Zu BASS 19-11 Nr. 2
Vorgaben
für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2024
an Weiterbildungskollegs
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 24.06.2021 - 525-6.03.15.06-99815
Bezug:
1. §§ 50 und 51 APO-WbK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs vom 23.02.2000 - BASS 19-11 Nr.1.1)
2. Richtlinien und Kernlehrpläne für das Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen
Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2024 an Weiterbildungskollegs werden Vorgaben erlassen.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen an Weiterbildungskollegs stehen im Bildungsserver des Landes Nordrhein-Westfalen (www.standardsicherung.nrw.de) zum Download zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer ggf. im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.
Die fachlichen Vorgaben enthalten einen Hinweis auf die Arbeitszeiten, die für das jeweilige Fach in der schriftlichen Abiturprüfung gelten.
Ab dem Abiturjahrgang 2024 wird die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur in Umsetzung der KMK-Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 18.02.2021) neu geregelt.
Für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch sowie für die modernen Fremdsprachen gilt ab dem Abiturjahrgang 2024 Folgendes:
Fach | Leistungskurs | Grundkurs |
---|---|---|
Deutsch | 315 Minuten | 255 Minuten |
Mathematik | 300 Minuten | 255 Minuten |
Englisch | 285 Minuten | 255 Minuten |
Französisch | 285 Minuten | 255 Minuten |
moderne | 285 Minuten | 255 Minuten |
Für alle anderen Fächer gelten die in den fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten unverändert.
Analog zu Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Studierende, die im Jahr 2024 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Weiterbildungskollegs über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Studierenden selbst.
Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.
ABl. NRW. 07/21