Zu BASS 17-02 Nr. 1
Empfehlung einer Geschäftsordnung
für die Schulmitwirkungsgremien; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung,
v. 02.12.2022 - 223-2022-0005895
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19.05.2005 (BASS 17-02 Nr. 1)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird Satz 2 durch den folgenden Satz ersetzt:
„Zu den Sitzungen wird so rechtzeitig eingeladen, dass die Einladung den Mitgliedern mindestens sieben volle Tage vorher zugeht.“
2. § 5 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Das Mitwirkungsgremium beschließt, in welcher Weise die Niederschriften an die Mitglieder sowie an die zur Teilnahme an der Sitzung Berechtigten versendet oder in sonst geeigneter Weise für sie bereitgestellt werden.“
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.