Unter der Ordnungsnummer 13-63 Nr. 6 werden zwei Erlasse zusammengefasst veröffentlicht.

 

13-63 Nr. 6

Termine
für die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen
Unterricht
am Ende der Sekundarstufe I
an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen,
Sekundarschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 9
bei achtjährigem Bildungsgang, ansonsten mit
einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen,
am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen
und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen
sowie an Waldorf-Förderschulen
bis zum Schuljahr 2024/2025

Runderlasse des Ministeriums für Schule und Bildung

Schuljahr 2023/20241

1
Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2023/2024
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

1.1 Schriftliche Prüfungen:

Donnerstag, 25. April 2024

Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung

Donnerstag, 02. Mai 2024

Bekanntgabe der Vor-
und Prüfungsnoten Dienstag, 11. Juni 20242

Mündliche Abweichungsprüfung:

1. Tag Dienstag, 18. Juni 202434

letzter Tag Donnerstag, 27. Juni 2024

1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

1.3 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur-Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de)

2
Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Schuljahr 2024/20255

 

1

Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2024/2025

(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

1.1 Schriftliche Prüfungen:

Donnerstag, 08. Mai 2025

Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung

Mittwoch, 14. Mai 2025

Bekanntgabe der Vor-
und Prüfungsnoten Montag, 23. Juni 2025

Mündliche Abweichungsprüfung:

1. Tag Montag, 30. Juni 2025

letzter Tag         Freitag, 04. Juli 2025

1.2

Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die

Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001,

Sprachpruefungen-SFPHSU@qua-lis.nrw.de).

2 Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

1) Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 19.05.2023 (ABI. NRW. 06/23)

2) Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens werden die Vor- und Prüfungsnoten bedingt durch einen Feiertag ggf. erst am 12. Juni 2024 bekanntgegeben. Demzufolge werden sie in diesem Fall erst ab dem 19. Juni 2024 mündlich geprüft.

3) Schülerinnen und Schülern muslimischen Glaubens sollten bedingt durch Feiertage erst nach dem 20. Juni 2024 geprüft werden.

4) Schülerinnen und Schülern alevitischen Glaubens sollten bedingt durch Feiertage erst nach dem 20. Juni 2024 geprüft werden.

5) Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 08.12.2023 (ABI. NRW. 01/24)