Landesstelle Schulpsychologie
und schulpsychologisches Krisenmanagement
(LaSP)
RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung
v. 24.11.2021 (ABl. NRW. 03/22)
Die Bezirksregierung Arnsberg wird weiterhin gemäß Erlass vom 03.05.2017 (ABl. NRW. 06/17 S. 38) mit der Wahrnehmung der regierungsbezirksübergreifenden Aufgaben einer Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement betraut. Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren.
1 Organisatorische Anbindung und Leitungsstruktur
Die Landesstelle wird bei der für Schule zuständigen Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt. Die Leitung erfolgt durch eine/n Dezernenten/in und umfasst Führungs- und Organisationsaufgaben. Die fachliche Leitung liegt bei einem/r Schulpsychologen/in. Der Bereich des schulpsychologischen Krisenmanagements wird ebenfalls von einem/r Schulpsychologen/in fachlich geleitet.
2 Auftrag und Aufgaben der Landesstelle
Die Landesstelle unterstützt fachlich nach Maßgabe der nachfolgenden Aufgabenbeschreibung und im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen bedarfsorientiert die obere und untere Schulaufsicht, die schulpsychologischen Dienste und insbesondere die für die Generale Beratung, Schulpsychologie und Krise zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht mittelbar die Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention in Schulen, insbesondere deren Schulleitungen und Beratungslehrkräfte mit zentralen Dienst- und Unterstützungsleistungen.
Sie unterstützt gleichermaßen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und im kommunalen Dienst und stimmt sich dazu regelmäßig mit Vertretungen der kommunalen Schulpsychologie ab. Sie nimmt selbst keine schulaufsichtlichen Aufgaben wahr.
Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind u.a.:
Die Aufgabenwahrnehmung bezieht sich flexibel und nach den jeweiligen Anforderungen grundsätzlich auf alle Handlungsfelder von Schulpsychologie und schulpsychologischem Krisenmanagement.
Im Einzelnen nimmt die Landesstelle regelmäßig und vorrangig folgende Aufgaben wahr:
2.3.1 Qualitätssicherung und -entwicklung in der Schulpsychologie und im Schulpsychologischen Krisenmanagement zum Beispiel:
2.3.2 Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements vor allem bei Großschadensereignissen:
Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements, insbesondere bei Großschadensereignissen, haben Vorrang vor anderen Aufgaben.
2.3.3 Aufgaben im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“:
Die „Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Unterstützung des Programms „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SoR-SmC)“ sowie die zugehörende Geschäftsordnung enthalten die genauen Aufgaben. Sollten sich in der Kooperationsvereinbarung oder in der Geschäftsordnung hierzu Änderungen ergeben, bleiben die hier unter 2.3.3 genannten Aufgaben davon unberührt.
2.3.4 Aufgaben im Bereich der schulischen Integration von unter anderem neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule:
3 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Landesstelle soll mit anderen Institutionen beziehungsweise Arbeitsstellen kooperieren, beispielsweise wissenschaftlich-universitären Institutionen, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, den kommunalen Spitzenverbänden, Landesnetzwerken und Fachstellen für Gewalt- und Extremismusprävention, der Landeskoordinierungsstelle gegen Cybergewalt beim Schulpsychologischen Dienst der Stadt Düsseldorf, der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur/Landesinstitut für Schule und weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
4 Fachaufsicht, Arbeitsplanung
Dienstvorgesetzte Stelle des in der Landesstelle eingesetzten Personals ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Fachaufsicht über die Landesstelle liegt beim Ministerium für Schule und Bildung. Die Besetzung der Fachstellen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung.
Die konkrete Arbeitsplanung wird in einem Jahresplan festgehalten.
Der Jahresplan wird mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmt. Er ist zudem Gegenstand der Beratungen der vom Ministerium für Schule und Bildung geleiteten Landesdezernentenkonferenz „Schulpsychologie, Schulpsychologisches Krisenmanagement, Beratung in der Schule“. Mitglieder der Landesdezernentenkonferenz sind auch Vertretungen des Ministeriums des Innern und der Kommunalen Spitzenverbände.
Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet dem Ministerium für Schule und Bildung jeweils zum 01.03. eines Jahres über die Aufgabenerledigung sowie die Verwendung der bereitgestellten Mittel im jeweils vergangenen Jahr. Der Bericht wird in der jeweils nächsten Landesdezernentenkonferenz vorgestellt und beraten.
5 Bereitstellung von Planstellen, Stellen und Sachmitteln,
Haushaltsvorbehalt
Das Ministerium für Schule und Bildung stellt nach Maßgabe des Haushalts grundsätzlich verfügbare Fachstellen und Sachmittel insgesamt in folgendem Umfang bereit:
Die Stellen sind im Einzelplan 05 veranschlagt und werden der Bezirksregierung zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Ein über die bisher in diesem Aufgabenbereich eingesetzten Verwaltungskräfte hinausgehender Bedarf ist derzeit nicht ersichtlich. Sollte dieser Bedarf entstehen, wird das Ministerium für Schule und Bildung auf das Ministerium des Innern zugehen, damit in dem dann nächsten erreichbaren Haushalt eine entsprechende Stellenanmeldung für den Einzelplan 03 vorgenommen wird.
Die Bezirksregierung Arnsberg stellt die Erreichbarkeit eines Mitglieds des Landesteams durch geeignete Maßnahmen (Urlaubsregelungen, Rufbereitschaft entsprechend den Zeiten im Erlass „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“) in eigener Verantwortung sicher.
Die Änderung der Dezernatsbezeichnung sowie die Anpassung des Muster-Organisationsplan erfolgt durch das jetzige Ministerium des Innern.