Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“); Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung v. 07.12.2022 - 515-71.06.27.14-000016
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (BASS 11-02 Nr. 9)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
Nummer 9 erhält folgende Fassung: „Diese Regelungen treten zum 01.08.2023 in Kraft und gelten längstens bis zum 31.07.2026.“