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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Auskunftsrecht
der Organe der Schulmitwirkung gegenüber der Schulleitung (§ 62 Abs. 4 SchulG)
der Schule über volljährige Schülerinnen und Schüler an die Eltern (§ 120 Abs. 8 SchulG)
der Schülerin, des Schülers
Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule