Zu BASS 11-02 Nr. 9
Zuwendungen für die Betreuung
von Schülerinnen und Schülern
vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe
(„Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“,
„Silentien“); Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
v. 07.12.2022 - 515-71.06.27.14-000016
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008
(BASS 11-02 Nr. 9)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Nummer 9 erhält folgende Fassung: „Diese Regelungen treten zum 01.08.2023 in Kraft und gelten längstens bis zum 31.07.2026.“
ABl. NRW. 12/22