Die Abiturprüfungen 2020 in Nordrhein-Westfalen sind wegen der Corona-Krise um drei Wochen verschoben (siehe auch im Bildungsportal des Schulministeriums). |
Zu BASS 12-65 Nr. 2
Abiturprüfungen 2020 im Beruflichen Gymnasium
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 01.04.2020 - 312-6.04.05-29042
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 09.04.2018 - 312-6.04.05-29042 - ABl. NRW. 05/18 S. 35, eingearbeitet in BASS 12-65 Nr. 2 (Rahmenterminerlass zu 1.)
Abiturprüfung an den Beruflichen Gymnasien
Abweichend vom RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 09.04.2018 - 312-6.04.05-29042 werden folgende Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen 2020 im Beruflichen Gymnasium (Bildungsgänge D 1 - D 28 APO-BK Anlage D) erlassen:
Neue Termine 2020 |
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1. Unterricht1 und ggf. noch nicht geschriebene Klausuren der Jahrgangsstufe 13.2 nachholen | ab Montag, | |
2. Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses | Donnerstag, | |
3. Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 | Freitag, | |
4. Download: Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch) | Montag, | |
5. Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch) | Dienstag, | |
6. Download: Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) | Donnerstag, | |
7. Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) | Freitag, | |
8. Download: Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch) | Montag, | |
9. Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch) | Dienstag, | |
10. Download: Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Montag, | |
11. Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Dienstag, | |
12. Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach ab2 | ab Donnerstag | |
13. Download: Nachschreibetermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch)3 | Donnerstag, | |
14. Nachschreibetermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch)3 | Freitag, | |
15. Download: Nachschreibetermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)3 | Montag, | |
16. Nachschreibetermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)3 | Dienstag, | |
17. Download: Nachschreibetermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch)3 | Mittwoch, | |
18. Nachschreibetermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) (ohne Leistungskursfach Englisch)3 | Freitag, | |
19. Download: Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)3 | Montag, | |
20. Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)3 | Dienstag, | |
21. Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach | Freitag, | |
22. Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Samstag, | |
1) Für den Unterricht können, abweichend von den in den Stundentafeln vorgegebenen Wochenstunden für die jeweiligen Fächer, Schwerpunkte durch erhöhte Wochenstunden in ausgewählten Fächern - beispielsweise in den schriftlichen Abiturfächern - gebildet werden. Die in der jeweiligen Stundentafel vorgegebene Gesamtstundenzahl soll dabei jedoch nicht überschritten werden. 2) Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach 3) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibetermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsichtsbehörde ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen. | ||
Der QUA-LiS (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule) sind über die Zentralen Schulverwaltungsanwendungen des Bildungsportals unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 09:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert.
Die Regelungen zum Nachteilsausgleich wurden bereits im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abgestimmt.
ABl. NRW. Sonderausgabe 04/2020