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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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A
AU
Aufsichtspflicht
auf Schulwegen (in Schulbussen) durch Schulträger (§ 76 Nr. 5 SchulG)
auf Unterrichtswegen durch die Schule (§ 76 Nr. 5 SchulG)
bei Angeboten im Rahmen des Ganztags (Nr. 9)
bei Unterrichtsausfall wegen Unwetter
beim Ganztag (Nr. 1 Abs. 6 und 7)
beim Schulsport
rechtliche Grundlage (VV zu § 57 Abs. 1 SchulG)
während einer Schulfahrt (Nr. 6)