Demokratiebildung, Erziehung zu Menschenrechten, das Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Die Fortbildung „Fachbereichsbezogene politische Bildung in den Bildungsgängen des Berufskollegs“ richtet sich daher als Querschnittsthema an alle Lehrkräfte, die in den Bildungsgängen des Berufskollegs in den unterschiedlichen Anlagen unterrichten und die mit politischen Dimensionen von Themen im Fachunterricht konfrontiert werden. |
Zu BASS 20-22 Nr. 8
Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen
und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 18. Oktober 2023 - 424-01.08.01.03-000014
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 06. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 15. Dezember 2022 (ABl. NRW. 01/23) geändert worden ist, wird die Anlage 5 wie folgt gefasst angefügt:
„Schulinterne Fortbildung
I. Fachbereichsbezogene politische Bildung
in Bildungsgängen des Berufskollegs
Die Unterstützung von Lehrkräften in ihrem Bemühen zur Demokratiebildung, der Erziehung zu Menschenrechten und im Eintreten für Toleranz, Respekt und Mitmenschlichkeit stellt eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe dar. Ihr dient die Fortbildungsmaßnahme „Fachbereichsbezogene politische Bildung in Bildungsgängen des Berufskollegs“, die folgende Inhalte bietet:
- Zielgruppenorientierte Behandlung aktueller politischer Themen im Unterricht
- Fachbereichsbezogene politische Bildung als Querschnittsthema für alle Fächer
- Identifikation von relevanten Aspekten im Bildungsplan im Hinblick auf die didaktische Jahresplanung
- Professioneller und zielgerichteter Umgang mit herausfordernden Situationen im Unterricht wie zum Beispiel antidemokratischen Äußerungen
Die Fortbildung gliedert sich in ein verpflichtendes Basismodul sowie zwei Schwerpunktmodule. Das Basismodul ist obligatorisch, aus den Schwerpunktmodulen können die Lehrkräfte des jeweiligen Bildungsgangs ein Modul auswählen. Bei Bedarf können ausgewählte inhaltliche Aspekte auch modulübergreifend behandelt werden.
Das Basismodul behandelt den Themenbereich „Machtkritik und pädagogische Reflexivität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Dimensionen sozialer Ungleichheit (Bildung, Geschlecht, sexuelle Identität, ethnischer Hintergrund, Religion, Wohnbedingungen etc.)
- Sozialstrukturmodelle und Zugänge zu Politik in verschiedenen sozialen Milieus
- Reflexion der eigenen gesellschaftlichen Position und deren Auswirkung auf das eigene Politik- und Gesellschaftsbild
- Identifikation und Thematisierung des „Politischen“ in den Alltagswelten und im beruflichen Kontext der Lernenden
Das Schwerpunktmodul 1 behandelt den Themenkomplex „Krisen und Kontroversität“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Identifikation möglicher Zielkonflikte zum Beispiel in den Bereichen der Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt-, Handels-, und Finanzpolitik
- Komplexe Wechselwirkungen zwischen lokalen und/oder individuellen und gesamtgesellschaftlichen Entscheidungen
Auf der didaktischen und methodischen Ebene geht es in diesem Modul um den Aufbau eines methodischen Repertoires für den Unterricht, zum Beispiel um die Gestaltung von Lernarrangements, die Raum für kontroverse Auseinandersetzungen und ihre anschließende Reflexion bieten.
Das Schwerpunktmodul 2 behandelt den Themenkomplex „Ermutigung und Veränderung“, zum Beispiel anhand folgender Inhalte:
- Anbindung des politischen Lernens an eigene Lebenswelterfahrungen der Lernenden
- Gestaltung von Lernumgebungen, in der eigene Macht- und Ohnmachtserfahrungen thematisiert und reflektiert werden können
Auf methodischer Ebene geht es in diesem Modul um die Beteiligung von Lernenden an der Planung und Reflexion ihres Lernens.
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 20 Stunden. Sie wird als schulinterne Lehrerfortbildung für Bildungsgänge am Berufskolleg angeboten und gliedert sich in eine Auftaktveranstaltung (Umfang 4 Stunden) und zwei ganztägige Fortbildungstage (jeweils 8 Stunden). Die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften sind bei der Durchführung zu berücksichtigen.
Die Durchführung erfolgt durch Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung. Die Fortbildungsmaßnahme wird regelmäßig evaluiert.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABI. NRW. Sonderausgabe 10/23