Zu BASS 12-65 Nr. 2
Berufskolleg;
Termine für die Durchführung
der zentralen Abiturprüfungen 2024
im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 13.06.2022 - 312-6.04.05-29042
Für die Abiturprüfung im Jahr 2024 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. | Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses | Donnerstag, 11. April 2024 | |
2. | Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 | Freitag, 12. April 2024 | |
3. | Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch] | Dienstag, 16. April 2024 | |
4. | Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) | Freitag, 19. April 2024 | |
5. | Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) [ohne Leistungskursfach Englisch] | Donnerstag, 25. April 2024 | |
6. | Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Dienstag, 30. April 2024 | |
7. | Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach1 | ab Donnerstag, 2. Mai 2024 | |
8. | Nachschreibtermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) | Freitag, 24. Mai 2024 | |
9. | Nachschreibtermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch | Dienstag, 28. Mai 2024 | |
10. | Nachschreibtermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) | Dienstag, 4. Juni 2024 | |
11. | Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)2 | Freitag, 7. Juni 2024 | |
12. | Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach | Freitag, 28. Juni 2024 | |
13. | Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Samstag, 29. Juni 2024 | |
1) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach. 2) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsicht ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen. | |||
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.
ABl. NRW. 07/22