Zu BASS 20-02 Nr. 20
Praxiselemente in den lehramtsbezogenen
Studiengängen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 05.10.2022 - 421-2022-10-0004172
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.06.2012
(BASS 20-02 Nr. 20)
Der Runderlass wie folgt geändert:
1. Nummer 5 Absatz 7 wird wie folgt gefasst:
„(7) Die Ausbildung findet an vier Werktagen, montags bis freitags, im Bereich des Lernorts Schule statt (schulpraktischer Teil), Absatz 8 Satz 5 bleibt davon unberührt. Die Schulleitung kann im Einzelfall eine Ableistung an drei Werktagen in einer Woche zulassen, wenn schwerwiegende soziale Gründe oder außergewöhnliche Fahrzeiten dies erfordern. Ausnahmeentscheidungen nach Satz 2 sind im Einvernehmen mit der Bezirksregierung zu treffen. Die Tätigkeit am Lernort Schule setzt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 12 Absatz 4 LABG voraus. Während des Praxissemesters ist für jedes Schulhalbjahr ein Studientag pro Woche vorzusehen, der einvernehmlich zwischen der Hochschule und den ihr zugeordneten Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung festzulegen ist. Er findet während der Vorlesungszeit in der Regel in der Universität, außerhalb der Vorlesungszeit in der Regel im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung statt. Standortspezifische Formate (z.B. E-Learning und Blockformen) sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen möglich.“
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) In der zweiten Zeile der Anlage (Universität) werden hinter dem Wort „Seminare“ die Wörter „für das Praxissemester“ eingefügt.
b) Die dritte Zeile der Anlage (Aachen) wird wie folgt gefasst:
c) Die neunte Zeile der Anlage (Köln) wird wie folgt gefasst:
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im ABl. NRW. in Kraft.