10-32 Nr. 67
Landesstelle Schulpsychologie
und schulpsychologisches Krisenmanagement
(LaSP)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 24. November 2021 (ABl. NRW. 03/22)
Die Bezirksregierung Arnsberg wird weiterhin gemäß Erlass vom 03.05.2017 (ABl. NRW. 06/17 S. 38) mit der Wahrnehmung der regierungsbezirksübergreifenden Aufgaben einer Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement betraut. Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren.
1 Organisatorische Anbindung und Leitungsstruktur
Die Landesstelle wird bei der für Schule zuständigen Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt. Die Leitung erfolgt durch eine/n Dezernenten/in und umfasst Führungs- und Organisationsaufgaben. Die fachliche Leitung liegt bei einem/r Schulpsychologen/in. Der Bereich des schulpsychologischen Krisenmanagements wird ebenfalls von einem/r Schulpsychologen/in fachlich geleitet.
2 Auftrag und Aufgaben der Landesstelle
2.1 Zielgruppen und Rolle
Die Landesstelle unterstützt fachlich nach Maßgabe der nachfolgenden Aufgabenbeschreibung und im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen bedarfsorientiert die obere und untere Schulaufsicht, die schulpsychologischen Dienste und insbesondere die für die Generale Beratung, Schulpsychologie und Krise zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht mittelbar die Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention in Schulen, insbesondere deren Schulleitungen und Beratungslehrkräfte mit zentralen Dienst- und Unterstützungsleistungen.
Sie unterstützt gleichermaßen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und im kommunalen Dienst und stimmt sich dazu regelmäßig mit Vertretungen der kommunalen Schulpsychologie ab. Sie nimmt selbst keine schulaufsichtlichen Aufgaben wahr.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind u.a.:
- der Erlass des für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15),
- die zwischen dem für Schule zuständigen Ministerium, Kommunalen Spitzenverbänden und Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 01.08.2014 sowie
- der Erlass des für Schule zuständigen Ministeriums „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“ vom 26.06.2015.
2.3 Aufgaben
Die Aufgabenwahrnehmung bezieht sich flexibel und nach den jeweiligen Anforderungen grundsätzlich auf alle Handlungsfelder von Schulpsychologie und schulpsychologischem Krisenmanagement.
Im Einzelnen nimmt die Landesstelle regelmäßig und vorrangig folgende Aufgaben wahr:
2.3.1 Qualitätssicherung und -entwicklung in der Schulpsychologie und im Schulpsychologischen Krisenmanagement zum Beispiel:
- Innovation und Weiterentwicklung schulpsychologischer Konzepte und fachlicher Standards im Austausch mit der Wissenschaft,
- Entwicklung von curricularen Grundlagen für die Qualifizierung und Fortbildung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Leitungen Schulpsychologischer Beratungseinrichtungen, Beauftragten sowie deren Stellvertretungen entsprechend der oben genannten Empfehlungen (siehe 2.2), Organisation und Durchführung von Fachtagungen, Erarbeitung fachlicher Grundlagen (analoge und digitale Formate), Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Notfallordners für die Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln.,
- Stetige Aktualisierung sowie inhaltliche Weiterentwicklung digitaler Formate der Vernetzung (Website, LMS, CMS etc.),
- Unterstützung der Organisation von Supervisionsangeboten für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
- Vernetzung schulpsychologischer Angebote einschließlich des Schulpsychologischen Krisenmanagements bei beziehungsweise mit internen sowie externen Kooperationspartnern,
- Unterstützung der in 2.1. genannten Zielgruppen zu den Themen Beratung/Beratungsstrukturen, Intervention und Prävention in Bezug auf psychosoziale Themen, Gewaltprävention, Extremismus, sexuellem Missbrauch, Gesundheit und individuelles Lernen,
- Mitwirkung bei der Konzeption und Evaluation von Fortbildungsmaßnahmen von Lehrkräften zu Beratungslehrkräften
- Leitung der AG Landesschulpsychologie (bestehend aus den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der LaSP, den Fachbeauftragten für Schulpsychologie der Bezirksregierungen, der Vertretung des Arbeitskreises Schulpsychologie beim Städtetag NRW und der Vertretung des zuständigen Fachreferates des Ministerium für Schule und Bildung NRW),
2.3.2 Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements vor allem bei Großschadensereignissen:
- Leitung und Koordination von schulpsychologischen Kriseneinsätzen im Großschadensfall,
- insbesondere Aufgaben des Landesteams gemäß den vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen“,
- Vermittlung von Nachsorgeangeboten nach Einsätzen im Rahmen des schulpsychologischen Krisenmanagements in Abstimmung mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements, insbesondere bei Großschadensereignissen, haben Vorrang vor anderen Aufgaben.
2.3.3 Aufgaben im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“:
- Leitung der Landeskoordination,
- Die schulfachliche Leitung der LaSP besetzt eigenständig die zur Verfügung stehen Lehrerstellen und nimmt die fachliche Begleitung der abgeordneten Lehrkräfte für die Tätigkeit i.R. der Landeskoordination Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ in Nordrhein-Westfalen wahr.
- Geschäftsführung des Trägerkonsortiums der Landeskoordination.
Die „Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Unterstützung des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SoR-SmC)“ sowie die zugehörende Geschäftsordnung enthalten die genauen Aufgaben. Sollten sich in der Kooperationsvereinbarung oder in der Geschäftsordnung hierzu Änderungen ergeben, bleiben die hier unter 2.3.3 genannten Aufgaben davon unberührt.
2.3.4 Aufgaben im Bereich der schulischen Integration von unter anderem neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule:
- Kooperation mit relevanten Institutionen, die im Bereich der Integration in der näheren Schulumgebung und/oder Kommunen tätig sind sowie insbesondere Unterstützung bei Programmen und Projekten zur Integration dieser Institutionen,
- Bedarfsorientierte Beratung der Oberen und Unteren Schulaufsicht sowie der Schulpsychologischen Beratungsstellen bei (schul-)psychologischen Fragen zur Integration,
- Vermittlung von Angeboten zur (schul-)psychologischen Begleitung der Aufnahme und Integration unter anderem von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Traumatisierungen.
3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Landesstelle soll mit anderen Institutionen beziehungsweise Arbeitsstellen kooperieren, beispielsweise wissenschaftlich-universitären Institutionen, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, den kommunalen Spitzenverbänden, Landesnetzwerken und Fachstellen für Gewalt- und Extremismusprävention, der Landeskoordinierungsstelle gegen Cybergewalt beim Schulpsychologischen Dienst der Stadt Düsseldorf, der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur/Landesinstitut für Schule und weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
4 Fachaufsicht, Arbeitsplanung
4.1 Fachaufsicht
Dienstvorgesetzte Stelle des in der Landesstelle eingesetzten Personals ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Fachaufsicht über die Landesstelle liegt beim Ministerium für Schule und Bildung. Die Besetzung der Fachstellen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung.
4.2 Arbeitsplanung
Die konkrete Arbeitsplanung wird in einem Jahresplan festgehalten.
Der Jahresplan wird mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmt. Er ist zudem Gegenstand der Beratungen der vom Ministerium für Schule und Bildung geleiteten Landesdezernentenkonferenz „Schulpsychologie, Schulpsychologisches Krisenmanagement, Beratung in der Schule“. Mitglieder der Landesdezernentenkonferenz sind auch Vertretungen des Ministeriums des Innern und der Kommunalen Spitzenverbände.
Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet dem Ministerium für Schule und Bildung jeweils zum 01.03. eines Jahres über die Aufgabenerledigung sowie die Verwendung der bereitgestellten Mittel im jeweils vergangenen Jahr. Der Bericht wird in der jeweils nächsten Landesdezernentenkonferenz vorgestellt und beraten.
5 Bereitstellung von Planstellen, Stellen und Sachmitteln,
Haushaltsvorbehalt
Das Ministerium für Schule und Bildung stellt nach Maßgabe des Haushalts grundsätzlich verfügbare Fachstellen und Sachmittel insgesamt in folgendem Umfang bereit:
- fünf Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, davon zwei Stellen im integrierten Landesteam Schulpsychologische Krisenintervention NRW (LTfSPK),
- drei Stellen für abgeordnete Lehrkräfte,
- Sachmittel unter anderem Fortbildungsmittel zur Erledigung der oben genannten Aufgaben nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel. Die Sachmittel werden im Kapitel 05 300 in der Titelgruppe 91 verortet und unter Erläuterungen festgeschrieben.
- vier Stellen für abgeordnete Lehrkräfte im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“,
- Sachmittel zur Erledigung der oben genannten Aufgaben im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“.
Die Stellen sind im Einzelplan 05 veranschlagt und werden der Bezirksregierung zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Ein über die bisher in diesem Aufgabenbereich eingesetzten Verwaltungskräfte hinausgehender Bedarf ist derzeit nicht ersichtlich. Sollte dieser Bedarf entstehen, wird das Ministerium für Schule und Bildung auf das Ministerium des Innern zugehen, damit in dem dann nächsten erreichbaren Haushalt eine entsprechende Stellenanmeldung für den Einzelplan 03 vorgenommen wird.
Darüber hinaus werden nach Maßgabe des Haushalts
- weitere Mittel durch die Unfallkasse NRW zur Durchführung von Schulungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Rahmen des schulpsychologischen Krisenmanagements,
- Mittel von weiteren Drittmittelgebern im Rahmen des jeweils vereinbarten Verwendungszweckes
zur Verfügung gestellt.
6 Sonstiges
6.1 Landesteam Schulpsychologische Krisenintervention NRW (LTfSPK)
Die Bezirksregierung Arnsberg stellt die Erreichbarkeit eines Mitglieds des Landesteams durch geeignete Maßnahmen (Urlaubsregelungen, Rufbereitschaft entsprechend den Zeiten im Erlass „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“) in eigener Verantwortung sicher.
6.2 Organisatorische Änderungen
Die Änderung der Dezernatsbezeichnung sowie die Anpassung des Muster-Organisationsplan erfolgt durch das jetzige Ministerium des Innern.