Empfehlung einer Geschäftsordnung
für die Schulmitwirkungsgremien; Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung,
v. 02.12.2022 - 223-2022-0005895
Bezug: RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 19.05.2005 (BASS 17-02 Nr. 1)
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Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 wird Satz 2 durch den folgenden Satz ersetzt:
„Zu den Sitzungen wird so rechtzeitig eingeladen, dass die Einladung den Mitgliedern mindestens sieben volle Tage vorher zugeht.“
2. § 5 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Das Mitwirkungsgremium beschließt, in welcher Weise die Niederschriften an die Mitglieder sowie an die zur Teilnahme an der Sitzung Berechtigten versendet oder in sonst geeigneter Weise für sie bereitgestellt werden.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 12/22