Zu BASS 10-32 Nr.52
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 2. Juli 2024
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 16. April 2024 (ABl. NRW. 05/24)
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Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 a) wird die Angabe „Braille“ durch die Angabe „barrierefreie Formate“ ersetzt.
2. In Nummer 2 b) wird die Angabe „(digitaler)“ gestrichen.
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 07/24