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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    13-21 Nr. 6

    Vorgaben
    zur Vorbereitung auf die zentralen Prüfungen
    1. am Ende der Klasse 10 an Haupt-, Real-,
    Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primus- und Förderschulen in den Jahren 2022 und 2023
    2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I)
    in den Jahren 2022 und 2023
    3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen
    in den Jahren 2022 und 2023
    4. am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen in den Jahren 2022 und 2023

    RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung
    v. 03.06.2022 (ABl. NRW. 06/22)1

    Im Jahr 2023

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2023 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2023 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an Gymnasien und Abendgymnasien mit einer sechsjährigen Sekundarstufe I (G9) im Jahr 2023 werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    3. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2023 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.

    4. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2023 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.

    5. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2023 zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

    6. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I - Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen:
    url.nrw/nachteilsausgleiche

    7. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt:
    www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

    8. Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de.

    Im Jahr 2024

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I) werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    3. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.

    4. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2024 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.

    5. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2024 zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

    6. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I - Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen: url.nrw/nachteilsausgleiche

    7. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

    8. Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de.

     


    1. Bereinigt. Eingearbeitet:
    RdErl. v. 29.04.2021 (ABl. NRW. 07/21)

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