Zu BASS 10-32 Nr. 51.2
Fachberatung in der Schulaufsicht;
Fachberaterinnen und Fachberater
für die Fachkoordination Deutsch und Mathematik
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 24.09.2021 - 514-6.08.01-162866
Zur Unterstützung und Fachberatung bei der Optimierung des Prozesses zur Unterrichtsentwicklung in den Fächern Deutsch und Mathematik der Grundschulen im Sinne des Masterplans Grundschule können Fachberaterinnen und Fachberater Deutsch oder Mathematik bestellt werden, die durch die unteren Schulaufsichtsbehörden eingesetzt werden.
Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt auf der Grundlage des § 87 Absatz 2 Schulgesetz NRW und wird durch den Runderlass „Fachberatung in der Schulaufsicht“ des Kultusministeriums vom 27.07.1992 (GABI. NW. I S. 178 - BASS 10-32 Nr. 51) näher bestimmt. Ergänzend zu den Regelungen des Runderlasses vom 27.07.1992 wird auf Folgendes hingewiesen:
a) Zum Aufgabenprofil der Fachberatungen Deutsch und Mathematik gehören folgende Schwerpunkte:
b) Die untere Schulaufsichtsbehörde trägt beim Einsatz einer Fachberaterin oder eines Fachberaters Mathematik oder Deutsch dafür Sorge, dass keine Doppelstrukturen entstehen. Daher sollen die Fachberatungen Deutsch und Mathematik bei den Schulaufsichten Grundschule angesiedelt werden, die möglichst die Generale „Kompetenzteams“ innehaben.
Das Schulamt konkretisiert die Aufgabenbeschreibung für die Fachberaterin oder den Fachberater Deutsch oder Mathematik anhand der vor Ort erforderlichen Anforderungen an die Funktion und die Person, in Abgrenzung zu bereits im Bereich der fachlichen Unterrichtsentwicklung tätigen weiteren Berufsgruppen (zum Beispiel Moderatorinnen und Moderatoren der Kompetenzteams).
Die Fachberatungen Deutsch oder Mathematik arbeiten mit vom Land zur Verfügung gestellter digitaler Ausstattung, hierzu ist kein zugewiesener eigener Arbeitsplatz im Schulamt erforderlich. Für die gemeinsamen Beratungen im Präsenzformat werden Besprechungsräume gebucht.
Zu Fachberatungen Mathematik beziehungsweise Deutsch können unbefristet beschäftigte Lehrkräfte bestellt werden,
3 Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater
a) Die Fachberatungen unterstützen die Schulaufsicht vor Ort, eine Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion an Grundschulstandorten und damit einhergehende Weisungs- und Beurteilungsbefugnis ist mit dieser Tätigkeit nicht verbunden.
b) Lehrkräfte von Grundschulen können prinzipiell mit ihrer ganzen Stelle die Aufgaben als Fachberatung Deutsch oder Mathematik erfüllen.
4 Umfang des Fachberatereinsatzes
a) Verteilung und Anzahl der Ausgleichsstellen werden im jeweiligen Eckdatenerlass geregelt. Die Bezirksregierungen achten bei der Zuweisung an die Schulämter darauf, dass jedes Schulamt mindestens eine halbe Stelle für die Fachberatung Mathematik und eine halbe Stelle für die Fachberatung Deutsch erhält.
b) Die 53 Ausgleichsstellen mit der Wertigkeit A12 sowie der Wertigkeit A13 werden bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 (Schlüssel-Nr. 325) bereitgestellt und als Ausgleichsstellen zugewiesen. Die Bezirksregierungen informieren die Schulämter und fordern sie auf, jährlich über die Einrichtung und die Verwendung dieser Stellen zu berichten. Die Aufgabenwahrnehmung soll mit dem Ziel evaluiert werden, die Aufgabenprofile von Fachberaterinnen und Fachberatern für die Fachkoordination der Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik weiter zu konkretisieren.
Die zum Schuljahr 2021/2022 zu besetzenden 53 von insgesamt 106 Fachberaterstellen werden ausschließlich mit Lehrkräften, die die oben genannte Befähigung (siehe 2) haben, besetzt. Zu den zweiten 53 zu besetzenden Stellen folgt ein eigener Erlass.