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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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R
RE
Religionsunterricht
Alevitischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF)
an Schulen
Befreiung/Abmeldung vom Religionsunterricht
Bezirksbeauftragte
Einführung des syrisch-orthodoxen Religionsunterrichts
Ergänzung an der Grundschule durch Seelsorgestunden/evangelische Kontaktstunden (Nr. 3.12 VVzAO-GS)
Erteilung des staatlichen Unterrichtsauftrags an Geistliche, Laienreligionslehrkräfte, Katecheten und Einsichtnahme in den Religionsunterricht durch Beauftragte der Katholischen Kirche
Erteilung durch Lehrkräfte der Evangelischen Kirche und Unterrichtsbesuch durch Beauftragte der Evangelischen Kirche
Erwerb der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts
Fortbildung der Fachleiterinnen und Fachleiter für Evangelische und Katholische Religionslehre
in der gymnasialen Oberstufe (Anlage 2 VVzAPO-GOSt)
Islamischer Religionsunterricht (Einführung - § 132a SchulG)
Islamischer Religionsunterricht für alle Klassen und Stufen
katholische Geistliche
keine Verpflichtung zur Erteilung fachfremden Unterrichts
keine Verpflichtung zur Erteilung fachfremden Unterrichts (§ 12 Abs. 2 ADO )
konfessionelle Kooperation (s. Nr. 6)
Lehrerfort- und -weiterbildung
Orthodoxer Religionsunterricht
rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach
rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach und dessen Erteilung durch Lehrkräfte oder Geistliche (§ 31 SchulG)
rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach und die Unterrichtung
und Konversion; Erwerb von Lehrbefähigungen und Unterrichtserlaubnissen für die Erteilung des katholischen oder evangelischen Religionsunterrichts
Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Evangelischen Kirche
Verfahrensregelung für Ab- und Anmeldung (Nr. 7.2)
Vokationsordnung der Evangelischen Landeskirchen in NRW
Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Evangelische Religionslehre (Anerkennung der Institute der Evangelischen Kirchen)
Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Katholische Religionslehre (Anerkennung des Instituts für Lehrerfortbildung in Essen)
Zulassung von Lernmitteln (Nr. 6)