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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    10-32 Nr. 52

    Förderzentrum
    für die integrative Beschulung
    blinder und sehbehinderter
    Schülerinnen und Schüler (FIBS);
    Aufgaben und Zuständigkeiten

    RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
    v. 21.06.2005 (ABl. NRW. S. 260)1

    Das Förderzentrum für integrative Beschulung blinder und sehbehinderter Schülerinnen und Schüler (FIBS) in Soest hat die Aufgabe, die Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht zu unterstützen. Das Förderzentrum bietet seine Dienste den öffentlichen und privaten Schulen aller Schulformen mit Ausnahme der Förderschulen, im Zusammenhang mit den zentralen Prüfungen jedoch auch diesen, an.

    Die schulfachliche Aufsicht liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg.

    Insbesondere hat das Förderzentrum folgende Aufgaben:

    1 Beratung von Schulen

    a) Beratung der Schulen, die blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler unterrichten, im Hinblick auf sächliche Voraussetzungen, insbesondere die Versorgung mit Lehr- und Lernmitteln

    b) Beratung der Schulen bei der Beschaffung von Lernmitteln in Blindenschrift von nationalen und internationalen Blindenschriftverlagen

    2 Erstellung von Medien und Materialien

    a) Übertragung der von den Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts für die blinden Schülerinnen und Schüler angeforderten Lernmittel in Blindenschrift oder Überlassung bereits übertragener Werke

    b) Erstellung taktiler Abbildungen entsprechend dem Bild- und Modellmaterial der sehenden Schülerinnen und Schüler

    c) Im Rahmen zentraler Prüfungen werden zentral zu erstellende taktile Abbildungen oder übertragende Aufgaben allen an den Prüfungen beteiligten Schulformen zur Verfügung gestellt

    d) Zusammenarbeit mit der Medienberatung NRW, um die Entwicklung neuer, moderner Lernmittel für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler zu initiieren

    3 Zusammenarbeit mit anderen Förderzentren

    a) Zusammenarbeit mit anderen Förderzentren und Einrichtungen im Rahmen bundesweiter Sitzungen des Arbeitskreises der Medienzentren

    b) Aufbau und Pflege einer bundesweiten Lernmitteldatenbank in Blindenschrift zusammen mit anderen Förderzentren

    4 Organisation von Fortbildung und Austausch

    a) Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für die im Gemeinsamen Unterricht tätigen Lehrerinnen und Lehrer

    b) Koordination und Organisation gemeinsamer Konferenzen mit den im Gemeinsamen Unterricht tätigen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen

    c) Organisation des Erfahrungsaustauschs mit Integrationsprojekten auf regionaler, überregionaler und internationaler Ebene.

     


    1. Bereinigt. Eingearbeitet:
    RdErl. v. 22.03.2010 (ABl. NRW. S. 200)

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