21-12 Nr. 2
Einsatz deutscher Lehrkräfte
im Auslandsschulwesen als ein Instrument
der Personal- und Schulentwicklung der Länder
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 11. Mai 2018 (ABl. NRW. 06/18 S. 45)
Die Kultusministerkonferenz hat am 13.10.2017 nachstehenden Beschluss zum „Einsatz deutscher Lehrkräfte im Auslandsschulwesen als ein Instrument der Personal- und Schulentwicklung der Länder“ gefasst. Nachfolgend wird dieser Beschluss bekannt gegeben mit der Bitte, die Empfehlungen bei Entscheidungen über den Einsatz der aus dem Ausland zurückkehrenden Lehrkräfte zu berücksichtigen.
1 Vorbemerkung (Präambel)
Die KMK-Empfehlung vom 06.12.2001 zur „Nutzung der Erfahrungen der aus dem Auslandsschuldienst zurückkehrenden Lehrer“ enthielt Vorschläge und Beispiele, die nach wie vor von Bedeutung sind. In den vergangenen 15 Jahren wurde das Auslandsschulwesen jedoch wesentlich weiterentwickelt und damit eine neue Qualität für die schulische Arbeit im Ausland geschaffen. Mit dem Auslandsschulgesetz (ASchulG) vom 26.08.2013 und der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministern der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (VwV ASchulG) vom 05.12.2013 sind der Rahmen für Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele auf dem Gebiet der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik im Schulbereich festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Rahmens ist die Bereitstellung von Personal.
Die Kultusminister der Länder haben sich daher entschlossen, ihre Empfehlung aus dem Jahre 2001 zu überarbeiten. Dabei nehmen sie Bezug auf die in der Zwischenzeit implementierten Qualitätsansprüche, wie z.B. das Regionalabitur, das Pädagogische Qualitätsmanagement und das Schulmanagement.
2 Ausgangssituation
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf vielfältige Weise politisch, wirtschaftlich und kulturell mit dem Ausland verbunden. Im Rahmen der „Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands“ (AKBP) gestalten Bund und Länder schulische Bildung im Ausland gemeinsam. Das Angebot Deutscher Schulen im Ausland sowie an staatlichen ausländischen Schulen mit erweitertem Deutschunterricht ist dabei von besonderer Bedeutung. Die deutschen Auslandsschulen ermöglichen eine schulische Versorgung der Kinder von im Ausland an verschiedensten Institutionen arbeitenden Eltern aber auch für einheimische Kinder an Deutschland interessierter Eltern. Sie unterstützen damit den Dialog der Kulturen und verbessern durch die Förderung der deutschen Sprache und durch die regionale Ausstrahlung eines positiven Deutschlandbildes im Ausland zugleich die Bedingungen für die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen Deutschlands mit der Welt.
Deutsche Sprachförderung und binationale Schulabschlüsse im Ausland stärken die Ausrichtung auf den Studien- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Junge Ausländer werden auf spätere Wirtschaftskontakte mit Deutschland bzw. auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. Deutsche Jugendliche behalten während des Auslandsaufenthaltes ihrer Eltern Anschluss an das deutsche Bildungssystem. Die Möglichkeit des Erwerbs deutscher Schulabschlüsse und anerkannter Schulzeugnisse im Ausland erleichtert die Entscheidung deutscher Staatsbürger, für eine bestimmte Zeit mit Kindern ins Ausland zu gehen und dort z.B. für deutsche Unternehmen oder deutsche Kulturinstitute tätig zu sein.
Die Länder sichern den formalen Rahmen des Auslandsschuldienstes und beurlauben Lehrkräfte und Schulleitungen aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in 140 deutsche Auslandsschulen, über 1000 DSD-Schulen sowie etwa 25 Deutsch-Profil-Schulen in über 70 Ländern weltweit.
Die in den Auslandsschuldienst beurlaubten Lehrkräfte und Leitungskräfte übernehmen vielfach eine wichtige Funktion als Mittlerinnen und Mittler im Rahmen der „Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands“.
Insofern ist die Unterstützung und Förderung des Auslandsschulwesens durch Bund und Länder ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund im Föderalismus Deutschlands.
3 Personalentwicklung und Schulentwicklung
durch den Auslandsschuldienst
Das Auslandsschulwesen ist gekennzeichnet durch einen hohen Qualitätsanspruch, der alle Strukturebenen einer modernen Schule umfasst. Die Grundlage bilden einerseits die regional abgestimmten Ansprüche an den Unterricht und die Abschlüsse auf der Grundlage eines pädagogischen Qualitätsrahmens und andererseits ein kooperatives Schulmanagement von Schulleitung, Schulvorstand und demokratischen Mitwirkungsgremien. Die vor Ort Tätigen werden unterstützt und gefördert durch das Auswärtige Amt, das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - und die Länder der Bundesrepublik Deutschland, deren Abstimmung im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland erfolgt.
Deutsche Schulen im Ausland sind in der Regel Schulen mit einem großen Gestaltungsspielraum, hoher Eigenverantwortung und eigener Budgetierung. Schulleitung und Schulträger sind verantwortlich für die Personaleinstellung und Personalentwicklung. Die Schulen müssen sich im Wettbewerb mit anderen internationalen Schulen bewähren und sind zu wirtschaftlichem Denken und Handeln verpflichtet. Die Deutschen Schulen im Ausland stehen meist im Zentrum der Vermittlung der deutschen Kultur vor Ort. Sowohl Schüler- als auch Lehrerschaft sind häufig mehrsprachig und multikulturell.
Die Tätigkeit im Ausland bietet den Lehrkräften die Möglichkeit, das Ausland in der beruflichen Arbeit kennen zu lernen, den Reichtum anderer Kulturen zu erfassen, Fremdheit zu erleben und zu reflektieren, den Anderen in seiner Andersartigkeit zu erfahren, sich mit fremden Sprachen vertraut zu machen und internationale Begegnungen im Gastland zu fördern. Die Auslandsdienstlehrkräfte erwerben interkulturelle Kompetenzen, lernen ausländische und länderspezifische Besonderheiten der Bildungssysteme kennen und erhalten Erfahrungen im Unterricht mit hohen Sprachförderanteilen. Viele von ihnen stellen vom Ausland aus Kontakte zu Schulen in Deutschland her und initiieren internationale Unterrichts- und Schulprojekte.
Die Arbeit der Lehrkräfte im Ausland ist grundsätzlich durch einen rechtlichen Rahmen gesichert, der ihren Status im Ausland, Persönlichkeits- und Dienstrechte regelt und sehr gute Arbeitsbedingungen bietet. Im Gegenzug erwartet die Auslandsdienstlehrkräfte neben dem Kerngeschäft des Unterrichts ein hohes Maß an Beteiligung an den Schulentwicklungsprozessen und Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie z.B. die Erstellung von Abituraufgaben, Schulprogrammen und Schulcurricula sowie auch die Vorbereitung und Unterstützung von Evaluationsmaßnahmen, wie z.B. Peer Review, Selbstevaluation oder die Bund-Länder-Inspektion nebst Bilanzierung.
Die über das Leitbild und das Schulprofil festgelegte inhaltliche Ausrichtung der Schule im Ausland umfasst zugleich den Kontext der Personalentwicklung, indem Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikationen bzw. Kompetenzen zielgerichtet eingesetzt und fortgebildet werden. In den meist kleinen Auslandsschulen werden ihnen bei besonderer Eignung und Bewährung häufig Steuerungsaufgaben und funktionelle Leitungsaufgaben übertragen, wie z.B. Fachleitung, Jahrgangsstufenleitung oder Steuergruppenleitung.
Die Nutzung der Erfahrungen und der Auslandskontakte der aus dem Ausland zurückkehrenden Lehrkräfte liegt im Interesse der heimatlichen Behörden der Länder, der konkreten Bildungseinrichtungen sowie der zurückgekehrten Lehrkräfte selbst.
Den Bildungseinrichtungen in den Ländern (wie z.B. Landesinstituten, Fortbildungsinstitutionen, Studienseminaren und Schulen) wird deshalb empfohlen, ihre Bemühungen um eine möglichst effektive Verwendung der aus dem Ausland zurückkehrenden Lehrkräfte weiter zu verstärken.
Aufgabe der Länder der Bundesrepublik Deutschland im Kontext des Auslandsschulwesens ist es, die Lehrkräfte in den drei Phasen der Anwerbung, Beurlaubung und Rückkehr zu unterstützen. Die Anwerbung professionell engagierter Lehrkräfte ist mit Blick auf die Herausforderungen des Auslandsschulwesens sowohl breitenwirksam als auch zielorientiert zu führen. Während des Auslandsschuldienstes stehen den Lehrkräften die Heimatschulbehörden sowohl im Rahmen der Fürsorge als Dienstherren, als auch als Ansprechpartner zur Verfügung. Nach der Rückkehr in den Inlandsdienst unterstützen die Länder die Lehrkräfte bei der Wiedereingliederung und im Rahmen der Möglichkeiten in der persönlichen Weiterentwicklung.
Das wirksame Einbringen von Auslandserfahrungen und Auslandskontakten in die Schulen und in das öffentliche Leben in Deutschland ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Bildungs- und Studienstandorts Deutschland, zur Internationalisierung der Schulen, Bildungseinrichtungen und Universitäten in Deutschland und besonders zur Weiterentwicklung der weltoffenen Gesellschaft.
4 Nutzung der Auslandserfahrungen
für die Personal- und Schulentwicklung im Inland
An den Schulen in Deutschland gewinnen die Ziele und Maßnahmen internationaler Erziehung zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung lässt sich durch Lehrkräfte mit Auslandserfahrungen positiv mitgestalten. In vielfältiger Weise können sie ihre Kenntnisse, Überzeugungen und Haltungen in die Weiterentwicklung der deutschen Gesellschaft über den persönlichen Bekanntenkreis, über die Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium einbringen. Oftmals wird zurückgekehrten Lehrkräften die Möglichkeit gegeben, in Publikationen über ihre Erfahrungen zu berichten.
Ziel von Vermittlungsbemühungen für zurückkehrende Lehrkräfte ist es, ein Aufgabenfeld zu finden, in dem sie ihre neu erworbenen Fähigkeiten in der Unterrichtspraxis optimal nutzen und idealerweise ausbauen ‑können, um so auch zur Schulentwicklung im Inland beizutragen. Dabei sind auch Grundsätze der Personalentwicklung und des beruflichen Fortkommens zu berücksichtigen.
Inländischen Schulen bietet sich damit die Möglichkeit, die Qualität von schulischen Angeboten und des Unterrichts um Aspekte der Sprachförderung und interkulturellen Kompetenz zu erweitern. Dies ist vor allem für Schulen im Inland mit besonderen Profilen oder einem großen Bedarf an diesen Kompetenzen aufgrund der Situation der Schule oder der Zusammensetzung der Schülerschaft interessant. Lehrkräfte aus dem Auslandsschuldienst übernehmen nach Rückkehr ‑zusätzlich zum Kerngeschäft Unterricht nicht selten besondere Aufgaben in der Schul- oder Unterrichtsentwicklung. Die zurückgekehrten Lehrkräfte erfahren dadurch eine Wertschätzung ihrer durch den Auslandsaufenthalt erworbenen Kompetenzen.
Der Einsatz von Auslandslehrkräften ist in der Schule als Lehrkraft mit besonderen Fachkenntnissen, als Bereichsleitung, in einer Funktionsstelle oder als Mitglied der Schulleitung denkbar.