Die Änderung der Verwaltungsvorschriften ermöglicht die Verlängerung der derzeit geltenden Aufnahmebedingungen in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik am Berufskolleg um ein Jahr bis zum Schuljahr 2024/25. |
Änderung von Verwaltungsvorschriften
zur Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs
(VVzAPO-BK)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 22. Dezember 2023 - 311-71.07.01.06-000053
Bezug:
Runderlass „Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (VVzAPO-BK)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 19.06.2000 (ABl. NRW. 1 S. 182)
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In der VV 28.3 zu § 28 Absatz 3 der Anlage E des Bezugserlasses, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10. Juli 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird die Angabe „2023/24“ durch die Angabe „2024/25“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. 01/24