Vorgaben
zur Vorbereitung der Weiterbildungskollegs
auf die zentralen schriftlichen Prüfungen
im Abitur 2023, 2024, 2025 und 2026
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 28. Juni 2022 (ABl. NRW. 07/22)1
Bezug:
1. § 50 und 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23. Februar 2000 - BASS 19-11 Nr.1.1)
2. Richtlinien und (Kern-)Lehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen
Abitur 2023 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur 2023 für die einzelnen Fächer bzw. Fächergruppen gilt wie folgt: - In den modernen Fremdsprachen beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 240 Minuten im dritten Prüfungsfach. Die zusätzliche Auswahlzeit beträgt 30 Minuten. - In den Fächern des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfelds beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 225 Minuten im dritten Prüfungsfach. - In Deutsch, Musik, Kunst, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch, den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfelds sowie Religionslehre/Religionsunterricht und Sport beträgt die Prüfungsdauer 270 Minuten im Leistungskurs und 210 Minuten im dritten Prüfungsfach. Die zusätzliche Auswahlzeit bei Fächern mit Schülerauswahl beträgt 30 Minuten. |
Abitur 2024
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2024 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Die fachlichen Vorgaben enthalten einen Hinweis auf die Arbeitszeiten, die für das jeweilige Fach in der schriftlichen Abiturprüfung gelten.
Ab dem Abiturjahrgang 2024 wird die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur in Umsetzung der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021) neu geregelt.
Für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch sowie für die modernen Fremdsprachen gilt ab dem Abiturjahrgang 2024 Folgendes:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs |
---|---|---|
Deutsch | 315 Minuten | 255 Minuten |
Mathematik | 300 Minuten | 255 Minuten |
Englisch | 285 Minuten | 255 Minuten |
Französisch | 285 Minuten | 255 Minuten |
moderne | 285 Minuten | 255 Minuten |
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten unverändert.
Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2024 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Abitur 2025
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2025 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Aufgrund von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz ändern sich die Arbeitszeiten in den modernen Fremdsprachen und in den Naturwissenschaften ab dem Prüfungsjahr 2025 wie folgt:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
moderne Fremdsprachen | 315 Minuten | 285 Minuten |
|
Biologie, | 300 Minuten | 255 Minuten | Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen. |
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten | 255 Minuten |
|
moderne |
| 255 Minuten |
|
alte Sprachen (neu einsetzend) |
| 210 Minuten |
|
alte Sprachen (GK (f)) |
| 240 Minuten |
|
Kunst | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschaftswissenschaften | 300 Minuten | 240 Minuten |
|
Religionslehre | 300 Minuten | 240 Minuten |
|
Mathematik | 300 Minuten | 255 Minuten |
|
Informatik | 270 Minuten | 225 Minuten |
|
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl gestellten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind.
Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2025 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
Abitur 2026
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
In 2026 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs | Besonderheiten |
Deutsch | 315 Minuten | 255 Minuten |
|
moderne | 315 Minuten | 285 Minuten |
|
moderne |
| 255 Minuten |
|
alte Sprachen |
| 240 Minuten |
|
alte Sprachen |
| 210 Minuten |
|
Kunst | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden. |
Musik | 300 Minuten | 240 Minuten | Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert. |
Gesellschaftswissenschaften | 300 Minuten | 240 Minuten |
|
Religionslehre | 300 Minuten | 240 Minuten |
|
Mathematik | 300 Minuten | 255 Minuten |
|
Biologie, | 300 Minuten | 255 Minuten | Wenn die |
Informatik | 270 Minuten | 225 Minuten |
|
Tabelle 4: Das Zeugnis enthält folgende Bemerkung
Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist.
Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2026 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 19.06.2023 (ABl. NRW. 07/23); RdErl. v. 28.06.2022 (ABl. NRW. 07/23); RdErl. v. 24.06.2021 (ABl. NRW. 07/21); RdErl. v. 15.06.2020 (ABl. NRW. 07/20);
RdErl. v. 24.06.2019 (ABl. NRW. 07/19)