Zuwendungen für die Durchführung
„FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“
Berichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung vom 04.08.2022 (ABI. NRW. 08/22)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
- 71.06.27.17- 000012
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 06.02.2018 (ABl. NRW. 03/18 S. 34)
Der angeführte Runderlass wird wie folgt berichtigt:
1. 1 Zuwendungszweck:
In Absatz 1 wird in Satz 1 nach der Abkürzung „LHO“ eingefügt: „in der jeweils geltenden Fassung“
2. 3 Zuwendungsempfänger:
Im Unterpunkt b) wird das „sowie“ durch ein „,“[Komma] ersetzt
Im Unterpunkt c) wird das „,“ [Komma] durch ein „sowie“ ersetzt
3. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
In 5.3 Form der Zuwendung wird „Zuweisung/Zuschuss“ durch „Zuschuss/Zuweisung“ ersetzt
4. 6 Verfahren
In 6.1 Antragsverfahren wird die Angabe „30.04.“ durch „31.05.“ ersetzt
5. 7 Inkrafttreten
Der Satz „Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“ wird durch „Diese Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“ ersetzt
ABl. NRW. 09/22