20-03 Nr. 21

Kerncurriculum
für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst; Neufassung

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

Vom 25. März 2021 (ABl. NRW. 04/21)1

Für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im 18-monatigen Vorbereitungsdienst und die Lehrkräfte in berufsbegleitender Ausbildung an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen wird mit Wirkung ab dem 1. Mai 2021 gemäß § 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011, zuletzt geändert am 17. Dezember 2020 (GV. NRW. 2021 S. 6/ABl. NRW. 01/21), ein Kerncurriculum (Anlage) festgesetzt.

Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 02.09.2016 (BASS 20-03 Nr. 21) wird aufgehoben. Er gilt auslaufend für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich am 30. April 2021 im Vorbereitungsdienst befinden.

 

Nachfolgend finden Sie die Anlage zum Runderlass:

 

Anlage - Kerncurriculum

 

Anlage - Seite 2 -

 

Anlage - Seite 3 -

 

Anlage - Seite 4 -

 

Anlage - Seite 5 -

 

Anlage - Seite 6 -

 

Anlage - Seite 7 -

 

Anlage - Seite 8 -

 


1 Bereinigt.