Zuwendungen
für die Durchführung
„FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 04.08.2022 - 71.06.27.17-000012
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 06.02.2018 (ABl. NRW. 03/18 S. 34), zuletzt geändert durch RdErl v. 18.06.2021 (ABl. NRW. 07/21)
Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. 1 Zuwendungszweck:
In Absatz 1 wird nach Satz 1 eingefügt: „Dies gilt insbesondere für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, mit pandemiebedingt verstärktem Bedarf an Deutschförderung.“
2. 3 Zuwendungsempfänger:
Nach dem Unterpunkt c) wird eingefügt: „d) Universitäten und Hochschulen.“
3. 4 Zuwendungsvoraussetzungen:
Im Unterpunkt b) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „in den Herbstferien an insgesamt fünf oder neun aufeinander folgenden Werktagen“. Im Unterpunkt e) wird der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „In den Herbstferien: 1.350 Euro (bei fünf Maßnahmetagen) bzw. 2.160 Euro (bei neun Maßnahmetagen).“
4. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
In 5.4 Bemessungsgrundlage wird im Unterpunkt c) der dritte Unterpunkt wie folgt gefasst: „2.700 Euro (bei fünf Maßnahmetagen) bzw. 4.320 Euro (bei neun Maßnahmetagen) in den Herbstferien.“
5. 6 Verfahren:
Der Unterpunkt 6.1 wird wie folgt gefasst: „Die Anträge sind vom Maßnahmeträger nach dem Muster der Anlage 1 bei der zuständigen Bezirksregierung für die Osterferien spätestens zum 31.01., für die Sommerferien spätestens zum 30.04. und für die Herbstferien spätestens zum 31.08. eines Jahres einzureichen.“
6. 7 Inkrafttreten wird neugefasst:
„Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft.“
ABl. NRW. 08/22