Zu BASS 11-02 Nr. 44
Zuwendungen für das OGS Helferprogramm -
Aufholen nach Corona
Verlängerung des Programms
bis zum 31. Dezember 2022
Berichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung v. 28.06.2022 (ABI. NRW. 07/22)
-321.6.08.06.11.01-159967
Der angeführte Runderlass wird wie folgt berichtigt:
1. In Nummer 3 (Nummer 4.2 der Richtlinie) wird die Angabe „1. August 2022“ durch die Angabe „1. August 2021“ ersetzt.
2. In Nummer 7 (Nummer 6.4 der Richtlinie) wird die Angabe „zum 30. Juni 2023“ durch die Angabe „zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme“ ersetzt.
3. In Nummer 9 (Nummer 7 der Richtlinie) wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „30. Juni 2023“ ersetzt.
(ABl. NRW 08/22)