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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Lernmittel
als Gegenstand der Schulmitwirkung (§ 65 Abs. 2 Nr. 10 und § 68 Abs. 3 Nr. 6 SchulG)
Betreuung von Sammlungen als Aufgabenbereich im Geschäftsverteilungsplan an Gymnasien
Durchschnittsbeträge und Eigenanteil der Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen/Schüler
Lernmittelfreiheit
rechtliche Grundlage (§ 30 SchulG)
Sammlung/Bücherei als Aufgabenbereich im Geschäftsverteilungsplan an Gymnasien (Nr. 1.4)
Zulassung für den Unterricht