Zu BASS 19-11 Nr. 2
Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2025 an Weiterbildungskollegs
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 28.06.2022 - 525-6.03.15.06-99815
Bezug:
1. §§ 50 und 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000 (BASS 19-11 Nr.1.1/Nr. 1.2))
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2025 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz ändern sich die Arbeitszeiten in den modernen Fremdsprachen und in den Naturwissenschaften ab dem Prüfungsjahr 2025 wie folgt:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
moderne Fremdsprachen | 315 Minuten | 285 Minuten |
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Biologie, | 300 Minuten | 255 Minuten | Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen. |
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten | 255 Minuten |
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moderne |
| 255 Minuten |
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alte Sprachen (neu einsetzend) |
| 210 Minuten |
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alte Sprachen (GK (f)) |
| 240 Minuten |
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Kunst | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschaftswissenschaften | 300 Minuten | 240 Minuten |
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Religionslehre | 300 Minuten | 240 Minuten |
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Mathematik | 300 Minuten | 255 Minuten |
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Informatik | 270 Minuten | 225 Minuten |
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Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl gestellten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind.
Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2025 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
ABl. NRW. 07/22