10-32 Nr. 57
Bundeswehrfachschulen;
Übertragung der Aufgaben
der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
auf die Bezirksregierungen
RdErl. d. Kultusministeriums
v. 01.04.1992 (GABl. NW. I S. 90)1
Bezug:
Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen
vom 25. April 1985 (BGBl. I S. 722)
Im Einvernehmen mit der Wehrbereichsverwaltung III sind mit Beginn des Schuljahres 1992/93 die Aufgaben der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse gemäß § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen vom 25. April 1985 auf die nachstehend aufgeführten Bezirksregierungen übertragen:
- Bezirksregierung Köln: Bundeswehrfachschule in Köln
- Bezirksregierung Münster: Bundeswehrfachschule in Münster.
1 Bereinigt.