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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Teil 3 - Rechtsverordnungen/Erlasse
Kapitel 21 - Dienstrecht
21-0 - Dienst- und Arbeitsverhältnis/Laufbahn/Rechte und Pflichten
21-01 - Dienst- und Arbeitsverhältnis/Laufbahnangelegenheiten (Einstellung, Versetzung, Abordnung, Beförderung, Beendigung u.Ä.)
21-01 Nr. 4 Anwendung der Laufbahnverordnung (LVO); Hauptberufliche Tätigkeit in den Laufbahnen gemäß §§ 36, 37, 38 LVO
21-01 Nr. 5 Dienstlicher Wohnsitz für Fachleiterinnen und Fachleiter bei Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
21-01 Nr. 11 Hinweise zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis
21-01 Nr. 12 Anwendung der Laufbahnverordnung; Probezeit, Einarbeitungszeit, Dienstzeit
21-01 Nr. 13 Anwendung der Laufbahnverordnung (LVO); Befähigung für die Laufbahn des Lehramtes an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung gemäß § 40 LVO
21-01 Nr. 15 Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
21-01 Nr. 16 Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen
21-01 Nr. 17 Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an Universitäten
21-01 Nr. 17.1 Stellen für die Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern an die Universitäten für Praktikumsmanagement
21-01 Nr. 18 Anrechnung von Vordienstzeiten auf tarifrechtliche Zeiten
21-01 Nr. 21 Versetzungen von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen
21-01 Nr. 28 Stufenweise Wiedereingliederung von Lehrkräften in das Berufsleben nach schwerer Krankheit
21-01 Nr. 30 Bewerbung von Lehrerinnen und Lehrern um ein Amt als Schulleiterin oder als Schulleiter; Eignungsfeststellungsverfahren und dienstliche Beurteilung
21-01 Nr. 31 Beförderung zwecks Laufbahnwechsel in der Probezeit oder innerhalb eines Jahres seit Beendigung der Probezeit für Lehrkräfte an Förderschulen
21-01 Nr. 32 Schulverwaltungsassistenz im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen
21-01 Nr. 33 Ausnahme von den Beförderungsverboten des § 19 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) in der jeweils geltenden Fassung