Rahmentermine
und Fachprüfungstermine
für die Durchführung
der zentralen Abiturprüfungen bis 2024
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.06.2022 (ABl. NRW. 07/22)1
Für die Studierenden, die sich im Wintersemester 2022/2023 im 6. Semester befinden, werden folgende Termine für die Abiturprüfung festgelegt:
Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur beziehungsweise Weitergabe zur Drittkorrektur | |
ab Montag, 31.10.20222 | |
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen | |
1) Termine werden nach Abstimmung mit den betroffenen Weiterbildungskollegs in Abhängigkeit von den Fächerkombinationen der von dort gemeldeten Nachschreiber von der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) festgelegt. 2) Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach angesetzt werden, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. |
Die Zeit vom 23.09.-28.09.2022 soll gezielt zur Abiturvorbereitung in der Schule genutzt werden; die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 23.09.2022 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
1. Für die schriftlichen Abiturprüfungen im Wintersemester 2022/2023 (1. Schulhalbjahr 2022/23) an den Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A festgelegt.
2. Die Nachschreibetermine werden dezentral geregelt.
3. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Für die Abiturprüfung im Jahr 2023 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2023), Waldorf-Schulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
Donnerstag, 30.03.20231 | |
Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 2 sowie der Studierenden des 6. Semesters | Freitag, 31.03.20231 |
Rückgabe der Prüfungsarbeiten der externen Zweitkorrektur beziehungsweise Weitergabe zur Drittkorrektur | |
ab Montag, 08.05.20232 | |
Letzter Tag der mündlichen Prüfungen | |
Mittwoch, 21.06.20231 | |
1) Für Waldorf-Schulen werden abweichende Regelungen durch Verfügung der oberen Schulaufsicht getroffen. 2) Da gegebenenfalls zeitgleich Nachschreibetermine für die schriftlichen Prüfungen im 1. - 3. Fach zentral angesetzt sind, ist dies bei der Terminplanung für die Prüfungen im 4. Fach zu berücksichtigen. Nachschreibetermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Fach. |
Abweichend von Nummer 4 des RdErl. vom 10.11.2014 (BASS 12-65 Nr.1) endet das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 2 an Gymnasien und Gesamtschulen am 22.12.2022, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 2022.
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 20. Januar 2023 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Die Zeit vom 24.03.-30.03.2023 soll gezielt zur Abiturvorbereitung in der Schule genutzt werden; die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 24.03.2023 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
1. Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2023 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorf-Schulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2023) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
2. Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren (https://anmeldung.standardsicherung.nrw.de) die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
3. Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in Lateinisch, Griechisch oder Hebräisch erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
4. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
5. Als Fächer der externen Zweitkorrektur werden für den Abiturjahrgang 2023 die Leistungs- und Grundkurse Biologie, Chemie und Physik festgelegt.
Anlage A | |||
---|---|---|---|
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik | |||
Geschichte, | |||
Soziologie1 | |||
Volkswirtschaftslehre1 | |||
Geschichte, | |||
Soziologie1 | |||
Volkswirtschaftslehre1 | |||
Ev., Kath., Jüd., Orth. Religionslehre und Islamischer Religionsunterricht | |||
Anlage B | |||
---|---|---|---|
Geschichte, | |||
Soziologie1 | |||
Volkswirtschaftslehre1 | |||
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik | |||
Geschichte, | |||
Soziologie1 | |||
Volkswirtschaftslehre1 | |||
Ev., Kath., Jüd., Orth. Religionslehre und Islamischer Religionsunterricht | |||
Für die Abiturprüfung im Jahr 2023 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.
Für die Studierenden, die sich im Wintersemester 2023/2024 im 6. Semester befinden, werden folgende Termine für die Abiturprüfung festgelegt:
Die Zeit vom 22.09. - 28.09.2023 soll gezielt zur Abiturvorbereitung in der Schule genutzt werden; die Teilnahme ist für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 22.09.2023 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
1. Für die schriftlichen Abiturprüfungen im Wintersemester 2023/2024 (1. Schulhalbjahr 2023/24) an den Weiterbildungskollegs werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A festgelegt.
2. Die Nachschreibetermine werden dezentral geregelt.
3. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
Anlage A | |||
Evtl. Zusatztermin für weitere Fächer, u.a. Französisch, Spanisch |
Für die Abiturprüfung im Jahr 2024 an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2024), Waldorfschulen und für die Externenprüfung werden die folgenden Rahmentermine festgelegt:
Abweichend von Nummer 4 des Runderlasses vom 10.11.2014 (BASS 12-65 Nr.1) endet das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase 2 an Gymnasien und Gesamtschulen am 20.12.2023, dem letzten Schultag vor den Weihnachtsferien 2023.
Der Termin für die Ausgabe der Schullaufbahnbescheinigungen wird auf den 19. Januar 2024 festgelegt.
Die Leistungen, die innerhalb des ersten Halbjahres erbracht wurden, werden in diesem Fall nach Ablauf des Beurteilungszeitraums durch die Aushändigung der Schullaufbahnbescheinigungen dokumentiert.
Die Zeit vom 08.04. bis 12.04.2024 soll gezielt zur Abiturvorbereitung in der Schule genutzt werden; die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Studierenden verpflichtend.
Der Unterricht ab dem 08.04.2024 in den Abiturfächern ist nicht mehr Grundlage der Leistungsbewertung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG.
1. Für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen des Jahres 2024 an den Gymnasien, Gesamtschulen, Waldorfschulen, Weiterbildungskollegs (Sommersemester 2024) und für die Externenprüfung werden für die einzelnen Fächer die Prüfungstermine entsprechend der Anlage A und die gegebenenfalls notwendigen Nachschreibetermine entsprechend der Anlage B festgelegt.
2. Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) sind über das Meldeportal für Zentrale Prüfungsverfahren (https://anmeldung.standardsicherung.nrw.de) die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden mitzuteilen, für die ein Nachschreibetermin erforderlich wird.
3. Aus organisatorischen Gründen müssen mehrere Prüfungsfächer an einem Prüfungstag zusammengefasst werden. Dadurch kann es in sehr wenigen Fällen zu Überschneidungen kommen. In einem solchen Fall hat zunächst das Leistungskursfach den Vorrang und die Prüfung im Grundkurs oder die Erweiterungsprüfung in Lateinisch, Griechisch oder Hebräisch erfolgt am entsprechenden Nachschreibetermin.
4. Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.
5. Als Fach der externen Zweitkorrektur werden für den Abiturjahrgang 2024 die Leistungskurse Kunst und Musik festgelegt.
Anlage A | |||
Ev., Kath., Jüd., Orth. Religionslehre und Islamischer Religionsunterricht | |||
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, | |||
Anlage B | |||
Biologie, Chemie, Ernährungslehre, | |||
Ev., Kath., Jüd., Orth. Religionslehre und Islamischer Religionsunterricht | |||
Für die Abiturprüfung im Jahr 2024 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.