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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    12-65 Nr. 1

    Ordnung der Ferien1
    und Termine
    für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 10.11.2014 (ABl. NRW. S. 590)2

    1

    Die Ferien für die Schuljahre 2021/22 bis 2023/24 werden für die Schulen wie folgt festgelegt:

     
    Ferien Schuljahr 2021/2022
    Schuljahr 2021/22

    Ferien

    Erster Ferientag

    Letzter Ferientag

    Sommer

    Montag, 05.07.2021

    Dienstag, 17.08.2021

    Herbst

    Montag, 11.10.2021

    Samstag, 23.10.2021

    Weihnachten

    Freitag, 24.12.2021

    Samstag, 08.01.2022

    Ostern

    Montag, 11.04.2022

    Samstag, 23.04.2022

    Pfingsten

    Keine Pfingstferien

     
    Ferien Schuljahr 2022/2023
    Schuljahr 2022/23

    Ferien

    Erster Ferientag

    Letzter Ferientag

    Sommer

    Montag, 27.06.2022

    Dienstag, 09.08.2022

    Herbst

    Dienstag, 04.10.2022

    Samstag, 15.10.2022

    Weihnachten

    Freitag, 23.12.2022

    Freitag, 06.01.2023

    Ostern

    Montag, 03.04.2023

    Samstag, 15.04.2023

    Pfingsten

    Dienstag, 30.05.2023

     
    Ferien Schuljahr 2023/2024
    Schuljahr 2023/24

    Ferien

    Erster Ferientag

    Letzter Ferientag

    Sommer

    Donnerstag, 22.06.2023

    Freitag, 04.08.2023

    Herbst

    Montag, 02.10.2023

    Samstag, 14.10.2023

    Weihnachten

    Donnerstag, 21.12.2023

    Freitag, 05.01.2024

    Ostern

    Montag, 25.03.2024

    Samstag, 06.04.2024

    Pfingsten

    Dienstag, 21.05.2024

    2

    Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.

    3

    Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und im Schuljahr 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.

    4
    Aushändigung der Halbjahreszeugnisse an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs
    (mit Ausnahme des Bildungsgangs Berufsschule)

    Schuljahr 2021/22

    Freitag, 28.01.2022
    (Grundschulen: 24.01. bis 28.01.2022)

    Schuljahr 2022/23

    Freitag, 20.01.2023
    (Grundschulen: 16.01. bis 20.01.2023)

    Schuljahr 2023/24

    Freitag, 26.01.2024
    (Grundschulen: 22.01.bis 26.01.2024)

    Schulen, die nicht durchgehend die Fünf-Tage-Woche eingeführt haben und planmäßig an dem jeweiligen Samstag Unterricht hätten, wird empfohlen, diesen Unterrichtssamstag gegen einen freien Samstag zu tauschen, damit den Schülerinnen und Schülern nach der Zeugnisausgabe ein freies Wochenende zur Verfügung steht.

     


    1. Die Ferientermine aller Länder der Bundesrepublik Deutschland sind im Service abgedruckt.

    2. bereinigt

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