlinien und Lehrpläne der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Mathematik.
4 Sie richtet sich an Lehrkräfte, die in diesen Fächern in Bildungsgängen unterrichten, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife oder zu beruflichen Kenntnissen und zur allgemeinen Hochschulreife führen.
VIII
Englisch in den Fachklassen des dualen Systems
der Berufsschule
1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz: Die bereits erworbenen Fremdsprachenkenntnisse der Schülerinnen und Schüler sollen angesichts der voranschreitenden Integration Europas berufsorientiert vertieft und erweitert werden.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schuljahres.
3 Die Inhalte basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen und problematisieren berufsspezifische Zugänge. Erfahrungen und Erkenntnisse der Fortbildung sollen in der schulischen Praxis erprobt und vertieft werden sowie die daraus gewonnenen Ergebnisse in die weitere Fortbildungsgestaltung eingebracht werden.
4 Die Fortbildung wendet sich an Lehrkräfte, die Englisch an Berufsschulen unterrichten bzw. unterrichten werden.
IX
Musik in der Fachschule für Sozialpädagogik
1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz für Lehrkräfte im Fach Musik.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 80 Stunden für die Dauer eines Schulhalbjahres.
3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:
3.1 die Bedeutung der Musik als Erziehungsmittel,
3.2 den situations- und adressatenbezogenen Einsatz von Musik bei späteren beruflichen Tätigkeiten in Kindergärten, Horten und Freizeiteinrichtungen
4 Die Fortbildung wendet sich insbesondere an fachfremd unterrichtende Lehrkräfte in der Fachschule für Sozialpädagogik.
X
Ausländische Lehrkräfte an Grundschulen und Schulen
der Sekundarstufe I
1 Die Fortbildung zielt auf den Erwerb bzw. die Erweiterung von Qualifikationen für den Unterricht. Die Fortbildung orientiert sich an den Richtlinien und Lehrplänen für den Muttersprachlichen Unterricht, sie berücksichtigt die schulischen Handlungsfelder aus dem Erleben von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und den damit verbundenen besonderen Beratungsbedarf.
2 Die Fortbildung umfasst 80 Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres. Sie wird in Abstimmung mit den "Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher" durchgeführt.
3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:
3.1 Kenntnisse und Verfahrensweisen zur Durchführung des Unterrichts unter aktuellen methodisch-didaktischen Gesichtspunkten
3.2 Planung, Durchführung und Auswertung (Nachbereitung) von Unterricht
3.3 Kenntnisse zu rechtlichen Grundlagen und Organisationsformen des Ausbildungssystems
4 Adressaten sind ausländische Lehrkräfte, die in Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I unterrichten.
XI
Sonderpädagogische Sockelqualifikation
für Lehrkräfte ohne sonderpädagogische Lehrbefähigung
an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
und mit dem Schwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung
1 Die Qualifizierung führt zum Erwerb einer erweiterten Handlungskompetenz für die Wahrnehmung unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.
2 Die Fortbildung umfasst rhythmisiert 160 Stunden Fortbildungsstunden für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres.
3 Die Inhalte beziehen sich auf folgende Themen:
3.1 Analyse der pädagogischen Ausgangslage von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ bzw. im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
3.2 Einführung in die Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung und Bewegung, Kommunikation und Interaktion, Motivation und Konzentration, Emotionalität und Soziabilität sowie Kreativität für schulisches Lernen
3.3 Reflexion der Lehrerrolle und Stärkung der Lehrerpersönlichkeit unter den spezifischen Bedingungen der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
3.4 Einführung in lernfördernde Konzepte und Unterrichtsmethoden
3.5 Zusammenwirken von Diagnose, Förderung und Unterricht - beispielhaft in den Fächern Mathematik und Deutsch
3.6 Umgang mit Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in der zieldifferenten Förderung
3.7 Entwicklung von individuellen Förderplänen und ihre Umsetzung im Unterricht
3.8 Analyse und Evaluation von Erziehungsprozessen und Unterrichtsabläufen durch kollegiale Praxisberatung
3.9 Grundlagen der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kooperation mit anderen Institutionen.
4 Adressaten sind Lehrkräfte, die ohne sonderpädagogische Lehrbefähigung an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung unterrichten.
5 Die Fortbildungsveranstaltungen werden auf Bezirks- oder Schulamtsebene durchgeführt.
XII
Didaktische und methodische Fortbildung
„Englisch in Grundschulen und Förderschulen“
1 Die didaktische und methodische Qualifizierung führt zum Erwerb von unterrichtlichen Handlungskompetenzen.
2 Die Fortbildung umfasst 60 Fortbildungsstunden. Sie wird über einen Zeitraum von einem halben Jahr (in der Regel drei Stunden wöchentlich in der unterrichtsfreien Zeit) durchgeführt.
3 Für die o.g. Schulformen beziehen sich die Inhalte auf folgende Themen:
3.1 Auseinandersetzung mit Erkenntnissen zur Spracherwerbsforschung
3.2 Grundsätze, Ziele und Anforderungen des Unterrichts
3.3 Lehr-, Lern- und Arbeitsformen
3.4 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Unterricht
3.5 Planung und Erprobung von Unterrichtssequenzen und Unterrichtsmaterialien.
3.6 Darüber hinaus erhalten die Lehrerinnen und Lehrer in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen das Angebot zur Teilnahme an einem eintägigen didaktischen und methodischen Aufbauseminar.
4 Adressaten sind die für den Einsatz im Fach Englisch in Frage kommenden Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen. Die Fortbildung richtet sich insbesondere an Lehrkräfte, die bereits über eine Lehrbefähigung im Fach Englisch verfügen oder sich sprachpraktisch qualifiziert haben.
5 Die Fortbildungsveranstaltungen werden auf Schulamtsebene durchgeführt. Zur Unterstützung werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Materialien online zur Verfügung gestellt.
XIII
Qualifikation für das Erteilen von Sportförderunterricht
1 Ziel dieser Fortbildung ist der Erwerb bzw. die Erweiterung von Qualifikationen für die Erteilung von Sportförderunterricht sowie die Leitung kompensatorischer und präventiver Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Basissportunterricht, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Ganztag.
2 Die Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen des Sportförderunterrichts umfassen nach Beschluss der KMK vom 26.02.1982 (i.d.F. vom 17.09.1999) insgesamt 72 Stunden. Sie gliedern sich in einen Einführungs- (40 Stunden) und Aufbaulehrgang (32 Stunden inkl. Prüfung). Eine erfolgreiche Teilnahme an diesen Lehrgängen wird zertifiziert. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Einführungskurs berechtigt zur Leitung von Maßnahmen zur kompensatorischen und präventiven Bewegungsförderung. Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Einführungs- und Aufbaulehrgang berechtigt zur Leitung des Sportförderunterrichts. Es wird von der zuständigen Bezirksregierung ausgestellt.
3 Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen Sport für die verschiedenen Schulformen sowie auf den „Leitlinien der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften für das Erteilen von Sportförderunterricht im Rahmen des kompensatorischen Sports in der Schule“ (s. auch BASS 14-14 Nr. 7). Sie orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen der KMK. Die Inhalte der Fortbildung von Lehrkräften für den Sportförderunterricht sind im SCHULSPORTPORTAL NRW (www.schulsport-nrw.de) veröffentlicht.
4 Die Fortbildung wendet sich an alle Lehrkräfte der Primarstufe der Sekundarstufen I und II sowie an alle Sport Studierenden an Universitäten und Hochschulen, die eine Qualifikation für die Tätigkeit im Schuldienst anstreben.
XIV
Schulleitungen,
Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen,
Nachwuchsförderung
1 Führung und Management sind die zentralen Aufgaben der Schulleitung (§ 60 Abs. 1 SchulG). Die Mitglieder der Schulleitung sollen insbesondere in den Handlungsfeldern Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation sowie Recht und Verwaltung ihre Fähigkeiten
2 Vorbereitende Leitungsqualifizierung
2.1 Für Lehrerinnen und Lehrer, die an der Übernahme einer Führungsfunktion interessiert sind, richten die Bezirksregierungen Fortbildungen mit dem Ziel der Selbstevaluation der eigenen Interessen und Stärken im Umfang von mindestens 40 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr ein (Orientierungsseminare).
2.2 Für Lehrerinnen und Lehrer, die praktische Erfahrungen in leitungsnahen Funktionen oder übertragene Koordinierungsfunktionen vorweisen können, richten die Bezirksregierungen die Maßnahme „Schulleitung: Mentoring zur Gewinnung von Nachwuchskräften“ im Umfang von einem Jahr ein.
Ziel des Mentoring in einem Zweierprozess ist es, im Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung Lehrerinnen und Lehrern ein weiteres praxisnahes, zeitlich flexibles Fortbildungsangebot der Führungskräfteentwicklung und -gewinnung zu bieten.
Im Mentoring unterstützt eine erfahrene Führungskraft (Mentorin oder Mentor) eine Nachwuchskraft mit Führungspotenzial (Mentee), indem diese in einer hierarchieunabhängigen Tandembeziehung direkte Einblicke in professionelles praktisches Führungshandeln erhält, ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten - auch unter Aspekten der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf - reflektieren kann und eine Stärkung für die Entscheidung zur Übernahme einer Schulleitungsfunktion erfährt. Wesentliches Element des Angebots ist die an Praxiserfahrungen ausgerichtete persönliche Beratungsbeziehung als Unterstützung und persönliche Selbstvergewisserung auf dem Weg in die Schulleitung.
Unter Gleichstellungsperspektive hat das Angebot die Zielsetzung, Führungskräfte zu gewinnen und Unterrepräsentanzen von Frauen in Leitungsämtern abzubauen.
Es finden mindestens sechs individuell vereinbarte Tandemtreffen statt, die regelmäßig über ein Jahr verteilt sind. Darin enthalten sind Shadowing-Tage an der von der Mentorin oder dem Mentor geleiteten Schule, um Einblicke in den Praxisalltag von Schulleitung zu ermöglichen.
Das Angebot wird durch eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung gerahmt. Begleitend werden Fortbildungen (für Mentees im Umfang von mindestens 32 Stunden, für Mentorinnen und Mentoren im Umfang von mindestens 16 Stunden) angeboten, insbesondere zu den Inhaltsfeldern:
Dabei werden auch die Einflüsse geschlechterbezogener Sozialisation z.B. auf Karriereplanung, Selbsteinschätzung, Führungsstile, Kommunikation und Selbstpräsentation berücksichtigt.
Die Fortbildungen sollen einen Austausch in geschlechtshomogenen Gruppen ermöglichen. Die Bezirksregierungen organisieren das Matching von Mentee und Mentorin oder Mentor zu Beginn einer Maßnahme.
Eine Rückkopplung für Mentees findet nach ca. einem Jahr statt, um die Nachhaltigkeit zu prüfen.
Als Mentee können im Schuldienst stehende Lehrkräfte teilnehmen, die praktische Erfahrungen in leitungsnahen Funktionen oder übertragene Koordinierungsaufgaben vorweisen können.
Voraussetzungen Mentorinnen und Mentoren
Als Mentorinnen und Mentoren werden Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt, die sich im aktiven Dienst befinden und über prozessbegleitende Kompetenzen und Genderkompetenz verfügen.
Die Bezirksregierungen schreiben die Plätze für Mentees unter Berücksichtigung des Bedarfs an neuen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie einer Unterrepräsentanz von Frauen im Leitungsamt aus.
In den Ausschreibungen werden Frauen, ebenso Lehrkräfte mit familiären Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen i.S.d. § 64 Absatz 1 LBG besonders ermutigt, sich zu bewerben.
Die gleichstellungsrechtliche Beteiligung gemäß § 17 Absatz 1 LGG ist sicherzustellen.
2.3 Für Lehrerinnen und Lehrer, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben, wird eine Qualifikationserweiterung zur Vorbereitung auf die Amtsübernahme eingerichtet (Schulleitungsqualifizierung - SLQ - vgl. BASS 20-22 Nr. 62).
3 Begleitende Leitungsqualifizierung
3.1 Die Bezirksregierungen richten regelmäßig Fortbildungsgruppen für Mitglieder der Schulleitungen (§ 60 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SchulG) zu den unter Nr. 1 dieser Anlage genannten Handlungsfeldern ein. Der zeitliche Umfang der Angebote richtet sich nach den inhaltlichen Anforderungen der Themen und der Teilnehmenden.
3.2 Für Schulleiterinnen und Schulleiter insbesondere in den ersten beiden Berufsjahren werden Fortbildungen zur Vertiefung der im Rahmen der Schulleitungsqualifizierung (Nr. 2.2) erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse im Umfang von 80 Fortbildungsstunden eingerichtet. Darüber hinaus können zusätzliche Fallberatungen und weitere Fortbildungen angeboten werden.
3.3 Schulleitungscoaching (SLC) wird ab dem Schuljahr 2016/2017 kontinuierliches Angebot zur nachhaltigen Unterstützung von Schulleitungen sowie von Schulleitungsteams in der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das Angebot wird schrittweise in NRW ausgeweitet. Adressaten sind einzelne Leitungskräfte und Schulleitungsteams - insbesondere von Schulen im Transformationsprozess und Schulen des Längeren Gemeinsamen Lernens und Schulleitungen, die das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters neu übernommen haben.
Die Koordinierung der Maßnahme Schulleitungscoaching obliegt ebenso wie die Gewinnung, Qualifizierung und Weiterqualifizierung der Coaches dem Arbeitsbereich 8.1 - Schulmanagement der QUA-LiS NRW.
3.4 Für Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Funktionen gemäß §§ 33 - 37 ADO (BASS 21-02 Nr. 4) werden Qualifizierungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der übertragenen Koordinierungsaufgaben im Umfang von mindestens 60 Fortbildungsstunden im Schulhalbjahr eingerichtet.
4 Die Mitglieder der Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung können an den Fortbildungen zur Leitungsqualifizierung (Nr. 3.1 - 3.2) teilnehmen.
XV
Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen, Leitungen der Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung,
Fortbildung zur Anwendung
der neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte
Die Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus der Schulaufsicht, der Hauptpersonalräte, der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung, der Bezirksregierungen und der Gleichstellungsbeauftragten umfangreich neu gefasst.
Ziel der Fortbildung ist, Grundlagen der Dienstlichen Beurteilung zu vermitteln, die Unterschiede zum bisherigen Verfahren deutlich zu machen und praktische Erfahrungen mit den neuen Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte zu sammeln. Bei der Gestaltung der Inhalte ist im Besonderen auch auf die Eignung zur Stärkung der Gender-Kompetenz zu achten (§ 17 LVO).
Die Fortbildung dauert einen halben Tag (4 Fortbildungsstunden).
Personen aus den Dezernaten 47 der Bezirksregierungen werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Referat 213 des Ministeriums für Schule und Bildung NRW umfassend informiert und qualifiziert, so dass diese in der Lage sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht und Schulleitungen an öffentlichen Schulen sowie Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu qualifizieren.
Die Fortbildung besteht aus Informationen, praktischen Übungen und der Beantwortung von Fragen aus der bisherigen Beurteilungspraxis auf Grundlage der neuen Richtlinien. Folgende Aspekte werden bearbeitet:
2 Die neue Richtlinie: wesentliche Änderungen
3 Notengebung - Bildung und Begründung der Gesamtnote anhand von Beispielen
4 Beurteilungsfehler und deren Vermeidung
5 Weitere Informationsquellen zur Richtlinie und zu Beurteilungsfragen
Hinweis auf Ansprechpartner, FAQ-Liste, Online-Quellen, Rechtsprechungshinweise
XVI
Qualifizierungsmaßnahme
Implementierung von Industrie 4.0/
Digitalisierung in der beruflichen Bildung in NRW
Mit ca. 200.000 Beschäftigten in rund 1.700 Unternehmen ist der Maschinenbau die exportintensivste Branche in Nordrhein-Westfalen und stellen seine Betriebe den größten industriellen Arbeitgeber dar.
Um dem Trend des Mangels an qualifiziertem Fachpersonal entgegenzusteuern, wurde am 23. Februar 2009 die VDW-Nachwuchsstiftung - seit 2017 Nachwuchsstiftung Maschinenbau (NWSM) - gegründet. Seit 2009 besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, der folgende Ziele verfolgt:
1. Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden Schulen in Richtung technischer Berufe im Maschinenbau,
2. Qualitative Verbesserung der dualen Berufsausbildung im Bereich des Maschinenbaus durch Einbindung aktueller Technologien,
3. Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte an Berufskollegs im Bereich der rechnergestützten Fertigung (Industrie 4.0).
Die Initiative der Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Dezernaten 45 der Bezirksregierungen fokussiert die Ziele 2 und 3. Sie ist Bestandteil der Aktivitäten der Landesregierung, des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau und der Nachwuchsstiftung Maschinenbau, um Nordrhein-Westfalen wieder zum führenden Land im Bereich des Maschinenbaus zu entwickeln, und eine der zentralen Maßnahmen der seitens des Ministeriums für Schule und Bildung entwickelten Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung.
Ziel des Angebots ist die Qualifizierung von bis zu 300 Lehrerinnen und Lehrern (zwei bis maximal vier Lehrkräfte je Schule) sowie 300 Ausbilderinnen und Ausbildern hinsichtlich einer Zusatzqualifizierung im Bereich digitaler Fertigungsprozesse für Auszubildende der acht Ausbildungsberufe Elektronikerin/Elektroniker, Industriemechanikerin/Industriemechaniker, Mechatronikerin/Mechatroniker, Produktionstechnologin/Produktionstechnologe, Produktdesignerin/Produktdesigner, Werkzeugmechanikerin/Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechanikerin/Zerspanungsmechaniker und Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker.
Die Maßnahme umfasst die miteinander vernetzten Module
6. Vernetzte Fertigungssysteme,
7. Intelligente Produktion mit CPS,
8. Arbeit 4.0: Organisation von Arbeitsprozessen.
Die Qualifizierungsmaßnahme erstreckt sich über ein Schuljahr und umfasst vier Fortbildungsblöcke mit jeweils fünf ganztägigen Veranstaltungen. Sie umfasst 80 Stunden im Verlauf eines Schulhalbjahres. Die Teilnahme von Teilzeitbeschäftigten ist möglich. In dringenden Einzelfällen kann die Teilnahme auf einen verlängerten Zeitraum gestreckt werden. Die Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach BASS 20-22 Nr. 8 Nummer 7.
Die digitale Prozesskette verlagert den Schwerpunkt des Arbeitens von der Werkstatt in das Büro. Anhand von dreidimensionalen Computermodellen werden sowohl die Arbeitsvorbereitung von Vorentwurf, Angebot, Konstruktionszeichnung und Stückliste als auch die Produktion in Form von Programmen für die computergesteuerten Maschinen abgewickelt.
Das Erlangen digitaler Kompetenzen in der Ausbildung stellt die dualen Partner des Gewerks vor enorme strukturelle, materielle und personelle Herausforderungen. Für den Lernort Schule besteht die Anforderung, digitalisierte Lernprozesse so zu organisieren, dass individuelles Lernen, bestenfalls mit Laborcharakter, möglich wird. Neben den notwendigen Rahmenbedingungen steht der Stellenwert der methodisch-didaktischen Planung im Fokus.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch die Nachwuchsstiftung Maschinenbau in Zusammenarbeit mit kooperierenden Unternehmen, Instituten und Hochschulen.
Das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert die Maßnahme mit den Bezirksregierungen durch jährliche Abstimmung und Priorisierung der Schwerpunkte. Dabei übernehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulformaufsicht vorbereitende konzeptionelle und koordinierende Aufgaben (z.B. für das Fortbildungskonzept „Berufliche Bildung in der digitalen Welt“).
XVII
Qualifizierungsmaßnahme
Jährliche Weiterbildungsworkshops
zum Umgang mit dem Lernmanagementsystem
der CISCO Systems GmbH
1. Die Fortbildung zielt auf den Umgang mit Lehr- und Informationsmaterialien, insbesondere zu den Themen Netzwerktechnologie, Cybersicherheit, Internet der Dinge und Programmieren, für den unterrichtlichen Einsatz ab.
2. Die Fortbildung umfasst je Regierungsbezirk einmal jährlich einen eintägigen Fortbildungsworkshop im Umfang von acht Fortbildungsstunden.
3. Die Inhalte basieren auf den fachlichen Anforderungen zu den unter Nummer 1 genannten Themen in dem webbasierten Curriculum und der E-Learning-Plattform mit Simulationssoftware der CISCO Systems GmbH.
4. Die Fortbildung richtet sich an Lehrkräfte an Berufskollegs in NRW, die mit dem Lernmanagementsystem der CISCO Systems GmbH im Unterricht arbeiten bzw. dieses beabsichtigen.
5. Zur Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung der Fortbildung, auch hinsichtlich eines Höchstmaßes an Barrierefreiheit, werden die Erfahrungen der Lehrkräfte erfasst, ausgewertet und mit den Interessenvertretungen erörtert.
XVIII
Fortbildungsmaßnahme:
Unterstützung für den Unterricht
in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen
Die Fortbildung zielt auf die frühzeitige Kompetenzerweiterung von Lehrkräften hinsichtlich der Anforderungen in neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen.
Die Fortbildungsveranstaltungen können ausschließlich im Präsenzformat oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzphasen gestaltet werden und sollten nach Möglichkeit innerhalb des ersten Ausbildungsdurchgangs (2 bis 3,5 Jahre) nach Inkraftsetzung der KMK-Rahmenlehrpläne abgeschlossen sein.
Die Inhalte basieren auf den neugeordneten KMK-Rahmenlehrplänen und entsprechenden Landesbildungsplänen für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie greifen veränderte berufsspezifische Anforderungen sowie die Integration digitaler Schlüsselkompetenzen als besondere Herausforderung für die Bildungsgangarbeit bei der Entwicklung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung auf.
Die Fortbildung knüpft an die Implementationsveranstaltungen bzw. bundesweite Workshops bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) an.
Die Fortbildung richtet sich an die Lehrkräfte der diese Bildungsgänge anbietenden Berufskollegs, die in dem jeweiligen Bildungsgang unterrichten.
XVIII a
Fortbildungsmaßnahme zur Unterstützung
insbesondere der Lehrkräfte in den Bildungsgängen
der neugeordneten IT-Ausbildungsberufe
(kaufmännisch und technisch)
Die sich infolge der digitalen Transformation rasant ändernde Arbeitswelt stellt eine Herausforderung für das duale System der Beruflichen Bildung dar. Berufsbilder ändern sich und Lehrkräfte haben den Auftrag, Schülerinnen und Schüler auf diese sich ändernden Anforderungen vorzubereiten. Kaum eine andere Berufsgruppe ist durch digitalisierte Arbeits- und Geschäftsprozesse so stark mit dem Thema „Digitalisierung“ verbunden wie die der IT-Berufe. Die staatliche Lehrerfortbildung in NRW bietet mit der vorliegenden Fortbildungsmaßnahme Unterstützung bei der notwendigen Didaktischen Jahresplanung und Unterrichtsentwicklung in den seit August 2020 neugeordneten IT-Berufen. Dabei handelt es sich um die Ausbildungsberufe Fachinformatiker/Fachinformatikerin (vier Fachrichtungen), IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin, Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement und Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management.
Bei der Neuordnung der Ausbildungsberufe sowie bei der Erstellung der landesweiten Bildungspläne NRW für die IT-Ausbildungsberufe war das Unternehmen Cisco Deutschland beratend eingebunden. Die Cisco Networking Akademie unterstützt die im folgenden dargestellte Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des mit dem Land NRW im Schuljahr 2020/21 geschlossenen Kooperationsvertrags durch Einbringung der IT-Fachexpertise und die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems für verschiedene Onlinephasen der Maßnahme (Fortbildungsblöcke 2 bis 8).
Die Fortbildungsmaßnahme zielt auf die Erweiterung der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte im Hinblick auf neue Lehr- und Lerninhalte sowie auf die Unterstützung bei der Erstellung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung.
Durch die staatliche Lehrerfortbildung wird in jedem Fortbildungsblock an die Erarbeitung der neuen Lehr- und Lerninhalte die Erstellung von Lernsituationen zum unmittelbaren unterrichtlichen Einsatz gekoppelt.
Alle Blöcke werden als Blended-Learning-Format mit Präsenzveranstaltungen und Onlinephasen angeboten.
Eine Evaluation der Fortbildungsmaßnahme findet jährlich landesweit unter Beteiligung aller Bezirksregierungen, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und Cisco Deutschland statt.
Der Gesamtumfang der Fortbildungsmaßnahme beträgt bei Wahrnehmung aller Blöcke 344 Stunden über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Im Block 2 werden die Voraussetzungen zur Teilnahme an den folgenden Blöcken geschaffen. Ansonsten ist die Teilnahme an einzelnen Blöcken in Abhängigkeit von der Zielgruppenzugehörigkeit und vom persönlichen Fortbildungsbedarf möglich. Mögliche Anrechnungsstunden für die Fortbildungsteilnahme der Lehrkräfte wirken sich nicht bedarfserhöhend für die entsendende Schule aus.
Die Maßnahme wird fortlaufend angeboten.
Zielgruppe der Fortbildungsmaßnahme
Fachinformatiker/Fachinformatikerin in den Fachrichtungen Systemintegration, Anwendungsentwicklung, Daten- und Prozessanalyse, Digitale Vernetzung, IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin, Kaufleute für Digitalisierungsmanagement, Kaufleute für IT-System-Management
2. Lehrkräfte der Anlage B bis E:
Block 1: Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich
Umfang: 24 Fortbildungsstunden
Umfang: 50 Fortbildungsstunden
Umfang: 60 Fortbildungsstunden
Umfang: 75 Fortbildungsstunden
Umfang: 75 Fortbildungsstunden
Umfang: 30 Fortbildungsstunden
6.1 IoT (Internet of Things) Fundamentals, LF4, 7„Cyberphysische Systeme ergänzen“
6.2 IoT-Security, LF7 „Cyberphysische Systeme ergänzen“
6.4 Connecting Things, LF10d „Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung“
6.5 Big Data Analytics, LF11c „Fachinformatiker/in Digitale Vernetzung“
Block 7: Cybersecurity Essentials
Umfang: 30 Fortbildungsstunden
XVIII b
Fortbildung für die neugeordneten Elektroberufe
Durchführende Bezirksregierung
Arnsberg (federführend), Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Elektronikerin/Elektroniker für Gebäudesystemintegration,
Elektronikerin/Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik,
Elektronikerin/Elektroniker für Automatisierungs- und Systemtechnik,
Informationselektronikerin/Informationselektroniker
160 (mittlerer Innovationsgrad)
Abstimmung neuer Inhalte durch externe Partnerinnen und Partner,
Erstellung exemplarischer Lernsituationen zu aktuellen Themenbereichen:
Speichermedien und Ladesäulen, Satellitenanlagen, Glasfasertechnik, Bussysteme wie KNX, Dali etc., Internet of Things (Raspberry Pi), Python-Programmierung, Siemens SPS
Schulfachliche Aufsicht unterstützt bei Auftakt und Abschluss verstetigte Planung und Evaluation,
Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen,
Qualifizierung der Fachlehrkräfte,
Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen,
Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der Dualen Ausbildung in der Elektrotechnik,
Know-How-Sharing zwischen verschiedenen Gewerken (zum Beispiel Anlagenmechanikerinnen/Anlagenmechaniker und Elektronikerinnen/Elektroniker)
Fachlehrerinnen und Fachlehrer/Bildungsgangleitungen Elektrotechnik
XVIII c
Fortbildung für die neugeordneten
Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe
Durchführende Bezirksregierung
Aktuell mit einzelnen Standorten in den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Köln
Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführer und Transport/Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführerin und Transport
Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung/Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung
80 Stunden (kleiner Innovationsgrad)
Methodisch-didaktische Umsetzung im Unterricht
Erwerb von Fachkompetenz für Lehrkräfte bzw. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
Erstellen von Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements auf Grundlage der Lernfelder des neuen Rahmenlehrplanes Eisenbahnerin/Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführerin/Lokführer und Transport/Eisenbahnerin/Eisenbahner im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung
Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Bildungsgangleiterinnen/Bildungsgangleiter in diesem Bereich
XVIII d
Fortbildung für den neugeordneten Beruf
Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer
Durchführende Bezirksregierung
Arnsberg, Detmold, Düsseldorf (federführend), Köln, Münster
Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer
80 Stunden (kleiner Innovationsgrad)
Kriterien guter Lernsituationen
Entwicklung von Lernsituationen
Neue fachliche Inhalte in den Lernfeldern
Impulse zur inneren Differenzierung im 3. Ausbildungsjahr (es existieren keine Fachklassen für die Fachrichtungen)
Die Lehrkräfte, die in diesem Bildungsgang unterrichten, sollen die Neuerungen des Lehrplans kennenlernen und bei der Erstellung und Umsetzung der Didaktischen Jahresplanung unterstützt werden.
Für die Entwicklung von binnendifferenziertem Unterricht im 3. Ausbildungsjahr erhalten die teilnehmenden Lehrkräfte Unterstützungsangebote vor dem Hintergrund, dass keine fachrichtungsspezifischen Lerngruppen existieren.
Lehrkräfte, die im Bildungsgang Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer der Anlage A am Berufskolleg unterrichten.
XVIII e
Fortbildung für den neugeordneten Beruf Zahntechnik
Durchführende Bezirksregierung
Arnsberg (federführend), Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
160 Stunden (mittlerer Innovationsgrad)
Vorbereitung der digitalen Technik durch Sachstand bezüglich analoger Prozesse und Fertigungsstrukturen.
Überblick über aktuelle Schienenarten, ihre Eigenschaften und Indikationen sowie manuelle und digitale Herstellung.
Chirurgische Abläufe einer Implantation darstellen, um die damit verbundenen Einheilphasen sowie die Befestigung des Implantats im Implantatbett und die prothetische Versorgung der Austrittsstelle aus dem Gewebe (Emergenzprofil) zu erfassen.
Verschiedene Befestigungsmöglichkeiten der Suprastruktur (Zement, Stege, Kugelknopfanker, Magnete, Schrauben) klassifizieren.
Implantate nach Vorgaben der Behandelnden auswählen, eine geeignete Lagebestimmung durchführen und die Implantate zur Vorbereitung der OP-Planung einer navigierten Implantation durch die Behandelnden positionieren.
In der digitalen Fertigung Datensätze von 3D-Gesichtsscan, Intraoralscan, digitalen Röntgenaufnahmen zusammenführen.
Die individuelle Anatomie sowie die Kieferknochen vermessen und diese dreidimensional darstellen.
Vorschläge für ein geeignetes Implantat erarbeiten und das Abutment (Abutmentarten, Abutmentgestaltung, Hilfsteile) unter Beachtung der Kundenvorgaben auswählen.
Ein Emergenzprofil definieren: Ein Backward-Planning erstellen, die Herstellung einer Bohrschablone unter Verwendung geeigneter Modell- und Fertigungswerkstoffe planen und diese Planung mit den Kundinnen und Kunden kommunizieren.
Nach der Einheilphase eine Suprakonstruktion entwerfen: Dabei werden systemeigene Hilfsteile, verschiedene Werkstoffe sowie parodontalhygienische, statische und ästhetische Kriterien berücksichtigt.
Die navigierte zahnmedizinische Implantation vorbereiten, indem die Bohr- und Röntgenschablone hergestellt wird.
Die Suprakonstruktion fertigen: Dabei werden insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Kippungen und von Periimplantitis getroffen.
Auftakt und Abschluss der Fortbildungsreihe unterstützt durch die schulfachliche Aufsicht für verstetigte Planung und Evaluation sowie Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen
Qualifizierung der Fachlehrkräfte
Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen
Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der Dualen Ausbildung in der Zahntechnik
Fachlehrerinnen und Fachlehrer/Bildungsgangleitungen Zahntechnik
XVIII f
Fortbildung für den neugeordneten Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Durchführende Bezirksregierung
Köln (federführend), Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Kauffrau/ Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
80 Stunden (kleiner Innovationsgrad; geringer Umfang der durch die Neuordnung veränderten Kompetenzanforderungen)
Abstimmung neuer Inhalte durch externe Partnerinnen und Partner, Überarbeitung der Didaktischen Jahresplanungen,
Erstellung exemplarischer Lernsituationen zu aktuellen Themenbereichen:
Orientierung an Kundenbedarfsfeldern mit dem Ziel langfristiger Kundenbeziehungen unter Nutzung verschiedener auch digitaler Kommunikati- ons- und Vertriebskanäle,
Gestaltung digitaler Lernumgebung,
Identifizierung digitaler Schlüsselkompetenzen als integraler Bestandteil umfassender Handlungskompetenz und planvoller Kompetenzaufbau, Abgleich dieser Kompetenzentwicklung im basalen Ausbildungsprozess und den erweiterten Möglichkeiten über ein Angebot für eine Zusatzqualifikation zu digitalen Kompetenzen
Schulfachliche Aufsicht unterstützt bei Auftakt und Abschluss, verstetigte Planung und Evaluation,
Rückkopplung von Unterstützungsbedarfen,
Qualifizierung der Fachlehrkräfte,
Entwicklung beispielhafter Lernsituationen unter Berücksichtigung der jeweiligen digitalen Schlüsselkompetenzen,
Erprobung und Reflexion, unterstützt u.a. durch ein Reflexionstool für Lernsituationen mit dem Blick auf die Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen (Hinweise aus dem „Einleger DSK“, Ergänzung der Handreichung Didaktische Jahresplanung),
Einbeziehung verschiedener Vorgehensweisen des Projektmanagements,
Zusammenarbeit mit den Stakeholdern der dualen Ausbildung in der Versicherungswirtschaft
Fachlehrkräfte/Bildungsgangleitungen Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
XIX
Integration digitaler Schlüsselkompetenzen
in die Berufliche Bildung
- Fortbildung zur Integration
digitaler Schlüsselkompetenzen
in Bildungsgänge des Berufskollegs in NRW
Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an alle Bildungsgänge der Anlagen der APO-BK in allen Fachbereichen.3
In rund 400 Berufskollegs werden in NRW von circa 25.000 Lehrkräften mehr als 540 000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, darunter circa 310 000 Auszubildende in circa 300 Ausbildungsberufen an 226 Standorten - in Lernortkooperation mit den jeweiligen dualen Partnern in den Ausbildungsbetrieben der Region. Zusätzlich werden rund 200 000 Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen unterrichtet (Angaben nach amtlichen Schuldaten 2019/20).
In den jeweiligen Bildungsgängen vermittelt das Berufskolleg den Schu¨lerinnen und Schu¨lern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schu¨lerinnen und Schu¨ler, an zunehmend international gepra¨gten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien verändern unseren Alltag grundlegend und stellen an Bildung und Wissen besondere Anforderungen. Für die Arbeitswelt sind Fähigkeiten erforderlich, komplexe Probleme wahrzunehmen und interdisziplinär zu lösen. Standardisierbare Prozesse hingegen werden zunehmend automatisiert. Die Informationsmenge sowie die Geschwindigkeit des technologischen und gesellschaftlichen Wandels erfordern grundlegende Orientierungsfa¨higkeit ebenso wie lebenslanges Lernen. Die steigende gesellschaftliche Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien machen somit fortlaufende Anpassungen in allen Fachbereichen, auch im Sinne einer Stärkung überfachlicher Kompetenzen notwendig.
Die Berufliche Bildung wird in besonderer Weise von der Digitalisierung und den dadurch sich verändernden Arbeits-, Produktions- und Geschäftsabläufen beeinflusst. Kompetenzen zur Nutzung digitaler Arbeitsmittel und -techniken rücken stärker in den Fokus. Dieses bedingt neben dem Verständnis für digitale Prozesse die Notwendigkeit, die Auswirkungen auf arbeitsorganisatorische und kommunikative Aspekte bei vermehrt global vernetzten Produktions-, Liefer- und Dienstleistungsketten in den Blick zu nehmen.
Daher orientiert sich die vorliegende Fortbildungsmaßnahme an zwei Dimensionen von Transformationsprozessen:
Die Lehrkräfte erhalten Impulse, wie sie die für diese beiden Dimensionen erforderlichen digitalen Schlüsselkompetenzen „Medienkompetenz, Anwendungs-Know-How und informatische Grundkenntnisse“ integriert in umfassende Handlungskompetenz ermitteln und fördern können.
Diese Fortbildungsmaßnahme dient der Weiterentwicklung der Kompetenzen von Lehrkräften in den schulischen Handlungsfeldern (Unterrichten - Erziehen - Lernen und Leisten fördern - Beraten - Schule entwickeln). Sie unterstützt die Fortschreibung didaktischer Jahresplanungen, die Entwicklung exemplarischer Lehr-/Lernarrangements und damit die Fortbildungsplanung im Bildungsgang.
Sie richtet sich an Bildungsgangkoordinatorinnen und -koordinatoren beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben, an Teams beziehungsweise Lehrkräfte der Bildungsgänge und befähigt,
Die Fortbildungsmaßnahme nimmt Bezug zu den in der Handreichung „Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung“ dargestellten Modulen, aufgefächert in Inhaltsbereiche jeweils nach „Medienkompetenz, Anwendungs-Know-how und informatische Grundkenntnisse“. Diese unten aufgeführten Module und Inhaltsbereiche unterscheiden sich nach Fachbereich jeweils in ihrem Bezug zum beruflichen Kontext von Arbeits- und Geschäftsprozessen und zu beruflichen Kenntnissen der Bildungsgänge.
Integrierend in Lernsituationen beziehungsweise Lehr-/Lernarrangements zu berücksichtigen sind für Transformationsprozesse bedeutsame Selbstkompetenzen beziehungsweise Selbstständigkeit und Sozialkompetenzen.
Ausgehend von den Änderungen in Berufswelt und Gesellschaft unterstützen handlungsorientierte Maßnahmen auch für Lehrkräfte in Berufskollegs die Entwicklung digitaler Kompetenzen, die im eigenen Unterricht erprobt und reflektiert werden.
Schulen beziehungsweise Bildungsgangteams mit ihren Lehrkräften wählen auf Basis einer didaktischen Analyse zur Ermittlung der konkreten Fortbildungsbedarfe aus den angebotenen Szenarien aus und kontraktieren die Ausgestaltung der Fortbildungstage bezogen auf den jeweiligen Fortbildungsbedarf von Teams beziehungsweise von Lehrkräften in den Bildungsgängen.
Die Szenarien sind einzeln oder in Kombination wählbar und ermöglichen durch ihre optionalen Inhaltsbereiche eine Differenzierung nach berufsspezifischen Anforderungen sowie nach individuellen Vorkenntnissen.
Die Durchführung wird moderationsgestützt realisiert:
Die konkrete Fortbildungsgestaltung orientiert sich an den Phasen der Bildungsgangentwicklung (Analyse von Arbeits- und Geschäftsprozessen, didaktisch-methodische Auswahl von Medien und berufsspezifischen Werkzeugen, Erprobung im Unterricht, Reflexion und Austausch guter Praxis auch zwischen Schulen mit gleichen Bildungsgängen).
Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahme ist moderatorengestützte Unterstützung in verschiedenen Szenarien im Rahmen der verfügbaren Ressourcen abrufbar:
A. Bildungsgangübergreifendes Szenario je Fachbereich
Szenario 1: Transformationsprozesse und Arbeit und Gesellschaft (Bezug in schulischen Handlungsfeldern „Beraten“ - „Schule entwickeln“)
Zielgruppe: Fortbildungskoordinatoren/-innen, Bildungsgangkoordinatoren/-innen beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben beziehungsweise Einzellehrkräfte je Fachbereich in schulexterner Fortbildung (gegebenenfalls optional als Blended Learning)
Merkmal: Darstellung der jeweiligen zentralen Transformationsprozesse und der relevanten digitalen Schlüsselkompetenzen als Grundlage der didaktischen Analysen im Bildungsgang - Bearbeitung der erweiterten Aufgaben der Bildungsgangkoordination angesichts der digitalen Transformationsprozesse und entsprechender Rahmenbedingungen.
Zeit: entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards mindestens 20 Stunden (inklusive Rückkopplung) schulextern mit Unterstützung über digitale Arbeitsplattformen (Blended Learning optional)
Dieses bildungsgangübergreifende Szenario kann die Funktion einer Auftaktveranstaltung übernehmen und zur schulischen Nutzung der didaktischen Handhabung der Module 1-7 (als Orientierung für die Bildungsgang-Arbeit) beitragen.
B. Bildungsgangbezogene Szenarien im Fachbereich
Szenario 2: Digitale Schlüsselkompetenzen im Bildungsgang identifizieren: Konsequenzen für Didaktische Jahresplanung und Fortbildungsplanung (Bezug in schulischen Handlungsfeldern, hier insbesondere „Schule entwickeln“)
Zielgruppe: Einzelpersonen beziehungsweise Bildungsgangkoordinatoren/-innen beziehungsweise Fachleitungen für schulfachliche Aufgaben, gegebenenfalls Fortbildungskoordinatoren/-innen in schulexterner Fortbildung (gegebenenfalls optional als Blended Learning)
Merkmal: Verortung in der Didaktischen Jahresplanung unterstützen und die Aufgaben der Bildungsgangkoordination stärken, rechtliche Rahmenbedingungen je Fachbereich einbeziehen und als Ausgestaltung der Lernortkooperation mit den dualen Partnern zusammenarbeiten, gegebenenfalls Vorstellung des Tools Didaktischer Wizard-Online, mit dem neue Möglichkeiten der Kompetenzzuordnungen reflektiert werden können.
Zeit: entsprechend der fortbildungsfachlichen Standards in der Regel bis zu 20 Stunden - gegebenenfalls als moderatorengestützte Fortbildung in Fortbildungsverbünden
(= Zusammenschluss mehrerer Teilkollegien realisiert schulintern an einem der beteiligten Berufskollegs)
Szenario 3: Förderung von individuellem und selbstständigem Lernen über das Lernen und Lehren mit digitalen Medien - konkret Lernkompetenzen und überfachliche Kompetenzen im Transformationsprozess stärken (hier: Bezug in schulischen Handlungsfeldern „Unterrichten“ - „Erziehen“ - „Lernen und Leisten fördern“ - „Schule entwickeln“)
Zielgruppe: Teilkollegium/Teams eines beziehungsweise ähnlicher Bildungsgänge der Einzelschule (Auswahl je Passung der beruflichen Kontexte im Fachbereich)
Merkmal: Für den Transformationsprozess wesentliche Selbst- und Sozialkompetenzen werden über die informatorischen Grundkenntnisse zu Kooperation/Wissensmanagement beziehungsweise Nutzung von Informations- und Kommunikationsprozessen für die Einbeziehung in die Didaktische Jahresplanung je schulinterner Kontraktierung im Bildungsgang moderativ unterstützt oder vergleichbar je Fachbereich schulextern angeboten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Medienberatung und/oder dualen Partnern in Lernortkooperation.
Zeit: maximal 20 Stunden schulintern innerhalb eines Schulhalbjahres (beziehungsweise insgesamt bis zu 60 Stunden innerhalb eines Schuljahres) entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards unterstützt über digitale Arbeitsplattformen (oder als moderationsgestütztes Online-Forum oder als Blended Learning Angebot).
Szenario 4: Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen des jeweiligen Transformationsprozesses mit erforderlicher fachlicher Tiefe zu Wissensmanagement/Kooperation, Gestaltung der Systeme und Prozesse sowie Programmerstellung und Problemlösung
Zielgruppe: Teams aus Bildungsgängen beziehungsweise gleichen Bildungsgängen verschiedener Berufskollegs und Verantwortlichen zur Bildungsgangkoordination
Merkmal: Exemplarische Bearbeitung digitaler Schlüsselkompetenzen zum lernförderlichen Einsatz umfassender ERP-Systeme und anderer Fachanwendungen beziehungsweise bei Programmerstellung/-lösung mit externen Partnern zur Förderung der je nach beruflichem Kontext erforderlichen digitalen Schlüsselkompetenzen, die in gemeinsamen Arbeitsprozessen als Impulse für die Bildungsgangarbeit gebündelt werden. Grundlage ist Kontraktierung zur je Bildungsgang erforderlichen Bearbeitungstiefe.
Zeit: Auswahl verschiedener Themen je 20 Stunden - insgesamt bis zu 60 Stunden innerhalb eines Schuljahres schulintern oder -extern mit Bildungsgang-Teams je Fachbereich - unterstützt durch digitale Arbeitsplattformen (oder als moderationsgestütztes Online-Forum oder als Blended Learning Angebot).
Das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert und evaluiert die Maßnahmen mit den Bezirksregierungen durch jährliche Abstimmung und Priorisierung der Schwerpunkte.
Dabei übernehmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulformaufsicht vorbereitende konzeptionelle und koordinierende Aufgaben, wie Veröffentlichung ausgewählter Unterrichtsbeispiele/Lernsituationen, Mitwirkung bei Prüfungserstellung beziehungsweise deren unterrichtlicher Vorbereitung sowie Unterstützung bei Lernortkooperationen und Hochschulen.
In Verantwortung der Lehrerfortbildung in den Bezirksregierungen werden Wirksamkeit und Nachhaltigkeit in landesweit abgestimmten Verfahren entsprechend den fortbildungsfachlichen Standards evaluiert.
XX
Durchgängige Sprachbildung am Berufskolleg
Die digitale Fortbildungsreihe richtet sich an das Schulpersonal (Lehrkräfte, pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schulleitungen), das im Bereich der durchgängigen Sprachbildung am Berufskolleg tätig ist. Auch Angehörige der Schulaufsicht, bei denen ein dienstliches Interesse an der Thematik besteht, können an der Maßnahme teilnehmen.
Die Fortbildungsreihe vermittelt zur Erweiterung der Fachkenntnisse fach- und bildungsgangspezifische Impulse zur Sprachbildung sowie Praxisbeispiele und bietet Austauschmöglichkeiten. Sie gliedert sich in vier Bausteine sowie einen Reflexionsworkshop:
3. Praxisbeispiele von Schulen
Die Maßnahme findet in der Regel jährlich unter der Federführung einer Bezirksregierung (Dezernat 46) statt und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen. Sie wird von Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung - ggf. unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten sowie von Lehrkräften (Praxisbeispiele) - als landesweites Angebot durchgeführt.
Die Teilnahme an den einzelnen Bausteinen sowie am Reflexionsworkshop kann frei gewählt werden, die voraussichtliche mittlere Bearbeitungsdauer der einzelnen Bausteine ist den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die Anmeldemodalitäten werden im Vorfeld bekanntgegeben.
Zur Qualitätssicherung werden alle Bausteine und Workshops fortlaufend evaluiert. Auf Basis der ermittelten Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Ziel der Weiterbildung ist es, Lehrkräften die für die Erteilung des Unterrichts in Fächern, in denen sie über keine Lehrbefähigung verfügen, erforderliche Unterrichtsqualifikation zu vermitteln.
Unter Berücksichtigung der Anforderungen der einzelnen Schulformen bzw. Schulstufen werden die Struktur des Angebotes und der zeitliche Umfang wie folgt geregelt:
In halbjährigen Zertifikatskursen (Primarstufe) oder einjährigen Zertifikatskursen (Sekundarstufe I und II sowie Sonderpädagogik) werden Qualifizierungskurse im Volumen von 160 bzw. 320 Stunden angeboten.
1.2 Online-gestützte Maßnahmen
Es werden online-gestützte Kurse durchgeführt, in denen neue Organisations- und Lernformen - Onlinekonferenzen, Präsenzveranstaltungen und online-gestütztes Selbststudium - erprobt werden.
Bei Bedarf können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen individuelle Studien an Hochschulen zum Erwerb einer Lehrbefähigung gefördert werden, die teilweise in dienstlichem Interesse sind.
Nach Abschluss der Kurse wird ein Zertifikat ausgestellt, in dem eine unbefristete Unterrichtserlaubnis zuerkannt wird. Das Zertifikat wird zur Personalakte genommen. Die Zuerkennung der unbefristeten Unterrichtserlaubnis ist in der Stellendatei zu vermerken.
Die Kursangebote werden von den Schulaufsichtsbehörden bekannt gegeben. Die Meldungen zur Teilnahme sind auf dem Dienstweg an die zuständigen Schulaufsichtsbehörden zu richten.
Die Kursgruppen umfassen jeweils etwa 20 Personen.
Erfahrene Fachlehrkräfte oder Fachleiterinnen und -leiter sind als Moderatorinnen und Moderatoren die Kursleitung. Die Beauftragung erfolgt durch die Bezirksregierung.
Die Teilnahme an den Weiterbildungen sowie die Mitwirkung an der Moderation sind dienstliche Tätigkeiten.
Die Teilnehmenden werden zu den einzelnen Qualifizierungskursen abgeordnet. Ihnen wird eine Anrechnung im Hauptamt gewährt.
4 Fächer der Qualifikationserweiterung
Schulformübergreifende und schulformbezogene Zertifikatskurse können in allen Fächern der Stundentafeln angeboten werden. Die Inhalte richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien und Lehrplänen und den methodisch-didaktischen Grundlagen für die Erteilung des Unterrichts.
1 Beratungstätigkeit in der Schule ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht sich auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten.
2 Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer können Schulen, in denen die Schulkonferenz einen entsprechenden Bedarf feststellt, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer beauftragen.
3 Ziel der Qualifikationserweiterung ist die Aneignung und Erweiterung beratungs- und systembezogener Kompetenzen, die für die Tätigkeit von Beratungslehrkräften an ihren Schulen bedeutsam sind.
4 Die Qualifikationserweiterung vermittelt Kompetenzen zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
In diesem Rahmen werden Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt:
Im Rahmen zukünftiger Entwicklungen und bildungspolitischer Notwendigkeiten können aktuelle Themen ergänzt werden.
5 Die Qualifizierung umfasst 190 Fortbildungsstunden und wird im Verlaufe eines Jahres durchgeführt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern steht gemäß Nummer 7.3 dieses Erlasses Entlastung zu. Die Qualifizierung erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Curriculums. Erfahrene Beratungslehrkräfte erhalten in Ergänzung und Intensivierung ihrer Beratungstätigkeit nach Bedarf passgenaue Fortbildungsangebote.
6 Der Kurs richtet sich an Lehrkräfte an Berufskollegs, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Hauptschulen, Primusschulen, Sekundarschulen, Realschulen und Weiterbildungskollegs, an denen die Schulkonferenz den Bedarf an Beratungstätigkeit gemäß BASS 12-21 Nr. 4 feststellt.
7 Den Ersatzschulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Ethnische, sprachliche und kulturelle Vielfalt ist im Schulleben und Unterricht der Regelfall. Die kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern wird durch Neuzuwanderung von Kindern und Jugendlichen verstärkt. Die Basisqualifizierung richtet sich an Lehrkräfte aller Schulformen, die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in „Deutsch als Zielsprache“ unterrichten.
Der Qualifizierungsmaßnahme „Deutsch als Zielsprache“ liegt ein erweitertes und inklusives Verständnis der Vermittlung der deutschen Sprache für alle Schülerinnen und Schüler mit sprachlichem Unterstützungsbedarf zugrunde. Der Begriff „Ziel“ ist so zu verstehen, dass allen Kindern und Jugendlichen im Verlauf ihrer Schullaufbahn über die durchgängige Sprachbildung nicht nur der Erwerb der Alltagssprache, sondern auch der Bildungssprache Deutsch ermöglicht wird. Dabei handelt es sich um ein sprachliches Register zwischen der Alltags- und der Fachsprache. „Deutsch als Zielsprache“ ist integraler Bestandteil der interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung, unter der die Ausprägung eines guten, individualisierenden, stärkenorientierten Unterrichts verstanden wird.
Mehrsprachigkeit, ethnische und kulturelle Vielfalt werden durch sprachbildenden und sprach- und migrationssensiblen Unterricht in allen Fächern und Unterrichtsformen gefördert. Das sprachliche, ethnische und kulturelle Selbstbewusstsein aller Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden und individuelle Lernfortschritte sollen ermöglicht werden.
Lehrerinnen und Lehrer entwickeln grundlegende Handlungskompetenzen zur Gestaltung von Unterricht in einer Lernkultur der Heterogenität und Vielfalt:
Diese Zielsetzungen werden mit Hilfe folgender Inhaltsbereiche bearbeitet:
2.1 Migrationssensibilität - Interkulturelles Lernen
2.2. Grundlagen des Spracherwerbs und der Mehrsprachigkeitsdidaktik
2.3 Grundbildung: Alphabetisierung und Numeralisierung
2.4 Systemische Vernetzung, Kooperation, Austausch und Reflexion
Die Qualifizierung umfasst rhythmisiert 80 Präsenz-Fortbildungsstunden und wird über die Dauer eines Schulhalbjahres durchgeführt. Die Entlastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt nach Nummer 7.1 und 7.3 dieses Erlasses.
Die Qualifizierung beinhaltet neben theoretischen Anteilen schulstufen- und schulformrelevante praxisbasierte Erprobungsphasen mit adäquaten Lerngelegenheiten durch Kooperation, Selbststudium (kursrelevante Literaturarbeit, schriftliche Hausaufgaben sowie Dokumentation des im Kurs erworbenen Handlungsrepertoires (Portfolio), Erstellung von Arbeitsmaterialien möglichst in kollegialem Austausch bzw. Hospitationen).
Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Konzeptes. Dieses orientiert sich an den o.g. Inhaltsbereichen.
Ziel des Angebotes ist die Unterstützung systemischer Entwicklungsprozesse in eigenverantwortlichen Schulen in den bildungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater unterstützen und beraten Schulen dabei, die Qualität ihrer Arbeit zu entwickeln und zu sichern. Sie nutzen dabei auch die Ergebnisse der Kooperation in regionalen Netzwerken für den eigenen Entwicklungsprozess.
Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegen-stand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen. Sie nutzt Verfahren systemischer Organisationsberatung und Organisationsentwicklung und stärkt eigenverantwortliche Schulen durch den Aufbau innerer Strukturen und eine Verzahnung von Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung.
Im Rahmen eines längerfristig angelegten Beratungs- und Qualifizierungsprozesses einer Schule werden Verfahren vermittelt, Instrumente vorgestellt und erprobt, die geeignet sind, das Schulprogramm als zentrales Steuerungsinstrument für eine qualitätsorientierte Schulentwicklung weiterzuentwickeln.
Adressaten des Unterstützungsangebotes sind Kollegien oder Teilgruppen. Schulentwicklungsberaterinnen und -berater kooperieren in gemeinsamer Verantwortung und auf der Basis definierter Zuständigkeiten in einem transparenten Prozess mit der jeweiligen schulfachlichen Aufsicht, der Qualitätsanalyse und anderen Fortbildungsakteuren in den Fortbildungsprogrammen der Kompetenzteams NRW.
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater werden auf Anfrage der Schulleitung - auf der Basis eines in den schulischen Gremien erfolgten Abstimmungsprozesses - tätig.
Dauer, Schwerpunkte und Umfang der Beratung und Unterstützung orientieren sich an den durch die Schule unter Beteiligung der Gremien definierten Bedarfen. Die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule wird in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. In der Regel wird ein Kontrakt für bis zu acht Beratungssitzungen geschlossen.
Die modulare, prozessorientierte Struktur des Angebotes sichert einen passgenauen Zuschnitt der Unterstützung auf den Bedarf der einzelnen Schule. Die Module bestehen aus Theoriebausteinen und praktischen Trainingseinheiten. Ziel der Beratung ist die Erarbeitung konkreter Handlungsschritte.
Im Rahmen der Maßnahme können die folgenden Module gebucht werden:
2 Veränderungsmanagement
- Systemische Veränderungsprozesse
erfolgreich gestalten
3 Aufbau einer schulischen Binnenarchitektur
zur systemischen Verankerung
von Unterrichtsentwicklung
4 Netzwerkberatung - schulübergreifende Netzwerke
zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
aufbauen und begleiten
5 Teambildung, Teamentwicklung - Das Kollegium
beteiligen, Zusammenarbeit fördern
6 Professionalisierung schulischer Gremien
- Rollen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung
kompetent wahrnehmen
Ziel des Angebots ist, die Schulen dabei zu unterstützen, ihre Fort- und Weiterbildung wirksam und nachhaltig zu planen und dabei die aktuellen Ergebnisse der Bildungsforschung für ihre Qualitätsentwicklung nutzbar zu machen.
Das Unterstützungsangebot besteht neben dem verbindlichen Einführungsmodul, das Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Fortbildungsplanung eigenverantwortlicher Schulen in NRW behandelt, aus drei weiteren Modulen, aus deren Inhalten für konkrete Handlungsschritte der Fortbildungsplanung der einzelnen Schule ausgewählt werden kann.
Einführung
Grundlagen der Fortbildungsplanung
Modul 1:
Nutzung der Ergebnisse externer und interner Evaluation
Modul 2:
Erstellung einer schulischen Fortbildungsplanung
Modul 3:
Qualitätssicherung schulischer Fortbildung
Das Unterstützungsangebot „Fortbildungsplanung“ kann als schulinterne oder schulexterne Veranstaltung realisiert werden. Bei der schulinternen Variante klären Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams auf Anfrage in einem Beratungsgespräch vorab die Ausgangslage und den Bedarf der Schule im Bereich der Fortbildungsplanung. Ein Kontrakt legt Art und Umfang der Unterstützung fest.
Als externe Variante werden Fortbildungsbeauftragte qualifiziert, auch um den Austausch und die Netzwerkbildung schulübergreifend zu initiieren und zu fördern.
Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den zuvor genannten Modulen und an den speziellen Anforderungen der jeweiligen Schulform. Es wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes erfolgt auf der Basis der für diese Maßnahme ausgewiesenen Standards in NRW. Regelmäßige Rückkopplungsveranstaltungen auf Landesebene und in den Bezirken sowie kontinuierliche Weiterqualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren sichern die Qualität des Unterstützungsangebots.
Ziel des Fortbildungsprogramm ist die Unterstützung und Begleitung von Schulen auf dem Weg, sich als migrationssensible Bildungseinrichtung, die die Gestaltung unserer Demokratie in einer interkulturellen Gesellschaft aktiv fördert, weiter zu entwickeln.
Zentrale Aspekte des Angebots sind:
Das Programm wird vorrangig als längerfristig angelegte schulinterne Fortbildungsmaßnahme (SchiLf) durch die Kompetenzteams und durch die Bezirksregierungen angeboten.
Durch Kooperation mit den Kommunalen Integrationszentren werden zentrale Expertise und Erfahrungen im Bereich der Migrationspädagogik, der Durchgängigen Sprachbildung und der Demokratiegestaltung zusammengeführt, um den Schulen eine umfassende Beratung und Unterstützung anbieten zu können.
Adressaten des Fortbildungsangebots sind Steuergruppen, Schulleitungen, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien. Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.
Die konzeptionelle Rahmung besteht obligatorisch aus Basis- und Abschlussmodul zur systemischen Weiterentwicklung der Lehrerprofessionalität in der Migrationsgesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die Anregung zur Selbstreflexion der eigenen Haltung und Rolle im Kontext des Weiterentwicklungsvorhabens der Schule zu einer migrationssensiblen Bildungseinrichtung.
Dauer, Schwerpunkte und Umfang der Beratung und Unterstützung orientieren sich an den durch die Schule unter Beteiligung der Gremien definierten Bedarfen aus den angebotenen Themenbereichen in der konzeptionellen Rahmung des Basis- und Abschlussmoduls. Für nachhaltige Entwicklungsprozesse wird den Schulen empfohlen, eine Steuergruppe einzurichten.
Die Ziel- und Auftragsklärung erfolgt mit den Moderatorinnen und Moderatoren, die durch Schulentwicklungsberaterinnen und - berater unterstützt werden. Die Vereinbarungen werden in einem Kontrakt schriftlich festgehalten.
Einzelne Module des Gesamtprogramms werden bei Bedarf von den Kompetenzteams und den Bezirksregierungen auch als ScheLf-Maßnahme angeboten.
Basismodul:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)
Abschlussmodul:
(im Umfang von mindestens 4 Fortbildungsstunden)
Folgende thematische Module werden zusätzlich zum Basis- und Abschlussmodul angeboten. Der Umgang mit Mehrsprachigkeit zieht sich als ein zentraler Aspekt durch alle Module.
Durchgängige Sprachbildung, Sprachsensibler Fachunterricht:
(im Umfang von mindestens 16 Fortbildungsstunden)
Lernprozessbegleitung und individuelle
Förderung in der Sprachbildung:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)
Neu zugewanderte und geflüchtete Kinder und Jugendliche:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)
Deutsch als Zielsprache:
(im Umfang von mindestens 16 Fortbildungsstunden)
Beziehungen und Kommunikation in einer Schule der Vielfalt:
(im Umfang von mindestens 12 Fortbildungsstunden)
Demokratische Praxis in einer migrationssensiblen Schulkultur:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)
Demokratische Partizipations- und Konfliktkultur in Unterricht und Schulleben:
(im Umfang von mindestens 12 Fortbildungsstunden)
Medien in demokratischer und interkultureller Schulentwicklung:
(im Umfang von mindestens 8 Fortbildungsstunden)
Die Umsetzung der curricularen Vorgaben in schulinterne Lehrpläne/didaktische Jahresplanung und die Verankerung der Kompetenzorientierung im Unterricht durch die didaktisch-methodische Gestaltung der Lernprozesse ist Aufgabe der eigenverantwortlichen Schule. Dabei kommt der Schulleitung eine besondere Steuerungsverantwortung zu.
Fortbildungen zur Unterrichtsentwicklung zielen ab auf die fachliche und überfachliche Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler auf der Ebene der Handlungskompetenz in den Dimensionen: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.
Ziel der Fortbildungsmodule ist die Erweiterung der Handlungskompetenzen der Lehrkräfte zur standard- und kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung, auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung, sprachsensiblen Unterrichts sowie - im Bedarfsfall - unter Berücksichtigung von Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens.
Die angebotenen Fortbildungen sollen Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien der Schulformen bei dieser Aufgabe unterstützen, um so das professionelle Handeln der Lehrerinnen /Lehrer im Unterricht weiter zu entwickeln.
Die Bausteine der Module der Fortbildung sind einzeln buchbar und bestehen aus fachbezogenen Theorie-Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten, Reflexionen über die Weiterentwicklung des Fachunterrichts und Anleitungen zum professionellen Feedback im Kollegium.
Art und Umfang des Unterstützungsangebots klären Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams auf Anfrage in einem Beratungsgespräch mit Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien der Schulformen vorab.
Die Moderatorinnen und Moderatoren sollen zukünftig auf der Basis eines landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts qualifiziert werden. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen und wird den Personalvertretungen rechtzeitig zur Mitbestimmung vorgelegt.
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Unterstützungsangebotes erfolgt auf der Basis der für die Schulform und Fächer ausgewiesenen Standards in NRW.
Modul 1
Standard- und kompetenzorientierte Lehrpläne in den Fächern - Weiterentwicklung schulinterner Curricula
Modul 2
Steuerung des Lehr- /Lernprozesses
Modul 3
Selbstgesteuertes Lernen im Fachunterricht
Eine inklusive Schule ermöglicht die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler am Schulleben und Unterricht. Inklusiver Unterricht ist die Weiterentwicklung eines guten, individualisierenden, stärkenorientierten Unterrichts, in dem jedem Kind die Teilhabe sicher ist, individuelle Lernfortschritte ermöglicht werden und das Prinzip „Vielfalt bereichert“ auf einer für alle Kinder entwicklungsförderlichen Weise deutlich wird.
Ziel der Fortbildung ist es, dass Lehrkräfte, die an einer Schule tätig sind, an der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernen oder an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, die dafür erforderlichen Kompetenzen erwerben und weiterentwickeln. Damit dies nachhaltig und wirksam geschieht, unterstützt die Fortbildung Schulen in ihrem Entwicklungsprozess hin zu einer inklusiven Schule. Dieses gilt - zur Vorbereitung auf das Gemeinsame Lernen - auch für Lehrkräfte, die noch an Förderschulen tätig sind.
Die Fortbildung findet vorrangig schulintern statt und wird von den Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams durchgeführt, die bei Bedarf auch regionale schulexterne Workshops anbieten. Sie richtet sich an die Steuergruppe, Schulleitung, Lehrkräfteteams in der Schule, pädagogisches Personal oder ganze Kollegien, die langfristig begleitet werden. Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen.
Die Fortbildungen beinhalten die Verknüpfung theoriegeleiteter Sachklärungen mit konkreten Umsetzungsmöglichkeiten, praxisbezogene Einheiten zur Erprobung, Überlegungen zur konzeptionellen Verankerung sowie Verfahren zur Reflexion/Evaluation im Umfang von bis zu 80 Stunden in bis zu zwei Jahren.
1 Das Fortbildungsangebot umfasst fünf Module.
1.1 Entwicklung inklusiver Kulturen und Strukturen:
1.2 Diagnostik und Förderplanung:
1.4 Teamentwicklung, Kooperation und Beratung:
2 Für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens eingerichtet werden sollen, findet die Fortbildung vorlaufend und begleitend statt; für Schulen, an denen Angebote des Gemeinsamen Lernens bereits eingerichtet sind, ist die Fortbildung begleitend.
Schulen des Gemeinsamen Lernens erhalten vier Anrechnungsstunden, die an die Fortbildung gebunden sind. Voraussetzung ist, dass sich Teams der Schule oder ganze Kollegien im Umfang von
Inhalt, Abfolge und Umfang werden verbindlich mit dem Kompetenzteam kontraktiert.
Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (§ 68 SchulG). Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleitung (Nummer 2.5.2 AVO-RL (BASS 11-11 Nr. 1.1)). Die Anrechnungsstunden werden der Schule, je nach Beginn der Fortbildung, zum 01.02. oder 01.08. vom Dezernat 46 der zuständigen Bezirksregierung zugewiesen.
3 Abfolge, Umfang und fachliche Einbindung können an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst werden. Moderatorinnen und Moderatoren knüpfen an vorhandene Kompetenzen an und unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin, notwendige Kompetenzen zu erwerben und diese weiterzuentwickeln. Dazu finden vor Beginn der Fortbildung Abstimmungsgespräche zwischen den Moderatoren und Moderatorinnen für Inklusion und der Schulleitung sowie gegebenenfalls der Steuergruppe statt. Die Rechte der Lehrerkonferenz nach § 68 Schulgesetz bleiben unberührt. Zu diesen Gesprächen wird eine Schulentwicklungsberaterin oder ein Schulentwicklungsberater des Kompetenzteams in der Regel hinzugezogen.
5 Aus Gründen der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Fortbildung grundsätzlich die von QUA-LiS NRW bereitgestellten Materialien genutzt. Aus Gründen der Teilnehmerorientierung können weitere Materialien eingesetzt werden.
Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung des Unterrichts mit Blick auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, ihre Potenzialentfaltung und Kompetenzentwicklung. Die Fortbildung richtet sich an bestehende oder entstehende Teams in Schulen (z.B. Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteams, Fachkonferenzen), die langfristig von Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams begleitet werden.4 Die vier aufeinander aufbauenden Module der Fortbildung bestehen aus theoretischen Bausteinen, praktischen Trainingseinheiten und Reflexionen über die Weiterentwicklung des Unterrichts im Umfang von 80 Stunden im Zeitraum von 2 Jahren. In diesem Prozess wird den Lehrkräften Raum gegeben, eigene Sichtweisen einzubringen und diese in vertrauensvoller Atmosphäre miteinander auszutauschen. Die Arbeit im Team soll Möglichkeiten schaffen, der Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler besser gerecht zu werden und den Herausforderungen im Schulalltag gemeinsam zu begegnen.
1 Das Fortbildungsangebot umfasst folgende Module:
Modul 1: Kooperative Unterrichtsentwicklung durch kollegiale Teams
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
Modul 2: Diagnostik: Identifizierung von Potenzialen und Interessen/ Evaluation
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
Module 3 und 4: Didaktik: Lernen und Lehren - Potenziale fördern und kompetenzorientiert unterrichten
Inhaltliche Schwerpunkte sind:
2 Die Schulen verpflichten sich,
3 „Vielfalt fördern“-Schulen erhalten vier Anrechnungsstunden, die an die Fortbildung gebunden sind. Voraussetzung ist, dass sich Teams der Schule oder ganze Kollegien im Umfang von 80 Stunden über einen Zeitraum von 2 Jahren fortbilden.
Über die Grundsätze der Verteilung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung (§ 68 SchulG). Die Verteilung im Einzelfall obliegt der Schulleitung (Nummer 2.5.2 AVO-RL - BASS 11-11 Nr. 1.1).
Die Anrechnungsstunden werden der Schule, je nach Beginn der Fortbildung, zum 01.02. oder 01.08. gewährt.
Inhalt und Abfolge der Schwerpunkte der Module werden vor Beginn der Fortbildung verbindlich mit dem Kompetenzteam kontraktiert und an den Fortbildungsbedarf der Schule angepasst. Hierbei sind die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern besonders zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Teilnahme entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl zu gewährleisten. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Transfer der Fortbildungsinhalte innerhalb der Schule unabhängig von der Präsenz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einzelnen Veranstaltungen abgesichert ist.
4 Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren mit den Fortbildungsmaterialien „Vielfalt fördern“ erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der QUA-LiS NRW und den Dezernaten 46 der Bezirksregierungen auf der Basis des landesweit abgestimmten Qualifizierungskonzepts. Zur Sicherung der Qualität des Unterstützungsangebotes erfolgt bedarfsbezogen eine regelmäßige Rückkopplung und Weiterqualifizierung auf der Basis landesweiter Vereinbarungen.
VII. Lernmittel- und Medienberatung (Hier gestrichen - jetzt: Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Qualifizierung Medienberaterinnen und Medienberater - BASS 20-22 Nr. 68) |
Ziel der Fortbildung ist die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht in Kooperation mit Bildungspartnern - auch unter Berücksichtigung von Aspekten geschlechtersensibler Bildung. Grundlagen sind das Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen und die Kernlehrpläne in den Fächern aller Schulformen. Die Module der Fortbildung richten sich an Lehrkräfte, Schulleitungen, Kollegien, Fachkonferenzen oder andere Teilkollegien an Schulen aller Schulformen.
Die einzelnen Module bestehen aus theoretischen Bausteinen in Verbindung mit praktischen Einheiten, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung als Prozess berücksichtigen und begleiten.
Die Fortbildung wird durchgeführt von Moderatorinnen und Moderatoren sowie Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenzteams NRW.
Die Qualifizierung der Moderatorinnen und Moderatoren/Medienberaterinnen und Medienberater erfolgt auf Basis eines landesweit abgestimmten Konzeptes. Dieses orientiert sich inhaltlich an den nachfolgend genannten Modulen.
Die Maßnahme kann als SchiLf- oder ScheLf-Maßnahme durchgeführt werden. Für SchiLf-Maßnahmen werden durch ein Beratungsgespräch vorab mit der Schule Verabredungen über Inhalte, Umfang und Format der Fortbildung getroffen.
Das Fortbildungsangebot umfasst insgesamt 4 Module, die individualisiert und unabhängig voneinander wahrgenommen werden können. In allen Modulen werden Fragestellungen und Herausforderungen bearbeitet, die sich auch aus dem Unterricht mit heterogenen Lerngruppen sowie aus dem Gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ergeben.
3 Historisch-politische Bildung
4 Naturwissenschaftlich-technische Bildung
Ziel des Angebotes ist es, die Schulen dabei zu unterstützen, Lernprozesse im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und gemäß Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz und § 2 Absatz 7 Satz 2 SchulG auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit dem Angebot soll erreicht werden, dass Schulen die Entfaltung individueller Potenziale ohne Einschränkung durch geschlechterbezogene Erwartungen stärken und die Entwicklung gleichstellungsorientierter Haltungen und Kompetenzen fördern. Hierzu werden Geschlechteraspekte in schulischen Bereichen analysiert und reflektiert, ohne zu stereotypisieren.
Das Fortbildungsangebot konzentriert sich auf pädagogische Themenstellungen mit besonderer Geschlechterrelevanz. Als Querschnittsaufgabe ist geschlechtersensible Bildung jedoch auch in weiteren Handlungsfeldern von Bedeutung.
Zentrale Aspekte des Angebots sind die Auseinandersetzung mit
- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung,
- Grundzügen wissenschaftlicher Geschlechtertheorien und -forschung,
- Strategien und Dilemmata geschlechtersensibler Bildung,
- Geschlechterunterschieden sowie Aspekten geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt in relevanten schulischen und außerschulischen Bereichen, möglichen Ursachen und Auswirkungen sowie schulischen Handlungsmöglichkeiten,
- Instrumenten zur nachhaltigen Verankerung geschlechtersensibler Bildung im Unterricht und im Schulleben sowie in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Personen und Institutionen.
Das Fortbildungsprogramm umfasst die dargestellten Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Grundlagen geschlechtersensibler Bildung, aktuelle Forschungsergebnisse sowie Zusammenhänge mit anderen Dimensionen wie zum Beispiel interkulturellen Fragestellungen fließen in alle Module in angemessenem Umfang ein.
Modul 1:
Grundlagen geschlechtersensibler Bildung
- Ziel und Auftrag geschlechtersensibler Bildung
- Zentrale Begrifflichkeiten, Theorien und Herausforderungen der geschlechtersensiblen Bildung
- Reflexion der eigenen professionellen Rolle mit Blick auf Geschlechterfragen
- Implizite und explizite Strategien geschlechtersensibler Bildung
- Geschlecht im Zusammenhang mit anderen Diversitätsmerkmalen (z. B. soziale Herkunft, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung)
- Geschlechtersensible Schulentwicklung (z. B. Organisationsentwicklung, Schulprogrammarbeit, Schulkultur, unterrichtliche und außerunterrichtliche Bereiche)
- Schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei geschlechterbezogener Diskriminierung und Gewalt (auch in Kooperation mit außerschulischen Institutionen)
Modul 2:
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
- Grundlagen zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) (zentrale Begrifflichkeiten, wissenschaftliche Hintergründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen)
- Schulische Prävention und Intervention von Diskriminierung im Bereich LSBTIQ*
- Antidiskriminierungsprojekte (z. B. „Schule der Vielfalt“)
Modul 3:
Geschlechtersensibler Fachunterricht
- Geschlechtersensible Planung, Durchführung und Reflexion des Fachunterrichts (Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte in Lernausgangslagen, geschlechtersensibles Unterrichtsmaterial, geschlechtersensible Methodik und Didaktik)
- Geschlechterthemen als Unterrichtsinhalt
Modul 4:
Geschlechtersensibles Classroom Management
- Geschlechteraspekte im Unterrichtsgeschehen (z. B. im Kontext von Aufgabenverteilung, selbstorganisiertem Lernen, schriftlicher und mündlicher Beteiligung, Unterrichtskultur, Unterrichtsstörungen, Sprache)
- Möglichkeiten zur Organisation des Unterrichtsgeschehens unter besonderer Berücksichtigung von Geschlechteraspekten
- Geschlechteraspekte im Absentismus und schulische Handlungsmöglichkeiten
Modul 5:
Geschlechtersensible Berufliche Orientierung und Lebensorientierung
- Geschlechteraspekte in der (insbesondere auch digitalen) Beruflichen Orientierung sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Geschlechteraspekte in der weiteren Lebensorientierung in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Ehrenamt, Familie und Lebensweise sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Individuelle Persönlichkeitsförderung unter besonderer Berücksichtigung möglicher Geschlechteraspekte (z. B. Selbstbewusstsein, Kooperations- und Kritikfähigkeit, Sozialkompetenz, gesellschaftliche und politische Partizipation)
Modul 6:
Geschlechtersensible Medienbildung
- Geschlechterbilder in den Medien sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Geschlechteraspekte in der Mediennutzung und Medienproduktion sowie schulische Handlungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten und Grenzen digitaler Medien zur Förderung von Chancengleichheit
Zielgruppen sind ganze Kollegien, Teilgruppen eines Kollegiums oder einzelne Mitglieder des Schulpersonals.
Alle Module können schulintern oder schulextern angeboten werden. Bei schulinternen Fortbildungen wird neben der Modulauswahl die Ziel- und Auftragsklärung mit der Schule in einer Vereinbarung (Kontrakt) schriftlich festgehalten. Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Module können unabhängig voneinander gebucht werden. Der Umfang eines Moduls soll zehn Stunden betragen. Wenn fachliche Grundlagen, Forschungsergebnisse, Bezüge zu anderen inhaltlichen Dimensionen oder die bei der Kontraktierung dargelegte schulische Bedarfslage es erforderlich machen, kann der zeitliche Umfang eines Moduls insgesamt bis zu 20 Stunden umfassen. Es finden zwei bis vier Termine statt, die im Sinne einer auf Wirksamkeit angelegten Qualifizierung aufeinander bezogen sind (Input - Transfer - Reflexion/Vertiefung). Die Bezirksregierungen entscheiden darüber, ob die Termine in digitalem oder analogem Format durchgeführt werden.
Bei Modul 3 legen die Bezirksregierungen entsprechend den schulaufsichtlich festgestellten Bedarfen in landesweiter Absprache fest, für welche Fächer oder Fächergruppen Fortbildungen angeboten werden.
Die Fortbildungen werden von Moderierenden durchgeführt, die für diesen Tätigkeitsbereich qualifiziert wurden.
Zur Qualitätssicherung werden alle Veranstaltungen fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und Herausforderungen wird das Konzept auf Landesebene weiterentwickelt. Hierzu findet mindestens jährlich eine landesweite Reflexion und Abstimmung statt.
Qualifikationserweiterung
im Fach Religionslehre
an anerkannten Einrichtungen der Lehrerfortbildung
der Kirchen
Der Runderlass v. 20.09.1990 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 21 veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung;
Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte,
die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben
(Schulleitungsqualifizierung - SLQ)
Der Runderlass v. 25.11.2008 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 62 veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Mitgliedern der Lehrerräte
zur Wahrnehmung
personalvertretungsrechtlicher Aufgaben
Der Runderlass v. 03.04.2013 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 63 veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung;
Wiederaufnahme des Schuldienstes
Der Runderlass v. 01.02.2011 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 64 veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung;
Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten
in der unteren und oberen Schulaufsicht
Der Runderlass v. 02.10.2012 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 65 veröffentlicht.
Fort- und Weiterbildung;
Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Einsatz
im schulischen Schwimmunterricht
und bei außerunterrichtlichen Schwimmangeboten
Der Runderlass v. 30.05.2016 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 66 veröffentlicht.
Lehren und Lernen in der Digitalen Welt;
Qualifizierung
Medienberaterinnen und Medienberater
Der Runderlass v. 26.04.2021 ist als eigenständige Regelung unter BASS 20-22 Nr. 68 veröffentlicht.
I. Fachbereichsbezogene politische Bildung in
Bildungsgängen des Berufskollegs
Die Unterstützung von Lehrkräften in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Ihr dient die Fortbildungsmaßnahme „Fachbereichsbezogene politische Bildung in Bildungsgängen des Berufskollegs“, die folgende Inhalte bietet:
- Zielgruppenorientierte Behandlung aktueller politischer Themen im Unterricht
- Fachbereichsbezogene politische Bildung als Querschnittsthema für alle Fächer
- Identifikation von relevanten Aspekten im Bildungsplan im Hinblick auf die didaktische Jahresplanung
- Professioneller und zielgerichteter Umgang mit herausfordernden Situationen im Unterricht wie zum Beispiel antidemokratischen Äußerungen
Die Fortbildung gliedert sich in ein verpflichtendes Basismodul sowie zwei Schwerpunktmodule. Das Basismodul ist obligatorisch, aus den Schwerpunktmodulen können die Lehrkräfte des jeweiligen Bildungsgangs ein Modul auswählen. Bei Bedarf können ausgewählte inhaltliche Aspekte auch modulübergreifend behandelt werden.
Das Basismodul behandelt den Themenbereich „Machtkritik und pädagogische Reflexivität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Dimensionen sozialer Ungleichheit (Bildung, Geschlecht, sexuelle Identität, ethnischer Hintergrund, Religion, Wohnbedingungen etc.)
- Sozialstrukturmodelle und Zugänge zu Politik in verschiedenen sozialen Milieus
- Reflexion der eigenen gesellschaftlichen Position und deren Auswirkung auf das eigene Politik- und Gesellschaftsbild
- Identifikation und Thematisierung des „Politischen“ in den Alltagswelten und im beruflichen Kontext der Lernenden
Das Schwerpunktmodul 1 behandelt den Themenkomplex „Krisen und Kontroversität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Identifikation möglicher Zielkonflikte zum Beispiel in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Handels-, und Finanzpolitik
- Komplexe Wechselwirkungen zwischen lokalen und/oder individuellen und gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen
Auf der didaktischen und methodischen Ebene geht es in diesem Modul um den Aufbau eines methodischen Repertoires für den Unterricht, zum Beispiel um die Gestaltung von Lernarrangements, die Raum für kontroverse Auseinandersetzungen und ihre anschließende Reflexion bieten.
Das Schwerpunktmodul 2 behandelt den Themenkomplex „Ermutigung und Veränderung“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Anbindung des politischen Lernens an eigene Lebenswelterfahrungen der Lernenden
- Gestaltung von Lernumgebungen, in der eigene Macht- und Ohnmachtserfahrungen thematisiert und reflektiert werden können
Auf methodischer Ebene geht es in diesem Modul um die Beteiligung von Lernenden an der Planung und Reflexion ihres Lernens.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 20 Stunden. Sie wird als schulinterne Lehrerfortbildung für Bildungsgänge am Berufskolleg angeboten und gliedert sich in eine Auftaktveranstaltung (Umfang 4 Stunden) und zwei ganztägige Fortbildungstage (jeweils 8 Stunden). Die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sind bei der Durchführung zu berücksichtigen.
Die Durchführung erfolgt durch Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung. Die Fortbildungsmaßnahme wird regelmäßig evaluiert.
1. Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 10.10.2023 und RdErl. v. 18.10.2023 (ABI. 10/23); RdErl. v. 15.12.2022 (ABl. NRW. 1/23); Änderung (ABl. NRW. 09/22); RdErl. v. 20.07.2022 (ABl. NRW. 08/22); RdErl. v. 20.12.2021 (ABl. NRW. 01/22); RdErl. v. 16.12.2021 (ABl. NRW. 01/22); RdErl. v. 20.10.2021 (ABl. NRW. 11/21); RdErl. v. 26.04.2021 (ABl. NRW. 05/21); RdErl. v. 02.02.2021 (ABl. NRW. 02/21); RdErl. v. 11.09.2019 (ABl. NRW. 09/19); RdErl. v. 11.04.2019 (ABl. NRW. 04/19); RdErl. v. 19.11.2018 (nv-424-6.07.01-121519); RdErl. v. 17.04.2018 (ABl. NRW. 05/18 S. 36); RdErl. v. 22.02.2018 (ABl. NRW. 07-08/18 S. 61); RdErl. v. 24.07.2017 (ABl. NRW. 09/17 S. 34); RdErl. v. 12.07.2017 (ABl. NRW. 07-08/17 S. 45); RdErl. v. 27.04.2017 (ABl. NRW. 06/17 S. 46); RdErl. v. 02.05.2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 43); RdErl. v. 29.03.2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 43); RdErl. v. 23.03.2017 (ABl. NRW. 04/17 S. 44); RdErl. v. 11.11.2016 (ABl. NRW. 12/16 S. 42); RdErl. v. 04.11.2016 (ABl. NRW. 12/16 S. 42); RdErl. v. 14.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16 S. 73); Berichtigung (ABl. NRW. 07-08/15 S. 366); RdErl. v. 20.05.2015 (ABl. NRW. S. 302); RdErl. v. 07.04.2015 (ABl. NRW. S. 223); RdErl. v. 27.03.2015 (ABl. NRW. S. 179); RdErl. v. 19.03.2015 (ABl. NRW. S. 178); RdErl. v. 16.03.2015 (ABl. NRW. S. 178); RdErl. v. 16.10.2014 (ABl. NRW. S. 550); RdErl. v. 22.07.2014 (ABl. NRW. S. 393)
2. Über die Zuständigkeit für die qualitative Fortbildungsberichterstattung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Die Festlegungen dieses Erlasses beziehen sich auf folgende Grundlagenpapiere:
Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung in den Handlungsfeldern 1 „Globalisierungs- und Transformationsprozesse durch Digitalisierung in der Beruflichen Bildung umsetzen“ sowie im Handlungsfeld 4 „Lehrkra¨fteaus- und -fortbildung fu¨r leistungsfa¨hige Berufskollegs verstetigen“
Pragmatische Handreichung fu¨r die Fachklassen des dualen Systems mit Einleger
Handreichung zur Erstellung eines Medienkonzepts für Berufskollegs in NRW
Lehrkräfte in der digitalisierten Welt - Orientierungsrahmen für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW vom 22.01.2020
Handreichung zur Integration digitaler Schlüsselkompetenzen in die Berufliche Bildung („digital_INFORM“)