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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Fristen
bei der Einladung zur Teilnahme an den Schulmitwirkungsorganen
für die Aufbewahrung von Daten von Lehrerinnen und Lehrern sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (§ 9 VO-DV II)
für die Aufbewahrung von Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (§ 9 VO-DV I)
für die Aufbewahrung von Wahlunterlagen (§ 7 Wahlordnung)
zur Aufbewahrung, Aussonderung, Vernichtung von Akten