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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    Zu BASS 11-02 Nr. 44

    Zuwendungen für das OGS Helferprogramm
    - Aufholen nach Corona;
    Änderung

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
    v. 22.02.2022 - 321-6.08.06.11.01-159967

    Bezug:

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.08.2021
    (BASS 11-02 Nr. 44)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Der Nummer 5.4.1 werden folgende Buchstaben angefügt:

    „j) Ergänzungspauschale je beantragte SuS für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 in Höhe von 25,00 Euro

    k) Ergänzungspauschale je beantragter Gruppenpauschale für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 in Höhe von 300 Euro“

    2. Der Nummer 6.1 wird folgender Satz angefügt:

    „Die Beantragung der Ergänzungspauschale erfolgt mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Bewilligungsbehörde. Grundlage hierfür ist höchstens die Anzahl der bereits beantragten beziehungsweise bewilligten SuS/Gruppenpauschalen.“

    3. Der Nummer 6.3 wird folgender Satz angefügt:

    „Die Auszahlung der nach Nummer 6.1 beantragten Ergänzungspauschale erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des (Änderungs-)Zuwendungsbescheides. Die Bestandskraft kann vorzeitig herbeigeführt werden, indem nach Erhalt des (Änderungs-)Zuwendungsbescheides der Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln erklärt wird.“

    4. In Anlage 2 Seite 1 wird die Tabelle um folgende zwei Zeilen ergänzt:

    Ergänzungspauschale/beantragte SuS für das 2. Halbjahr 25,00 Euro / SuS

    Ergänzungspauschale/beantragte Gruppenpauschale für das 2. Halbjahr 300,00 Euro je Pauschale

    5. In Anlage 3 Seite 1 wird die Tabelle um folgende zwei Zeilen ergänzt:

    Ergänzungspauschale/beantragte SuS für das 2. Halbjahr 25,00 Euro / SuS

    Ergänzungspauschale/beantragte Gruppenpauschale für das 2. Halbjahr 300,00 Euro je Pauschale

    2

    Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

     

    ABl. NRW. 03/22

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