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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    Zu BASS 17-02 Nr. 1

    Empfehlung einer Geschäftsordnung
    für die Schulmitwirkungsgremien; Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung,
    v. 02.12.2022 - 223-2022-0005895

    Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19.05.2005 (BASS 17-02 Nr. 1)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In § 1 Absatz 1 wird Satz 2 durch den folgenden Satz ersetzt:

    „Zu den Sitzungen wird so rechtzeitig eingeladen, dass die Einladung den Mitgliedern mindestens sieben volle Tage vorher zugeht.“

    2. § 5 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

    „(4) Das Mitwirkungsgremium beschließt, in welcher Weise die Niederschriften an die Mitglieder sowie an die zur Teilnahme an der Sitzung Berechtigten versendet oder in sonst geeigneter Weise für sie bereitgestellt werden.“

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 12/22

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