Zu BASS 13-21 Nr. 6
Unterrichtliche Vorgaben der zentralen Prüfungen
am Ende der Klasse 10 (ZP10) im Schuljahr 2023/24
1. am Ende der Klasse 10 an
Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-,
Gemeinschafts-, Primus- und Förderschulen
im Jahr 2024,
2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I)
im Jahr 2024,
3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
und an Waldorf-Förderschulen im Jahr 2024,
4. am Ende des 4. Semesters
an Abendrealschulen im Jahr 2024
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 03.06.2022 - 513-6.01.03-161994
1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.
2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I) werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.
3. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.
4. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.
5. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2024 zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.
6. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I - Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen: url.nrw/nachteilsausgleiche
7. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/
8. Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de.
ABl. NRW. 06/22