10-32 Nr. 68.1

Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung
von LOGINEO NRW
in Realschulen in NRW

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 20.06.2019 (ABl. NRW. Sonderausgabe 11/19)

1. Grundsätze

Mit LOGINEO NRW erhalten die Realschulen in NRW einen geschützten Lernraum im Internet, der den Anforderungen des Datenschutzes entspricht und den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien unterstützt und schult.

Dieser Erlass regelt

- die Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Realschulen in NRW,

- die prozessbegleitende Beteiligung des Hauptpersonalrats für Lehrkräfte an Realschulen und

- das Format einer wissenschaftlichen Evaluation der Erprobung von LOGINEO NRW in den ersten beiden Schuljahren nach Start des Rollouts mit Schülerinnen und Schülern,

- den Schutz vor Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung,

- Haftungsfragen,

- den Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

LOGINEO NRW kann von allen Realschulen in ihrer Bildungsarbeit effektiv genutzt werden,

- wenn die Schulen mit schnellen Internetzugängen, WLAN in Unterrichtsräumen und Lehrerzimmern sowie geeigneter Präsentationstechnik ausgestattet sind sowie Endgeräte, mit denen Lernende wie Lehrende digitale Medien einsetzen und bearbeiten können, verfügbar sind.

- wenn digitale Lernmittel über eine Bildungssuche recherchiert und eingesetzt werden, weil diese nicht nur fachlich hochwertig, sondern auch mit den notwendigen Rechten für den Einsatz im Unterricht ausgestattet sind.

- wenn die Medienkompetenzen der Schülerinnen und Schüler systematisch gefördert und aufgebaut werden; damit wird auch der effektive Umgang mit Lernmitteln für das fachliche Lernen geschult.

- wenn Schulen und Lehrkräfte nachhaltige Unterstützung in allen Fragen der Mediennutzung in Schule und Unterricht erhalten; dabei sind Medienberaterinnen und Medienberater, aber auch Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren der Kompetenzteams NRW und der Bezirksregierungen besonders gefordert.

2. Geltungsbereich

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt allen öffentlichen Realschulen und genehmigten Ersatzschulen die webbasierte Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW für das Personal zur Verfügung und schafft damit einen landesweit verfügbaren und vertrauenswürdigen digitalen Organisationsrahmen sowie Kommunikations- und Lernraum.

3. Ziele für den Einsatz

Die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW umfasst (s. Anlage LOGINEO NRW Funktionen der Basis-IT-Infrastruktur):

- einheitliche dienstliche E-Mail-Adressen,

- Kalenderfunktionen,

- geschützte Dateiordner,

- einen „Daten-SAFE“ für besonders schützenswerte Daten,

- den Zugang zu Medien der Schule.

LOGINEO NRW bietet in der vollständigen Version 2.0 die Möglichkeit, folgende Angebote des Landes NRW zu nutzen:

- EDMOND NRW als Bildungssuche inkl. Materialien der staatlichen Lehrerfortbildung,

- die Suchmaschine Lehrerfortbildung NRW.

In einem späteren Release wird außerdem die Suche nach außerschulischen Lernorten („Pädagogische Landkarte NRW“) möglich sein.

Drittprodukte, die an LOGINEO NRW angebunden werden dürfen, werden in einem vom Ministerium herausgegebenen Verzeichnis veröffentlicht. Das MSB regelt das Verfahren für die Anbindung von Drittprodukten des offiziellen Verzeichnisses an LOGINEO NRW. Die Anbindung digitaler Lernmittel oder anderer Drittprodukte an LOGINEO NRW kann vom Schulträger in Absprache mit der Schule beauftragt werden, sofern die Finanzierung seitens des Schulträgers/der Schule sichergestellt ist.

4. Rahmenbedingungen

Die Speicherung von Daten in LOGINEO NRW erfolgt ausschließlich in vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten vertrauenswürdigen Bereichen des kommunalen IT-Dienstleisters Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) innerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW), der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) und der Dienstanweisung ADV.

LOGINEO NRW erfüllt die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Die IT-Ausstattung der Schule muss die Nutzung der Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW ermöglichen. Dazu gehört auch eine Mindestausstattung an geeigneten Endgeräten für Lehrkräfte.

Für die Bereitstellung von LOGINEO NRW für Teile oder das gesamte in der Schule tätige Personal ist ein Beschluss der Lehrerkonferenz erforderlich.

Für die Bereitstellung von LOGINEO NRW für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern, die Mitglieder von Mitwirkungsorganen sind, ist ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich.

Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig und setzt eine Einwilligungserklärung der jeweiligen Nutzerin/des jeweiligen Nutzers bzw. dessen gesetzlicher Vertretung voraus.

Die Rahmenmediennutzungsordnung (s. Anlage) beschreibt einen gemeinsamen Rahmen für die Nutzung von LOGINEO NRW.

Der für die Schule zuständige Schulträger

- veranlasst die Aktivierung von LOGINEO NRW für das Schulpersonal und

- beauftragt ggf. LOGINEO NRW für die Schülerinnen und Schüler

über das Auftragsmanagement für LOGINEO NRW beim Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN).

Ein Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für die Basis IT-Infrastruktur LOGINEO NRW wird unter www.logineo.nrw.de zur Verfügung gestellt.

Die Nutzung von LOGINEO NRW erfordert die Benennung einer oder mehrerer Personen, die folgende Aufgaben in der Schule übernimmt/übernehmen:

- Anlegen und Aktualisieren der Nutzerinnen und Nutzer mittels Import der notwendigen Stammdaten aus dem Schulverwaltungsprogramm,

- Koordination der Pflege der Ordnerstrukturen und Zugriffsrechte,

- Meldung von Störungen in LOGINEO NRW an die Medienberatung NRW.

Für diese Aufgabe erhält die Schule eine Anrechnungsstunde pro Woche.

LOGINEO NRW kann von einer Nutzerin/einem Nutzer verwendet werden, sobald sie/er den Nutzungsbedingungen (s. Anlage) zugestimmt und die Datenschutzerklärung (s. Anlage) zur Kenntnis genommen hat.

Die Nutzung der Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW ist dem in der Schule tätigen Personal nur zu dienstlichen Zwecken und Schülerinnen und Schülern nur im schulischen Kontext erlaubt.

Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept auf-stellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen (BASS 16-13 Nr. 4).

Die einzelne Schule muss über die Grundsätze der Nutzung von Medien beraten und eine Rahmenmediennutzungsordnung verabreden.

Sofern LOGINEO NRW nicht vom gesamten Schulpersonal genutzt wird oder das System zeitweise nicht erreichbar ist, ist sicherzustellen, dass notwendige Informationen auch außerhalb von LOGINEO NRW bereitgestellt werden.

Für die Nutzung von LOGINEO NRW steht den Schulen das Fortbildungsangebot „Lernmittel- und Medienberatung“ der Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenzteams NRW zur Verfügung. Darüber hinaus steht ein Servicepaket mit Informationen, Formularen und Handreichungen unter www.logineo.nrw.de zur Verfügung.

5. Projekt- und Beteiligungsstrukturen

Um die Beteiligung der Personalvertretungen im Änderungsprozess von LOGINEO NRW abzusichern, ist eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der die oberste Schulaufsichtsbehörde, die Hauptpersonalräte, die Gleichstellungsbeauftragte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen bei der obersten Schulaufsichtsbehörde vertreten sind. Ihre Hauptaufgaben sind die Begleitung des Change Management und der wechselseitige Informationsaustausch. Die Arbeitsgruppe tritt - sofern kein erhöhter Besprechungsbedarf besteht - zweimal pro Jahr zusammen. Sowohl die oberste Schulaufsichtsbehörde als auch die Hauptpersonalräte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen können die Einberufung beantragen und Tagesordnungspunkte anmelden. Bei wesentlichen Systemänderungen oder -erweiterungen, die nach dem LPVG der Mitbestimmung unterliegen, ist die Arbeitsgruppe so rechtzeitig vor Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens einzubeziehen, dass auch noch Alternativen eingeleitet werden können.

In der Projektgruppe „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ des Ministeriums arbeiten zwei Personen aus den Hauptpersonalräten mit.

6. Evaluation

LOGINEO NRW wird mit Beginn des Regelbetriebs mit Schülerinnen und Schülern zwei Jahre lang prozessbegleitend evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Im Rahmen der Evaluation soll insbesondere betrachtet werden:

- Welche Zielsetzungen verfolgen die Schulen mit der Einführung von LOGINEO NRW?

- Welche Mindestausstattung ist für die Einführung von LOGINEO NRW erforderlich (für Schülerinnen und Schüler; für Lehrkräfte)?

- Welche unterstützenden Maßnahmen (Support, Fortbildung) werden von den Schulen in Anspruch genommen bzw. sehen die Schulen als zusätzlich erforderlich an?

- Wie nutzen die Lehrkräfte LOGINEO NRW für die Organisation des Arbeitsalltages, die Kommunikation in der Schule und den Einsatz im Unterricht?

- Welche Auswirkungen hat die Einführung von LOGINEO NRW auf die Arbeitsbelastung, Arbeitsentlastung und Arbeitszufriedenheit von Lehrkräften?

- Welcher Aufwand entsteht den in der Schule benannten Ansprechpersonen?

- Existiert ein Datenschutzkonzept an der Schule?

Die Schulträger, die Hauptpersonalräte, die Gleichstellungsbeauftragte und die Hauptschwerbehindertenvertretungen werden in den Prozess der Evaluation einbezogen. Über den Stand und die Ergebnisse der Evaluation wird informiert.

Der Erlass ist befristet bis zum 31.01.2022.

7. Anlagen (liegen den Bezirksregierungen vor)

- Produktbeschreibung für LOGINEO NRW,

- Nutzungsbedingungen,

- Datenschutzerklärung,

- Rahmenmediennutzungsordnung Realschule

- Kriterien zur Anbindung digitaler Schulbücher oder anderer Drittprodukte an LOGINEO NRW,

- Formulare zur Beauftragung von LOGINEO NRW

- LOGINEO NRW Servicepaket

- Übersicht zum Rechte-Rollen-Konzept