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Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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Z
ZU
Zuständigkeit; Zuständigkeitsübertragung
der Bezirksregierungen
für das Feststellungsverfahren (fachliche Eignungsprüfung für Lehrkräfte an Ersatzschulen) - (§ 5 Abs. 1 und 9 ESchVO)
für den Bereich anderer Bezirksregierungen (§ 2 ZustVOSchAuf)
für die Anerkennung von außerhalb von NRW abgelegten Lehramts- und Hochschulabschlussprüfungen
für die Aufgaben des Prüfungsausschussvorsitzenden an Bundeswehrfachschulen
nach der Landeshaushaltordnung