Zu BASS 12-61 Nr. 1.4
Blockunterricht an Berufskollegs;
Zeiteinteilung für den Blockunterricht
im Schuljahr 2023/2024
für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 25.04.2022 - 314-6.03.02.06-2575
Für das Schuljahr 2023/24 wird für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft folgende Zeiteinteilung für den Blockunterricht in den Berufskollegs festgelegt:
Schuljahr 2023/2024 | |
---|---|
Unterstufe | 16.10.2023 -10.11.2023 08.01.2024 -26.01.2024 26.02.2024 -22.03.2024 03.06.2024 -21.06.2024 |
Mittelstufe | 04.09.2023 -29.09.2023 04.12.2023 -20.12.2023 29.01.2024 -23.02.2024 29.04.2024 -10.05.2024 |
Oberstufe | 07.08.2023 -01.09.2023 13.11.2023 -01.12.2023 08.04.2024 -26.04.2024 |
Die vorgegebenen Blockzeiten gelten nicht für die Fachklassen des Ausbildungsberufes „Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin“ am Hans-Schwier-Berufskolleg in Gelsenkirchen.
Von den Zeiten kann nur abgewichen werden, wenn die Partner der dualen Ausbildung und die betroffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten den Änderungen zugestimmt haben. Von der Abweichung ist das Ministerium für Schule und Bildung über die zuständige Bezirksregierung zu informieren.
Der Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
ABl. NRW. 05/22