Zu BASS 11-02 Nr. 44
Zuwendungen für das OGS Helferprogramm
- Aufholen nach Corona;
Änderung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 22.02.2022 - 321-6.08.06.11.01-159967
Bezug:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.08.2021
(BASS 11-02 Nr. 44)
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Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:
1. Der Nummer 5.4.1 werden folgende Buchstaben angefügt:
„j) Ergänzungspauschale je beantragte SuS für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 in Höhe von 25,00 Euro
k) Ergänzungspauschale je beantragter Gruppenpauschale für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 in Höhe von 300 Euro“
2. Der Nummer 6.1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Beantragung der Ergänzungspauschale erfolgt mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Bewilligungsbehörde. Grundlage hierfür ist höchstens die Anzahl der bereits beantragten beziehungsweise bewilligten SuS/Gruppenpauschalen.“
3. Der Nummer 6.3 wird folgender Satz angefügt:
„Die Auszahlung der nach Nummer 6.1 beantragten Ergänzungspauschale erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des (Änderungs-)Zuwendungsbescheides. Die Bestandskraft kann vorzeitig herbeigeführt werden, indem nach Erhalt des (Änderungs-)Zuwendungsbescheides der Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln erklärt wird.“
4. In Anlage 2 Seite 1 wird die Tabelle um folgende zwei Zeilen ergänzt:
Ergänzungspauschale/beantragte SuS für das 2. Halbjahr 25,00 Euro / SuS
Ergänzungspauschale/beantragte Gruppenpauschale für das 2. Halbjahr 300,00 Euro je Pauschale
5. In Anlage 3 Seite 1 wird die Tabelle um folgende zwei Zeilen ergänzt:
Ergänzungspauschale/beantragte SuS für das 2. Halbjahr 25,00 Euro / SuS
Ergänzungspauschale/beantragte Gruppenpauschale für das 2. Halbjahr 300,00 Euro je Pauschale
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Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ABl. NRW. 03/22