Zu BASS 12-65 Nr. 2
Berufskolleg;
Termine für die Durchführung
der zentralen Abiturprüfungen 2023
im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 – D 28 APO-BK Anlage D)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 27.07.2021 - 312. 6.04.05-29042
Für die Abiturprüfung im Jahr 2023 an Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs werden die folgenden Termine festgelegt:
1. Erste Konferenz des allgemeinen Abiturprüfungsausschusses | Donnerstag, 30.03.2023 |
2. Letzter Unterrichtstag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 | Freitag, 31.03.2023 |
3. Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) | Dienstag, 18.04.2023 |
4. Zentrale Abiturprüfung im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach) | Donnerstag, 20.04.2023 |
5. Zentrale Abiturprüfung im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) | Dienstag, 25.04.2023 |
6. Zentrale Abiturprüfung 3. Prüfungsfach (Grundkursfach) | Freitag, 28.04.2023 |
7. Mündliche Prüfungen im 4. Abiturfach1 | ab Montag, 08.05.2023 |
8. Nachschreibtermin im Profil bildenden Leistungskursfach (2. Leistungskursfach) | Dienstag, 16.05.2023 |
9. Nachschreibtermin im Profil bildenden und im weiteren Leistungskursfach Englisch (1. und 2. Leistungskursfach)2 | Dienstag, 23.05.2023 |
10. Nachschreibtermin im weiteren Leistungskursfach (1. Leistungskursfach) | Donnerstag, 25.05.2023 |
11. Nachschreibtermin 3. Prüfungsfach (Grundkursfach)2 | Donnerstag, 01.06 2023 |
12. Letzter Tag der mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach | Dienstag, 20.06.2023 |
13. Letzter Tag der Zeugnisausgabe | Mittwoch, 21.06.2023 |
1) Nachschreibtermine mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben haben in jedem Fall Vorrang vor der Terminsetzung der Schulen für Prüfungen im 4. Abiturfach. 2) Ein eventuell notwendig werdender zweiter Nachschreibtermin wird dezentral durchgeführt. Für diesen Fall stimmen die Berufskollegs umgehend das weitere Verfahren mit der oberen Schulaufsicht ab. Es ist ein weiterer Prüfungsvorschlag einzureichen. | |
Der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule sind über die Schulverwaltungsseite unverzüglich die Angaben derjenigen Schülerinnen und Schüler zu übermitteln, für die ein Nachschreibtermin erforderlich wird.
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Über eine etwaige Verlängerung der Arbeitszeit in bestimmten Fächern wird mit der Übermittlung der Aufgabenstellungen informiert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sind im Vorfeld mit der zuständigen oberen Schulaufsicht abzustimmen.
ABl. NRW. 09/21