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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Sonderurlaub
allgemeine Regelung (§ 14 Abs. 2 und § 31 ADO)
Anwendung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV) auf Lehrerinnen und Lehrer
für die Teilnahme an Lehrerfortbildungsveranstaltungen nicht-staatlicher Träger
für die Teilnahme an Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit an Berufskollegs
für religiöse Freizeiten (Abs. 3)
Zuständigkeit für Genehmigung (§ 4 Nr. 4)