10-32 Nr. 57

Bundeswehrfachschulen;
Übertragung der Aufgaben
der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
auf die Bezirksregierungen

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 01.04.1992 (GABl. NW. I S. 90)1

Bezug:

Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen
vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722)

Im Einvernehmen mit der Wehrbereichsverwaltung III sind mit Beginn des Schuljahres 1992/93 die Aufgaben der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse gemäß § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen vom 25. April 1985 auf die nachstehend aufgeführten Bezirksregierungen übertragen:

- Bezirksregierung Köln: Bundeswehrfachschule in Köln

- Bezirksregierung Münster: Bundeswehrfachschule in Münster.

 


1 Bereinigt.