Zu BASS 11-02 Nr. 31
Zuwendungen
für die Durchführung
„FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 02.02.2023 - 71.06.27.17-000012
Bezug:
RdErl. des Ministerium für Schule und Bildung v. 06.02.2018
(BASS 11-02 Nr. 31)
1
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Zu 1 Zuwendungszweck: In Absatz 1 wird nach Satz 1 der Satz „Dies gilt insbesondere für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, mit pandemiebedingt verstärktem Bedarf an Deutschförderung.“ gestrichen.
2. Zu 4 Zuwendungsvoraussetzungen:
a) Im Unterpunkt b) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinander folgenden Werktagen.“
b) Im Unterpunkt e) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „In den Herbstferien: 1.350 Euro“.
3. Zu 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
a) In 5.2 wird das Wort „Anteilsfinanzierung“ durch das Wort „Anteilfinanzierung“ ersetzt.
b) In 5.4 Bemessungsgrundlage wird im Unterpunkt c) der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „2.700 Euro in den Herbstferien.“
4. Zu 6 Verfahren: Im Unterpunkt 6.3 wird nach den Wörtern „für die Sommerferien zum“ das Datum „01.07.“ durch das Datum „01.08.“ ersetzt.
5. Zu 7 Inkrafttreten: Das Datum „31. März 2023“ wird durch das Datum „31. Dezember 2027“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 02/23