21-21 Nr. 14

Eingruppierung
von pädagogischen Unterrichtshilfen

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 07.07.2022 (ABl. NRW. 08/22)

Nach Zustimmung der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich das Ministerium der Finanzen in Ergänzung der Tätigkeitsmerkmale in Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 der Anlage zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) mit folgenden übertariflichen Eingruppierungen einverstanden erklärt:

- Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Beschäftigte mit anderweitiger abgeschlossener einschlägiger pädagogischer Hochschulbildung: EG 10

- Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Meisterprüfung: EG 9a

- Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung: EG 9a

Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.