Ordnung der Ferien1
und Termine
für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 10.11.2014 (ABl. NRW. S. 590)2
Die Ferien für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 werden für die Schulen wie folgt festgelegt:
Schuljahr 2021/22 | |||
Schuljahr 2022/23 | |||
Schuljahr 2023/24 | |||
Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.
Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und im Schuljahr 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
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Aushändigung der Halbjahreszeugnisse an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs
(mit Ausnahme des Bildungsgangs Berufsschule)
Freitag, 28.01.2022
(Grundschulen: 24.01. bis 28.01.2022)
Freitag, 20.01.2023
(Grundschulen: 16.01. bis 20.01.2023)
Freitag, 26.01.2024
(Grundschulen: 22.01.bis 26.01.2024)
Schulen, die nicht durchgehend die Fünf-Tage-Woche eingeführt haben und planmäßig an dem jeweiligen Samstag Unterricht hätten, wird empfohlen, diesen Unterrichtssamstag gegen einen freien Samstag zu tauschen, damit den Schülerinnen und Schülern nach der Zeugnisausgabe ein freies Wochenende zur Verfügung steht.
1. Die Ferientermine aller Länder der Bundesrepublik Deutschland sind im Service abgedruckt.