10-33 Nr. 3

Landesprüfungsamt
für Lehrämter an Schulen1;
Berufung zum Mitglied in Prüfungsausschüssen

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
v. 16.07.2004 (ABl. NRW. S. 267)2

Auf Vorschlag der Schulaufsicht, des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung oder aus eigener Initiative beruft das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Schulleiterinnen und -leiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter, die als Mitglieder in Prüfungsausschüssen gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP - BASS 20-03 Nr. 11) bei Staatsprüfungen tätig werden können.

Voraussetzung für eine Berufung ist, dass die oder der zu Berufende die Anforderungen gemäß § 30 Absatz 4 OVP erfüllt.

Die oder der zu Berufende soll mit dem Stand der Entwicklung der Bildungswissenschaften und der Fachwissenschaften in dem entsprechenden Lehramt vertraut sein. Die neu berufenen Mitglieder in Prüfungsausschüssen haben sich über die Rechtsgrundlagen und die Durchführung von Staatsprüfungen zu informieren. Dies erfolgt insbesondere durch Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Kenntnisnahme entsprechender Hinweise des Landesprüfungsamtes. Zur Sicherung vergleichbarer Prüfungsstandards sollen Prüferinnen und Prüfer je Kalenderjahr bei mehreren Staatsprüfungen mitwirken.

Aus den Berufungsvorschlägen muss ersichtlich sein, welche Lehramtsbefähigung die oder der Vorgeschlagene besitzt, bei welcher Dienststelle die Tätigkeit ausgeführt wird und für welches Lehramt die Berufung ausgesprochen werden soll.

Schulleitungen und deren Stellvertretungen im Amt an Ersatzschulen können mit Zustimmung des Schulträgers berufen werden.

Mitglieder der Prüfungsausschüsse gemäß § 30 Absatz 2 Nummer 2 OVP, die an der Ausbildung der Prüflinge beteiligt waren, können auf ihren eigenen Wunsch hin längstens bis zu sechs Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Ausbildung an Staatsprüfungen mitwirken.

 


1 ehemals: Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen

2 bereinigt