14-85 Nr. 2

Zertifizierung
von Europaschulen

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 29.07.2008 (ABl. NRW. S. 466)1

1 Grundlage

Europaschulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und befähigen sie unter anderem durch Steigerung ihrer sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen zum Handeln als mündige Bürgerinnen und Bürger Europas.

Zur Entstehung von Europaschulen wurde ein einheitliches Zertifizierungsverfahren beschlossen, das durch die Arbeitsgemeinschaft Europaschulen (ARGEUS) beim Ministerium für Schule und Bildung durchgeführt wird.

2 Verfahren

Alle Schulen, die den Namenszusatz „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ anstreben bzw. bereits den Titel „Europaschule“ tragen, können eine Zertifizierung beantragen bei der Arbeitsgemeinschaft Europaschulen, (c/o Ministerium für Schule und Bildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf). Im Vorfeld und im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens werden sie durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft beraten.

Mit dem Antrag auf Zertifizierung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Auszüge aus dem Schulprogramm zur Umsetzung des Europagedankens,

- zusätzliche Dokumentation zur Umsetzung der Kriterien (ggf. Stundenpläne/Lehrpläne),

- Beschluss der Schulkonferenz (Protokoll).

In der Regel findet einmal im Jahr eine Zertifizierungsveranstaltung statt, an denen die Schulen ausgezeichnet werden.

Sind zum Zeitpunkt der Zertifizierung einzelne Kriterien noch nicht erfüllt, ergänzt die Schule nach Beratung durch die Arbeitsgemeinschaft ihr Europaprofil. Ein nachfolgend verbesserter Antrag wird dann vorrangig behandelt.

Europaschulen werden jeweils nach einem Zeitraum von 5 Jahren seit der Zertifizierung durch die Arbeitsgemeinschaft rezertifiziert. Erfüllt eine Europaschule in Nordrhein-Westfalen die Kriterien auch nach einem angemessenen Zeitraum der Anpassung nicht, kann der Titel aberkannt werden.

3 Voraussetzungen der Zertifizierung

Schulen kann auf Antrag der Titel „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ verliehen werden, wenn folgende obligatorische Kriterien erfüllt sind:

a) Für die weiterführenden Schulen

- Erweitertes Fremdsprachenangebot

- Bilingualer Unterricht oder bilinguale Unterrichtsangebote

- Internationale Projekte und Partnerschaften
(darunter fallen: Projektorientierte Partnerschaften, Teilnahme an europäischen Projekten und Wettbewerben, Austauschprogramme und die Ermöglichung von Schülerbetriebspraktika im europäischen Ausland)

- Vertiefte Auseinandersetzung mit europäischen Inhalten im Unterricht

- Deutliche Ausrichtung des Schulprogramms am Europaprofil

- Evaluation des Profils als Europaschule und dessen Entwicklung.

b) Modifikation für die Grundschulen

Die Kriterien für Grundschulen entsprechen den vorgenannten Punkten mit folgenden Modifikationen:

- Bewährtes Konzept des Lernens von Sprachen über die in der Ausbildungsordnung hinaus vorgesehene Fremdsprache

- Internationale Projekte und Partnerschaften (ggf. auch beschränkt auf schriftliche Kontakte)

- Grundschülerinnen und Grundschüler sollen interkulturelle Unterschiede erleben. Daher sind Feste mit Bezug zu anderen europäischen Kulturen im Schulleben unerlässlich.

c) Regelung für die Förderschulen

Die Teilnahme auch von Förderschulen an einer Zertifizierung ist wünschenswert. Unter Berücksichtigung der Spezifika der jeweiligen Förderschwerpunkte gelten für das Zertifizierungsverfahren vom Grundsatz analoge Kriterien bezogen auf die Schulstufe bzw. Schulstufen sowie die jeweiligen Kriterien des Bildungsgangs.

Die zusätzlich profilierenden Kriterien sowie weitere Erläuterungen zur Umsetzung sind abzurufen unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Europa-UNESCO-Schulen/Europaschulen-in-NRW/Zertifizierung/index.html.

 


1 Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 09.06.2013 (ABl. NRW. S. 357)