21-13 Nr. 7

Fachlehrerinnen und
Fachlehrer in der Tätigkeit
der Technischen Lehrerinnen und
Technischen Lehrer
(§ 38 LVO) an Berufskollegs;
Einsatzbereich

RdErl. d. Kultusministeriums
v. 28.09.1993 (GABl. NW. I S. 235)1

Fachlehrerinnen und Fachlehrer in der Tätigkeit der Technischen Lehrerinnen und Technischen Lehrer (§ 38 LVO) an Berufskollegs werden eingesetzt

1. im Unterricht des Wahlbereichs, sofern er berufsbezogenen praktischen Tätigkeiten zugeordnet ist,

2. zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Schülerübungen.

Sofern in den Richtlinien und Stundentafeln von Bildungsgängen kein Wahlbereich vorgesehen ist, gilt Satz 1 Nummer 1 sinngemäß.

 


1 bereinigt